Antragio

Förderprogramme für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

986 Programme gefunden

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BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Mit dieser Förderrichtlinie unterstützte der Bund den Aufbau und die Modernisierung öffentlich zugänglicher Ladepunkte einschließlich Netzanschluss und Batteriespeicher. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 Kilowatt und Schnellladepunkte über 22 Kilowatt in Gleichstromtechnik. Für die Förderperiode 2021 bis 2025 standen 500 Millionen Euro aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität bereit. Aus den Vorlaeuferprogrammen 2017 bis 2021 mit 300 Millionen Euro wurden rund 30.000 Ladepunkte bewilligt, darunter knapp 10.000 Schnellladepunkte. Neue Förderaufrufe unter dieser Richtlinie werden derzeit nicht veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) / Bundesamt für Logistik und Mobilität
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Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Richtlinie förderte der Bund die Anschaffung klimaschonender schwerer Nutzfahrzeuge sowie die dazugehoerige Tank- und Ladeinfrastruktur. Es gab zwei Förderaufrufe: vom 16. August bis 27. September 2021 sowie einen zweiten Aufruf mit Sonderaufruf vom 29. Juni bis 24. August 2022. Neue Anträge sind nicht mehr möglich; die bewilligten Vorhaben werden auf Grundlage des Haushalts 2024 ausfinanziert, Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfuegung. Als Nachfolger dient die Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
BundZuschussausgelaufen

KfW 442 Solarstrom für Elektroautos

Das Programm 442 förderte für selbstnutzende Wohneigentümer die Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, wenn bereits ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die KfW hat das Programm eingestellt: Anträge können nicht mehr gestellt werden. Begründet wurde das mit der Haushaltskonsolidierung und der Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt 2024. Wer bereits eine Zusage erhalten hatte, behaelt seinen Zuschuss.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude

Mit dem Programm 440 förderte die KfW im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen an Stellplätzen bestehender Wohngebäude. Der Zuschuss betrug pauschal 900 Euro pro Ladepunkt; lagen die Gesamtkosten des Vorhabens unter diesem Betrag, entfiel die Förderung ganz. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, nicht jedoch Kommunen und Kirchen. Die Ladepunkte mussten genau 11 Kilowatt Ladeleistung haben und der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Unternehmen

Die KfW förderte mit dem Programm 441 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten mit einem Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt und bis zu 45.000 Euro je Standort. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Soloselbständige, freiberuflich Taetige, öffentliche Körperschaften und gemeinnützige Verbände. Der Ladestrom musste zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, die Ladestation mindestens sechs Jahre betrieben und die Umsetzung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden. Das Programm nimmt keine neuen Anträge mehr an; bereits zugesagte Vorhaben werden weiter abgewickelt.

bis 900 Euro
bundesweit
KfW
BundKreditausgelaufen

KfW 262 Wohngebäude - Kredit (Vorgaengerprogramm)

Der Kredit 262 kann nicht mehr beantragt werden. Die KfW verweist auf der Produktseite ausdrücklich auf den Nachfolger, den Wohngebäude-Kredit 261, sowie auf die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen. Die Seite dient nur noch als Archiv für Bestandskunden mit laufender Zusage. Beträge und Tilgungszuschüsse werden dort nicht mehr ausgewiesen. Ein genaues Datum der Einstellung nennt die KfW auf der Seite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundes
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Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehoeriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Zuschuss für niedersächsische Kommunen und den Regionalverband Großraum Braunschweig zur Umstellung ihrer Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, inklusive der zugehoerigen Wallboxen. Je Fahrzeug gab es 10.000 bis 15.000 Euro, für die optionale Ladeinfrastruktur zusätzlich 500 Euro je Fahrzeug. Abhängig von der Einwohnerzahl waren vier bis acht Fahrzeuge und insgesamt 10.000 bis 60.000 Euro möglich, zuzueglich der Ladeinfrastruktur. Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge waren ausgeschlossen. Eine Antragstellung war nur bis zum 31.12.2022 möglich, seit dem 01.01.2023 ist das Programm geschlossen. Ein Nachfolgeprogramm des Landes Niedersachsen für kommunale Flotten und deren Wallboxen gibt es nicht; bundesweit fördert seit April 2026 das Programm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' Ladepunkte an Wohngebäuden.

10.000 Euro bis 60.000 Euro
Niedersachsen
Land Niedersachsen, Abwicklung über die NBank
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progres.nrw – Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt

Förderung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt in Nordrhein-Westfalen, damit Schiffe im Hafen statt mit Dieselgeneratoren mit Strom vom Ufer versorgt werden. Die Förderung wurde am 31.12.2024 eingestellt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Der Baustein gehoerte zum Förderbereich Lademöglichkeiten von progres.nrw und ist hier der Vollständigkeit halber aufgeführt, betrifft aber Schiffe und nicht Elektroautos. Ein Nachfolgebaustein des Landes besteht nicht.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
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progres.nrw – Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche und kommunale Nutzfahrzeuge

Förderbaustein für Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist seit dem 25.03.2026 ausgesetzt, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Hintergrund ist die starke Nachfrage nach der Landesförderung und das neue Bundesprogramm, das die Förderbausteine ersetzt. Für schwere Nutzfahrzeuge steht das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Förderung der Beschaffung und Errichtung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte inklusive Netzanschluss und Montage, gegliedert in vier Faelle: Laden an touristischen Betrieben, kommunales Laden mit maximal neun Ladepunkten je nicht gewerblich taetiger Kommune, Flottenladen im Mischflotteneinsatz mit mindestens einem Schnellladepunkt und das Laden von Dienstfahrzeugen am Wohnort der Mitarbeitenden. Der letzte Punkt ist die seltene Konstellation, in der eine Wallbox beim Beschäftigten zu Hause gefördert wurde. Anträge waren nur vom 13. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 möglich, das Programm ist ausgelaufen. Seit dem 01.01.2026 gilt in Bayern die neue Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die über einzelne Förderaufrufe umgesetzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengueterverkehr in Bayern

Förderung von Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung stationaerer, nicht öffentlich zugänglicher DC-Schnellladepunkte für E-Guetertransportfahrzeuge inklusive Netzanschluss und Montage. Antragsberechtigt waren wirtschaftlich taetige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Guetertransport taetig sind. Gefordert waren CCS-Stecker oder leistungsstärkere Standards mit EU-Norm. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für schwere Nutzfahrzeuge steht seitdem das Bundesprogramm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' zur Verfuegung.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen inklusive Netzanschluss und Montage in Bayern. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Voraussetzung waren öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte, Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren und die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Nachfolger ist die Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die seit 01.01.2026 gilt und über Förderaufrufe umgesetzt wird.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ
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BW-e-Solar-Gutschein

Zuschuss von bis zu 500 Euro je Wallbox für Halter, die ein Elektrofahrzeug der Klassen M1, N1, L6e oder L7e in Baden-Württemberg zulassen und den Ladestrom aus einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Wallbox wurde ausdrücklich nur zusammen mit dem Fahrzeug bezuschusst, nicht unabhängig davon. Stichtag für die Fahrzeugbestellung war der 01.12.2021. Das Verkehrsministerium hat die Förderung zum 31.12.2023 eingestellt, Anträge sind nicht mehr möglich. Für die Kombination aus Photovoltaik, Speicher und Wallbox gibt es derzeit kein Nachfolgeprogramm des Landes.

bis 500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Abwicklung über die L-Bank
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Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Förderung der Investitionsmehrkosten beim Kauf batterieelektrischer Pkw der Klasse M1 und von Leichtfahrzeugen sowie der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur als Serienprodukt. Antragsberechtigt waren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Der Aufruf lief vom 10. Maerz bis 08. Mai 2023, die Antragsfrist ist abgelaufen. Die übergeordnete Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes besteht seitdem nicht; betriebliche Ladepunkte fördern weiterhin Landesprogramme wie progres.nrw für Beschäftigte und WELMO in Berlin.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
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Förderaufruf Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Kommunen

Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafuer noetigen Ladeinfrastruktur in Kommunen. Gefördert wurden Fahrzeuge der Klasse M1 und Leichtfahrzeuge sowie die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote lag bei bis zu 90 Prozent der Investitionsmehrkosten, Vorhaben zwischen 25.000 und 500.000 Euro brutto je Kommune waren förderfähig. Die Antragsfrist endete am 28.07.2022, die Förderrichtlinie Elektromobilität lief zum 31.12.2025 aus. Für kommunale Ladepunkte gibt es seitdem kein Bundesprogramm mehr; einschlaegig sind progres.nrw für Kommunen in Nordrhein-Westfalen und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

bis 90 Prozent, maximal 500.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Förderrichtlinie Elektromobilität
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Öffentliche Ladeinfrastruktur, Förderaufruf 2019

Förderaufruf des Bundes aus dem August 2019 für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Antragsfrist endete am 30.10.2019 und ist abgelaufen, neue Anträge sind nicht möglich. Der Aufruf ist ein Vorlaeufer der spaeteren Richtlinie 'Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland' von 2021. Zu Förderhöhe und Fördersatz macht die offizielle Übersicht keine Angaben mehr.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nachruestung öffentlicher Ladeinfrastruktur

Zweiter Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, ausgestattet mit 90 Millionen Euro speziell für die Nachruestung bestehender öffentlicher Ladeinfrastruktur. Die Kontingentverteilung erfolgte bedarfsgerecht auf Basis des StandortTOOL, das den Ladeinfrastrukturbedarf bis 2030 berechnet. Die Antragsfrist endete am 27.01.2022, die übergeordnete Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf für die Nachruestung besteht seitdem nicht; für neue öffentliche Ladepunkte bleiben die Landesprogramme wie Charge@BW und progres.nrw.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Erster Förderaufruf der Richtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro bis Ende 2025. Gefördert wurden Normalladepunkte bis 22 kW und Gleichstrom-Schnellladepunkte über 22 kW, das Ziel waren mindestens 50.000 Ladepunkte davon 20.000 Schnellladepunkte. Antragsberechtigt waren Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Die Antragsfrist dieses Aufrufs endete am 01.02.2022, die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2025 aus. Ein Nachfolgeaufruf des Bundes für öffentliche Ladepunkte besteht seitdem nicht; der Aufbau läuft über das Deutschlandnetz sowie über Landesprogramme wie Charge@BW, progres.nrw und die bayerische Ladeinfrastrukturrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Ladeinfrastruktur vor Ort

Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit bis zu 80 Prozent der Investitionskosten, ausgestattet mit 300 Millionen Euro. Antragsberechtigt waren natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Das Programm richtete sich besonders an Einzelhandel, Hotel- und Gastgewerbe im ländlichen Raum und wurde im Windhundverfahren nach Antragseingang vergeben. Anträge waren vom 12. April bis 31. Dezember 2021 möglich, die Richtlinie lief zum 31.12.2023 aus. Ein Nachfolgeprogramm des Bundes für öffentlich zugängliche Ladepunkte im ländlichen Raum gibt es nicht mehr; heute fördern das Landesprogramme wie Charge@BW oder progres.nrw, außerdem baut der Bund über das Deutschlandnetz selbst Schnellladestandorte auf.

bis 80 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
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KfW 442 – Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher am selbstgenutzten Wohngebäude. Für Photovoltaikanlage und Speicher gab es leistungsabhängige Pauschalen, für die Ladestation feste Pauschalbeträge, dazu einen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Voraussetzung war ein bereits vorhandenes oder verbindlich bestelltes eigenes Elektroauto. Das Programm startete im September 2023 und war innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft, die Richtlinie lief am 30.06.2024 aus. Es stehen keine weiteren Fördermittel zur Verfuegung, bereits erteilte Zusagen werden ausfinanziert. Als Ersatz bleiben die Einspeisevergütung nach EEG und Landesprogramme für Photovoltaik und Speicher.

bis 10.200 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 441 – Ladestationen für Elektroautos, Unternehmen

Zuschuss von bis zu 900 Euro je Ladepunkt für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen bis 22 kW inklusive Netzanschluss, an Mitarbeiterparkplätzen und für betriebliche oder kommunale Flotten. Unternehmen erhielten maximal 45.000 Euro je Standort, für Kommunen galt ein Mindestzuschuss von 9.000 Euro bei mindestens 10 Ladepunkten. Die Förderung erfolgte als De-minimis-Beihilfe. Die Antragsfrist endete am 01.12.2022, die Richtlinie lief am 27.12.2022 aus, der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Ein Nachfolgeprogramm für Mitarbeiterparkplätze auf Bundesebene gibt es derzeit nicht, Landesprogramme wie progres.nrw in Nordrhein-Westfalen oder WELMO in Berlin fördern diesen Fall weiterhin.

bis 45.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW
BundZuschussausgelaufen

KfW 440 – Ladestationen für Elektroautos, Wohngebäude

Pauschaler Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt für den Kauf und die Installation einer privat genutzten Ladestation an Wohngebäuden. Antragsberechtigt waren Haus- und Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Fördervolumen wurde dreimal auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Förderrichtlinie lief zum 31.12.2023 aus, neue Anträge sind seitdem nicht mehr möglich. Für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern gibt es seit April 2026 das Nachfolgeprogramm 'Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern' des Bundes.

900 Euro bis 900 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Abwicklung über die KfW

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