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Förderung als Zuschuss für Energie

Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Energie. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.

653 Programme gefunden

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LandZuschuss

Mietwohnungsbau - Modernisierung / Instandsetzung

Förderung der generationengerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung. Die Zuschüsse betragen 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, die zinsfreien Darlehen bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter. Der gleichzeitige Ein- oder Anbau von Aufzügen wird zusätzlich mit 25.000 Euro je Wohnung gefördert.

Höhe je nach Vorhaben
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MIL
LandZuschuss

Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

Förderung der nachhaltigen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen. Die Maßnahmen müssen der altersgerechten Anpassung oder der energetischen Ertuechtigung dienen und bauliche Missstände beseitigen. Zusatzförderungen gibt es für Kinder und Schwerbehinderte, die untere Einkommensgrenze sowie denkmalpflegerischen und bodenarchaeologischen Mehraufwand.

bis 240.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
LandZuschuss

Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung Uckermark 2025

Zuschuss für produktive Investitionen von KMU im Landkreis Uckermark beim Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft. Nach AGVO bis zu 45 Prozent für kleine und 35 Prozent für mittlere Unternehmen, nach De-minimis-Verordnung bis zu 70 Prozent. Zusätzlich wird Transformationsberatung mit 1.200 Euro je Beratungstag und maximal 50 Prozent gefördert, in den Modulen Analyse und Implementierung mit je 3.000 bis 6.000 Euro.

bis 70 Prozent der Kosten
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
LandZuschuss

Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025

Zuschuss für die Erzeugung, Verwendung und Verteilung von erneuerbarem Wasserstoff sowie für die Speicherung von erneuerbarem Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie. Bei den Fördertatbeständen Infrastruktur und Speicher sind nur KMU sowie Stadtwerke und Versorger antragsberechtigt. Die Förderhöhe richtet sich nach den Artikeln 36, 36a, 38 und 41 AGVO.

ab 50.000 Euro
Brandenburg
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg / MWAEK
LandZuschussausgelaufen

Bayerisches Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur

Landesprogramm für die Errichtung öffentlicher und betriebsinterner Wasserstofftankstellen als Teil der Bayerischen Wasserstoffstrategie. Die Förderquote betrug bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten, die maximale Fördersumme je Projekt 2 Millionen Euro. Anträge waren in mehreren Förderaufrufen von 2020 bis 2024 möglich; die Richtlinie samt Änderungsbekanntmachung vom 22. Mai 2024 lief danach aus. Alle Förderaufrufe waren teils deutlich überzeichnet, insgesamt wird die Errichtung von 30 Tankstellen im Freistaat unterstützt.

bis 90 Prozent, maximal 2 Mio. Euro
Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Projektträger Bayern
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure

Aus dem Just Transition Fund unterstütztes Landesprogramm für Investitionen an Kraftwerksstandorten sowie an Tagebaustandorten der Braunkohlegewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen. Gefördert wurden Investitionen und Planungsleistungen mit 45 Prozent der Gesamtinvestitionskosten oder dem Mindestmass nach § 4 Absatz 2 der Bundesrahmenregelung, wobei der jeweils geringere Betrag massgeblich war. Antragsberechtigt waren kleine, mittlere und große Unternehmen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

bis 45 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Land Sachsen-Anhalt und Europäische Union (Just Transition Fund)
LandZuschussausgelaufen

Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen in Stromspeicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden einschließlich Batteriemanagementsystem und Speicher-Wechselrichter, gefördert wurden auch Planungsleistungen bis maximal 20 Prozent der Gesamtausgaben. Fördersätze: 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Speicher musste mindestens 75 Prozent seiner Energie aus einer verbundenen Erneuerbaren-Anlage beziehen und eine Treibhausgasminderung von mindestens 30 Prozent gegenüber dem bisherigen Netzbezug erreichen. Eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.

bis 50 Prozent der Kosten
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt
LandZuschussausgelaufen

progres.nrw Klimaschutztechnik – Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher

Fördergegenstand der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026 für Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen. Gefördert werden Systeme aus Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeichern, die auf kommunalen Gebäuden elektrische Energie für den Eigenverbrauch erzeugen. Wichtig: Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden, die Antragstellung ist ausgesetzt. Andere Fördergegenstände von progres.nrw Klimaschutztechnik, etwa Fassaden-Photovoltaik oder Carports mit PV-Dach, bleiben davon unberührt.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligungsbehörde Bezirksregierung Arnsberg
BundZuschussausgelaufen

KfW-Zuschuss 442 – Solarstrom für Elektroautos

Der Zuschuss förderte selbstnutzende Wohneigentümer beim Kauf eines Gesamtpakets aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, sofern ein Elektroauto vorhanden oder bestellt war. Die Rechnung musste die Spitzenleistung der PV-Anlage in kWp und die nutzbare Kapazität des Solarstromspeichers in kWh ausweisen. Neuanträge sind nicht mehr möglich, das Programm ist geschlossen; bereits zugesagte Mittel wurden fest reserviert und werden nach Nachweisprüfung ausgezahlt. Nachweise und Identifizierung sind spätestens 24 Monate nach Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung einzureichen. Ein direkter Nachfolger für private Speicherzuschüsse auf Bundesebene existiert nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
BundZuschussgeplant

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II) – Förderrichtlinie Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschungs- und Entwicklungssäule des NIP II (Regierungsprogramm 2016 bis 2026). Gefördert werden F&E-Vorhaben und seit Juli 2020 auch Durchführbarkeitsstudien zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Straßenverkehr, Schiene, Schiff- und Luftfahrt sowie Intralogistik, mit Fokus auf Schlüsselkomponenten wie Brennstoffzellen-Stacks und Tanksysteme. Die erste NIP-Phase ab 2006 hatte ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Stand 26.01.2026 ist keine Einreichung von Förderskizzen möglich, ein zielgerichteter Förderaufruf wird geprüft.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV) und BMWE, koordiniert durch die NOW GmbH
BundZuschussausgelaufen

Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie

Bis Ende 2023 wurden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen gefördert: industrielle Forschung ab Technologiereifegrad 4, Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Massstab, etwa Umstellung auf strombasierte oder wasserstoffbasierte Verfahren. Antragsberechtigt waren Unternehmen aus Branchen des EU-Emissionshandels. Die Förderrichtlinie vom 16.12.2020 ist zum 31.12.2023 ausgelaufen (Ausschlussfrist) und geht in überarbeiteter Form im Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) auf.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Kompetenzzentrum KEI
BundZuschussausgelaufen

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1, Teilmodul 2: Investitionsvorhaben (TCTF)

Großzügigster Ast der BIK auf Basis des Temporary Crisis and Transition Framework: bis zu 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger für Elektrifizierung, Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff oder auf aus Wasserstoff gewonnene Brennstoffe. Förderintensität bis 30 Prozent bei Elektrifizierung, bis 60 Prozent bei Wasserstoffumstellung, jeweils bei mindestens 40 Prozent Emissionsminderung. Bewilligungen waren nur bis zum 31. Dezember 2025 möglich; das Teilmodul ist damit geschlossen. Weiter offen sind die Teilmodule 1 (AGVO-Investitionen) und 3 (Forschung).

bis 60 Prozent, maximal 200 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Projektträger KEI
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie Bodenstrom an Flughäfen

Gefördert wurden mobile und stationäre Bodenstromanlagen (Ground Power Units) und Pre-Conditioned-Air-Systeme an Flughäfen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben dazu. Investive Vorhaben wurden mit bis zu 70 Prozent der Investitionsausgaben gefördert, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben, bauliche Infrastruktur maximal 6 Millionen Euro je Flughafenanlage. FuE-Vorhaben erhielten bis zu 50 Prozent. Die Antragstellung ist beendet.

bis 70 Prozent, maximal 15 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)

Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Gefördert wurden Schienenfahrzeuge mit Batterie- und Brennstoffzellentechnologie im Personen- und Güterverkehr, die zugehörige Lade- und Tankinfrastruktur, Elektrolyseure sowie Studien. Die Fördersätze betrugen 40 Prozent der Mehrinvestitionskosten gegenüber Dieselfahrzeugen, bis zu 50 Prozent für Infrastruktur, 45 Prozent für Elektrolyseure und 50 Prozent für Studien, mit KMU-Aufschlag von 10 bzw. 20 Prozentpunkten. Für 2021 bis 2026 standen 412 Millionen Euro bereit.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV, vormals BMDV), Projektträger Jülich (PtJ)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Radverkehr im Klimaschutzportal der Stadt Landau in der Pfalz (KIPKI)

Die Stadt Landau in der Pfalz hatte aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation ein Förderprogramm Radverkehr für Bürgerinnen und Bürger aufgelegt. Nach Auskunft der Stadt vom 18. Mai 2026 sind die Fördermittel aufgebraucht, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich, bereits eingegangene Anträge werden noch bearbeitet. Die konkreten Fördersätze stehen in der als Download bereitgestellten Förderrichtlinie.

Höhe je nach Vorhaben
Landau in der Pfalz
Stadt Landau in der Pfalz, Klimastabsstelle, finanziert aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation Rheinland-Pfalz
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm für (E-)Lastenräder und Fahrradanhänger der Stadt Mannheim

Von Juli 2020 bis Ende 2024 bezuschusste die Stadt Mannheim den Kauf von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern für Privatpersonen und steuerbegünstigte Körperschaften, da das Land Baden-Württemberg bereits die gewerbliche Nutzung förderte. Im Zuge der Etatberatungen für den Haushalt 2025/2026 hat der Gemeinderat den städtischen Zuschuss beendet. Bereits gedruckte Gutscheine im Familienpass 2025 sind ungültig. Als Alternative verweist die Stadt auf den kostenlosen Verleih des Vereins LaMa Dein Lastenvelo Mannheim.

Höhe je nach Vorhaben
Mannheim
Stadt Mannheim
KommuneZuschussausgelaufen

Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe der Landeshauptstadt München

München förderte Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratung: Fahrradanhänger mit 25 Prozent bis 250 Euro, Lastenräder bis 500 Euro, Lastenpedelecs bis 750 Euro, zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e bis 750 Euro und drei- und vierrädrige der Klassen L5e bis L7e bis 3.000 Euro. Normale Pedelecs und E-Bikes waren ausgeschlossen. Für Inhaberinnen und Inhaber des München Pass verdoppelten sich Quote und Höchstbeträge. Der Stadtrat hat das Programm zum 2. Juli 2025 beendet.

bis 25 Prozent, maximal 10.000 Euro
München
Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz
LandZuschussausgelaufen

LastenradPLUS Berlin

Berlin bezuschusste Unternehmen, Vereine, Verbände und Selbständige beim Kauf von Lastenrädern für den Wirtschaftsverkehr: bis zu 2.000 Euro je E-Lastenrad, bis zu 1.000 Euro je konventionellem Lastenrad und bis zu 500 Euro je Lastenanhänger, jeweils als Festbetragsfinanzierung und für höchstens zehn Fahrzeuge je Antragsteller. Die Richtlinie war befristet und das Programm wurde zum 31. Dezember 2021 planmäßig beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

500 Euro bis 2.000 Euro
Berlin
Land Berlin, abgewickelt durch die IBB Business Team GmbH
LandZuschussausgelaufen

Förderprogramm Elektrolastenräder Baden-Württemberg

Baden-Württemberg bezuschusste Kauf oder Leasing neuer Elektrolastenräder der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e beziehungsweise mit höchstens 25 km/h sowie neuer Elektrolastenanhänger mit 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro je Fahrzeug. Gefördert wurde nur gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Nutzung, maximal 100 Fahrzeuge in der Programmlaufzeit. Das Programm ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen, Anträge sind nicht mehr möglich.

bis 25 Prozent, maximal 2.500 Euro
Baden-Württemberg
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, abgewickelt durch die L-Bank
LandZuschussausgelaufen

progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Lastenfahrrad-Förderung für Privatpersonen

Nordrhein-Westfalen förderte ab Februar 2019 elektrische Lastenräder in stark schadstoffbelasteten Städten. Mehr als 3.000 Lastenräder wurden gefördert, drei Viertel davon für Privatleute. Die Landesregierung beendete die Förderung für Privatpersonen zum 31. März 2020 mit der Begründung, der Anschub sei geleistet. Für Unternehmen und Kommunen lief die Förderung zunächst weiter. Heute enthält progres.nrw Emissionsarme Mobilität keine Lastenradförderung mehr, für Gewerbetreibende gilt die Bundesförderung des BAFA.

Höhe je nach Vorhaben
Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen
BundZuschussausgelaufen

Innovationsprämie (verdoppelter Bundesanteil am Umweltbonus)

Mit der 6. Förderrichtlinie zum Umweltbonus, in Kraft ab 8. Juli 2020, verdoppelte der Bund seinen Anteil an der Kaufprämie. Beim Neukauf eines reinen Elektrofahrzeugs zahlte der Bund 6.000 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 5.000 Euro darüber, bei Plug-in-Hybriden 4.500 beziehungsweise 3.750 Euro, jeweils zusätzlich zum Herstelleranteil. Zum 1. Januar 2023 wurde die Innovationsprämie mit der 9. Förderrichtlinie wieder abgesenkt und lief damit aus.

bis 6.000 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, umgesetzt durch das BAFA
BundZuschussausgelaufen

Umweltbonus für elektrisch betriebene Fahrzeuge

Die bundesweite Kaufprämie für Elektroautos wurde nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vorzeitig gestoppt: seit dem 18. Dezember 2023, 0:00 Uhr, sind keine neuen Anträge mehr möglich. Zuletzt zahlte der Bund nach der 9. Förderrichtlinie 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro und 3.000 Euro darüber, jeweils zuzüglich Herstelleranteil; ab 1. September 2023 nur noch an Privatpersonen. Nachfolger ist die E-Auto-Förderung 2026.

bis 4.500 Euro
bundesweit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mehr zu Energie

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