Förderprogramme für Forschung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Forschung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Cross Innovation
Zuschuss von bis zu 85 Prozent für Personal- und Sachausgaben von Unternehmensnetzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, die innovative Produkte mit digitalen Komponenten entwickeln. Bei Projekten bis zwölf Monate sind maximal 60.000 Euro möglich, bei laengeren Projekten bis 36 Monate maximal 170.000 Euro. Die Mindestförderung beträgt 30.000 Euro.
Forschung und Entwicklung InnoTop (Programme 269, 279)
Vorgängerprogramm von InnoTop 358 mit EFRE-Zuschüssen für Machbarkeitsstudien bis 52.500 Euro und FuE-Vorhaben bis 500.000 Euro. Industrielle Forschung wurde mit bis zu 50 Prozent, experimentelle Entwicklung mit bis zu 25 Prozent gefördert, mit Boni bis 80 Prozent. Eine Antragstellung ist hier nicht mehr möglich.
Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen (DTW)
Gefördert wurden digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen: Infrastruktur wie Fernsteuerzentralen, das Zusammenspiel digitaler Schifffahrtszeichen mit Bordsystemen, Testschiffe, Automatisierung von Navigation, Manöver und Schleusendurchfahrt, Assistenzsysteme, Sensorik, Software sowie rechtliche Bewertungen des autonomen Schiffsbetriebs. Die Förderintensitäten richteten sich nach Artikel 25 Absatz 5 AGVO. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie
Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.
Förderprogramm Drohnen und Flugtaxis (Innovative Luftmobilität)
Gefördert wurden Forschung, Entwicklung und Nutzung ziviler unbemannter Luftfahrtsysteme, darunter Logistikanwendungen, autonome Flugsteuerung, Verkehrsmanagementsysteme sowie Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz. Studien wurden mit bis zu 100.000 Euro gefördert, schnell umsetzbare Vorhaben mit bis zu 500.000 Euro und Praxisanwendungen mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten mit bis zu 3 Millionen Euro. Die Antragstellung ist beendet.
Förderprogramm Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure
Zuschuss für Investitionen in Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen sowie in Anlagen zur Wasserstoffspeicherung. Der Förderaufruf richtete sich an Unternehmen im Mitteldeutschen Revier und war mit einem Gesamtvolumen von 39 Millionen Euro ausgestattet.
Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Gefördert werden Schutzrechte, Designleistungen, Erstzertifizierung, Anpassungsarbeiten an Prototypen, Marketing- und Vertriebskonzepte sowie eine einmalige Messeteilnahme. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße bei 40 bis 60 Prozent.
Förderung Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50.000 bis 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer KMU in der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und bis zu 45 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Wegen hoher Nachfrage ist die Antragstellung derzeit pausiert.
Horizont 2020
Horizont 2020 war das Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der EU von 2014 bis 2020 mit einem Volumen von knapp 80 Milliarden Euro. Es förderte Grundlagenforschung, industrielle Führerschaft und gesellschaftliche Herausforderungen in europäischen Verbundprojekten. Das Programm ist seit Ende 2020 ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Archivseite bleibt nur noch zur Information erreichbar.
Horizont 2020 (Horizon 2020)
Horizont 2020 war das EU-Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm von 2014 bis 2020 mit einem Budget von knapp 80 Milliarden Euro. Das Programm ist beendet, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Nachfolger ist Horizont Europa. Informationen zu abgeschlossenen Projekten und Ergebnissen bleiben über das Horizon-Dashboard und die archivierte Programmseite abrufbar.
InnoExpert
Förderung der Einstellung und Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal in sächsischen Unternehmen, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Aufgrund der auslaufenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 können keine Anträge mehr angenommen werden. Für den aktuellen ESF-Plus-Zeitraum verweist die SAB auf die Förderung von Innovationsassistentinnen und InnoManagerinnen.
InnoTeam
Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in gemeinsamen Innovationsteams, finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Wegen der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2020 werden keine Anträge mehr angenommen. Im aktuellen ESF-Plus-Zeitraum wird die Förderung von InnoTeams über das MINT-Fachkräfteprogramm fortgeführt.
Innovations-Wettbewerb Digitales Hessen (EFRE)
Wettbewerbliche Förderung digitaler Innovationsprojekte aus EFRE-Mitteln in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung, Gesundheit, Wohnen und Leben, Mobilität, Energie sowie Kunst und Kultur. Die Fördermittelausstattung betrug bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Einreichungen sind nicht mehr möglich.
Innovationsförderung Hessen - Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Hessen fördert im Rahmen der Innovationsförderung Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Elektromobilität. Bei Elektrofahrzeugen beträgt die Förderintensität bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und bis zu 30 Prozent für Großunternehmen. Bei Ladeinfrastruktur sind es bis zu 40 Prozent für KMU und Kommunen sowie bis zu 20 Prozent für Großunternehmen. Für Forschungsvorhaben gelten je nach Charakter bis zu 50 Prozent bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien und bis zu 25 Prozent bei experimenteller Entwicklung. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Aktuell können keine weiteren Förderanträge angenommen werden, die Einreichfrist ist abgelaufen.
Innovationskredit Hessen
Früheres Darlehen für innovative und schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer in Hessen mit einem Kreditbetrag zwischen 100.000 Euro und 5 Mio. Euro. Finanziert wurden Investitionen, Betriebsmittel, Digitalisierung und Betriebsübernahmen bis zu 100 Prozent, die Hausbank erhielt 70 Prozent Haftungsfreistellung. Seit dem 23.04.2025 werden keine Anträge mehr angenommen. Nachfolgeprogramm ist der HessenFonds Innovationskredit.
Kohlenstoffarmer Wasserstoff aus Elektrolyse als Erfüllungsoption ab 2031
Ab dem Verpflichtungsjahr 2031 kann mittels Elektrolyse erzeugter kohlenstoffarmer Wasserstoff auf die Quote angerechnet werden, wenn er als Zwischenprodukt zur Produktion konventioneller Kraftstoffe verwendet wird und eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach Paragraf 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 BImSchG dies zulässt. Damit öffnet sich der Raffineriewasserstoff jenseits der strengen RFNBO-Kriterien für die Quotenerfüllung.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - KI Anwendungszentren
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für den Aufbau von Anwendungszentren für Künstliche Intelligenz in Schleswig-Holstein. Gefördert wurden Forschungs- und Innovationstätigkeiten, Durchführbarkeitsstudien und experimentelle Entwicklung mit Vernetzung in Kleinstunternehmen und KMU. Für diese Maßnahme können keine Anträge mehr gestellt werden.
Modernisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Das Programm förderte Investitionen in neue Produktionsanlagen und Prozesse, Industrie-4.0-fähige Infrastruktur, digitale Fertigungskonzepte, Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Qualifizierungsvorhaben in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Je nach beihilferechtlicher Grundlage lagen die Saetze zwischen 10 und 50 Prozent mit Höchstbeträgen von 1,8 Millionen Euro, 7,5 Millionen Euro und 15 Millionen Euro. Das Programm ist seit dem 30. November 2023 beendet.
Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation
Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.
Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan
Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.
Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU
Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen in Berliner KMU, etwa organisatorischer, sozialer oder geschäftsmodellbezogener Innovationen. Es ergänzte die technologieorientierte Forschungsförderung im Rahmen der Innovationsstrategie innoBB 2025. Das Programm wird nicht fortgeführt.
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 35 bis 80 Prozent für Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie für Produkt-Redesign. Forschungseinrichtungen konnten gemeinsam mit KMU Studien und Innovationswettbewerbe fördern lassen. Die Zuwendung musste bei Bewilligung mindestens 20.000 Euro betragen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich.
Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 Prozent für den Ausbau von Kapazitäten für Offshore-Windenergie in Seehäfen sowie für Entwicklung und Erstfertigung neuartiger Schiffstypen, innovativer Antriebskonzepte und Offshore-Windelemente in der Kuestenregion. Die Zuschüsse liegen zwischen 100.000 Euro und je nach Vorhabenart 4 bis 5 Millionen Euro. Die Haushaltsmittel sind derzeit erschöpft.
Waldklimafonds
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Die Förderung betrug bis zu 90 Prozent, in begründeten Ausnahmefaellen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren war zweistufig mit Projektskizze bei der FNR.
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