Förderung als Beratung für Gründung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Gründung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg (BPW)
Kostenloser Gründungswettbewerb mit Seminaren, Webinaren, Workshops und Netzwerkveranstaltungen sowie Zugang zu über 350 Beraterinnen und Beratern. Insgesamt werden Preisgelder von mehr als 50.000 Euro ausgeschuettet, in jeder der drei Wettbewerbsstufen werden drei Gewinner ausgezeichnet.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 7.000 Euro je Antragsteller. Gefördert werden externe Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen, etwa zum Aufbau von Managementsystemen, zur Betriebserweiterung, zur Umstrukturierung, zur Neupositionierung am Markt und zur Kostenstrukturanalyse.
ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss zu Beratungen rund um Neugründung und Unternehmensnachfolge in Sachsen. Für Neugründungsberatungen beträgt der Festbetrag 400 Euro je Tagwerk für höchstens fuenf Tagwerke, für Nachfolgeberatungen 500 Euro je Tagwerk für höchstens zehn Tagwerke. Ein Tagwerk umfasst acht Stunden. Der Förderantrag ist spätestens zwei Monate nach dem Datum der Beratungsempfehlung zu stellen, das Unternehmen darf bis zur Bewilligung noch nicht gegründet oder übernommen sein.
ESF Plus Förderung von Gründungsberatungen Sachsen
Zuschuss zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Sachsen. Bei einer Neugründung werden 400 Euro je Tagwerk für maximal fuenf Tagwerke gefördert, bei einer Unternehmensnachfolge 500 Euro je Tagwerk für maximal zehn Tagwerke. Ein Tagwerk entspricht acht Stunden, die Förderung ist nur einmal innerhalb von fuenf Jahren nutzbar.
Existenzgründungsberatung Bremen
Das Land Bremen bezuschusst die Beratung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern durch hauptberufliche Unternehmensberater mit bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Der anrechenbare Tagessatz beträgt höchstens 700 Euro für einen Acht-Stunden-Tag, der Gesamtzuschuss höchstens 2.800 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Personen, die in Bremen ein gewerbliches oder wirtschaftsnahes freiberufliches Unternehmen gründen oder übernehmen.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. In den neuen Bundesländern ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier beträgt der Fördersatz 80 Prozent bei maximal 2.800 Euro Zuschuss, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin und Region Leipzig 50 Prozent bei maximal 1.750 Euro. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (Förderung unternehmerisches Know-how)
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent mit maximal 2.800 Euro Zuschuss in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lueneburg und Trier, und 50 Prozent mit maximal 1.750 Euro in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 Euro.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatung für KMU)
Zuschuss zum Beraterhonorar für kleine und mittlere Unternehmen und Angehoerige der Freien Berufe, ausdrücklich auch für Jungunternehmen. Förderfähig sind Beratungskosten von maximal 3.500 Euro. Für Betriebsstätten im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich der Regionen Lueneburg und Trier, aber ohne Berlin und die Region Leipzig, beträgt der Zuschuss 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 Euro. Für die alten Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, aber ohne Lueneburg und Trier, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. Pro Jahr sind zwei Beratungen förderfähig, insgesamt höchstens fuenf innerhalb der Richtliniendauer. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe ohne Rechtsanspruch.
Existenzgründungspass Thüringen (Gründungsrichtlinie)
Aus dem ESF Plus kofinanzierter Zuschuss zu Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung für Gründungswillige in Thüringen, einschließlich Steuer- und Rechtsberatung, Marketing, Seminaren, Gruppenberatungen und der Nutzung von Coworking-Spaces. Für Neugründungen und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb sind höchstens 1.580 Euro möglich, für Unternehmensnachfolgen höchstens 2.210 Euro. Die Förderquote beträgt 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes. Vor der Antragstellung muss eine fachkundige Stelle den Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestätigen.
RKW Hessen Gründungsberatung
Geförderte Einzelberatung für Gründungswillige und Start-ups in Hessen vor der Gründung oder Übernahme. Beratungsthemen sind Geschäftsplanung, Marketing und Vertrieb, betriebswirtschaftliche Fragen und die Vorbereitung von Finanzierungsgespraechen. Das Tageshonorar beträgt 720 Euro zuzueglich Umsatzsteuer, davon werden bis zu 75 Prozent beziehungsweise 540 Euro pro Tag bezuschusst. Förderfähig sind 5 bis 15 Beratungstage, fuenf Tage kosten damit statt 3.600 Euro nur 900 Euro Eigenanteil. Anträge sind laufend möglich, der Berater muss beim RKW gelistet sein.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)
Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.
Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanzierter Zuschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Qualifizierungs- und Beratungskosten von Gründungswilligen vor der geplanten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Das Land übernimmt 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bewilligungsstelle ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Maximale Förderbeträge nennt die Seite des Ministeriums nicht, dazu ist die Richtlinie beziehungsweise die GSA heranzuziehen.
EXI-Gründungsgutscheine
Geförderte Gründungsberatung und Qualifizierung in der Vorgründungsphase. Das Land übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, den Rest tragen die Gründungsinteressierten selbst. Als Einstieg wird eine mehrstündige Beratung kostenfrei angeboten, ergänzt durch Einzel- und Gruppenberatungen, Themenworkshops und Online-Tutorials.
INQA-Coaching
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen INQA-Coaching-Scheck für ein agiles Coaching von maximal zwölf Beratungstagen, gefördert mit 80 Prozent. Im Mittelpunkt stehen der digitale Wandel, Fachkräftesicherung und eine zukunftsfähige Unternehmenskultur. Das Coaching findet direkt im Betrieb statt und bindet die Beschäftigten verpflichtend ein.
Beratungsnetzwerk im Handwerk
Der Bund finanziert das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Handwerksorganisationen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Vollzeitstelle sind es 24.100 Euro jährlich für Betriebsberatung und Fachberatung sowie 30.100 Euro für Beratungsstellen für Innovation und Technologie. Endbegünstigte sind Handwerksbetriebe und Menschen vor Gründung oder Übernahme.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Land NRW bezuschusst Beratungen für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen mit 50 Prozent des Tagewerksatzes, höchstens 510 Euro je Beratertag. Bürgergeldempfänger erhalten bis zu 80 Prozent (maximal 816 Euro), bei Zirkelberatungen bis zu 90 Prozent (maximal 918 Euro). Gefördert werden je nach Vorhaben sechs bis acht Beratertage. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespraech mit einer zugelassenen Anlaufstelle Pflicht, die Beratung muss vor der Gründung abgeschlossen sein.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Zuschuss zu Beratungen rund um Gründung, Betriebsübernahme und den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb. Gefördert werden in der Regel 50 Prozent eines Tagewerksatzes, maximal 510 Euro je Beratertag. Ergänzend sind Spezialberatungen etwa zu Migration, Behinderung, Fachkräftesicherung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf förderfähig.
Beratungen für den Mittelstand Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert konzeptionelle Beratung bestehender Unternehmen in wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern. Für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe werden Kurzberatungen von bis zu zwei Tagewerken bezuschusst. Handwerksbetriebe erhalten bis zu vier Tagewerke überwiegend kostenfreie Beratung durch Kammer- und Innungsberater. Auch Sonderthemen wie Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft sind abgedeckt. Die Abwicklung läuft über die jeweiligen Branchenorganisationen, für die Industrie über das RKW, für den Handel über die Handelsverbände und für das Handwerk über die Handwerkskammern.
Beratungsförderung im Handwerk Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert rund 110 Beratungsfachkräfte bei den Handwerkskammern und Innungen. Beraten wird zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und Innovation. Handwerksbetriebe und Gründungswillige erhalten die Beratung über ihre zuständige Kammer oder Innung. Konkrete Fördersätze oder Zuschussbeträge für die Betriebe werden auf der Landesseite nicht ausgewiesen, da das Land die Beratungsstellen und nicht die einzelnen Beratungen finanziert.
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW bezuschusst externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Gründungen in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss liegt zwischen 50 und 90 Prozent des Tagewerksatzes bei maximal acht Beratertagen, der förderfähige Tagessatz beträgt je nach Beratungsform 510 bis 918 Euro pro Beratertag. In der Regel werden 50 Prozent eines Tagewerksatzes mit maximal 510 Euro je Beratertag gefördert, bei Zirkelberatung bis zu 90 Prozent mit maximal 918 Euro. Beratungen zur Digitalisierung und zum digitalen Vertrieb sind über das Programm abbildbar, gefördert wird die Beratung, nicht die Umsetzung.
Betriebsberatung der Handwerkskammer Hamburg
Die Handwerkskammer Hamburg bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern kostenfreie betriebswirtschaftliche Beratung an. Beraten wird unter anderem zu Betriebserweiterung, Nachfolge, Krisenprävention und organisatorischen Veränderungen. Die Beratung ist vertraulich und wird individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Finanziert wird das Angebot auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Ein eigener Zuschussbetrag wird nicht ausgezahlt, die Beratungsleistung selbst ist die Förderung.
Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.
Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV ist die zentrale Anlaufstelle für bestehende und in Gründung befindliche Energiegenossenschaften in Deutschland, darunter zahlreiche Bürgerwindparks. Sie bündelt die Gründungsberatung der regionalen genossenschaftlichen Prüfungsverbände, veröffentlicht die jährliche Umfrage zur Lage der Energiegenossenschaften und vertritt die Branche gegenüber der Politik. Nach der letzten veröffentlichten Erhebung gab es 835 Energiegenossenschaften in Deutschland; rund 80 Prozent betreiben Photovoltaikanlagen. Der Anteil der Genossenschaften mit Projektplanungen ist seit 2018 von 72 auf 38 Prozent gefallen, was der Verband auf die Umstellung auf Ausschreibungen und regulatorische Änderungen zurückführt.
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