Förderprogramme für Gründung in Mecklenburg-Vorpommern
Diese Programme fördern Gründung und sind in Mecklenburg-Vorpommern beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
122 Programme gefunden
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- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm umfasst drei Handlungsfelder: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch innovativen wirtschaftlichen Wandel, einen grüneren CO2-armen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein bürgernäheres Europa durch nachhaltige integrierte Entwicklung. Das Land bewirtschaftet die Mittel selbst, der Antrag geht an eine Landesstelle.
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.
DBU Green Start-up Programm
Sonderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für junge Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell, also auch für Gründungen rund um Reparatur, Wiederverwendung, Sharing und Kreislaufwirtschaft. In fünf Jahren wurden 75 junge Unternehmen mit insgesamt 9,1 Millionen Euro gefördert. Wichtigste Auswahlkriterien sind nach Aussage des Jurymitglieds Prof. Dr. Klaus Fichter die Umweltentlastung und der Innovationsgrad. Das Programm richtet sich an Gründungen mit doppeltem Auftrag, die wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem und sozialem Beitrag verbinden und für klassische Investoren oft zu früh oder zu riskant sind. Konkrete Förderhöchstbeträge nennt die verlinkte Programmseite nicht.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Beratungsförderung)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Themen wie Nachfolge und Übergabe sind erfasst. Jedes Unternehmen kann in der Geltungsdauer maximal fünf Beratungen abrechnen, davon höchstens zwei pro Jahr.
nexxt-change Unternehmensnachfolgebörse
Kostenlose und anonyme Nachfolgebörse des Bundes für Betriebsinhaber, die einen Nachfolger suchen, und für Übernahmeinteressierte. Seit 2006 wurden nach Angaben der Plattform 22.300 Vermittlungen erreicht, 431 regionale Partner wie Kammern und Banken begleiten die Inserate kostenfrei.
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW-Programm 077)
Kredit bis 500.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller für Gründung, Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder tätige Beteiligung in den ersten fünf Jahren. Besonderheit ist die 100-prozentige Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank. Laufzeit 15 Jahre mit 5 Tilgungsfreijahren oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren.
ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067)
Förderkredit von bis zu 200.000 Euro für Gründung, Betriebsübernahme und Festigung, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank, was die Kreditvergabe ohne dingliche Sicherheiten erleichtert. Laufzeiten bis 5 oder 10 Jahre mit ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
AFBG-Existenzgründererlass (§ 13b AFBG, Darlehenserlass bei Existenzgründung)
Wer nach bestandener Fortbildungsprüfung ein Unternehmen gründet oder einen Betrieb übernimmt, bekommt das noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in voller Höhe erlassen. Ohne Gründung werden nach bestandener Prüfung 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Rechtsgrundlage ist das AFBG.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)
Förderung von Meister- und Aufstiegsfortbildungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon 50 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Materialkosten des Meisterstücks werden bis 2.000 Euro gefördert, in Vollzeit gibt es einen Unterhaltsbeitrag von 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende plus 235 Euro je Kind sowie 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Zweistufiger nicht rückzahlbarer Zuschuss für die erstmalige Existenzgründung von Handwerks- und Industriemeistern in Mecklenburg-Vorpommern. Stufe 1 als Basisförderung beträgt 7.500 Euro, Stufe 2 als Arbeitsplatzförderung weitere 2.500 Euro, wenn innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz entsteht.
Rentenbank-Förderung innovativer agrarnaher Start-ups
Aus dem Zweckvermögen des Bundes fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank innovative agrarnahe Start-ups. Grundlage ist eine eigene Richtlinie über die Verwendung des Zweckvermögens, ergänzt um ein Informationsblatt zur Start-up-Förderung und die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Zielgruppe sind junge Unternehmen mit Bezug zur Agrarwirtschaft, etwa in Agrartechnik, Digitalisierung der Landwirtschaft oder nachhaltiger Lebensmittelerzeugung. Anders als bei den Förderkrediten wird hier ein Zuschuss gewährt und nicht über die Hausbank durchgeleitet.
DBU Green Start-up-Programm
Mit dem Green Start-up-Programm unterstützt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt neu gegründete Unternehmen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. Gefördert werden junge Firmen, deren Produkt oder Dienstleistung einen messbaren Umweltnutzen hat, etwa in Kreislaufwirtschaft, Naturschutz oder Ressourcenschonung. Das Programm ist eine der vier Förderlinien der Stiftung. Anträge sind ganzjährig möglich.
GAP-Direktzahlungen: Einkommensstützung für Junglandwirte
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung eine eigene Zahlung je Hektar. Sie wird für höchstens 120 Hektar und laengstens fuenf Jahre ab der ersten Bewilligung gewährt. Ziel ist es, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern und die hohen Anfangskosten einer Hofübernahme oder Neugründung abzufedern. Der Zuschlag wird im Rahmen des jährlichen Sammelantrags beantragt.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
nexxt-change Unternehmensboerse
Bundesweite Unternehmensboerse für die Unternehmensnachfolge, getragen vom Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit KfW, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Wirtschaftsverbänden. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer können kostenfrei ein Verkaufsangebot einstellen, Übernahmeinteressierte ein Gesuch. Alle Inserate werden von regionalen Ansprechpartnern der Kammern und Verbände geprüft und begleitet. Die Boerse ist kein Förderprogramm mit Geldleistung, sondern die zentrale öffentliche Matching-Plattform für Betriebsübernahmen im Handwerk und Mittelstand.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken
Klassische Ausfallbürgschaft der regionalen Bürgschaftsbanken für Unternehmen, denen bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird gemeinsam mit der Hausbank beantragt und deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags ab, die Bürgschaftshöhe reicht bis 2 Millionen Euro. Verbuergt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Kredite für Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank, die Konditionen sind weitgehend vergleichbar.
Bürgschaft ohne Bank (BoB) der Bürgschaftsbanken
Ausfallbürgschaft, die Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank beantragen können, bevor sie mit einer Hausbank sprechen. Mit der verbindlichen Bürgschaftszusage in der Hand verbessern sich die Chancen in den Kreditverhandlungen deutlich. Verbuergt werden Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und ausdrücklich auch Betriebsmittelfinanzierungen. Die Bürgschaft deckt maximal 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer Bürgschaftshöhe bis 250.000 Euro. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen laenger.
Mikrokreditfonds Deutschland
Kleinkredit für natürliche Personen und kleine sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Fremdkapitalbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können und bei Banken schwer an Kredite kommen. Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen, in immaterielle Anlagegueter und in Betriebskapital. Die Kredithöhe reicht von 1.000 bis 25.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren. Der Zinssatz beträgt 8,1 Prozent. Die Antragstellung erfolgt nicht über eine Hausbank, sondern direkt bei einem der teilnehmenden Mikrofinanzinstitute.
Mikromezzaninfonds Deutschland
Stille Beteiligung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und junger Unternehmen ohne Abgabe von Stimmrechten. Finanziert werden Existenzgründung, Investitionen, Betriebsmittel und die Finanzierung einer Unternehmensnachfolge. Die Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro, für besondere Zielgruppen bis zu 150.000 Euro. Zu den besonderen Zielgruppen zählen Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund, Frauenbeteiligung in der Unternehmensleitung, Gründungen aus Arbeitslosigkeit sowie ökologisch nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, die Vergueting liegt bei 8 Prozent pro Jahr zuzueglich einer möglichen Gewinnbeteiligung von maximal 2 Prozent.
Binnenmarktprogramm (Single Market Programme)
Das Binnenmarktprogramm ist für 2021 bis 2027 mit 4,208 Milliarden Euro ausgestattet, hinzu kommen rund 2 Milliarden Euro aus dem KMU-Fenster von InvestEU. Es stärkt die Steuerung des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Die fuenf Säulen sind Marktueberwachung, KMU-Förderung als Nachfolge von COSME, Normung, Verbraucherschutz und die Lebensmittelkette, dazu kommt die europäische Statistik unter Eurostat. Der Zugang für Unternehmen läuft häufig über das Enterprise Europe Network und über Aufrufe der EISMEA.
EIB-Globaldarlehen für KMU und Mid-Caps
Für kleinere Vorhaben leitet die EIB Mittel über Partnerbanken und Förderinstitute weiter. Über diese durchgeleiteten Darlehen erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps Beträge von bis zu 12,5 Millionen Euro zu verbesserten Konditionen. Der Antrag läuft nicht bei der EIB, sondern bei der jeweiligen Hausbank oder Förderbank, die den EIB-Vorteil an das Unternehmen weitergibt. Ergänzend gibt es Mikrokredite und technische Hilfe für Personen ohne Zugang zum regulaeren Bankensystem.
InvestEU
InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
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