Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
986 Programme gefunden
Thema wechseln
- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
KfW-Programm Offshore-Windenergie (273)
Projektfinanzierung für den Bau von Offshore-Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und in der Zwölf-Seemeilen-Zone von Nord- und Ostsee. Das Programm ist auf bis zu zehn Offshore-Windparks angelegt. Die KfW beteiligt sich mit bis zu 400 Millionen Euro als Direktkredit im Bankenkonsortium, bei Finanzierungspaketen bis zu 700 Millionen Euro, zusätzlich bis zu 100 Millionen Euro für unvorhergesehene Mehrkosten. Finanziert werden 50 bis 70 Prozent des Fremdkapitalbedarfs, die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung bis zu 10 Jahren. Die Projektgesellschaft muss ein Drittel des Gesamtkapitals als Eigenkapital einbringen.
Klimabonus Frankfurt
Mit dem Klimabonus bezuschusst Frankfurt am Main Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen, Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen sowie Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Objekten in Frankfurt; der Antrag wird online gestellt. Das Programm ist die Fortführung von Frankfurt frischt auf.
Klimafonds der Stadt Schenefeld
Über den Klimafonds fördert die Stadt Schenefeld Maßnahmen zum Klimaschutz, darunter die Anschaffung privater und gewerblicher Lastenräder. Die Antragstellung ist an feste Zeitfenster gebunden und jeweils vom 1. bis 31. Januar sowie vom 1. bis 31. Juli möglich. Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Stadt hinterlegt. Die Mittel des Fonds sind pro Förderrunde begrenzt.
Klimaschutz im Alltag
Zuschuss für gemeinnützige Projekte zum alltäglichen Klimaschutz in Stadtteilen und Quartieren, etwa Reparaturcafés, Gemeinschaftsgärten, Energiesparberatungen und Klimabildungsveranstaltungen. Maximal 204.000 Euro für dreijährige Projekte bei einer Förderquote von bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
Klimaschutzförderung der Stadt Ahaus
Die Stadt Ahaus bündelt ihre kommunalen Klimaschutzförderungen auf einer eigenen Seite. Dazu zählt die Förderung von Lastenrädern und Lastenanhängern für privat oder in Vereinen genutzte Fahrzeuge. Das Budget wird jährlich festgelegt und die Förderung läuft, solange Mittel verfügbar sind. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der städtischen Förderrichtlinie.
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.
Kommunales Investitionsprogramm Kultur
Investitionsförderung für Kultureinrichtungen in Bremen, laut Kulturressort ausgeschrieben als Kommunales Investitionsprogramm Kultur 2026 für Sanierung, Klimaschutz und Bauinstandsetzung. Gefördert werden bauliche und technische Investitionen, die den Betrieb von Kultureinrichtungen sichern und energetisch verbessern. Fördersätze und Höchstbeträge werden auf der Programmseite nicht genannt.
LIFE Teilprogramm Energiewende (Clean Energy Transition)
Der LIFE-Bereich Energiewende fördert keine Investitionen, sondern flankierende Maßnahmen: Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Marktentwicklung, Energieberatungsstrukturen und Projekte zur Bekaempfung von Energiearmut. Zielgruppen sind Kommunen, Energieagenturen, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen. Innerhalb dieses Bereichs gibt es zusätzlich einen marktnahen Zweig für KMU und Start-ups. Fristen und Budgets werden je Aufruf im Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
LIFE-Programm – Teilprogramm Clean Energy Transition
Das LIFE-Programm der EU gliedert sich in die vier Bereiche Nature and Biodiversity, Circular Economy and Quality of Life, Climate Change Mitigation and Adaptation sowie Clean Energy Transition. Letzteres fördert marktnahe Vorhaben zur Energiewende, darunter Kapazitätsaufbau, Politikunterstützung und die Markteinführung erneuerbarer Wärmelösungen. Die Calls for Proposals für 2026 sind offen. Adressiert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen, insbesondere über den Programmteil LIFE Close-to-Market. Konkrete Förderquoten und Budgets stehen in den jeweiligen Call-Dokumenten.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Gefördert werden unter anderem Ladepunkte, der Netzanschluss, die Installation und das Lastmanagement. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu richten. Die Bekanntmachung stammt vom 13. August 2024, das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Landeskoordinierungsstelle E-Mobilität informiert über die aktuellen Aufrufe und Konditionen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in saemtlichen Anwendungsbereichen. Die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und loest die früheren bayerischen Ladeinfrastrukturprogramme ab. Die Umsetzung erfolgt nicht laufend, sondern über einzelne Förderaufrufe. Förderziele, Fördersaetze, technische Anforderungen und Umweltstandards werden regelmäßig überprüft und in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert, konkrete Beträge stehen deshalb erst mit dem jeweiligen Aufruf fest. Auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ist derzeit kein laufender Förderaufruf benannt, aktuelle Aufrufe führt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH.
Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge, sowohl im eigenen Depot als auch für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Über vier Jahre steht insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Das Programm setzt einen zentralen Baustein des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ersetzt unter anderem das eingestellte Landesprogramm TruckCharge@BW. Die Umsetzung erfolgt über mehrere Förderaufrufe an unterschiedliche Zielgruppen. Wichtig: die Frist des ersten Förderaufrufs endete am 07.07.2026, die Förderrichtlinie läuft aber bis 30.06.2027 und weitere Aufrufe sind angekuendigt.
Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen (LaNEG Hessen e.V.)
Das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Hessen unterstützt bestehende und in Gründung befindliche Bürgerenergiegenossenschaften durch Beratung und Vernetzung. Die Geschäftsstelle wird vom Land Hessen gefördert, sodass die Angebote für die Genossenschaften weitgehend kostenfrei bleiben. Für Gruppen, die einen Bürgerwindpark als Genossenschaft aufbauen wollen, ist das Netzwerk die erste Anlaufstelle im Land, weil es Erfahrungen bestehender Genossenschaften bündelt und den Kontakt zu Kommunen, Projektierern und dem Genossenschaftsverband herstellt.
Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)
Das Landesprogramm Wirtschaft ist das Dach, unter dem Schleswig-Holstein die EFRE-Mittel der Förderperiode 2021 bis 2027 einsetzt. Es besteht aus drei Prioritätsachsen: Wettbewerbsfähiges und Intelligentes Schleswig-Holstein, Grünes Schleswig-Holstein und Bürgernahes Schleswig-Holstein. Inhaltlich setzt das Land auf Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Zu den Angeboten gehört unter anderem die einzelbetriebliche Investitionsförderung.
LfA Energiekredit Regenerativ
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in die regenerative Stromerzeugung, Wasserstoff und Speichersysteme mit bis zu 40 Millionen Euro je Vorhaben und Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Für Biogas- und Wasserkraftprojekte in Bayern ist dies der landeseigene Finanzierungsweg neben dem KfW-Programm 270. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die Variante Energiekredit Regenerativ Plus deckt zusätzlich die Speicherung regenerativer Energien und Digitalisierungsmaßnahmen ab.
LfA Energiekredit Wärme
Zinsverbilligter Kredit der LfA Förderbank Bayern für Investitionen in Wärmenetze sowie regenerative Wärme- und Kälteanwendungen. Als förderfähige Technologien nennt die LfA ausdrücklich Wärmenetze, Biomasse, Geothermie und Biogas. Das Kreditvolumen liegt je nach Vorhabenstyp bei bis zu 25 bis 50 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Bürgerenergiegenossenschaften. Die LfA übernimmt Kreditrisiken, um den Kreditzugang zu erleichtern; die Konditionen liegen deutlich unter Marktzins.
MarLEN – Maritime Low Emission Network, transnationaler Aufruf der CSA ZEWT unter Horizont Europa
MarLEN ist ein transnationaler Förderaufruf für emissionsfreien Wasserverkehr in sechs Themenfeldern: nachhaltige alternative Kraftstoffe, Elektrifizierung, Energieeffizienz, Design und Retrofitting, digitale grüne Lösungen sowie Häfen. Gefördert werden Vorhaben von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung und Demonstration bis zur Umsetzung. Am Aufruf 2026 beteiligen sich unter anderem Belgien, Deutschland, Norwegen, Rumänien und die Türkei.
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 wurde im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und loeste den Masterplan Ladeinfrastruktur II ab. Er ist selbst kein Förderprogramm, sondern der Rahmen, aus dem die einzelnen Bundesprogramme abgeleitet werden. Aus ihm stammen unter anderem Maßnahme 3 'Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern', umgesetzt seit April 2026, und das Programm für Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge mit einer Milliarde Euro. Wer nach konkretem Geld sucht, sollte direkt in diese Einzelprogramme schauen.
Mietwohnungen modernisieren Hamburg
Die IFB Hamburg buendelt mehrere Programme für die Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehoeren die umfassende Modernisierung in den Varianten B und C, eigene Wege für Studierendenwohnungen und für Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung, die energetische Modernisierung mit Zuschüssen für Wärmedämmung und geringinvestive Maßnahmen sowie das Hamburger Heizungsförderprogramm. Für den barrierefreien Umbau gibt es Pauschalzuschüsse, die die KfW-Förderung ergänzen. Sondermaßnahmen umfassen Gründachförderung, Denkmalschutz, Regenwasserzisternen und Entsiegelung über die RISA-Förderung. Die konkreten Konditionen und Bindungen unterscheiden sich je Teilprogramm und sind auf den jeweiligen Programmseiten hinterlegt.
Modernisierung von Wohnungen im Bestand M-V (Darlehen)
Zinsgünstige Landesdarlehen für die Modernisierung von Wohnungen im Bestand, insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung und die Unterstützung von Stadtumbauprozessen. Für die Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus-Standard 85 nach Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie besteht seit dem 18.12.2023 ein Antragsannahmestopp. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge stehen nicht auf der Programmseite, sondern in der Bekanntmachung der zuwendungsfähigen Ausgaben und Höchstbeträge vom 23.03.2026.
Multifondsprogramm Niedersachsen 2021 bis 2027 (EFRE und ESF Plus)
Niedersachsen führt EFRE und ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 in einem gemeinsamen Multifondsprogramm. Das ist der Unterschied zu den meisten anderen Ländern, die zwei getrennte Programme fahren. Inhaltlich geht es um Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft, das regionale Innovationsökosystem, die Gründungsinfrastruktur, die Sicherung von Fachkräfte- und Nachwuchspotenzial, soziale Inklusion sowie Klima- und Umweltanforderungen. Das Land unterscheidet dabei eine Übergangsregion und eine stärker entwickelte Region.
München - FKG Einzelmaßnahmen Effizienz und Heizungsoptimierung
Neben dem Heizungstausch fördert das Münchner FKG Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung, darunter ausdrücklich die Heizungsoptimierung sowie Fenstertausch und die Dämmung der Gebäudehülle. Weiter förderfähig sind Sanierungsstandards für Effizienzhäuser im Bestand, klimagerechte Gebäudestandards, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz, Photovoltaikberatung, Mieterstrommodelle und Steckersolargeräte. Für die Wärmewende relevant sind zusätzlich die geförderten Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze.
München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Einzelmaßnahme Heizungstausch
Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude bezuschusst im Baustein Heizungstausch den Einbau elektrisch angetriebener Wärmepumpen, von Solarthermieanlagen und den Anschluss an die Fernwärme in Bestandsgebäuden. Ziel ist der Ausstieg aus fossilen Heizungen im gesamten Stadtgebiet. Ergänzend fördert die Stadt Bonusmaßnahmen sowie Beratungs- und Vorplanungsleistungen für Gebäude- und Wärmenetze. Die verbindlichen Förderhöhen und Bedingungen stehen in der Richtlinie und auf den jeweiligen Seiten der einzelnen Fördermaßnahmen.
Mehr zu Energie
- ThemaFörderung für die neue HeizungWer eine alte Heizung ersetzt, kann dafür öffentliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bekommen.
- ThemaFörderung für Photovoltaik und SpeicherSolarstrom vom eigenen Dach wird auf mehreren Wegen unterstützt: über die gesetzliche Vergütung für...
- ThemaFörderung für die energetische SanierungBei der Sanierung eines bestehenden Gebäudes gibt es zwei Wege: einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenster oder...
- ThemaFörderung für WohneigentumWer eine Immobilie kauft oder baut, kann auf mehreren Ebenen Unterstützung bekommen: zinsgünstige Kredite...
- ThemaFörderung für die GründungFür Gründungen gibt es vier Arten von Unterstützung: Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder zu Beratungskosten...
- ThemaFörderung für MobilitätRund um Mobilität fördern Bund, Länder und vor allem Kommunen sehr unterschiedliche Dinge: Lastenräder...
- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.