Antragio
LandZuschussEnergieSonstiges

Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen

Land Hessen · Hessen

Hessen hat 2020 eine Förderrichtlinie erlassen, mit der Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen exklusiv Fördergelder für Klimaschutzprojekte beantragen können. Berechtigt sind Gemeinden, deren Gebiet innerhalb eines Radius von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage liegt. Die Richtlinie belohnt damit gezielt Kommunen, die Windenergie auf oder nahe ihrem Gebiet zulassen, indem sie ihnen einen bevorzugten Zugang zu Landesmitteln für eigene Klimaschutzmaßnahmen verschafft. Konkrete und Höchstbeträge sind der Richtlinie selbst zu entnehmen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
nicht angegeben
Frist
laufend

Antrag für Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen vorbereiten

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 19 Angaben und 7 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Kommune in Hessen im Umkreis von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage
  • Vorhaben aus dem Bereich Klimaschutz
  • Antragstellung nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen von 2020

Was du dafür brauchst

19 Angaben und 7 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands

5 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Community

Erfahrungen anderer

Zur Diskussion

Zu Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen hat noch niemand geschrieben

Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.

Erste Frage stellen

Frag Ferdi zu diesem Programm

Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.

Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.

Ferdi ist ein KI-Assistent. Antworten können Fehler enthalten.

Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen

Wer kann Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen beantragen?

Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Kommune in Hessen im Umkreis von bis zu 3 Kilometern um eine Windenergieanlage

Wo gilt Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen?

Das Programm gilt in Hessen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Hessische Förderrichtlinie für Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 7 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 5 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Hessen.

Passende Themen und Nachbarn

Quelle und Stand

Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Diese Angaben sind nicht vollständig verifiziert. Gegenprüfen beim Fördergeber ist Pflicht.

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

Passt auch dazu

LandBeratung

AUFWIND und Windkümmerer Bayern

AUFWIND ist die bayerische Windenergieoffensive mit drei Zielen: Akzeptanz für Windenergieanlagen erhöhen, Ausbauhemmnisse abbauen und die Rahmenbedingungen verbessern. Kernstück der operativen Unterstützung sind die Windkümmerer, externe Fachleute, die Kommunen und Landkreise beraten, geeignete Flächen identifizieren, die örtliche Akzeptanz erhöhen, bei Konflikten vermitteln und die Projekte fachlich begleiten. Interessierte Kommunen können sich über die Landesagentur für Energie und Klimaschutz LENK bewerben. Es handelt sich nicht um eine Investitionsförderung, sondern um eine vom Land finanzierte Beratungsleistung für Gemeinden und Landkreise.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Energie, Umsetzung durch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung

Zuschuss von 50 Prozent auf die Kosten energetischer Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten. Die förderfähigen Ausgaben sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Die Förderung ist nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme an der Gebäudehuelle, an der Anlagentechnik ohne Heizung, an einem Gebäudenetz oder bei der Heizungsoptimierung möglich. Es muss ein direkter inhaltlicher Bezug zur investiven Maßnahme bestehen.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
LandZuschuss

Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) und GRW-Förderung

Investitionszuschüsse für Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Tourismus in ländlichen und strukturschwachen Regionen Bayerns. Über 80 Prozent der Mittel fliessen in den ländlichen Raum. Die Mindestinvestition liegt je nach Gebiet und Branche bei 200.000 bis 500.000 Euro, im Tourismus bei 50.000 bis 100.000 Euro. Sonderprogramme 2026 sind unter anderem Transformation@Bayern ab 200.000 Euro, Energieeffizienz, Premiumoffensive Tourismus, barrierefreie Gastronomie ab 30.000 Euro und die Kleinunternehmerinitiative für Betriebe bis 10 Beschäftigte ab 100.000 Euro.

ab 30.000 Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Regierungen
LandBeratung

Beratung zu kommunalen Wind- und Solarparks der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen unterstützt Kommunen und Energiegenossenschaften dabei, Wind- und Solarparks in kommunaler Hand oder in Bürgerhand zu entwickeln, statt Flächen ausschließlich an externe Projektierer zu vergeben. Sie erklärt außerdem die Pflichten aus dem Niedersächsischen Beteiligungsgesetz für Wind und Photovoltaik und stellt die Regelungen zur Akzeptanzabgabe und zur weiteren Beteiligung übersichtlich dar. Für Investitionen selbst ist die NBank als Investitions- und Förderbank des Landes zentrale Ansprechpartnerin für Bundes-, Landes- und EU-Förderprogramme.

Höhe je nach Vorhaben
Niedersachsen
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
LandBeratung

Beratung zur Windenergie durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz berät Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie Projektträger zur Windenergie. Sie informiert zu Planung, Genehmigung, Beteiligungsmodellen und regionaler Wertschöpfung und begleitet Gemeinden bei der Ausweisung von Flächen. Ende 2025 standen in Rheinland-Pfalz 1.785 Windkraftanlagen mit 4.321 Megawatt installierter Leistung, davon rund 30 Prozent im Wald. Ergänzend unterstützt das Landesnetzwerk BürgerEnergieGenossenschaften Energiegenossenschaften im Land. Konkrete Landeszuschüsse für Windenergieprojekte sind mit dem Beratungsangebot nicht verbunden.

Höhe je nach Vorhaben
Rheinland-Pfalz
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
LandBeratung

Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung (BbK.NRW)

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte von Kommunen zugunsten der in ihrer Gebietskörperschaft ansässigen Unternehmen. Die Beratung zur betrieblichen Klimaanpassung muss durch qualifizierte Beratende nach einem vom Umweltministerium anerkannten Prozess erfolgen.

bis 80 Prozent der Kosten
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, NRW.BANK