Förderprogramme für Gründung in Bremen
Diese Programme fördern Gründung und sind in Bremen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
128 Programme gefunden
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Existenzgründungsberatung Bremen
Das Land Bremen bezuschusst die Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern durch hauptberufliche Unternehmensberater mit bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 2.800 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Personen, die in Bremen ein gewerbliches oder wirtschaftsnahes freiberufliches Unternehmen gründen oder übernehmen.
Feststellung der Gemeinnützigkeit und Freistellungsbescheid nach Paragraf 60a AO
Paragraf 60a AO regelt die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit. Die Feststellung erfolgt auf Antrag des Vereins oder von Amts wegen bei der ersten Körperschaftsteuerveranlagung. Sie ist für die Besteuerung des Vereins und für Spender bindend und ist damit die Grundlage für Zuwendungsbestätigungen. Der Freistellungsbescheid bestätigt später die tatsaechliche Geschäftsführung und wird in der Regel alle drei Jahre erteilt. Die Feststellung kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse aendern oder Verstoesse bekannt werden.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Bundesprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten qualifizierter Unternehmensberatungen gewährt. Ziel ist es, Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. Beraten werden kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fuenf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Das Programm wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe erhalten einen Zuschuss zum Honorar einer externen Unternehmensberatung. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro je Beratung. In den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) werden 80 Prozent bezuschusst, höchstens 2.800 Euro; in den alten Bundesländern (mit Berlin und der Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Mit der Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle begonnen werden.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
GAP-Direktzahlungen: Einkommensstützung für Junglandwirte
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich zur Einkommensgrundstützung eine eigene Zahlung je Hektar. Sie wird für höchstens 120 Hektar und laengstens fuenf Jahre ab der ersten Bewilligung gewährt. Ziel ist es, den Generationswechsel in der Landwirtschaft zu erleichtern und die hohen Anfangskosten einer Hofübernahme oder Neugründung abzufedern. Der Zuschlag wird im Rahmen des jährlichen Sammelantrags beantragt.
GO-Bio initial
GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansaetze in einer sehr frühen Phase mit erkennbarem Innovationspotenzial. In der Sondierungsphase werden bis zu 12 Monate und bis zu 100.000 Euro je Einzelvorhaben gefördert, um Verwertungskonzepte zu schaerfen und Marktanalysen durchzuführen. In der anschließenden Machbarkeitsphase sind bis zu 24 Monate und bis zu 500.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise 1.000.000 Euro bei Verbundvorhaben möglich, Ziel ist der Proof of Principle. Schwerpunkte sind Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge, bioeokonomische Ideen sind ausgeschlossen.
GO-Bio next
GO-Bio next fördert die Entwicklung innovativer Forschungs- und Entwicklungsansaetze in den Lebenswissenschaften mit Kommerzialisierungspotenzial. In Phase 1 werden gründungsorientierte Forschungsteams an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, in Phase 2 kleine technologieorientierte Unternehmen, die idealerweise aus Phase 1 hervorgegangen sind und eine privatwirtschaftliche Kofinanzierung durch Investoren nachweisen. Jede Phase dauert maximal drei Jahre, insgesamt sind bis zu sechs Jahre möglich. Die Förderbeträge werden individuell anhand der Projektinhalte kalkuliert, Pauschalsummen gibt es nicht. Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung sind ausgeschlossen.
GRW-Investitionsförderung Bremerhaven
Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.
Gründerplattform
Die Gründerplattform ist ein von der KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie initiiertes Online-Angebot für alle, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, haupt- oder nebenberuflich, allein oder im Team. Angeboten werden ein Businessplan-Tool mit Konkurrenzanalyse und Finanzteil, ein Vertragsgenerator, ein Rechtsformfinder, ein Geschäftsmodell-Tool mit KI-Assistent, Expertensprechstunden, Online-Seminare und Communities. Dank öffentlicher Förderung ist das Angebot nahezu komplett kostenlos, nur weiterführende Zusatzangebote im Rahmen der Online-Trainings sind kostenpflichtig. Es handelt sich um ein Beratungs- und Unterstützungsangebot, nicht um eine Geldleistung.
Gründungszuschuss
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbständig wird, kann einen Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung erhalten. Voraussetzung ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der nicht allein auf einer kurzen Anwartschaft beruht. Die Tragfähigkeit der Gründung muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle belegt werden, etwa einer Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eines Kreditinstituts. Die Förderung ist eine Ermessensleistung.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Seed-Investor für Technologiegründungen aus den Bereichen Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Der Sweet Spot der Erstinvestitionen in Pre-Seed und Seed liegt bei über 800.000 Euro, in spaeteren Wachstumsrunden kann bis zu 30 Millionen Euro nachfinanziert werden. Neben Kapital bringt der Fonds Netzwerk und Expertise ein.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Der High-Tech Gründerfonds ist eine Multi-Stage-Venture-Capital-Plattform für technologieorientierte Gründungen mit einem Fondsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Erstinvestment liegt im Schwerpunkt bei 800.000 Euro und mehr in der Pre-Seed- und Seed-Phase, über Folgerunden können bis zu 30 Millionen Euro pro Portfoliounternehmen bereitgestellt werden. Investiert wird in Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Bewerben können sich Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Private Investoren erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als Erwerbszuschuss zurückerstattet, maximal 100.000 Euro je Investor. Förderfähig sind je Investor und Investment bis zu 333.333,33 Euro, also 50.000 Euro Zuschuss, bei einem Mindesteinsatz von 10.000 Euro. Nach mindestens dreijähriger Haltedauer können Anleger zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Gewinns erhalten.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Privat Investierende, insbesondere Business Angels, erhalten 15 Prozent des Ausgabepreises ihrer Anteile an jungen innovativen Unternehmen als steuerfreien Erwerbszuschuss zurückerstattet. Pro Unternehmen können Investitionen von bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Zusätzlich gibt es einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, maximal in Höhe des Erwerbszuschusses.
INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Business Angels erhalten 15 Prozent ihrer Investitionssumme als steuerfreien Erwerbszuschuss, maximal 100.000 Euro pro Investor und Jahr bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Je Unternehmen sind bis zu 3 Millionen Euro bezuschussbares Kapital pro Jahr möglich. Beim spaeteren Verkauf gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns.
INVEST Zuschuss für Wagniskapital
INVEST bezuschusst Beteiligungen privater Investorinnen und Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Ausgabepreises der Anteile, pro Investor sind höchstens 100.000 Euro Zuschuss im Jahr möglich, je Einzelinvestment maximal 50.000 Euro bei 333.333,33 Euro Beteiligungssumme. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die Anteile müssen mindestens drei Jahre gehalten werden. Beim Verkauf nach Ablauf der Haltefrist gibt es zusätzlich einen Exitzuschuss von 25 Prozent des Veraeusserungsgewinns, begrenzt auf die Höhe des Erwerbszuschusses. Das Unternehmen laesst sich zuerst als förderfähig bestätigen, der Investor beantragt danach vor Vertragsunterzeichnung.
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Zuschuss zu externen Kosten im Rahmen der Markteinführung besonders innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Marktrecherche, Wettbewerbsanalyse, Marketingstrategie und Vertriebswege bis zur Prototypen- oder Strategieentwicklung. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdkosten, maximal 20.000 Euro je Projekt.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.
Innovative Hochschule
Bund-Länder-Initiative zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers als dritte Aufgabe der Hochschulen neben Forschung und Lehre. Unterstützt werden insbesondere kleine und mittlere Universitäten sowie Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen beim strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft.
InvestEU
InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.
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