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Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums · bundesweit

für die Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieprojekten einer Bürgerenergiegesellschaft. Gefördert werden 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, höchstens 300.000 Euro je Vorhaben, unter Beachtung der -Grenzen. Förderfähig sind unter anderem Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Gutachten für Änderungen der Bauleitplanung, Umweltprüfungen sowie Rechts- und Steuerberatung mit direktem Projektbezug. Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Genehmigungsgebühren, Gründungskosten und Personalkosten. Seit 1. Juli 2024 genügen 15 statt zuvor 50 natürliche Personen. Das Programm läuft seit 1. Januar 2023 und ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

Förderhöhe
bis 300.000 Euro
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
Programm befristet bis 31. Dezember 2026; Antrag vor Vorhabenbeginn

Antrag für Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 28 Angaben und 17 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineUnternehmenPrivatpersonenKommunenLandwirtschaft

Was du erfüllen musst

  • Bürgerenergiegesellschaft im Sinn des Paragrafen 3 Nummer 15 2023, seit 1. Juli 2024 mit mindestens 15 natürlichen Personen
  • Mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen im Umkreis von 50 Kilometern um den geplanten Standort
  • Kein Mitglied hält mehr als 10 Prozent der Stimmrechte
  • Windenergievorhaben von insgesamt höchstens 25 Megawatt je Antragsteller
  • Antragstellung über das Portal easy-Online vor Abschluss von Dienstleistungsverträgen und vor Vorhabenbeginn
  • Nachweis der Deckung der restlichen Kosten und -Erklärung

Was du dafür brauchst

28 Angaben und 17 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Einzelne Maßnahmen
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Objekt

  • Straße und Hausnummer des Objekts
  • Postleitzahl des Objekts
  • Ort des Objekts
  • Gebäudeart
  • Eigentumsverhältnis

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Beschluss des zuständigen Gremiums
  • Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
  • Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
  • Fotos des Ist-Zustands
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kombinierbar mit

Kombinierbar mit der ausschreibungsfreien -Förderung nach Paragraf 22b EEG und mit der Teilnahme an EEG-Ausschreibungen innerhalb von zwei Jahren
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So läuft der Antrag ab

Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)

Wer kann Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) beantragen?

Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) richtet sich an Vereine, Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen und Landwirtschaft. Zusätzlich gilt: Bürgerenergiegesellschaft im Sinn des Paragrafen 3 Nummer 15 EEG 2023, seit 1. Juli 2024 mit mindestens 15 natürlichen Personen

Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 300.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

Muss ich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) beantragen?

Programm befristet bis 31. Dezember 2026; Antrag vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Lässt sich Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten) mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar mit der ausschreibungsfreien EEG-Förderung nach Paragraf 22b EEG und mit der Teilnahme an EEG-Ausschreibungen innerhalb von zwei Jahren Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung von Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land (Planungs- und Genehmigungskosten)?

Für diesen Antrag sind 28 Angaben und 17 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

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Quelle und Stand

Angaben nach windkraft-buergerenergie, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

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Ausschreibungsfreie EEG-Förderung für Pilotwindenergieanlagen an Land (Paragraf 22a EEG)

Pilotwindenergieanlagen an Land erhalten einen EEG-Zahlungsanspruch, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen. Der Deckel liegt bei einer installierten Leistung von insgesamt 125 Megawatt pro Kalenderjahr; wird er überschritten, kann der Anspruch für später gemeldete Inbetriebnahmen erst im Folgejahr geltend gemacht werden, in der Reihenfolge der Registermeldung. Pilotanlagen sind nach Paragraf 3 Nummer 37 EEG entweder die jeweils ersten zwei Anlagen eines Typs mit wesentlichen technischen Weiterentwicklungen oder Anlagen, die vorwiegend zu Forschungs- und Entwicklungszwecken errichtet werden. Für Letztere ist eine Bescheinigung des Bundeswirtschaftsministeriums erforderlich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Landesprogramm für die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie für Studien, mit ausdrücklichem Bezug zu Speichern und Wasserstoff im Rahmen des Energieplans Bayern 2040. Ziele sind die Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit, die Verringerung der Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern, die Erhöhung der Versorgungssicherheit und die Senkung energiebedingter CO2-Emissionen. Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger Jülich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Jülich
LandZuschuss

Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)

Fördert Forschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien sowie begleitende Studien. Zielgruppe sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zu Bayern. Projektträger ist der Projektträger Juelich.

Höhe je nach Vorhaben
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Projektträger Juelich
LandZuschuss

Bioökonomie-Scale-Up Bayern

Investitionszuschuss für Produktionsanlagen, die nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe nutzen und Treibhausgase reduzieren. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen. Je nach Beihilfegrundlage beträgt der Satz 10 bis 20 Prozent als KMU-Investitionsbeihilfe oder bis 40 Prozent nach dem Umweltschutz-Mehrkostenansatz mit Aufschlaegen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Fördergebiete.

bis 40 Prozent der Kosten
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie

Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
BundZuschuss

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS

Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Juelich (PtJ)