Antragio

Förderprogramme für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

986 Programme gefunden

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LandBeratung

AUFWIND und Windkümmerer Bayern

AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
BundSonstiges

Abfallbasierte Biokraftstoffe nach Anlage 4 der 38. BImSchV mit Obergrenze

Biokraftstoffe aus gebrauchtem Speiseöl, tierischen Fetten der Kategorien 1 und 2, geschädigten Pflanzen, kommunalem Abwasser oder Zwischenfrüchten nach Anlage 4 sind nur bis zu einem energetischen Anteil von 1,9 Prozent ab 2022 voll anrechenbar, ab 2031 sind es 2 Prozent, ab 2033 2,3 Prozent, ab 2035 2,4 Prozent, ab 2037 2,6 Prozent und ab 2039 2,8 Prozent. Für die übersteigende Menge wird der Basiswert angesetzt, die Minderung entfällt also.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderung (AFP) Saarland

Zuschuss für einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Saarland in der Förderperiode 2023-2027. Gefördert werden unter anderem Stallneubau und Stallmodernisierung, Verbesserung des Tierwohls, Effizienzsteigerung bei Wasser- und Energienutzung, Emissionsminderung sowie einzelbetriebliche Bewässerungssysteme einschließlich Wasserspeicheranlagen. Im SEPL 23-27 sind dafür 3 Millionen Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent aus der GAK.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
LandZuschuss

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Baden-Württemberg

Zuschuss für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft zu erhalten. Das Programm ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL) und wird von der Landesverwaltung über die Landratsämter abgewickelt.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg
LandZuschuss

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Saarland (AUKM)

Finanzieller Ausgleich für Landwirtschaftsbetriebe, die freiwillig Bewirtschaftungspraktiken umsetzen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen und dem Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen dienen. Dazu gehören bodenschonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und der Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Einzelmaßnahmen sind unter anderem artenreiche Kulturlandschaft, mehrjährige Blühflächen, extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, Eiweißpflanzenförderung und Streuobstförderung.

Höhe je nach Vorhaben
Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes
BundZuschuss

Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie

Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
BundPrämie

Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen nach 20 Jahren (§§ 39g, 39h EEG 2023)

Biomasseanlagen, die erstmals vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wurden und deren bisheriger EEG-Anspruch noch höchstens fünf Jahre läuft, können an den Biomasse-Ausschreibungen teilnehmen und erhalten bei Zuschlag eine Anschlussvergütung von zwölf Jahren. Auch Anlagen mit 150 Kilowatt oder weniger dürfen bieten; für sie gilt als Zuschlagswert der Gebotswert des höchsten noch bezuschlagten Gebots desselben Termins. Der neue Anspruch beginnt frühestens im dritten und spätestens im 43. Kalendermonat nach Bekanntgabe des Zuschlags.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundSonstiges

Anschlussvergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen, deren 20-jähriger EEG-Förderzeitraum abgelaufen ist, können weiter ins Netz einspeisen. Nach Paragraf 21 Absatz 1 Nummer 4 EEG besteht für ausgeförderte Anlagen ein Anspruch auf Einspeisevergütung, der sich nach Massgabe von Paragraf 53 Absatz 4 EEG verringert. Vergueteter Massstab ist der Jahresmarktwert Solar abzueglich der Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Alternativ können Betreiber in die Direktvermarktung wechseln oder den Strom vollständig selbst verbrauchen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
BundSonstiges

Anzeigepflicht für Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur als Voraussetzung der THG-Vermarktung

Nach Paragraf 4 der Ladesäulenverordnung vom 23. Dezember 2025 muss jeder Betreiber der Bundesnetzagentur die Inbetriebnahme spätestens zwei Wochen danach, die Außerbetriebnahme und jeden Betreiberwechsel unverzüglich elektronisch anzeigen. Ohne diese Anzeige und ohne Veröffentlichung beziehungsweise Zustimmung zur Veröffentlichung ist der Ladestrom nicht auf die THG-Quote anrechenbar. Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt an einem der Allgemeinheit zugänglichen Standort.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Ausbauziele und Ausschreibungsvolumen für Windenergie auf See (Paragrafen 1 und 2a WindSeeG)

Das Windenergie-auf-See-Gesetz legt den Rahmen fest, in dem Offshore-Förderung überhaupt vergeben wird. Ziel ist eine ans Netz angeschlossene Leistung von mindestens 30 Gigawatt bis 2030, 40 Gigawatt bis 2035 und 70 Gigawatt bis 2045. Das Ausschreibungsvolumen betrug 2023 und 2024 jährlich zwischen 8.000 und 9.000 Megawatt, 2025 und 2026 jährlich zwischen 2.500 und 5.000 Megawatt und ab 2027 grundsätzlich 4.000 Megawatt pro Jahr. Die ausgeschriebenen Flächen sollen jeweils 500 bis 2.000 Megawatt erlauben. Errichtung und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen und Anbindungsleitungen liegen laut Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund / Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Ausschreibung Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)

Die Bundesnetzagentur ermittelt die Förderhöhe für größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt den gebotenen anzulegenden Wert und vermarktet den Strom in der Direktvermarktung. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Maerz, 1. Juli und 1. Dezember mit einem Ausschreibungsvolumen von jeweils 3.300.000 Kilowatt vor Anpassung vorgesehen. Das Segment umfasst unter anderem Anlagen auf Konversionsflächen, entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Ausschreibung Solaranlagen des zweiten Segments (Gebäude und Laermschutzwaende)

Für größere Aufdachanlagen und Anlagen an Laermschutzwaenden ermittelt die Bundesnetzagentur die Förderhöhe über eine eigene Ausschreibung. Zuschlaege legen den anzulegenden Wert fest, der Strom wird direkt vermarktet. Für 2026 sind Gebotstermine am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober vorgesehen mit einem Ausschreibungsvolumen von 366.667, 366.667 und 366.666 Kilowatt vor Anpassung. Die Erhöhung des Volumens durch das Solarpaket I steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämie

Ausschreibungen für Windenergie auf See auf nicht zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)

Nicht zentral voruntersuchte Flächen werden seit 2023 jährlich zum Gebotstermin 1. Juni ausgeschrieben. Der gesetzliche Höchstwert liegt seit 2023 bei 6,2 Cent je Kilowattstunde; die Bundesnetzagentur kann davon um höchstens 10 Prozent abweichen. Den Zuschlag erhält das Gebot mit dem niedrigsten Gebotswert. Geben mehrere Bieter ein Gebot von 0 Cent je Kilowattstunde ab, folgt ein dynamisches Gebotsverfahren, in dem die Bieter eine zweite Gebotskomponente in Euro je Megawatt bieten. Diese fließt zu 90 Prozent als Stromkostensenkungskomponente an den Übertragungsnetzbetreiber, zu je 5 Prozent als Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente an den Bundeshaushalt. Der anzulegende Wert beträgt in diesem Fall stets 0 Cent je Kilowattstunde.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundSonstiges

Ausschreibungen für Windenergie auf See auf zentral voruntersuchten Flächen (WindSeeG)

Zentral voruntersuchte Flächen werden seit 2023 jährlich zum Gebotstermin 1. August ausgeschrieben, mit der in der Eignungsfeststellung festgestellten zu installierenden Leistung. Anders als an Land wird hier keine Marktprämie ermittelt, sondern die Gebote werden nach fünf Kriterien mit Punkten bewertet: Höhe des Gebotswerts (maximal 60 Punkte), Beitrag zur Dekarbonisierung (2 mal 5 Punkte für ungeförderten Grünstrom und Grünen Wasserstoff), Umfang von Stromlieferverträgen (10 Punkte), schallarme und flächenschonende Gründungstechnologien (10 Punkte) und Beitrag zur Fachkräftesicherung über die Ausbildungsquote (10 Punkte). Die gebotenen Zahlungen sind nach Paragraf 57 WindSeeG zweckgebunden für Meeresnaturschutz, umweltschonende Fischerei, Transformationszwecke und die Senkung der Offshore-Netzumlage.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BundPrämie

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nach dem EEG (Marktprämie)

Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land ab 1.001 Kilowatt. Gebotstermine sind laut Paragraf 28 EEG in den Jahren 2023 bis 2028 jeweils der 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November; das Ausschreibungsvolumen beträgt 2024 bis 2028 jährlich 10.000 Megawatt, gleichmäßig auf die vier Termine verteilt. Die Bundesnetzagentur hat den Höchstwert für alle Gebotstermine 2026 auf 7,25 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Beim Gebotstermin 1. Mai 2026 lagen die bezuschlagten Gebote zwischen 4,44 und 5,19 Cent je Kilowattstunde, der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,06 Cent je Kilowattstunde; bezuschlagt wurden 270 Gebote mit 2.499.468 Kilowatt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur
BundPrämie

Ausschreibungen für innovative KWK-Systeme (iKWK)

Innovative KWK-Systeme koppeln eine KWK-Anlage mit einer Komponente zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme, typischerweise Geothermie, Solarthermie oder einer Großwärmepumpe, und einem elektrischen Wärmeerzeuger. Die Förderhöhe wird in eigenen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt, der Höchstwert liegt bei 12,0 Cent je Kilowattstunde KWK-Strom. Von den 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen je Gebotstermin entfielen in den Jahren 2018 bis 2025 jährlich 50 Megawatt auf innovative KWK-Systeme.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Solaranlagen bis 6 Megawatt (Paragraf 22b EEG)

Parallel zur Windregelung erhalten Bürgerenergiegesellschaften nach Paragraf 22 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 EEG auch für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 6 Megawatt die EEG-Zahlung ohne Ausschreibungsteilnahme. Die Anforderungen an die Gesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG sind dieselben wie bei Wind: mindestens 50 natürliche Personen, 75 Prozent der Stimmrechte im 50-Kilometer-Umkreis, maximal 10 Prozent Stimmrechte je Mitglied. Die Meldung an die Bundesnetzagentur muss hier spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme unter Angabe der Registernummer erfolgen; danach gilt eine dreijährige Sperrfrist für weitere Solaranlagen desselben Segments.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Anschlussnetzbetreiber
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt (Paragraf 22b EEG)

Bürgerenergiegesellschaften erhalten für Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung bis einschließlich 18 Megawatt die EEG-Marktprämie, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen (Paragraf 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Paragraf 22b EEG). Voraussetzung ist eine Bürgerenergiegesellschaft nach Paragraf 3 Nummer 15 EEG: mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder, mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen, die in einem Postleitzahlengebiet im Umkreis von 50 Kilometern um die Turmmitte gemeldet sind, kein Mitglied mit mehr als 10 Prozent der Stimmrechte, weitere Stimmrechte nur bei KMU oder kommunalen Gebietskörperschaften. Die Meldung muss spätestens drei Wochen nach Erteilung der BImSchG-Genehmigung bei der Bundesnetzagentur eingehen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Anschlussnetzbetreiber
BundPrämie

Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)

Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
LandKredit

BAB Rund ums Haus (Bremen)

Zinsguenstige Kredite der Bremer Aufbau-Bank für Privatpersonen rund um die eigene Immobilie. Das Angebot buendelt die KfW-Programme 159, 261 und 358/359 und deckt damit energetische Sanierung, Photovoltaik, Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Wasserthemen ab. Die BAB nennt barrierefreie Wohnungen insbesondere für aeltere und behinderte Menschen ausdrücklich als Förderziel. Konkrete Zinssaetze, Höchstbeträge und Einkommensgrenzen sind auf der abgerufenen Übersichtsseite nicht ausgewiesen. Ergänzend bietet die BAB mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenlose Förderberatung zu Bauen, Kaufen und Modernisieren an.

Höhe je nach Vorhaben
Bremen
Bremer Aufbau-Bank (BAB)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)

Gefördert wird der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen einschließlich Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, das sogenannte Efficiency Smart Home. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigen diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro und es kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ausgeschlossen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude

Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

BENE II – Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2027

Nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EFRE-Mitteln für Berliner Projekte in den Schwerpunkten Energieeffizienz, Umwelt- und Energiemanagement, Netze und Speicher, Anpassung an den Klimawandel, Stadtnatur sowie nachhaltige Mobilität. Förderfähig sind ausdrücklich alle Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.

Höhe je nach Vorhaben
Berlin
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, kofinanziert aus dem EFRE
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Jülich

Mehr zu Energie

Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.