Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein, Umsetzung über IB.SH und WTSH · Schleswig-Holstein

Das Landesprogramm Wirtschaft ist das Dach, unter dem Schleswig-Holstein die -Mittel der Förderperiode 2021 bis 2027 einsetzt. Es besteht aus drei Prioritätsachsen: Wettbewerbsfähiges und Intelligentes Schleswig-Holstein, Grünes Schleswig-Holstein und Bürgernahes Schleswig-Holstein. Inhaltlich setzt das Land auf Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Zu den Angeboten gehört unter anderem die einzelbetriebliche Investitionsförderung.
Antrag für Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE) vorbereiten
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 16 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Vorhaben in Schleswig-Holstein
- Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Richtlinie des Landesprogramms Wirtschaft
- Antrag über die IB.SH oder die WTSH, je nach Förderangebot
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 16 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Vergleichsangebote
6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE) ist ein Zuschuss auf Ebene EU. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE) beantragen?
Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE) richtet sich an Unternehmen, Gründerinnen und Gründer, Selbstständige und Kommunen. Zusätzlich gilt: Vorhaben in Schleswig-Holstein
Wo gilt Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)?
Das Programm gilt in Schleswig-Holstein. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.
Muss ich Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Welche Unterlagen brauche ich für Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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Quelle und Stand
Angaben nach eu-laender, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Hessisches Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt. Es folgt zwei politischen Zielen der EU, einem wettbewerbsfähigeren und intelligenteren Europa sowie einem grüneren Europa. Gefördert werden unter anderem der Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten an hessischen Forschungseinrichtungen und die Einführung fortschrittlicher Technologien in Unternehmen und KMU. Antragstellung und Projektbearbeitung laufen über ein Kundenportal der WIBank.
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