Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kommunales Investitionsprogramm Kultur Bremen
Das Programm finanziert bauliche und energetische Sanierung sowie Bauinstandsetzung an Kultureinrichtungen in Bremen, dazu die Umruestung auf LED-Beleuchtung. Förderfähig sind Vorhaben von 3.000 bis 250.000 Euro, gefördert wird als Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kultureinrichtungen, die im Haushalt 2026/2027 vom Senator für Kultur gefördert werden. Neubauten und kommerziell betriebene Einrichtungen sind ausgeschlossen, Antragsfrist für das Haushaltsjahr 2026 ist der 31. August 2026.
Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Zentrales Bundesprogramm für kommunalen Klimaschutz, das strategische Maßnahmen wie Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzkoordination, Machbarkeitsstudien und Beratungsleistungen sowie investive Maßnahmen fördert. Zu den investiven Fördertatbeständen gehört ausdrücklich die Abfallwirtschaft, also etwa Anlagen und Technik auf Wertstoffhöfen und in der kommunalen Entsorgung, daneben Abwasser, Trinkwasserversorgung, Innen- und Außenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität. Die einzelnen Förderquoten stehen in Nummer 7.3 der Richtlinie, finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere erhalten erhöhte Sätze.
Kommunen - Kredit (264)
BEG-Förderkredit für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Tilgungszuschuss von 5 bis 15 Prozent je nach Effizienzstandard, dazu 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung bei Wohngebäuden.
Kommunen - Zuschuss (464)
BEG-Zuschuss für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude. Bei Nichtwohngebäuden bis zu 4 Millionen Euro je Vorhaben, bei Wohngebäuden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzlich 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings und 15 Prozent für serielle Sanierung, außerdem Förderung von Nachhaltigkeitszertifizierung und Baubegleitung.
Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Zinsverbilligter Kredit bis 750.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen ohne Eintragung einer Grundschuld. Gefördert werden energetische Sanierung, Photovoltaik über 800 Watt mit Speicher und Wallbox, altersgerechter Umbau mit Rampen, Aufzügen und Notrufanlagen, Einbruchschutz, Wassermaßnahmen sowie Zählerschrankerneuerung und Fernwärmeanschluss. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre.
Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Gefördert wird die Errichtung energieeffizienter stationärer Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln samt Nebenaggregaten und Speichern. Neu aufgenommen ist die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionsanlagen von fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe, was den Stromverbrauch senkt und die Anlagen im Bestand hält statt sie zu ersetzen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsförderung, die konkrete Höhe lässt sich mit dem Förderrechner auf klimaschutz.de ermitteln. Anträge sind ganzjährig elektronisch beim BAFA möglich.
Köln: Zuschuss für Batteriespeicher
Ergänzend zur Photovoltaikförderung bezuschusst die Stadt Köln Batteriespeicher gestaffelt nach Kapazität: 500 Euro bei 3 bis 7 Kilowattstunden, 1.000 Euro bei 7 bis 11 Kilowattstunden und 1.300 Euro ab 11 Kilowattstunden. Wie bei der Anlagenförderung liegt die Obergrenze bei 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern bei 80 Prozent, und bei insgesamt 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen.
Köln: Zuschuss für Inselanlagen in Kleingärten
Die Stadt Köln bezuschusst netzunabhängige Solar-Inselanlagen in Kleingärten mit 150 Euro je Garten. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Damit können Laubenbesitzer ihre Gartenlaube mit Solarstrom versorgen, ohne an das öffentliche Netz angeschlossen zu sein. Die Förderung ist Teil des gleichen städtischen Programms wie die Photovoltaik- und Speicherförderung und wird über das Förderportal der Stadt beantragt.
Köln: Zuschuss für Photovoltaikanlagen
Die Stadt Köln bezuschusst die Erstinstallation fest montierter, netzgekoppelter Photovoltaikanlagen gestaffelt nach Leistung: 1.500 Euro bei 2 bis 5 Kilowatt peak, 2.000 Euro bei 5 bis 9 Kilowatt peak, 2.300 Euro bei 9 bis 14 Kilowatt peak und 2.500 Euro ab 14 Kilowatt peak. Die Förderung deckt höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten, bei gemeinnützigen Trägern 80 Prozent, und ist auf 10.000 Euro je Gebäude und Jahr begrenzt. Das Gebäude muss mindestens fuenf Jahre alt sein.
Köln: Zuschuss für Steckersolargeraete
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeraete, also Balkonkraftwerke, mit 150 Euro je Geraet. Inhaber eines Köln-Passes erhalten 300 Euro. Anders als bei fest installierten Photovoltaikanlagen ist bei Steckersolargeraeten die Selbstmontage zulässig, ein Fachunternehmen ist nicht vorgeschrieben. Der Antrag läuft ausschließlich über das städtische Förderportal. Die Förderung ist Teil des städtischen Programms zur Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien.
L-Bank Energiefinanzierung
Förderdarlehen im Hausbankverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Ausdrücklich förderfähig sind Netze und Speicher für erneuerbare Wärme oder Kälte sowie Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem, darunter Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromspeicherung, Flexibilisierung von Erzeugungsanlagen, überbetriebliches Lastmanagement und Messsysteme. Es gibt zwei Konditionenvarianten; PV-Aufdachanlagen und Batteriespeicher für PV-Aufdachanlagen erhalten einen Zinsbonus. Bereitstellungszinsen fallen erst nach zwölf Monaten an, danach 0,15 Prozent.
LEADER-Förderung über die AktivRegionen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt LEADER über 22 anerkannte AktivRegionen um, die als Lokale Aktionsgruppen eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Projekte selbst auswählen. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen 55 Millionen Euro ELER-Mittel bereit, rund 2,5 Millionen Euro je Region, dazu 500.000 Euro Landeskofinanzierung pro Jahr. Die drei Kernthemen sind Klimaschutz und Klimaanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie regionale Wertschöpfung. Anträge laufen über das Regionalmanagement der jeweiligen AktivRegion.
LEADER-Projektförderung AktivRegion Schlei-Ostsee
Die AktivRegion Schlei-Ostsee fördert im LEADER-Programm Projekte mit bis zu 120.000 Euro je Vorhaben. Die Mindestförderung beträgt 10.000 Euro für öffentliche und 5.000 Euro für private Träger. Der Fördersatz hängt vom Kernthema ab: bis zu 70 Prozent bei Klimaschutz und Klimaanpassung, bis zu 55 Prozent bei Daseinsvorsorge, Lebensqualität und regionaler Wertschöpfung. Für die Periode 2023 bis 2027 stehen rund 2,5 Millionen Euro bereit.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
LR-Förderkredit für Energieunternehmen – Investitionen in Windenergie (Programm 256)
Zinsgünstiger Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Bau und Modernisierung von Windenergieanlagen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Der Kredit läuft unter der Produktnummer 256 (Leasing: 301) zu den Konditionen der Kategorie LR-Energie. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern (mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile bei Land- und Forstwirten), Energieunternehmen mit agrarnahen Inhabern (ebenfalls mindestens 50 Prozent), Energieunternehmen mit Kommunen oder kommunalen Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern im ländlichen Raum. Der Antrag läuft über die Hausbank.
LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft (Programmkredite)
Zinsguenstige Förderkredite mit Zinsbindung bis 20 Jahre und Laufzeiten bis 50 Jahre für Flächenerwerb, Betriebsübernahme, Staelle, Gebäude, Maschinen sowie Umwelt- und Ressourcenschutz. Vergünstigte Konditionenstufen LR-Top und LR-Premium gelten unter anderem für Junge Unternehmer, Öko-Umsteller und Hofnachfolgerinnen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz für Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, Baumaßnahmen und technische Ausruestung. Das Programm setzt Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 um und ist der faktische Nachfolger des 2023 ausgelaufenen KfW 440. Es läuft in drei parallelen Förderaufrufen für Wohnungseigentümergemeinschaften, für KMU und private Eigentümer sowie für Wohnungsbaugesellschaften. Anträge sind seit dem 15.04.2026 möglich.
Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt
Das Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt wurde gegründet, um die Gründung von kommunalen und bürgerschaftlichen Energiegesellschaften zu erleichtern, ausdrücklich als Hilfe zur Selbsthilfe. Angeboten werden der Energieatlas Sachsen-Anhalt mit Anbieterübersicht, Online-Tools zur Berechnung der regionalen Wertschöpfung, Leitfäden sowie eine Beratungskompetenz für Energiegenossenschaften. Das Netzwerk hat eine Leitlinie für faire Wind- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte entwickelt, die Bürgerbeteiligung, transparente Projektbegleitung und lokale Wertschöpfung sichern soll. Koordiniert wird das Angebot von der Landesenergieagentur LENA mit Fachleuten für Windenergie und Photovoltaik.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Zinsgünstiges Darlehen von 5.000 Euro bis 25 Millionen Euro für umweltfreundliche Investitionen in der Landwirtschaft. Gefördert werden Energieeffizienz, Emissionsminderung, verbesserte Tierhaltung, ökologischer Landbau, Agri-Photovoltaik zur Eigenversorgung sowie effiziente Bewässerung und Wasserspeicher. Ein Zinsbonus Klimabilanz ist bei dokumentierter Treibhausgasbilanz möglich.
Lastenrad-Förderprogramm der Stadt Puchheim
Puchheim fördert seit dem 15. März 2020 die Neuanschaffung ein- oder mehrspuriger Lastenräder und Lastenanhänger. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Brutto-Kaufpreises, höchstens 300 Euro für ein muskelbetriebenes und 500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Rad. Pro Haushalt beziehungsweise Antragsteller wird nur ein Lastenrad gefördert. Die Förderung kann bis maximal zwei Monate nach dem Kauf beantragt werden, was das Verfahren gegenüber vielen anderen Kommunen vereinfacht.
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