Förderprogramme für Gründung in Rheinland-Pfalz auf Ebene Land
Alle Programme für Gründung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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ISB Mittelstandskredit
Zinsverbilligtes Darlehen der ISB für Investitionen bis 5 Mio. Euro und Betriebsmittel bis 2 Mio. Euro. Finanziert werden auch Unternehmenskaeufe und taetige Beteiligungen, die Refinanzierung abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen. Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten erhalten guenstigere Konditionen. Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren mit bis zu drei tilgungsfreien Jahren sind möglich, optional gibt es eine 50-prozentige Haftungsfreistellung bis maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mindestens zwei vollständigen Jahresabschlüssen. Der Antrag läuft über die Hausbank.
ISB Mittelstandskredit und ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (Programme 665, 667)
Zinsverbilligter Investitionskredit für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Gründer in Rheinland-Pfalz. Investitionen sind bis 5 Millionen Euro finanzierbar, Betriebsmittel bis 2 Millionen Euro, die Variante mit Haftungsfreistellung ist auf 800.000 Euro begrenzt. Laufzeit bis 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Bürgschaften des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB (Programm 900)
Ausfallbürgschaften zur Absicherung betrieblicher Kredite, wenn dem Unternehmen bankübliche Sicherheiten fehlen. ISB-Bürgschaften liegen im Regelfall zwischen 2,0 und 3,5 Millionen Euro, darüber greift das Landesbürgschaftsprogramm. Die Bürgschaftsquote beträgt bis zu 80 Prozent bei Investitionskrediten, 70 Prozent bei Avalkrediten und 60 Prozent bei Betriebsmitteln.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Venture Capital und Beteiligungen (Programm 300, Innovationsfonds RLP und Wachstumsfonds RLP)
Eigenkapital und stille Beteiligungen für junge innovative Technologieunternehmen und wachstumsstarke Mittelständler in Rheinland-Pfalz. In der ersten Finanzierungsrunde sind bis zu 500.000 Euro möglich, über den Wachstumsfonds RLP bis zu 2,0 Millionen Euro je Zielunternehmen.
startup innovativ Rheinland-Pfalz
Zuschuss für wissensbasierte und innovative Gründungen in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Personalkosten, Prototypenentwicklung und deren Erprobung, Markteinführung, Maschinen und Ausstattung, Patentanmeldungen, Qualitätsmanagementsysteme, Beratungsleistungen und Mitarbeiterqualifizierung. Pro Projekt sind 10.000 bis 100.000 Euro möglich, bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Rheinland-Pfalz haben und darf höchstens drei Jahre alt sein oder innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung gegründet werden. Ein Beirat prüft vor, eine fuenfkoepfige unabhängige Jury entscheidet, die Aufrufe erscheinen jährlich.
Innovationspreis Rheinland-Pfalz
Jährlicher Innovationspreis des Landes Rheinland-Pfalz für kleine und mittlere Unternehmen mit innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Das Gründerportal des Landes weist ein Gesamtpreisgeld von 40.000 Euro aus. Vergeben wird der Preis in den Kategorien Unternehmen und Handwerk sowie mit einem wechselnden Sonderpreis, 2026 zu Robotik und Automatisierung. Der Preis wird vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kammerorganisationen ausgelobt und ging 2026 in die 38. Runde. Die Ausschreibung erfolgt jährlich, konkrete Einreichfristen nennt die Preisseite nicht.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz
Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsaufträge an externe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Vorhaben, die beim Antragsteller zu neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen führen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und höchstens 20.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind auf 40.000 Euro begrenzt, bei Verbundvorhaben erhält der Konsortialführer 5 Prozent Kooperationsbonus. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwölf Monate ab Förderbescheid, der Antrag geht direkt an die ISB. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Prämie des Landes Rheinland-Pfalz für eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung im gewerblichen, kaufmaennischen oder landwirtschaftlichen Bereich. Der Bonus beträgt seit dem 01.01.2020 2.000 Euro und setzt einen Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7 voraus. Für in Rheinland-Pfalz abgelegte Prüfungen sind Beschäftigung oder Meldeadresse im Land zum Zeitpunkt der Zeugniserteilung noetig, der Antrag ist innerhalb von vier Monaten zu stellen. Bei Prüfungen in anderen Bundesländern beträgt die Frist zwölf Monate. Antragstelle ist die zuständige Handwerkskammer, IHK oder Landwirtschaftskammer.
Start.in.RLP Gründungsstipendium
Gründungsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz mit 1.000 Euro pro Monat für ein Jahr, verbunden mit intensivem Coaching und Anbindung an ein Gründernetzwerk. Antragsberechtigt sind gewerbliche Gründerinnen und Gründer ab 18 Jahren mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz, die nicht anderweitig unternehmerisch taetig sind. Das Stipendium ist nicht parallel zu Sozialleistungen oder anderer Grundsicherung beziehbar, bezahlte Nebentätigkeit ist auf 20 Wochenstunden begrenzt. Vorrang haben Vorhaben mit Innovationspotenzial, Wachstumsorientierung und Beschäftigungseffekten. Der Zugang läuft über akkreditierte Netzwerkpartner, die Bewerbungsrunde 2026 ist geschlossen, ein neuer Aufruf für 2027 ist ab Anfang Dezember 2026 angekuendigt.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschuss zu Beratungskosten für KMU, Gründungswillige und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 500 Euro pro Tagewerk mit mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Bericht und Fahrzeit. Insgesamt sind 20 Tagewerke je Unternehmen in vier Kalenderjahren möglich, für Existenzgründung und Übernahme bis zu fuenf Tagewerke, für Produkt- und Kommunikationsdesign bis zu drei. Beratungsfelder sind unter anderem Unternehmensführung und Strategie, Digitalisierung und KI, Wissens- und Technologietransfer, Gründungsvorbereitung und Nachfolge. Das Programm loest seit dem 16.12.2025 die früheren Programme 134, 136 und 138 ab, der Antrag muss vor Beauftragung des Beraters bei der ISB eingehen.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz (Programm 158)
Nachfolgeprogramm der bisherigen Beratungsprogramme 134, 136 und 138. Gefördert werden betriebliche Beratungen für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 500 Euro je Tagewerk. Themen sind unter anderem Betriebswirtschaft, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Design sowie Wissens- und Technologietransfer.
Konsortialkredit Rheinland-Pfalz
Die ISB beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an Finanzierungsvorhaben von Unternehmen in Rheinland-Pfalz und teilt sich das Risiko mit der Hausbank. Das Instrument kommt bei größeren Vorhaben zum Einsatz, die eine einzelne Bank nicht allein stemmen will, und ist auch bei Übernahmen und Wachstumsschritten relevant. Konkrete Mindest- und Höchstbeträge nennt die Programmuebersicht nicht. Der Antrag läuft über die Hausbank.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Gründungsprämie des Landes Rheinland-Pfalz für Personen, die nach einer Aufstiegsfortbildung erstmals ein Unternehmen gründen. Voraussetzung ist ein Fortbildungsabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meister, geprüfter Fachkaufmann oder geprüfter Betriebswirt, dessen Prüfung höchstens zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden erstmalige Vollgründung, erstmalige Übernahme, erstmaliger Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung von über 25 Prozent, der schrittweise Aufbau einer Selbständigkeit neben der Beschäftigung und die erste Nebenerwerbsgründung. Der Antrag ist innerhalb von zwölf Monaten nach Gründung bei der zuständigen Kammer zu stellen. Wird der Betrieb weniger als zwei Jahre geführt, ist der Bonus vollständig zurückzuzahlen. Einen Betrag nennt die Ministeriumsseite nicht.
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz (Existenzgründung nach Fortbildung)
Der Aufstiegsbonus II belohnt in Rheinland-Pfalz den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Voraussetzung ist ein Kammerabschluss auf DQR-Niveau 6 oder 7, etwa Meisterin, geprüfter Fachwirt oder Betriebswirtin, der nicht laenger als zehn Jahre zurückliegt. Gefördert werden die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs, der Erwerb einer taetigen Beteiligung von mehr als 25 Prozent sowie der schrittweise oder nebenberufliche Einstieg in die Selbstständigkeit. Der Antrag ist bis zu zwölf Monate nach der Gründung bei der zuständigen Kammer möglich.
Ausfallbürgschaften der ISB Rheinland-Pfalz
Ausfallbürgschaften der ISB zur Absicherung betrieblicher Kredite in Rheinland-Pfalz. Die ISB übernimmt Bürgschaften grundsaetzlich ab 2,0 Mio. Euro, kleinere Volumina deckt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ab. Das Instrument richtet sich an Unternehmen, denen für eine an sich tragfähige Finanzierung die banklichen Sicherheiten fehlen, und wird auch bei Gründung und Nachfolge eingesetzt. Der Antrag läuft über das finanzierende Kreditinstitut.
Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz bündelt seine Beratungsförderung seit Dezember 2025 im neuen Betriebsberatungsprogramm. Bezuschusst werden externe Beratungen zu Betriebswirtschaft, Digitalisierung und künstlicher Intelligenz, Design, Wissenstransfer und Innovation. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro je Tagewerk. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Das Programm ersetzt die früheren Zuschüsse 134, 136 und 138.
Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz
Landespreis für Gründerinnen in Rheinland-Pfalz, hervorgegangen aus dem früheren Unternehmerinnenpreis und heute auf Gründerinnen ausgerichtet. Der Preis wird über das Gründerportal des Landes ausgeschrieben. Preisgelder und Bewerbungsfristen sind auf der Übersichtsseite nicht angegeben. Details veröffentlicht das Ministerium in der jeweiligen Ausschreibung.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG)
In jedem Bundesland gibt es eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, die Eigenkapital als Ergänzung zum klassischen Bankkredit bereitstellt. Die langfristigen Beteiligungen verbessern die Bilanzrelationen von Gründungen und kleinen bis mittleren Unternehmen. Bundesweit gehoeren 15 MBGen und 17 Bürgschaftsbanken zum Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.
Pioniergeist Gründerwettbewerb Rheinland-Pfalz
Gründerwettbewerb für Personen, die im vergangenen oder laufenden Jahr in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet haben. Der Wettbewerb wird über das Gründerportal des Landes beworben und richtet sich an junge Unternehmen unabhängig von der Branche. Konkrete Preisgelder und Einreichfristen nennt das Landesportal nicht. Details veröffentlicht der Wettbewerb auf der eigenen Seite.
Beratungsprogramm Existenzgründung Rheinland-Pfalz
Früherer Zuschuss zu Beratungskosten für Existenzgründer und Nachfolger in Rheinland-Pfalz. Gefördert wurden bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens 400 Euro pro Tagewerk bei maximal sechs Tagewerken. Ein Tagewerk umfasste mindestens acht Beratungsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung und Fahrzeit. Das Programm lief zum 31.12.2025 aus und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt, neue Anträge werden nicht mehr angenommen.
Beratungsprogramm für Existenzgründung (Programm 134)
Zuschuss zu Beratungskosten bei Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in Rheinland-Pfalz, bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 400 Euro je Tagewerk bei maximal 6 Tagewerken. Das Programm ist zum 31.12.2025 ausgelaufen und wurde vom Betriebsberatungsprogramm RLP (Programm 158) abgelöst.
Beratung für Existenzgründungen Rheinland-Pfalz (Zuschuss 134)
Das frühere rheinland-pfälzische Programm bezuschusste Beratungen im Zusammenhang mit Existenzgründungen mit bis zu 400 Euro je Tagewerk. Es ist Ende 2025 ausgelaufen und wurde durch das neue Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz ersetzt. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden. Gründerinnen und Gründer nutzen stattdessen das Nachfolgeprogramm mit bis zu 500 Euro je Tagewerk.
Beratungsprogramm Rheinland-Pfalz (alte Verwaltungsvorschrift)
Das bisherige Beratungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz bezuschusste Beratungstage für Unternehmen, unter anderem zu Digitalisierungsfragen. Es ist zum Jahresende 2025 ausgelaufen und im neuen Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz aufgegangen. Anträge auf Basis der bisherigen Verwaltungsvorschrift können nicht mehr gestellt werden, Mittelanforderungen für bereits erteilte Bewilligungen sind im Rahmen der geltenden Fristen weiterhin möglich.
Was Landesförderung bei Gründung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Gründung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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