Förderprogramme für Gründung in Saarland auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
17 Programme gefunden
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- Export31
- Sozialleistung303
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- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Saarland (GuW Saarland)
Zinsgünstiges Darlehen für betriebliche Investitionen und Betriebsmittel von kleinen und mittleren Unternehmen, Freiberuflern, Gründern und Nachfolgern im Saarland. Finanziert bis zu 100 Prozent des Vorhabens, höchstens 2,5 Millionen Euro. Zinsverbilligung bis 1,50 Prozent, bis zu 10 Jahre Zinsbindung und bis 20 Jahre Laufzeit mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren.
Trafo-Beteiligungsfonds der Saarup-Venture GmbH
Beteiligungskapital in Form stiller oder offener Beteiligungen bis 2,5 Millionen Euro für Start-ups und junge wachstumsorientierte Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Finanziert werden Betriebsmittelbedarf und Investitionen einschließlich Akquisitionen. Private Investoren oder Gründer müssen sich mit mindestens 50 Prozent am Gesamtfinanzierungsbedarf beteiligen, es handelt sich also um ein Co-Investment und nicht um eine Förderquote.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Beteiligungen der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wagniskapital für junge Technologieunternehmen in der Gründungsphase und für bestehende innovative Unternehmen im Saarland. Die SWG beteiligt sich in der Regel als stiller Gesellschafter, eine offene Minderheitsbeteiligung ist in Kombination möglich. Die Mittel dienen vorrangig der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und technischer Dienstleistungen.
EFRE Nachrangdarlehensfonds Saarland II (2021-2027)
Nachrangdarlehen mit eigenkapitalähnlichem Charakter zur Stärkung der Eigenkapitalbasis saarländischer KMU. Finanziert Investitionen und Betriebsmittel, Laufzeit 10 Jahre bei in der Regel fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Fonds wird zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus dem EFRE finanziert.
EFRE Beteiligungsfonds Saarland
Stille und offene Kapitalbeteiligungen für nicht börsennotierte junge, innovative und technologieorientierte KMU und Start-ups mit Betriebsstätte im Saarland. Die Beteiligungen finanzieren Investitionen und Betriebsmittel und laufen in der Regel fünf bis zehn Jahre. Der Fonds umfasst insgesamt 22,6 Millionen Euro und wird zu 40 Prozent aus EFRE-Mitteln kofinanziert.
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland (BBS)
Ausfallbürgschaften von bis zu 80 Prozent der Kreditsumme, maximal 1,25 Millionen Euro, wenn die banküblichen Sicherheiten für eine Finanzierung nicht ausreichen. Verbürgt werden Investitions- und Förderkredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Auftragsfinanzierungen. Kosten sind 1 Prozent einmaliges Bearbeitungsentgelt und 1,5 Prozent Avalprovision pro Jahr.
Beteiligungsprogramme der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG)
Stille Beteiligungen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland. Die Spanne von 30.000 bis 1 Million Euro umfasst mehrere KBG-Programme: das Beteiligungsprogramm für KMU bis 1 Million Euro, die Kapitaloffensive für Gründer von 30.000 bis 100.000 Euro und das Mikromezzaninprogramm bis 100.000 bzw. 150.000 Euro. Finanziert werden unter anderem Existenzgründungen, Betriebserweiterungen und die Einführung neuer Produkte, die Beteiligung ist in der Regel sieben Jahre rückzahlungsfrei.
RegioInnoGrowth Saarland
Eigen- und Nachrangkapital für Start-ups und kleine wachstumsorientierte Mittelständler mit innovativen Geschäftsmodellen im Saarland. Angeboten werden Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und offene Beteiligungen bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro je Kreditnehmereinheit. Umsetzung des KfW-Programms RegioInnoGrowth im Saarland.
Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Saarland
Die Bürgschaftsbank Saarland sagt Gründern und Unternehmen eine Ausfallbürgschaft zu, bevor die Hausbank feststeht. Mit dieser befristeten Zusage lässt sich anschließend eine finanzierende Bank finden. Verbürgt werden bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, die Förderhöhe beträgt laut Merkblatt maximal 150.000 Euro. Kosten sind 1 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr (mindestens 200 Euro) und 1,5 Prozent Provision pro Jahr.
Startkapitalprogramm des Saarlandes
Zinsgünstiges Darlehen bis 25.000 Euro für Existenzgründer, Freiberufler und Existenzfestiger im Saarland, ohne dass der Kreditnehmer Sicherheiten stellen muss. Das Land übernimmt den Zinsaufwand für 24 bzw. 36 Monate. Bei dauerhafter Schaffung von Arbeitsplätzen können 20 Prozent des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt werden.
Startkapitalprogramm Saarland
Darlehen bis 25.000 Euro für Existenzgründungen und Festigungen im Saarland, wobei das Land für 24 beziehungsweise 36 Monate die Zinsen übernimmt. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
Gründer-/Nachfolgebonus für das Handwerk im Saarland
Einmalige Prämie von 2.500 Euro für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb im Saarland im Anschluss an einen Fortbildungsabschluss. Der Bonus soll die Unternehmensnachfolge im Handwerk erleichtern und den Fortbestand handwerklicher Betriebe sichern.
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland
Garantieübernahme von bis zu 70 Prozent für stille Beteiligungen der Saarländischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG). Damit sollen innovative Vorhaben nicht an fehlendem Eigenkapital scheitern. Das Beteiligungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Saarland.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe (FID) im Saarland
Zuschuss für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben im Saarland. Ziel ist die Erschließung zusätzlicher oder alternativer Einkommensqüllen, etwa durch Dienstleistungen und Tourismusaktivitäten. Im SEPL 23-27 stehen dafür 800.000 Euro bereit, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
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