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Anpassungsgeld für Beschäftigte der Braunkohleindustrie

BAFA · bundesweit

Beschäftigte ab 58 Jahren aus dem Braunkohletagebau oder aus Kohlekraftwerken, die infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes entlassen werden, erhalten ein Anpassungsgeld als Überbrückung bis zur Rente. Die Höhe orientiert sich an den individuellen Rentenanwartschaften und wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See berechnet. Ab 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Anrechnung von Nebeneinkuenften mit einem jährlichen Freibetrag.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
Voranfrage sechs Monate vorab, Antrag spätestens einen Monat vor Leistungsbeginn beim BAFA

Für wen ist das

Arbeitnehmer

Was du erfüllen musst

  • Mindestalter 58 Jahre bei Entlassung
  • Seit dem 30. September 2019 durchgehende Beschäftigung in betroffenen Unternehmen und mindestens zwei Jahre Betriebszugehoerigkeit vor der Kuendigung
  • Rentenberechtigung innerhalb von fuenf Jahren nach Entlassung
  • Kuendigung aufgrund des KVBG vor 2044
  • Voranfrage spätestens sechs Monate vor dem geplanten ersten Leistungsbezug

Kombinierbar mit

Einkuenfte oberhalb des Freibetrags mindern das Anpassungsgeld um 30 Prozent

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