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Förderprogramme für Gesundheit und Pflege auf Ebene Land

Alle Programme für Gesundheit und Pflege auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.

29 Programme gefunden

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LandZuschuss

Zukunftsprogramm Geburtshilfe Bayern

Zweisäuliges Förderprogramm für Landkreise und kreisfreie Städte. Säule 1 gibt bis zu 40 Euro pro Neugeborenem für Maßnahmen zur Verbesserung der Hebammenversorgung, insgesamt rund 5 Millionen Euro jährlich. Säule 2 deckt bis zu 85 Prozent des Defizits kleinerer Geburtshilfeabteilungen im ländlichen Raum, maximal 1 Million Euro je Haus.

bis 85 Prozent, maximal 1 Mio. Euro je Jahr
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Abwicklung durch die Regierung von Oberfranken
LandZuschuss

Kommunalförderrichtlinie ärztliche Versorgung Bayern (KoFöR)

Zuschuss von bis zu 150.000 Euro je Maßnahme und maximal 80 Prozent Förderquote für Gemeinden, die die ärztliche Versorgung vor Ort sichern. Gefördert werden Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren, Teampraxen, kommunale Eigeneinrichtungen, Standort- und Wohnraumsuche, Mobilitätsangebote und Imagekampagnen zur Ärztegewinnung.

bis 80 Prozent, maximal 150.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bewilligung durch das LGL
LandPrämie

Landarztprämie Bayern (Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten)

Prämie von bis zu 60.000 Euro für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum, für Psychotherapeuten bis 20.000 Euro. Für Filialbildungen gibt es bis zu 15.000 Euro, bei Psychotherapeuten bis 5.000 Euro. Die Gemeinde darf höchstens 20.000 Einwohner haben, bei Kinder- und Jugendpsychiatern 40.000.

bis 60.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bewilligung durch das LGL
LandZuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum (Hessen)

Zuschuss des Landes Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 Euro je Wohneinheit, bei förderfähigen Kosten von höchstens 30.000 Euro je Einheit und Mindestkosten von 1.500 Euro. Innerhalb dieses Rahmens gelten Einzelobergrenzen: je 5.500 Euro für Bad- und Kuechenumbau, 6.500 Euro für einen Aufzug und 3.000 Euro für sonstige Maßnahmen. Die Umbauten müssen der DIN 18040-2 entsprechen, dazu zählen der Abbau von Stufen und Schwellen, Rampen, Aufzüge, kontrastreiche Markierungen und bauliche Anpassungen für sehbehinderte Bewohner. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Bewilligung haengt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab, zudem fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent der beantragten Fördersumme an, mindestens 25 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 15.000 Euro
Hessen
Land Hessen, Abwicklung über die WIBank und die kommunalen Wohnungsbauförderstellen
LandZuschuss

Sonderprogramm Kommunale Trinkbrunnen (Bayern)

Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 10.000 Euro je Trinkbrunnen für Planung, Errichtung, Installation sowie Zu- und geregelte Ableitung neuer Trinkbrunnen im öffentlichen Außenraum. Je Kommune sind maximal zwei Brunnen förderfähig, einschließlich der aus dem Programm von 2021 geförderten. Wichtiger Baustein der Hitzevorsorge.

bis 90 Prozent, maximal 10.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Bewilligung durch die Wasserwirtschaftsämter
LandKredit

Bayerische Förderung barrierefreier und behindertengerechter Wohnungsanpassung

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms wird die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro gefördert. Gefördert werden zum Beispiel Schwellenabbau und ausreichende Bewegungsflächen, bodengleiche Duschplätze und Haltesysteme, Aufzüge, Rampen, automatische Tuerantriebe sowie Orientierungshilfen wie taktile Markierungen oder Brailleschrift. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Vermieter von Mietwohnraum, Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen. Da die Mittel begrenzt sind, erfolgt die Auswahl nach sozialer Dringlichkeit der Anträge.

bis 10.000 Euro
Bayern
Landratsamt oder kreisfreie Stadt für Eigenwohnraum, Regierungen sowie München, Augsburg und Nürnberg für Mietwohnraum
LandPrämie

Bayerische Hebammenniederlassungsprämie

Einmalige Prämie von 5.000 Euro für freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die sich in Bayern niederlassen. Voraussetzung ist die Niederlassung nach dem 30.08.2019, die Anzeige beim Gesundheitsamt und die Bereitschaft, mindestens drei Jahre freiberuflich tätig zu sein.

5.000 Euro bis 5.000 Euro
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Soziale Entschaedigung nach dem SGB XIV (Opferentschaedigung)

Das SGB XIV hat zum 1. Januar 2024 das Opferentschaedigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz abgeloest. Entschaedigt werden gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereignisse im Zivildienst und Schäden durch Schutzimpfungen. Geschaedigte erhalten eine monatliche Entschaedigungszahlung, gestaffelt nach dem Grad der Schaedigungsfolgen von 452 Euro bei Grad 30 und 40 bis 2.261 Euro bei Grad 100, bei schwersten Schaedigungsfolgen erhöht um 20 Prozent. Daneben gibt es Schnelle Hilfen wie Traumaambulanzen, Krankenbehandlung und Leistungen zur Teilhabe.

452 Euro bis 2.261 Euro je Monat
bundesweit
Träger der Sozialen Entschaedigung der Länder
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld

Bayern zahlt blinden Menschen ein einkommensunabhängiges Blindengeld in Höhe von 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Ab dem 1. Juli 2026 sind das monatlich 809 Euro für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung führen zu Kuerzungen. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandZuschuss

Bayerisches Blindengeld, Taubblindengeld und Sehbehindertengeld

Einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zum Ausgleich blindheits- und sehbehinderungsbedingter Mehraufwendungen. Stand 1. Juli 2026 betragen die Sätze 809 Euro monatlich für blinde Menschen, 1.618 Euro für taubblinde Menschen, 242,70 Euro für hochgradig sehbehinderte Menschen und 485,40 Euro für taubsehbehinderte Menschen. Das bayerische Blindengeld entspricht 85 Prozent der Blindenhilfe nach dem SGB XII. Antrag beim ZBFS.

243 Euro bis 1.618 Euro je Monat
Bayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
LandPrämie

Bayerischer Hebammenbonus

Jährliche Zahlung von bis zu 1.000 Euro an freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern, insgesamt stehen rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr bereit. Voraussetzung ist die Betreuung von mindestens vier Geburten im Jahr oder einer Geburt pro Quartal im beantragten Kalenderjahr.

bis 1.000 Euro je Jahr
Bayern
Freistaat Bayern, Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher ein Landespflegegeld von 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung ist einkommensunabhängig und steuerfrei und wird zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt. Der Antrag ist einmalig zu stellen, danach erfolgt die Auszahlung automatisch. Nach der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 wird bis zum 31. Januar des auf das Pflegegeldjahr folgenden Kalenderjahres ausgezahlt.

bis 500 Euro
Bayern
Landesamt für Pflege (LfP), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Praevention
LandZuschuss

Bayerisches Landespflegegeld

Bayern zahlt Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern 500 Euro je Pflegegeldjahr. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist steuerfrei. Ein einmaliger Antrag genuegt, er wirkt für alle Folgejahre fort. Antrag online über den Formularserver Bayern oder schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg.

500 Euro bis 500 Euro
Bayern
Bayerisches Landesamt für Pflege
LandZuschuss

BeLA – Beste Landpartie Allgemeinmedizin (Bayern)

Programm für Medizinstudierende mit Interesse an Allgemeinmedizin und ländlichen Regionen. Wer mindestens zwei Tertiale des Praktischen Jahres in einer BeLA-Region ableistet, erhält 600 Euro monatlich für die Dauer des Praktischen Jahres. Das Programm läuft in Südbayern, Nordbayern, Unterfranken und Schwaben.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Freistaat Bayern, Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
LandSonstiges

Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen einen ermäßigten Drittelbeitrag. Auch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können befreit werden. Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sie muss mit Nachweisen beim Beitragsservice beantragt werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
LandZuschuss

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt

Die Integrationsaemter unterstützen schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Dazu gehoeren technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, Arbeitsassistenz, psychosoziale Betreuung und die Beteiligung von Integrationsfachdiensten. Erfasst sind auch Teilzeitarbeitsplätze ab 15 Wochenstunden, in Inklusionsbetrieben ab zwölf Stunden. Die Ausgestaltung und die Fördersaetze regelt jedes Land in eigenen Richtlinien.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Integrationsaemter der Länder
LandZuschuss

Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum (Brandenburg)

Förderprogramm des Landes Brandenburg für die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum, abgewickelt über die ILB. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die eine Wohnung an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. Konkrete Zuschusshöhen, Fördersaetze und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Programmseite nicht ausgewiesen und stehen in der verlinkten Förderrichtlinie. Der Antrag läuft über die ILB, telefonische Auskunft zum Wohnungsbau gibt die ILB unter 0331 660-1322. Vor der Antragstellung sollte die aktuelle Richtlinie geprüft werden.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
LandBeratung

Betriebsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet Mitgliedsbetrieben und Existenzgründerinnen und Existenzgründern im Handwerk kostenlose Betriebsberatung an. Beraten wird vor Ort, online oder telefonisch, ergänzt um kostenlose Kurzseminare für Gründende und regelmäßige Sprechtage in 18 Außenstellen. Schwerpunkte sind Existenzgründung, Unternehmensführung, Betriebsnachfolge, Kassenführung und betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Angebot wird durch EU-, Bundes- und Landesprogramme finanziert. Ein direkter Zuschuss an den Betrieb wird nicht ausgezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern
LandZuschuss

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Die Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX unterstützt Menschen mit wesentlichen Behinderungen bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der Teilhabe an der Gesellschaft. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe, etwa Assistenzleistungen und das Persönliche Budget. Seit dem Bundesteilhabegesetz sind die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen getrennt, Einkommen und Vermögen werden guenstiger angerechnet. Zuständig sind die von den Ländern bestimmten Träger.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe der Länder und Kommunen
LandZuschuss

Eingliederungshilfe: Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Paragrafen 99 und 113 SGB IX)

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschraenkt sind, sowie Menschen, bei denen eine solche Behinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe umfassen Leistungen für Wohnraum, Assistenz, heilpaedagogische Leistungen, Betreuung in einer Pflegefamilie, Erwerb praktischer Kenntnisse, Förderung der Verständigung, Mobilität, Hilfsmittel und Besuchsbeihilfen. Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Träger der Eingliederungshilfe, meist Bezirk, Landkreis oder kreisfreie Stadt
LandSonstiges

Feststellung des Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis (Paragraf 152 SGB IX)

Auf Antrag stellt die zuständige Behörde das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest, abgestuft in Zehnergraden ab einem GdB von 20. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich werden Merkzeichen wie aG, H, Bl, G, RF oder TBl festgestellt, wenn sie Voraussetzung für Nachteilsausgleiche sind. Der Ausweis wird befristet ausgestellt. Antrag beim Versorgungsamt des Landes, in vielen Ländern auch online.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsamt beziehungsweise zuständige Behörde des Landes
LandZuschuss

Hamburger Aktionsplan Inklusion und Sport

Im Rahmen des Hamburger Aktionsplans Inklusion und Sport werden Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gefördert. Ziel ist eine Erhöhung der Sportaktivitäten und der Abbau von Hindernissen bei Sportangeboten, damit eine gleichberechtigte Teilhabe im Sport möglich wird. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbundes. Ergänzend fördert der HSB inklusive Sportgruppen, Seniorinnen- und Seniorengruppen sowie Projekte im Bereich Integration.

Höhe je nach Vorhaben
Hamburg
Hamburger Sportbund, gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg
LandZuschuss

Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesprogramm soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten erhöhen. Mit Zuschüssen wird die barrierearme Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt sowie von selbst bewohnten Mietwohnungen, wenn der Mieter selbst den Antrag stellt. Damit ist es eines der wenigen Landesprogramme, bei denen Mieterinnen und Mieter direkt antragsberechtigt sind. Ergänzend gibt es das Darlehensprogramm Modernisierung von Wohnraum für die nachfragegerechte Sanierung von Wohnungsbeständen, mit Schwerpunkt auf barrierearmer und barrierefreier Anpassung. Konkrete Zuschusshöhen nennt die Übersichtsseite des LFI nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
LandKredit

MODERN Modernisierung von Mietwohnungen Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt vergibt zinsguenstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum aus dem Fonds Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieter ebenso wie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden altersgerechter Umbau, energetische Verbesserungen und allgemeine Modernisierung, beim Erwerb in Verbindung mit Modernisierung auch der Kaufpreis. Die Bank nennt zum Stand 21. Juli 2025 Nominalzinssaetze von 2,00 bis 2,80 Prozent für altersgerechten Umbau, 0,95 bis 1,75 Prozent für energetische Maßnahmen und 3,20 bis 3,95 Prozent für allgemeine Modernisierung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, bei Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren (die höheren Saetze gelten für die 20-jährige Zinsbindung). Seit dem 1. Januar 2025 fördert das Land den Einbau eigenständiger fossiler Heizungen nicht mehr.

Höhe je nach Vorhaben
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt

Was Landesförderung bei Gesundheit und Pflege bedeutet

Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.

Wo der Antrag landet
Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
Woran du sie erkennst
Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
Der häufigste Irrtum
Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.

Häufige Fragen zu Gesundheit und Pflege auf Ebene Land

Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.

Mehr zu Gesundheit und Pflege

Eine Liste zeigt alles zu Gesundheit und Pflege. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.