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Förderprogramme für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

986 Programme gefunden

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BundZuschuss

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern

Gefördert wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhaengern mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, maximal 3.500 Euro pro Fahrzeug. Der Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Antragsberechtigt sind private Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen.

bis 25 Prozent, maximal 3.500 Euro
bundesweit
BAFA
LandZuschuss

Förderung von Energienutzungsplänen und Energiekonzepten (inklusive Kurz-ENP)

Zuschuss für kommunale Energienutzungspläne und Energiekonzepte für Gemeinden, Kommunen und Unternehmen. Seit 2. Juni 2024 gibt es zusätzlich die Variante Kurz-ENP im Vorfeld der Wärmeplanung. Projektträger ist die Bayern Innovativ GmbH, Anträge sind laufend möglich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Bayern Innovativ GmbH
BundZuschuss

Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationaeren Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählen Kälteerzeugungseinheiten, Rückkühlsysteme, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, die Nachruestung von Trockenkühlern sowie Speicher, Rohrleitungen und Regelungstechnik. Die genaue Förderhöhe ermittelt der Förderrechner des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
BAFA
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern der Stadt Straubing

Straubing fördert Neukauf und Leasing von Lastenfahrrädern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise der Leasingkosten über 36 Monate ohne Mehrwertsteuer, maximal 750 Euro mit batterieelektrischer Tretunterstützung und 350 Euro ohne. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe, Freiberufler, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Straubing. Bei privaten Antragstellern ist im Förderzeitraum ein Fahrzeug förderfähig.

bis 25 Prozent, maximal 750 Euro
Straubing
Stadt Straubing, Amt für Förderung der Wirtschaft und des Wissenschaftsstandortes
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern und -pedelecs der Stadt Lingen (Ems)

Die Stadt Lingen erstattet Privatpersonen bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten für ein neues Lastenfahrrad oder Lastenpedelec, höchstens jedoch 500 Euro. Der Antrag wird mit einem Kaufangebot oder Kostenvoranschlag online bei der Wirtschaftsförderung eingereicht, der Kauf darf erst nach der Förderzusage erfolgen. Gebrauchte und geleaste Räder sind von der Förderung ausgeschlossen.

bis 25 Prozent, maximal 500 Euro
Lingen
Stadt Lingen (Ems), Wirtschaftsförderung
KommuneZuschuss

Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Lastenradanhängern der Gemeinde Poing

Die Gemeinde Poing bezuschusst 25 Prozent der förderfähigen Kosten mit höchstens 1.000 Euro bei Lastenpedelecs, 500 Euro bei Lastenfahrrädern ohne Motor und 250 Euro bei Lastenanhängern. Der Förderantrag muss immer vor der Anschaffung gestellt und bewilligt werden. Die Förderung ist Teil eines Klimaschutzprogramms, das daneben auch Mini-Photovoltaikanlagen und PV-Anlagen bezuschusst.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Poing
Gemeinde Poing
KommuneZuschuss

Förderung von Pedelecs, Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern der Gemeinde Grünwald

Grünwald fördert 25 Prozent der Kosten, gedeckelt bei 200 Euro für Fahrradanhänger, 300 Euro für Pedelecs, 750 Euro für Lastenräder ohne Motor und leichte Lastenpedelecs mit 35 bis 59 kg Zuladung sowie 1.000 Euro für Lastenpedelecs ab 60 kg Zuladung. Auch die Übernahme von Leasingrückläufern aus Dienstrad-Leasingverträgen ist förderfähig. Ausgeschlossen sind S-Pedelecs über 25 km/h, E-Roller und Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern.

bis 25 Prozent, maximal 1.000 Euro
Grünwald
Gemeinde Grünwald, Umweltamt
LandZuschuss

Förderung von Projekten der Angewandten Umweltforschung (AUF)

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für anwendungsorientierte Forschungsvorhaben mit Umweltschutzfokus an Bremer Forschungseinrichtungen. Gefördert werden auch vorlaufende Forschungsstudien für umfangreichere Projekte und ausgewählte Informationsveranstaltungen zur Vermittlung von Forschungsergebnissen. Einzelprojekte bis 200.000 Euro, Verbundprojekte bis 250.000 Euro.

bis 250.000 Euro
Bremen
BAB Bremer Aufbau-Bank / Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
LandZuschuss

Förderung von Quartierswärmemanagement

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein Quartierswärmemanagement, das Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Wärmewende aktiv begleitet. Gefördert werden Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Monitoring mit bis zu 225.000 Euro für drei Jahre, bei Verlängerung bis zu 375.000 Euro. Voraussetzung ist eine abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für das Quartier.

50.000 Euro bis 375.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH
LandZuschuss

Förderung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge in Bayern

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Mehrausgaben für neue Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor. Die Höchstbeträge richten sich nach der Fahrzeugklasse. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028, die Förderung läuft über Förderaufrufe.

bis 80 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Bayern
LandZuschuss

GRW Thüringen Teil I - Gewerbliche Investitionsförderung

Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für Betriebsstättenerrichtung, Kapazitätserweiterung, Diversifizierung, Prozessmodernisierung und klimaneutrale Transformation. Der Fördersatz liegt je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet zwischen 10 und 40 Prozent. Mindestinvestition 100.000 Euro, bei Existenzgründern und KMU 50.000 Euro.

bis 40 Prozent der Kosten
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

GRW-G Große Richtlinie

Anteiliger Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für mittlere und große Unternehmen sowie kleine Unternehmen mit Vorhaben über 3 Mio. Euro. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung, Verfahrensumstellung und Übernahme von Betriebsstätten. Die Höchstfördersaetze liegen bei 10 bis 20 Prozent in D-Fördergebieten, bis 15 Prozent in C-Gebieten und bis 45 Prozent für Transformationsinvestitionen.

bis 45 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
LandKredit

GRW-Investitionsförderung Bremerhaven

Investitionsförderung für Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie Existenzgründende in Bremerhaven. Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Vorrangig wird ein Förderdarlehen über maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit gewährt, Zuschüsse gibt es bei besonders bedeutsamen Vorhaben.

bis 30 Prozent der Kosten
Bremerhaven
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
BundSonstiges

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom (Paragraf 42b EnWG)

Seit dem Solarpaket I können Bewohner eines Gebäudes den Strom einer Photovoltaikanlage auf dem Dach unbuerokratisch untereinander aufteilen. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag zwischen dem Anlagenbetreiber und den teilnehmenden Letztverbrauchern mit einem festgelegten Aufteilungsschlüssel. Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch ein Netz, direkt oder nach Zwischenspeicherung. Anders als beim Mieterstrom entfällt die Lieferantenrolle, ein Mieterstromzuschlag nach Paragraf 21 Absatz 3 EEG wird jedoch nicht gezahlt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Gesetzgeber / Netzbetreiber
LandZuschuss

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW RIGA)

Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen in Sachsen, die dauerhafte Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Gefördert werden Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens, Lohnkosten neu eingestellter Mitarbeitender über 24 Monate sowie Umwelt- und Energieeffizienzinvestitionen. Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent.

bis 45 Prozent der Kosten
Sachsen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg
LandZuschuss

Geringinvestive Maßnahmen (GIM)

Gefördert werden Heizungsoptimierungen in Wohngebäuden: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Umwälz- und Zirkulationspumpen, Thermostatventile und smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Smart Metering sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 20.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss bei maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.

bis 15 Prozent, maximal 3.000 Euro
Hamburg
IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
BundSonstiges

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)

Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesgesetzgeber, Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden
BundZuschuss

Gewerbe zu Wohnen (266)

Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Gewerbeflächen in Wohnraum. Bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit, maximal 300.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind auch Planung und Baubegleitung im Rahmen der Umbaumaßnahmen.

bis 300.000 Euro
bundesweit
KfW
BundSteuervorteil

Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden von Windenergieanlagen (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG)

Bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom, anderen Energieträgern und Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben, wird der Gewerbesteuermessbetrag nicht nach der üblichen Arbeitslohnsumme zerlegt, sondern zu neun Zehnteln nach dem Verhältnis der installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten und nur zu einem Zehntel nach den Arbeitslöhnen. Damit fließt der weit überwiegende Teil des Gewerbesteueraufkommens an die Standortgemeinden der Windenergieanlagen und nicht an den Sitz der Betreibergesellschaft. Für reine Energiespeicheranlagenbetriebe gilt seit einer späteren Ergänzung dieselbe Neun-Zehntel-Regel.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Finanzämter / Gemeinden auf Grundlage des Gewerbesteuergesetzes
LandZuschuss

Goldener Plan Brandenburg

Mit dem Goldenen Plan Brandenburg fördert das Land Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Bis 2029 stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg bereit. In der vorangegangenen Förderperiode 2021 bis 2024 wurden 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen mit insgesamt 25 Millionen Euro unterstützt. Der Fokus liegt auf Modernisierungen, Grundinstandsetzungen und der Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Vereinssportanlagen sowie auf Neu- und Erweiterungsbauten.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
Land Brandenburg, Abwicklung über den Landessportbund Brandenburg
LandZuschuss

GreenInvest Ress - Ressourcenschonung und Effizienz in Unternehmen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Beratungen, Investitionen und Demonstrationsvorhaben zur Ressourcenschonung und Effizienz in Thüringer Unternehmen. Beratungen werden mit bis zu 60 Prozent gefördert, Investitionen mit bis zu 60 Prozent oder maximal 300.000 Euro, Demonstrationsvorhaben mit bis zu 60 Prozent oder maximal 500.000 Euro.

bis 60 Prozent, maximal 500.000 Euro
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
LandZuschuss

GründachPLUS

Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.

bis 50 Prozent, maximal 34.000 Euro
Berlin
IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin
KommuneZuschuss

Göttingen: Zuschuss für Balkon-Photovoltaikanlagen

Die Stadt Göttingen bezuschusst Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme einer steckerfertigen Balkon-Photovoltaikanlage mit bis zu 150 Euro. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, erhält auf Antrag weitere 150 Euro, insgesamt also bis zu 300 Euro. Das gilt auch für Inhaber eines Sozialpasses sowie für Studierende mit BAföG und Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe im eigenen Haushalt. Die Förderquote ist auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Bruttoausgaben begrenzt.

bis 80 Prozent, maximal 300 Euro
Göttingen
Stadt Göttingen

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