Förderung als Zuschuss für Energie
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021 bis 2027 (EFRE)
Das Landesprogramm Wirtschaft ist das Dach, unter dem Schleswig-Holstein die EFRE-Mittel der Förderperiode 2021 bis 2027 einsetzt. Es besteht aus drei Prioritätsachsen: Wettbewerbsfähiges und Intelligentes Schleswig-Holstein, Grünes Schleswig-Holstein und Bürgernahes Schleswig-Holstein. Inhaltlich setzt das Land auf Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Zu den Angeboten gehört unter anderem die einzelbetriebliche Investitionsförderung.
EFRE Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Schwerpunkte sind Innovationen in KMU, CO2-Verringerung, städtische Mobilität, integrierte Stadtentwicklung und strategische Technologien (STEP). Das Land bewirtschaftet die EU-Mittel selbst und schreibt eigene Richtlinien, der Antrag geht deshalb an eine Berliner Stelle und nicht nach Brüssel. Je Förderangebot gelten eigene Richtlinien, eigene Antragsverfahren und eigene Projektauswahlkriterien.
EFRE und JTF Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027. Unter diesem Dach liegen Landesprogramme wie Sachsen-Anhalt INNOVATIV und Sachsen-Anhalt DIGITAL sowie das Programm STARK für das Braunkohlerevier. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist als Landesförderbank die zentrale Anlaufstelle und Bewilligungsbehörde für den größten Teil der Landesförderung.
EFRE Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 16. Juni 2022 genehmigt. Der Schwerpunkt liegt auf regionalen Innovationen und Klimaschutz, unter anderem Forschung zur Wasserstoffnutzung und zum Quantencomputing sowie Energieeffizienz öffentlicher Gebäude, insbesondere Gebäudeautomation an Schulen. Die IFB Hamburg handelt als zwischengeschaltete Stelle im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg.
EFRE Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2021 bis 2027. Zu den Landesförderprogrammen unter diesem Dach gehören Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation auf Grundlage der Innovationsstrategie RIS3.RP, die Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI-EFRE) für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen (EffInvest) zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und Materialverbrauch. Anträge werden elektronisch über das EFRE-Kundenportal der ISB eingereicht.
EFRE Hessen 2021 bis 2027
Hessisches Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der Europäischen Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt. Es folgt zwei politischen Zielen der EU, einem wettbewerbsfähigeren und intelligenteren Europa sowie einem grüneren Europa. Gefördert werden unter anderem der Aufbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten an hessischen Forschungseinrichtungen und die Einführung fortschrittlicher Technologien in Unternehmen und KMU. Antragstellung und Projektbearbeitung laufen über ein Kundenportal der WIBank.
EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2021 bis 2027. Das Programm umfasst drei Handlungsfelder: ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch innovativen wirtschaftlichen Wandel, einen grüneren CO2-armen Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und ein bürgernäheres Europa durch nachhaltige integrierte Entwicklung. Das Land bewirtschaftet die Mittel selbst, der Antrag geht an eine Landesstelle.
Multifondsprogramm Niedersachsen 2021 bis 2027 (EFRE und ESF Plus)
Niedersachsen führt EFRE und ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 in einem gemeinsamen Multifondsprogramm. Das ist der Unterschied zu den meisten anderen Ländern, die zwei getrennte Programme fahren. Inhaltlich geht es um Transformationsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft, das regionale Innovationsökosystem, die Gründungsinfrastruktur, die Sicherung von Fachkräfte- und Nachwuchspotenzial, soziale Inklusion sowie Klima- und Umweltanforderungen. Das Land unterscheidet dabei eine Übergangsregion und eine stärker entwickelte Region.
EFRE Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.
EFRE Saarland 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Saarland für die Förderperiode 2021 bis 2027. Der EFRE soll zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen, indem er regionale Ungleichheiten ausgleicht. Er wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt: das Land ist für die Umsetzung zuständig, die Europäische Kommission hat eine Aufsichtsfunktion. Alle Begünstigten werden von der Verwaltungsbehörde in einer öffentlichen Projektliste veröffentlicht.
Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen
Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.
Bürgerenergiefonds Thüringen
Zuschussförderung für die Planungs- und Startphase von Bürgerenergieprojekten in Thüringen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro, der maximale Zuschuss je Projekt bei 200.000 Euro. Zielgruppe sind Bürgerenergiegenossenschaften und deren Projektgesellschaften. Damit deckt Thüringen dieselbe Lücke ab wie Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen: die Vorlaufkosten für Machbarkeitsprüfungen und Gutachten, die vor jeder Realisierungsentscheidung anfallen und für die es sonst keine Finanzierung gibt.
Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein
Der Bürgerenergiefonds der IB.SH finanziert ausschließlich die vorbereitenden Maßnahmen von Bürgerenergieprojekten: Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Bauleitplanänderungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rechts- und Steuerberatung sowie Öffentlichkeitsarbeit bis maximal 25.000 Euro je Projekt. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro und wird bis zum Ende des Bewilligungszeitraums zinsfrei bereitgestellt; die Mindestrealisierungskosten liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen aus verschiedenen Haushalten, die im Gemeindegebiet des Projektstandorts wohnen und die Stimmenmehrheit oder ein Vetorecht gegenüber anderen Beteiligten halten. Wird das Gesamtprojekt umgesetzt, ist der Zuschuss zurückzuzahlen; bei Scheitern kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.
Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)
Zuschuss für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der De-minimis-Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.
Hessische Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Landesförderung im Rahmen des Klimaplans Hessen mit drei Antragsspuren: Klimaschutzmaßnahmen, Klimaanpassungsmaßnahmen sowie Demonstrations- und Pilotprojekte im Klimaschutz. Über die Spur Demonstrations- und Pilotprojekte lassen sich unter anderem Speicher-, Abwärme- und Sektorkopplungsvorhaben adressieren, die noch keinen Regelförderweg haben. Die WIBank stellt Richtlinie, Antragsformulare, FAQ und Mittelabrufunterlagen bereit; die Förderung wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Bayerisches Energieforschungsprogramm
Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
Abwärmenutzung im Landesprogramm: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die aus technischen Prozessen, baulichen Anlagen oder Ver- und Entsorgungsleitungen stammt. Die Anteilfinanzierung beträgt maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Maximalförderung von 100.000 Euro je Anlage. Antragsberechtigt ist ein sehr breiter Kreis von Wohnungseigentümergemeinschaften über Freiberufler, Unternehmen und Kommunen bis zu Kirchen, Vereinen und Genossenschaften. Das Verfahren läuft vollständig digital ab.
progres.nrw Klimaschutztechnik – Wärme- und Kältenetzsysteme (Zuwendungen ab 100.000 Euro)
Anteilfinanzierung für Bau und Erweiterung energieeffizienter Wärme- und Kältenetze mit Vorlauftemperaturen bis maximal 95 Grad Celsius. Ausdrücklich förderfähig sind thermische Speicher in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen oder zum Wärmetransport, Anlagen zur Auskopplung unvermeidbarer Abwärme, Aquathermie, Grubenwasser, Tiefengeothermie, Abwasser sowie Großwärmepumpen zur Versorgung der Netze. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen; bei ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme 65, 55 beziehungsweise 45 Prozent. Für Studien und Beratungsleistungen bis zu 80, 70 beziehungsweise 60 Prozent.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
Clean Hydrogen Partnership (Horizont Europa)
Öffentlich-private Partnerschaft unter Horizont Europa für Forschung, Entwicklung und Demonstration sauberer Wasserstofftechnologien. Gefördert werden Elektrolyse, Wasserstoffproduktion, Speicherung und Verteilung, Brennstoffzellen für Verkehr und stationäre Anwendungen sowie Wasserstoff in der Industrie und in Wasserstofftälern (Hydrogen Valleys). Die Vergabe läuft über jährliche Calls des Clean Hydrogen Joint Undertaking mit transnationalen Konsortien.
IPCEI Wasserstoff (Important Projects of Common European Interest)
Beihilferechtlicher Sonderrahmen für grenzüberschreitende Wasserstoffvorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. Die Wellen decken Technologieentwicklung, industrielle Anwendung, Infrastruktur und Mobilität ab. Gefördert werden Elektrolyseurproduktion, Wasserstoffnutzung in Stahl, Chemie und Raffinerien, Pipelines und Speicher sowie Brennstoffzellenanwendungen. Die Finanzierung erfolgt national, in Deutschland regelmässig als Kofinanzierung von Bund und Ländern. Das IPCEI-Hydrogen-Observatorium der EU dokumentiert Projekte, Kapazitäten und Kosten; für 2022 wies es europaweit 11,45 Mt Wasserstoffproduktionskapazität und 3,11 GW Elektrolyseur-Fertigungskapazität aus.
Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga, H2Mare und TransHyDE
Die drei Wasserstoff-Leitprojekte des Bundes bündeln die Forschung entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette. H2Giga entwickelt die Serienfertigung von Elektrolyseuren im Gigawattmassstab, H2Mare erforscht die Offshore-Erzeugung von Wasserstoff und Folgeprodukten direkt auf See, TransHyDE arbeitet an Transport- und Speichertechnologien für Wasserstoff, von Pipelines über Flüssigwasserstoff bis zu chemischen Trägern. Ergänzt werden sie durch Grundlagenforschung und internationale Partnerprojekte in Australien und Afrika. Die Projekte laufen als Verbundvorhaben mit Industrie und Wissenschaft.
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