Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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THG-Quote mit Erneuerbaren-Bonus für öffentliche Ladepunkte (§ 5 Abs. 5 der 38. BImSchV)
Wer einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt direkt mit Wind- oder Sonnenstrom versorgt, darf statt des deutschen Strommixes den deutlich niedrigeren Emissionswert der jeweiligen erneuerbaren Quelle ansetzen und erzielt damit eine höhere Treibhausgasminderung je Kilowattstunde. Für das Verpflichtungsjahr 2026 hat das Umweltbundesamt den Durchschnittswert des deutschen Strommixes mit 119 Kilogramm CO2-Aequivalent je Gigajoule bekanntgegeben, gegenueber 15,7 bei Photovoltaik, 4,9 bei Windenergie an Land und 2,7 bei Windenergie auf See. Die Bedingungen sind streng: Der Strom darf nicht aus dem Netz entnommen werden, sondern muss innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls direkt von der Erzeugungsanlage bezogen werden, und Anlage und Ladepunkt müssen hinter demselben Netzverknuepfungspunkt liegen; eine Zwischenspeicherung ist zulässig. Nachzuweisen ist das über Messwerte des Messstellenbetreibers im 15-Minuten-Raster, sowohl an der Erzeugungsanlage als auch am Ladepunkt. Stammt nur ein Teil des Stroms aus der netzentkoppelten Anlage, gilt der guenstige Wert auch nur für diesen Anteil. Bis einschließlich 2027 zählen nur Wind und Sonne; ab dem Verpflichtungsjahr 2028 kommen Biomasse, Deponiegas, Klaergas und Biogas hinzu.
THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (§ 6 der 38. BImSchV)
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte rechnen nicht mit einem Pauschalwert ab, sondern mit der tatsaechlich gemessenen Strommenge, die im Verpflichtungsjahr für Straßenfahrzeuge entnommen wurde. Seit der Neuordnung des Ladesäulenrechts vom 23. Dezember 2025 verweist § 6 der 38. BImSchV auf § 2 Nummer 2 der neuen Ladesäulenverordnung: Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, der sich an einem Standort oder in Räumlichkeiten befindet, die der Allgemeinheit zugänglich sind, unabhängig davon, ob der Zugang Beschränkungen oder Bedingungen unterliegt. Kunden- und Geschäftshausparkplätze fallen darunter, ein reiner Mitarbeiterparkplatz nicht. Voraussetzung ist die Anzeige des Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur nach § 4 Absatz 1 der Ladesäulenverordnung samt Veröffentlichung oder Zustimmung zur Veröffentlichung sowie eine mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge. Zu melden sind Standort, Strommenge in Megawattstunden, Entnahmezeitraum, der Identifizierungscode der ID-Registrierungs-Organisation, seit der Bekanntmachung des UBA vom 10. Juni 2026 die EVSE Operator ID, sowie für jeden Ladepunkt die vollständige EVSEID. Die Meldung ist bis zum 28. Februar des Folgejahres möglich und damit deutlich später als bei Fahrzeugen; Aufzeichnungen und Eigenerklärungen sind drei Jahre aufzubewahren.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit dem Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II. Gefördert werden unter anderem Ladepunkte, der Netzanschluss, die Installation und das Lastmanagement. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über das jeweilige Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH zu richten. Die Bekanntmachung stammt vom 13. August 2024, das Programm gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Landeskoordinierungsstelle E-Mobilität informiert über die aktuellen Aufrufe und Konditionen.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität Berlin
Berlin fördert mit WELMO die Elektrifizierung gewerblicher Fahrzeugflotten. Gefördert werden batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge, darunter E-Transporter, E-Nutzfahrzeuge, motorisierte Zweiräder und Taxis der Klasse M1 mit gültiger Konzession, sowie stationaere Ladesysteme auf privaten gewerblichen Flächen. Ein eigenes Modul richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und deren Konzerngesellschaften. Antragsberechtigt sind Selbständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin; die Fahrzeuge müssen überwiegend in Berlin eingesetzt werden, höchstens 50 Prozent ausserhalb. Die Förderhöhe ist modulabhängig und richtet sich nach Fahrzeugklasse, Antriebstechnologie und Art der Ladeinfrastruktur.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW öffentlich zugängliche Ladestationen einschließlich Netzanschluss. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Die Mindestbewilligungssumme liegt bei 5.500 Euro, gefördert werden maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller über die Programmlaufzeit. Der Ladepunkt muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben und werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich sein, der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativer Erzeugung vor Ort stammen. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026 bis 2029
Der Freistaat Bayern führt seine seit 2017 laufende Ladeinfrastrukturförderung mit einer neuen Förderrichtlinie fort, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist und bis 2029 läuft. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Ladepunkten in saemtlichen Anwendungsbereichen, einschließlich Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Die konkreten Förderziele, Fördersaetze und technischen Anforderungen werden über einzelne Förderaufrufe festgelegt und regelmäßig angepasst. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt eine Mindestbetriebsdauer von fuenf Jahren. Die Richtlinie wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2025 Nr. 496) vom 12. November 2025 bekanntgemacht.
progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Nordrhein-Westfalen fördert den Ausbau emissionsarmer Mobilität mit Zuschüssen für Ladeinfrastruktur samt Netzanschluss, für die Beschaffung batterieelektrischer und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Konzepte zur Umsetzung der Elektromobilität und kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Fördergegenstand natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Unternehmen. Der Antragszeitraum läuft vom 17. Februar 2026 bis zum 30. Juni 2027. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg.
CEF Transport Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF)
Über die Fazilität für alternative Kraftstoffinfrastruktur fördert die EU im Rahmen der Connecting Europe Facility den Aufbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur entlang des transeuropäischen Verkehrsnetzes, auch für den Straßengueterverkehr, Häfen, Binnenschifffahrt und Flughäfen. Für den Aufruf 2026 stehen im Gesamtpaket der CEF-Transport-Aufrufe 1,1 Milliarden Euro bereit, davon 130 Millionen Euro für AFIR-relevante Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Stellen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Einreichfrist des Aufrufs 2026 ist der 6. Oktober 2026.
Deutschlandnetz Schnellladeinfrastruktur
Mit dem Deutschlandnetz laesst das Bundesverkehrsministerium 9.000 zusätzliche Schnellladepunkte an mehr als 1.000 Standorten errichten, davon rund 900 in Städten und ländlichen Regionen und 200 an Autobahnrastanlagen. Die Standorte wurden europaweit ausgeschrieben und werden von privaten Unternehmen im Auftrag des Bundes gebaut und betrieben. Jeder Ladepunkt liefert mindestens 200 Kilowatt je Fahrzeug, einzelne bis zu 400 Kilowatt, und ist rund um die Uhr verfügbar. Für Nutzer entfällt eine Vorabregistrierung, gezahlt wird per App, Ladekarte oder kontaktlos. Das Netz geht seit 2024 schrittweise in Betrieb.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw an öffentlich zugänglichen Standorten
Der Förderaufruf C der Richtlinie Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw richtet sich an Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge, etwa an Ladehubs, Rastanlagen und Umschlagpunkten. Gefördert werden Errichtung und Netzanschluss der Ladepunkte einschließlich Batteriespeicher und Lademanagement. Die Auswahl erfolgt wettbewerblich nach dem Verhältnis von Fördereuro zu installierter Ladeleistung. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis 7. Juli 2026, weitere Aufrufe sind aus dem Milliardenbudget vorgesehen.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw auf Betriebshoefen (LIS E-Lkw)
Der Bund fördert die Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge auf eigenen Betriebsgelaenden, Logistikzentren und Umschlagpunkten. Gefördert werden Ladepunkte samt Netzanschluss, Batteriespeicher und Lademanagement. Für das Programm stehen insgesamt eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, davon 200 Millionen Euro für die ersten Förderaufrufe 2026. Aufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen und wird nach Eingangsreihenfolge bewilligt, Aufruf B steht allen Unternehmen offen und wird im Wettbewerb nach Fördereuro je Kilowatt entschieden. Antragsberechtigt sind unter anderem KMU, Unternehmen, Kommunen, Hochschulen, Vereine und Stiftungen.
Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus
Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, an die Vorverkabelung angeschlossene Ladepunkte, Netzanschlüsse, Bauarbeiten und technische Ausruestung mit bis zu 2.000 Euro je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Mitglieder, private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen. Für das Programm stehen rund 500 Millionen Euro bereit. Eine Kernbedingung ist die Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der Wohnstellplätze.
THG-Quote für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte können die tatsaechlich abgegebene Strommenge auf die Treibhausgasminderungsquote anrechnen lassen und den Erlös vermarkten. Anders als beim Fahrzeughalter zählt hier die mess- und eichrechtskonform ermittelte Strommenge in Megawattstunden. Der Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt sein. Je Verpflichtungsjahr kann der Betreiber nur einen einzigen Dritten mit der Vermarktung beauftragen. Anrechnungsfaktor ist derzeit 3.
Wohn-Riester: gefördertes Altersvorsorgekapital für die eigene Wohnung (§ 92a EStG)
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann das geförderte Kapital für die eigene Wohnung einsetzen: für Kauf oder Bau, für die Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens, für Pflichtanteile an einer Wohnungsgenossenschaft oder für einen barrierereduzierenden Umbau beziehungsweise eine energetische Sanierung. Der Mindestbetrag beträgt 3.000 Euro bei Anschaffung, Herstellung und Genossenschaftsanteilen. Für den barrierereduzierenden Umbau sind es 6.000 Euro, wenn er innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung erfolgt, sonst 20.000 Euro; bei energetischer Sanierung 20.000 Euro. Der Haken: Der entnommene Betrag wird im Wohnförderkonto erfasst und im Alter nachgelagert besteuert. Beim barrierereduzierenden Umbau müssen mindestens 50 Prozent der Mittel auf Maßnahmen nach DIN 18040 Teil 2 entfallen und ein Sachverständiger muss das bestätigen.
Umsatzsteuer-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG)
Auf die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern sowie auf deren Installation fällt keine Umsatzsteuer an, der Steuersatz beträgt null Prozent. Das senkt den Anschaffungspreis unmittelbar, ohne dass der Betreiber Vorsteuer geltend machen oder zur Regelbesteuerung optieren müsste. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten installiert wird und die installierte Bruttoleistung 30 Kilowatt peak nicht übersteigt. Der Haken: Bei größeren Anlagen greift der Nullsteuersatz nicht, und der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim liefernden Unternehmen.
Einkommensteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in einem Gebäude sind einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft sind insgesamt höchstens 100 Kilowatt peak begünstigt. Wer darunter bleibt, muss weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch versteuern und keine Gewinnermittlung abgeben. Der Haken: Die Befreiung ist zwingend, nicht wählbar. Damit entfällt auch der Abzug von Kosten und Abschreibungen, was bei einer defizitären Anlage nachteilig sein kann. Wird die Grenze überschritten, fallen die Einnahmen insgesamt aus der Befreiung.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus (§ 35c EStG)
Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus zieht das Finanzamt insgesamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, höchstens je 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Kosten für einen Energieberater werden mit 50 Prozent berücksichtigt. Der Haken: Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung ausführen, und wer für dieselbe Maßnahme eine öffentliche Förderung wie BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit nutzt, bekommt die Steuerermäßigung nicht.
MODERN Modernisierung von Mietwohnungen Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt vergibt zinsguenstige Darlehen für die Modernisierung von Wohnraum aus dem Fonds Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und private Vermieter ebenso wie gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen. Gefördert werden altersgerechter Umbau, energetische Verbesserungen und allgemeine Modernisierung, beim Erwerb in Verbindung mit Modernisierung auch der Kaufpreis. Die Bank nennt zum Stand 21. Juli 2025 Nominalzinssaetze von 2,00 bis 2,80 Prozent für altersgerechten Umbau, 0,95 bis 1,75 Prozent für energetische Maßnahmen und 3,20 bis 3,95 Prozent für allgemeine Modernisierung, jeweils mit einem tilgungsfreien Jahr, bei Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren und einer Zinsbindung von 10 oder 20 Jahren (die höheren Saetze gelten für die 20-jährige Zinsbindung). Seit dem 1. Januar 2025 fördert das Land den Einbau eigenständiger fossiler Heizungen nicht mehr.
Neubau- und Modernisierungskredite für Mietwohnungen Bremen
Bremen fördert Mietwohnungen über zinsguenstige Kredite mit Zuschüssen. Die Neubaukredite gelten für energieeffiziente Mietwohngebäude ab drei Wohneinheiten und sind an Miet- und Belegungsbindungen geknuepft. Die Modernisierungskredite unterstützen energetische und barrierefreie Aufwertungen im Mehrfamilienhaus- und Reihenhausbestand, ebenfalls mit Bindungen zur Sicherung bezahlbarer Mieten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es ein eigenes Programm mit zinsguenstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Kostenlose Orientierung bietet der Bremer Förderlotse unter förderlotse@bab-bremen.de.
ISB Kredit 553 Modernisierung vermieteter Wohnungen Rheinland-Pfalz
Für die Modernisierung vermieteter Wohnungen bietet die ISB ein Darlehen zu 1 Prozent Zinsen jährlich bei 2 Prozent Mindesttilgung, ebenfalls mit Tilgungszuschüssen. Auch hier sind Miet- und Belegungsbindungen einzuhalten und 15 Prozent Eigenleistung oder ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen erforderlich. Sollen Effizienzstandards nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht werden, ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümer, die vermieten.
Förderrichtlinie preisguenstiger Mietwohnraum Sachsen (RL pMW)
Die Richtlinie fördert die Modernisierung von Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt bei einer Standardmodernisierung 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 640 Euro je Quadratmeter Wohnfläche; bei energetischer Modernisierung auf Effizienzhaus 85 oder besser steigt er je nach Maßnahme auf 45 bis 65 Prozent. Ergänzend gibt es ein Förderergänzungsdarlehen bis 100 Prozent der ungedeckten Kosten. Gefördert werden Mietgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die aelter als 15 Jahre sind; in Städten unter 300.000 Einwohnern muss das Gebäude bewohnt, ein Denkmal oder ein erhaltenswertes Gebäude sein. Die Miete darf nach der Modernisierung höchstens 6,80 Euro je Quadratmeter betragen, bei energetischer Modernisierung 7,50 Euro, die Bindung läuft 15 Jahre und die Mieter brauchen einen Wohnberechtigungsschein. Die Mindestinvestition liegt bei 320 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Mietwohnungen modernisieren Hamburg
Die IFB Hamburg buendelt mehrere Programme für die Modernisierung von Mietwohnungen. Dazu gehoeren die umfassende Modernisierung in den Varianten B und C, eigene Wege für Studierendenwohnungen und für Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung, die energetische Modernisierung mit Zuschüssen für Wärmedämmung und geringinvestive Maßnahmen sowie das Hamburger Heizungsförderprogramm. Für den barrierefreien Umbau gibt es Pauschalzuschüsse, die die KfW-Förderung ergänzen. Sondermaßnahmen umfassen Gründachförderung, Denkmalschutz, Regenwasserzisternen und Entsiegelung über die RISA-Förderung. Die konkreten Konditionen und Bindungen unterscheiden sich je Teilprogramm und sind auf den jeweiligen Programmseiten hinterlegt.
Modernisierungsförderung Berlin (VV-CO2)
Berlin fördert die sozialverträgliche und CO2-sparende Modernisierung von Mietwohngebäuden mit jährlich 119 Millionen Euro in Form zinsloser Darlehen und Zuschüsse. Im Grundmodul gibt es 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Kilogramm eingespartem CO2-Aequivalent, das Gebäude soll nach der Modernisierung höchstens 15 Kilogramm CO2e je Quadratmeter und Jahr ausstossen; das Darlehen ist zinslos, läuft 20 Jahre und wird mit mindestens 1,5 Prozent jährlich getilgt, die Modernisierungsumlage ist auf 6 Prozent begrenzt und die Miete darf nach der ersten Erhöhung nur um höchstens 2 Prozent im Jahr steigen. Das Bonusmodul gibt zusätzlich einen Zuschuss von 20 Prozent der Darlehenshöhe, wenn 50 Prozent der Wohnungen 20 Jahre lang gebunden werden, die Miete höchstens 9,50 Euro je Quadratmeter beträgt und an Haushalte mit WBS 180 vermietet wird. Förderfähig sind Mietwohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden. Die Beratung soll vor Baubeginn erfolgen, Antragstelle ist die Investitionsbank Berlin.
Mietwohnungsfinanzierung BW Modernisierung mit Mietpreis- und Belegungsbindung
Wer bestehende Mietwohnungen modernisiert und dafuer neue Bindungen eingeht, erhält in Baden-Württemberg einen Zuschuss von mindestens 410 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Bindungsdauer kann 10, 15, 25, 30 oder 40 Jahre betragen. Gefördert werden energetische Sanierungen nach den geltenden Gebäudestandards sowie Barriereabbau nach DIN 18040-2, als Einzelmaßnahme oder als Paket. Die Arbeiten dürfen bei Antragstellung noch nicht begonnen haben und die Wohnungen gehen an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein. Auch hier gilt der Hinweis der L-Bank, dass die Fördermittel vorzeitig aufgebraucht sind und die Bearbeitung mindestens ein Jahr dauern kann.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.