Förderprogramme für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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GO-Bio next
GO-Bio next fördert die Entwicklung innovativer Forschungs- und Entwicklungsansaetze in den Lebenswissenschaften mit Kommerzialisierungspotenzial. In Phase 1 werden gründungsorientierte Forschungsteams an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, in Phase 2 kleine technologieorientierte Unternehmen, die idealerweise aus Phase 1 hervorgegangen sind und eine privatwirtschaftliche Kofinanzierung durch Investoren nachweisen. Jede Phase dauert maximal drei Jahre, insgesamt sind bis zu sechs Jahre möglich. Die Förderbeträge werden individuell anhand der Projektinhalte kalkuliert, Pauschalsummen gibt es nicht. Agrar-, Lebensmittel- und Ernaehrungsforschung sind ausgeschlossen.
GO-Bio initial
GO-Bio initial fördert die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansaetze in einer sehr frühen Phase mit erkennbarem Innovationspotenzial. In der Sondierungsphase werden bis zu 12 Monate und bis zu 100.000 Euro je Einzelvorhaben gefördert, um Verwertungskonzepte zu schaerfen und Marktanalysen durchzuführen. In der anschließenden Machbarkeitsphase sind bis zu 24 Monate und bis zu 500.000 Euro bei Einzelvorhaben beziehungsweise 1.000.000 Euro bei Verbundvorhaben möglich, Ziel ist der Proof of Principle. Schwerpunkte sind Therapeutika, Diagnostika, Plattformtechnologien und Forschungswerkzeuge, bioeokonomische Ideen sind ausgeschlossen.
High-Tech Gründerfonds (HTGF)
Der High-Tech Gründerfonds ist eine Multi-Stage-Venture-Capital-Plattform für technologieorientierte Gründungen mit einem Fondsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Erstinvestment liegt im Schwerpunkt bei 800.000 Euro und mehr in der Pre-Seed- und Seed-Phase, über Folgerunden können bis zu 30 Millionen Euro pro Portfoliounternehmen bereitgestellt werden. Investiert wird in Digital Tech, Industrial, Climate und Deep Tech sowie Life Sciences und Chemie. Bewerben können sich Unternehmen, die höchstens drei Jahre alt sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.
exist Modellprojekte (früher EXIST-Potentiale)
Die exist Modellprojekte fördern wissenschaftsbasierte Gründungen über spezialisierte Programme, die neue Zielgruppen und Themenfelder erschließen. Adressiert werden unter anderem KI-Startups in Schwerpunktregionen, internationale und zugewanderte Gründerinnen und Gründer, Gründungstalente aus Afrika, Wissenschaftlerinnen und Studentinnen sowie Startups mit Nachhaltigkeitstechnologien. Zu den aktuellen Modellprojekten zählen The Migrant Accelerator, Startup Labor Schwedt, Chemstars, StArfrica, WES+ sowie die KI-Modellprojekte K.I.E.Z., AI Startup Rising und AI + Munich. Förderhöhen und Fristen werden nicht zentral, sondern über die einzelnen Modellprojekte veröffentlicht.
exist Gründungsstipendium (früher EXIST-Gründerstipendium)
Stipendium für Studierende, Absolventinnen, Absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und ausseruniversitaeren Forschungseinrichtungen, die ein innovatives Gründungsvorhaben verfolgen. Die monatlichen Saetze betragen 3.000 Euro für Promovierte, 2.500 Euro für Hochschulabsolventen, 2.000 Euro bei abgeschlossener Berufsausbildung und 1.000 Euro für Studierende, dazu 150 Euro pro Kind und Monat. Hinzu kommen Sachausgaben von 30.000 Euro für Teams beziehungsweise bis zu 10.000 Euro für Einzelgründer sowie 5.000 Euro Coachingbudget. Gefördert wird 12 Monate, das Team umfasst höchstens drei Personen, davon mindestens eine mit Hochschulabschluss. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt.
FTI-Thüringen PERSONEN
Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in Thüringen bei der Gewinnung und Besetzung von hochqualifiziertem Personal für Forschung, Entwicklung und Innovationen. Für den Fördergegenstand Forschungsgruppen ist die Antragstellung nur im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens möglich. Die Programmfassung gilt seit dem 20. Oktober 2023 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE - Innovationsgutscheine
Die Thüringer Innovationsgutscheine können für drei Leistungen ausgestellt werden: InnoPrepare für vorbereitende Tätigkeiten zur Antragstellung bei FuE-Programmen von Bund und EU, InnoSecure für Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung von Schutzrechten und InnoCreate für externe innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Entwicklung eines marktreifen Produkts. Zuwendungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Wissenschaftseinrichtungen in Thüringen. Die Programmfassung gilt seit dem 19. Februar 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2029.
FTI-Thüringen TECHNOLOGIE - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Gefördert werden Projekte von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung zuordnen lassen. Förderfähig sind einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Verbundvorhaben. Im Fördergegenstand Thüringen Verbund werden überwiegend Wettbewerbsverfahren durchgeführt, die entsprechenden Aufrufe erfolgen durch die Thüringer Aufbaubank. Für alle anderen Fördergegenstände ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Förderung betrieblicher Innovationen Schleswig-Holstein (BIF, Modul 3 komplexe FuE-Vorhaben)
Modul 3 der BIF-Richtlinie fördert Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, zu komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Umfasst sind Arbeiten der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, die technisch-wissenschaftliche Voraussetzungen für neue zukunftsorientierte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren schaffen. Anträge laufen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Förderung betrieblicher Innovationen Schleswig-Holstein (BIF, Modul 2 Entwicklungsvorhaben)
Modul 2 der BIF-Richtlinie fördert Vorhaben der experimentellen Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Förderfähig sind auch Tätigkeiten zur Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmassstab oder zur Anpassung bestehender Erzeugnisse und Fertigungsverfahren auf einen anderen Anwendungsbereich.
Forschung und Entwicklung 2021-2027 Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Hochschulen. Förderfähig sind Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, Prozess- und Organisationsinnovationen sowie Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Die Förderung läuft in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
InnoPrämie Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Die InnoPrämie bietet einen Zuschuss für die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Gefördert wird damit die Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Das Instrument richtet sich an sächsische Unternehmen ohne eigene ausreichende FuE-Kapazitäten und läuft im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027.
FuE-Projektförderung Sachsen (EFRE/JTF 2021-2027)
Das sächsische Programm bietet einen Zuschuss für die Durchführung innovativer technologieorientierter Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren dienen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EFRE- und JTF-Förderperiode 2021 bis 2027. Anträge werden bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.
Innovationspersonal in KMU im Saarland
Das Programm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Saarland bei der Neueinstellung von qualifiziertem Innovationspersonal. Dieses soll wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden in das Unternehmen einbringen und den Innovationsprozess in technologischer Hinsicht voranbringen. Die Bekanntmachung stammt vom 19. Maerz 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Zentrales Technologieprogramm Saar
Das Zentrale Technologieprogramm Saar unterstützt innovative und erfolgversprechende Produkt- und Prozessinnovationen saarlaendischer Unternehmen. Damit soll ein Beitrag zur Intensivierung des Strukturwandels und zur Stärkung des Innovationspotenzials im Saarland geleistet werden. Die Bekanntmachung stammt vom 3. April 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Technologietransferprogramm InnoBonus Saarland
Mit dem InnoBonus fördert das Saarland Technologietransferprojekte zwischen der saarlaendischen Wirtschaft und saarlaendischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Ein Forschungsauftrag muss für das antragstellende Unternehmen das Ziel verfolgen, eine konkrete Forschungs- und Entwicklungsleistung durch den Auftragnehmer am saarlaendischen Forschungsstandort erbringen zu lassen. Die Bekanntmachung stammt vom 9. Oktober 2025, das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz (FuE-Auftrag)
Mit dem Innovationsgutschein Rheinland-Pfalz wird die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen kleiner und mittelständischer Unternehmen an externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gefördert. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und ist auf 20.000 Euro begrenzt. Damit sollen KMU ohne eigene Forschungsabteilung Zugang zu externem Know-how erhalten.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm Rheinland-Pfalz
InnoTop ist technologieoffen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, in Einzelfaellen auch an Großunternehmen. Bezuschusst werden Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Ziel müssen neue, wesentlich geaenderte oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sein. Entsprechende Massgaben gelten auch für Vorhaben zur Entwicklung, Änderung und Anpassung von Software. Anträge laufen über die ISB.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Assistentin und MID-Assistent NRW
Gefördert wird die Beschäftigung neu einzustellender Akademikerinnen und Akademiker zur Umsetzung von Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, von denen höchstens fuenf einen akademischen Abschluss vorweisen. Damit soll gezielt Innovationskompetenz in kleine Betriebe geholt werden. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) - MID-Gutscheine NRW
Die MID-Gutscheine fördern projektbezogene externe Unterstützung für Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen rund um Innovation und Digitalisierung. Es gibt drei Varianten: MID-Digitalisierung für die Umsetzung von Digitalisierungsthemen, MID-Analyse für Technologieanalysen bei Produkt-, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen und MID-Innovation für Forschung, Entwicklung und das Testen von Prototypen bis zur Markt- oder Einsatzreife. Anträge können jederzeit online gestellt werden.
Innovationsgutscheine Niedersachsen
Ziel der niedersächsischen Innovationsgutscheine ist es, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft den Zugang zu Forschungsinfrastruktur zu ermöglichen. Damit soll die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen vorangetrieben werden. Ergänzend gibt es das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm nIFP für kleinere Vorhaben in KMU und Handwerk. Anträge laufen über die NBank.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) Niedersachsen
Das IFP fördert Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch eigenes Personal ein hoher Entwicklungsanteil geleistet wird. Ziel ist die Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Darueber hinaus wird die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen unterstützt. Anträge werden bei der NBank gestellt.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern fördert FuE-Projekte aus den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die Neuheitscharakter besitzen und durch technische Risiken gekennzeichnet sind. Adressiert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen im Land. Die Programmfassung gilt seit dem 9. November 2023 und läuft bis zum 30. Juni 2027.
Distr@l Hessen
Distr@l fördert digitale Anwendungsprojekte aus Forschung und Entwicklung mit hohem Innovationsgrad. Das Programm ist ausdrücklich themenoffen und legt den Fokus auf Vorhaben, die den Stand der digitalen Technik signifikant erhöhen. Adressiert werden Unternehmen, Start-ups und Forschungseinrichtungen in Hessen. Ein gefördertes Beispiel ist ein KI-Projekt der Frankfurter videoreality GmbH, das mit 154.000 Euro aus Distr@l unterstützt wurde.
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