Förderprogramme für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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EFRE-Programm Berlin 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Berlin setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 680,0 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,684 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind Forschung und Innovation, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Bayern 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Bayern setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 576,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,205 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind Forschung und Innovation, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Klimaschutz und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Baden-Württemberg setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 278,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 580,1 Millionen Euro. Die Prioritäten sind Zukunftstechnologien und Fachkräfte sowie Ressourcen und Klimaschutz, umgesetzt vor allem über den regionalen Wettbewerb RegioWin 2030. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.
Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund)
Der Fonds für einen gerechten Übergang ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang und Teil der Kohaesionspolitik 2021 bis 2027. Er unterstützt Regionen, die vom Weg zur Klimaneutralität besonders betroffen sind, damit der Strukturwandel nicht zu neuen regionalen Ungleichgewichten führt. In Deutschland ist der Fonds in die EFRE-Programme der Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt integriert. Anträge laufen deshalb über die jeweiligen Landesprogramme und nicht direkt bei der Kommission.
EIB-Globaldarlehen für KMU und Mid-Caps
Für kleinere Vorhaben leitet die EIB Mittel über Partnerbanken und Förderinstitute weiter. Über diese durchgeleiteten Darlehen erhalten kleine und mittlere Unternehmen sowie Mid-Caps Beträge von bis zu 12,5 Millionen Euro zu verbesserten Konditionen. Der Antrag läuft nicht bei der EIB, sondern bei der jeweiligen Hausbank oder Förderbank, die den EIB-Vorteil an das Unternehmen weitergibt. Ergänzend gibt es Mikrokredite und technische Hilfe für Personen ohne Zugang zum regulaeren Bankensystem.
EIB-Darlehen für Investitionsvorhaben
Die Europäische Investitionsbank vergibt langfristige Darlehen an öffentliche und private Träger von Investitionsvorhaben. In der Regel deckt die EIB bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, die Darlehen beginnen bei rund 25 Millionen Euro, in Einzelfaellen auch darunter. Die Konditionen spiegeln die guenstigen Refinanzierungsbedingungen der Bank am Kapitalmarkt wider. Für Investitionsprogramme aus mehreren kleineren Vorhaben gibt es Rahmendarlehen mit vorab definierten Zielen.
InvestEU
InvestEU buendelt die EU-Finanzierungsinstrumente unter einer Haushaltsgarantie von 26,2 Milliarden Euro und soll damit mindestens 372 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen im Zeitraum 2021 bis 2027 ausloesen. Schwerpunkte sind grüner Wandel, Digitalisierung, Innovation, soziale Investitionen und Kompetenzen sowie die Umsetzung von REPowerEU. Unternehmen bewerben sich nicht bei der Kommission, sondern bei Durchführungspartnern wie der EIB-Gruppe oder nationalen Förderbanken, die durch die Garantie abgesichert sind. Ergänzend beraten der InvestEU Advisory Hub und das InvestEU Portal Projektträger.
Modernisierungsfonds (Modernisation Fund)
Der Modernisierungsfonds unterstützt dreizehn einkommensschwaechere EU-Mitgliedstaaten beim Umbau ihrer Energiesysteme, finanziert aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten mit geschaetzten Einnahmen von rund 57 Milliarden Euro für 2021 bis 2030. Begünstigt sind Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumaenien, Slowenien und die Slowakei. Deutschland gehoert ausdrücklich nicht zu den Empfängerländern, sondern ist nur im Investitionsausschuss vertreten. Förderfähig sind erneuerbare Energien, Wärme und Kälte, Energieeffizienz, Speicher und Netze sowie Unterstützung für einkommensschwache Haushalte.
Innovationsfonds (Innovation Fund)
Der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien und läuft von 2020 bis 2030 mit einem geschaetzten Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Finanziert wird er aus der Versteigerung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel. Gefördert werden energieintensive Industrien, erneuerbare Energien, Energiespeicher, emissionsfreie Mobilität, Gebäude, Wasserstoff und CO2-Abscheidung. Neben klassischen Aufrufen für Vorschlaege gibt es Auktionen mit wettbewerblichem Gebotsverfahren, bislang wurden rund 15 Milliarden Euro an etwa 260 Projekte vergeben.
Connecting Europe Facility Energie (CEF Energy)
CEF Energie fördert den Ausbau der transeuropäischen Energienetze. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben von gemeinsamem Interesse bei Strom, Wasserstoff und Kohlendioxidtransport sowie grenzueberschreitende Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Gefördert werden sowohl Studien als auch Bauarbeiten, die Förderung erfolgt als Zuschuss oder über Vergabeverfahren. Antragsberechtigt sind vor allem Netzbetreiber, Projektträger und öffentliche Stellen aus den Mitgliedstaaten.
LIFE Teilprogramm Energiewende (Clean Energy Transition)
Der LIFE-Bereich Energiewende fördert keine Investitionen, sondern flankierende Maßnahmen: Politikberatung, Kapazitätsaufbau, Marktentwicklung, Energieberatungsstrukturen und Projekte zur Bekaempfung von Energiearmut. Zielgruppen sind Kommunen, Energieagenturen, Verbände, Genossenschaften und Unternehmen. Innerhalb dieses Bereichs gibt es zusätzlich einen marktnahen Zweig für KMU und Start-ups. Fristen und Budgets werden je Aufruf im Funding-and-Tenders-Portal veröffentlicht.
LIFE Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung
Das LIFE-Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung finanziert Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an Klimafolgen und zur Klimagovernance. Typische Vorhaben sind Anpassungsstrategien für Städte und Regionen, Moor- und Waldprojekte sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung ausserhalb des Emissionshandels. Antragsberechtigt sind Kommunen, Länder, Verbände, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Die Aufrufe werden jährlich veröffentlicht.
Horizont Europa Cluster 5 Klima, Energie und Mobilität
Cluster 5 von Horizont Europa fördert Forschung und Innovation für Klimaschutz, Energieversorgung und Verkehr. Dazu zählen Klimawissenschaft, erneuerbare Energien, Energiesysteme und Netze, Gebäude und Industrie in der Energiewende, Batterien, Wasserstoff sowie sauberer Straßen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr. Antragsteller sind europäische Verbünde aus Industrie, Forschung und öffentlicher Hand. Die konkreten Themen und Fristen stehen im jeweiligen Arbeitsprogramm.
Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) Hamburg
Hamburg fördert mit dem Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand die Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden als Bauteilförderung. Bezuschusst werden einzelne Bauteile wie Dämmung von Außenwaenden, Dach und Kellerdecke sowie Fenster und Außentüren. Werden gleichzeitig Bauteile aus verschiedenen Bauteilgruppen modernisiert, kommt ein Modernisierungsbonus hinzu. Die Antragstellung läuft über das WSG-Antragsportal der IFB Hamburg. Ergänzend bietet die Stadt mit den Hamburger Energielotsen eine kostenfreie Erstinformation zum energiesparenden Bauen und Wohnen an.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Wärmeuebergabestationen
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Wärmeuebergabestationen mit oder ohne Warmwasserbereitung, die Wärme oder Kälte eines Versorgers in das kundenseitige Verteilsystem übertragen und regulieren. Die Förderung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 1.000 Euro je Anlage. Die bereitgestellte Wärme oder Kälte muss zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien stammen oder zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Ab- oder Umgebungswärme, aus Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einer Kombination dieser Quellen.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
Kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet Kommunen, die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 auf erneuerbare Energien umzustellen und dafuer einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Der Prozess gliedert sich in Vorbereitung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie und wird von einem regelmäßigen Monitoring begleitet. Je nach Größe und Lage stehen die verkuerzte Wärmeplanung, die kleine Wärmeplanung und das vereinfachte Verfahren offen. Das vom Bund finanzierte Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende bietet Kommunen dazu Leitfaeden, Musterdokumente und Beratung.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.
Klimaschutzverträge, CO2-Differenzverträge für die Industrie
Mit CO2-Differenzverträgen, auch Klimaschutzverträge genannt, unterstützt der Bund energieintensive Industrieunternehmen dabei, CO2-arme Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich sonst noch nicht rechnen wuerden. Die Bundesregierung gleicht über die Vertragslaufzeit die Differenz zwischen den Kosten der klimafreundlichen Produktion und der konventionellen Referenz aus und schafft damit Planungssicherheit. Die Vergabe erfolgt in Gebotsrunden; nach der ersten Runde 2024 läuft aktuell die Gebotsrunde 2026 mit vorbereitendem Verfahren und anschließendem Gebotsverfahren.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach Paragraf 35c EStG
Wer sein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Aufwendungen über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, jeweils höchstens 14.000 Euro, sowie 6 Prozent im übernächsten Jahr, höchstens 12.000 Euro. Je begünstigtem Objekt beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Begünstigt sind Wärmedämmung von Waenden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung, digitale Systeme zur Betriebsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungen. Kosten für Energieberater sind zu 50 Prozent abziehbar.
Mieterstromzuschlag nach EEG
Wer Hausbewohner direkt mit Solarstrom vom eigenen Dach beliefert, kann zusätzlich zur Einspeisevergütung den Mieterstromzuschlag nach Paragraf 48a EEG erhalten. Bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt der Zuschlag 2,51 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt installierter Leistung, 2,33 Cent bis 40 Kilowatt und 1,57 Cent bis 1.000 Kilowatt. Der Zuschlag wird vom Netzbetreiber ausgezahlt und gilt nur für den tatsaechlich direkt an die Bewohner gelieferten Strom, nicht für eingespeisten Überschuss.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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