Förderung als Zuschuss für Energie auf Ebene EU
Alle Programme für Energie auf Ebene EU. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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EFRE Berlin 2021 bis 2027
Berliner Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027. Die Schwerpunkte sind Innovationen in KMU, CO2-Verringerung, städtische Mobilität, integrierte Stadtentwicklung und strategische Technologien (STEP). Das Land bewirtschaftet die EU-Mittel selbst und schreibt eigene Richtlinien, der Antrag geht deshalb an eine Berliner Stelle und nicht nach Brüssel. Je Förderangebot gelten eigene Richtlinien, eigene Antragsverfahren und eigene Projektauswahlkriterien.
EFRE Bremen 2021 bis 2027
Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Bremen für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 17. Juni 2022 genehmigt. Es konzentriert sich auf zwei politische Ziele: ein wettbewerbsfähiges, intelligentes Europa über Innovation und KMU-Förderung sowie einen grünen, klimaneutralen Übergang mit Energieeffizienz, Klimaanpassung und städtischer Biodiversität. Gefördert werden unter anderem Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.
EFRE Hamburg 2021 bis 2027
Hamburger Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für die Förderperiode 2021 bis 2027, von der EU-Kommission am 16. Juni 2022 genehmigt. Der Schwerpunkt liegt auf regionalen Innovationen und Klimaschutz, unter anderem Forschung zur Wasserstoffnutzung und zum Quantencomputing sowie Energieeffizienz öffentlicher Gebäude, insbesondere Gebäudeautomation an Schulen. Die IFB Hamburg handelt als zwischengeschaltete Stelle im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg.
EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Baden-Württemberg setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 278,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 580,1 Millionen Euro. Die Prioritäten sind Zukunftstechnologien und Fachkräfte sowie Ressourcen und Klimaschutz, umgesetzt vor allem über den regionalen Wettbewerb RegioWin 2030. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Bayern 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Bayern setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 576,9 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,205 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind Forschung und Innovation, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Klimaschutz und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Berlin 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Berlin setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 680,0 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,684 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind Forschung und Innovation, Digitalisierung, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Brandenburg 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Brandenburg setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,630 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 2,504 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und finanziert damit auch den Strukturwandel in der Lausitz. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Bremen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Bremen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 95,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 238,1 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Technologietransfer, Digitalisierung, Klimaschutz und die Entwicklung benachteiligter Quartiere. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Hamburg 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Hamburg setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 65,2 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 158,9 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Forschung, Innovation und Digitalisierung sowie Klimaschutz und die Entwicklung von Quartieren. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Hessen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Hessen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 248,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 621,8 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Klimaschutz und Ressourceneffizienz sowie nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Mecklenburg-Vorpommern setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 924,6 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,448 Milliarden Euro. Als Übergangsregion mit hoher EU-Beteiligung setzt das Land auf Forschung und Innovation, betriebliche Investitionen, Klimaschutz und regionale Infrastruktur. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,897 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 3,535 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und trägt damit auch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier mit. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Rheinland-Pfalz 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Rheinland-Pfalz setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 242,7 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 547,5 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Technologietransfer, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Klimaschutz und Ressourcenschonung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Saarland 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Saarland setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 135,3 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 338,3 Millionen Euro. Schwerpunkte sind der industrielle Strukturwandel, Forschung und Innovation, Digitalisierung sowie Klimaschutz und nachhaltige Standortentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Sachsen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Sachsen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 2,594 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 4,187 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und finanziert damit auch den Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Sachsen-Anhalt 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Sachsen-Anhalt setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,676 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 2,592 Milliarden Euro. Das Programm verbindet EFRE und den Fonds für einen gerechten Übergang und begleitet damit auch den Kohleausstieg im Mitteldeutschen Revier. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Schleswig-Holstein 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Schleswig-Holstein setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 272,5 Millionen Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 622,5 Millionen Euro. Schwerpunkte sind Innovation und Wissenstransfer, Unternehmensinvestitionen, Klimaschutz und erneuerbare Energien sowie regionale Entwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EFRE-Programm Thüringen 2021 bis 2027
Das EFRE-Programm Thüringen setzt die europäische Regionalpolitik im Land um und umfasst 1,088 Milliarden Euro EU-Mittel bei einem Gesamtvolumen von 1,770 Milliarden Euro. Als Übergangsregion fördert Thüringen Forschung und Innovation, betriebliche Investitionen, Digitalisierung, Klimaschutz und nachhaltige Regionalentwicklung. Antragsberechtigt sind je nach Förderrichtlinie Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Träger. Die konkreten Bedingungen, Fördersaetze und Fristen ergeben sich aus den einzelnen Landesrichtlinien, nicht aus dem Programm selbst.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Pathfinder (Open und Challenges)
Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.
EIT - Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (Knowledge and Innovation Communities)
Das EIT fördert Innovation über thematische Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs): EIT Climate-KIC, EIT Digital, EIT Food, EIT Health, EIT InnoEnergy, EIT Manufacturing, EIT RawMaterials, EIT Urban Mobility, EIT Water sowie EIT Culture and Creativity. Angeboten werden Bildungsprogramme mit EIT Label, Acceleratoren für Start-ups und Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung.
EU-Agrarförderung nach dem GAP-Strategieplan (EGFL und ELER)
Die EU-Agrarförderung in Deutschland stützt sich auf zwei Fonds: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule). Kernelemente sind die Direktzahlungen, die Öko-Regelungen als zentrales Element der Förderperiode 2023 bis 2027, die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), LEADER sowie die Agrarinvestitionsförderung. Grundlage ist der von der EU-Kommission am 21. November 2022 genehmigte GAP-Strategieplan.
EU-Innovationsfonds (Innovation Fund)
Eines der weltweit grössten Förderprogramme für die Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, finanziert aus den Erlösen des EU-Emissionshandelssystems. Gefördert werden unter anderem Elektrolyseure, wasserstoffbasierte Industrieprozesse, Energiespeicher und CCU/CCS-Vorhaben. Die Vergabe erfolgt über wiederkehrende Calls for Proposals, die mit Beteiligung der Innovation Fund Expert Group vorbereitet werden. In Deutschland unterhält das Kompetenzzentrum KEI die nationale Kontaktstelle. Der Fonds enthält zudem eine eigene Förderinitiative für europäische Batteriezellhersteller.
EU-Missionen in Horizont Europa
Die fünf EU-Missionen bündeln Forschung, Politik und Bürgerbeteiligung für konkrete Ziele bis 2030: Anpassung an den Klimawandel (mindestens 150 Regionen), Krebs (bessere Lebensbedingungen für über drei Millionen Menschen), 100 klimaneutrale und intelligente Städte, ein Bodenschutzprogramm mit 100 Reallaboren sowie die Wiederherstellung von Meeren und Gewässern. Kommunen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen können sich an Ausschreibungen beteiligen.
Was EU-Förderung bei Energie bedeutet
Die EU ist der größte Geldgeber und zugleich der unsichtbarste. Der weitaus größte Teil ihres Geldes wird nicht in Brüssel vergeben, sondern von Bund und Ländern bewirtschaftet, die eigene Richtlinien darüber schreiben. Nur Forschung, Digitales, Bildung und Kultur laufen regelmäßig direkt.
- Wo der Antrag landet
- Zweigeteilt: bei geteilter Mittelverwaltung an eine deutsche Stelle, meist die Landesförderbank. Bei direkter Mittelverwaltung an die Kommission, über europaweite Ausschreibungen mit festen Stichtagen.
- Woran du sie erkennst
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung, einem Fondskürzel wie EFRE oder ESF im Namen oder an Publizitätspflichten wie einem Hinweisschild an der Baustelle.
- Der häufigste Irrtum
- Als Privatperson einen EU-Antrag stellen zu wollen. EU-Mittel gehen an Betriebe, Kommunen, Vereine und Einrichtungen. Privathaushalte erreichen dasselbe Geld über Landesprogramme.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene EU
- Kann ich EU-Förderung direkt beantragen?
- Nur bei den direkt verwalteten Programmen, und dort fast immer im Verbund mit Partnern aus mehreren Ländern. Alles andere läuft über Bund und Länder, die die EU-Mittel bewirtschaften.
- Woran erkenne ich, dass EU-Geld im Spiel ist?
- An einem Hinweis auf Kofinanzierung in der Richtlinie, oft mit dem Kürzel des Fonds. Für deinen Antrag ändert das nichts: eingereicht wird bei der deutschen Stelle, die das Programm ausschreibt.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
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