Förderprogramme für Energie auf Ebene Land
Alle Programme für Energie auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Klimaschutz-Plus 2025 Teil II - strategische Maßnahmen für Kommunen
Zuschuss für sieben strategische Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, darunter Treibhausgasbilanzierung, Gebäudesteckbriefe, Energiemanagementsysteme, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement, Projektentwicklungsberatung und Bürgerkommunikation. Beratungen werden mit 75 Prozent des Tagessatzes, maximal 750 Euro pro Tag gefördert, Gebäudesteckbriefe mit 300 Euro je Gebäude (3.000 bis 50.000 Euro), Kommunikationsmaßnahmen mit 80 Prozent der Kosten (2.000 bis 5.000 Euro).
progres.nrw – Grundinstallation an Garagen- und Stellplatzkomplexen
Zuschuss von maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu 50.000 Euro für die Grundinstallation, also die Vorbereitung von Garagen- und Stellplatzkomplexen auf spaetere Ladepunkte. Zuwendungsfähig sind Strominfrastruktur bis zum Stellplatz, Netzanschluss und dessen Ertuechtigung, Tiefbau, Fundament, Montage und Kommunikationssysteme. Der Komplex muss oertlich zusammenhaengen, mindestens zehn Stellplätze und mindestens zwei Jahre Alter haben, und die Grundinstallation ist nur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen förderfähig. Wichtige Einschränkung: eine Antragstellung ist derzeit nur möglich, wenn bereits ein Antrag auf Ladeinfrastruktur nach dieser Richtlinie gestellt wurde, weil der zugehoerige Baustein für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen seit dem 25.03.2026 ausgesetzt ist.
IFB-WEGfinanz
Darlehen für einzelne Wohnungseigentümer, die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen eines WEG-Beschlusses mitfinanzieren. Zwischen 5.000 und 35.000 Euro je Eigentümer ohne Grundschuldeintrag. Die Hausverwaltung koordiniert das Verfahren für alle interessierten Eigentümer.
GründachPLUS
Zuschuss für die nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden in Berlin, einschließlich Wohn-, Buero-, Gewerbe- und Garagendaechern. Die Dachbegrünung wird mit 95 bis 180 Euro je Quadratmeter je nach Aufbauhöhe gefördert, die Fassadenbegrünung mit 50 Prozent der Kosten je Gebäude. Planungs- und Beratungsleistungen sind bis zu 34.000 Euro kombiniert förderfähig.
SolarPLUS L
Förderung größerer Solarvorhaben auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Nichtwohngebäuden in Berlin. Gefördert werden Gutachten, Studien und Messkonzepte bis 15.000 Euro, Stromspeicher bis 30.000 Euro, Sonderanlagen wie Fassaden-PV, denkmalgerechte Anlagen und Gründach-PV-Kombinationen bis 30.000 Euro sowie die Zusammenfassung von Netzanschlüssen bis 10.000 Euro.
SolarPLUS L – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden, darunter Eigentümergemeinschaften, Energieversorger und Unternehmen. Für die Installation einer Photovoltaikanlage mit Stromspeichersystem gibt es je nach Unternehmensgrösse maximal 30.000 Euro; derselbe Höchstbetrag gilt für Fassaden-Photovoltaik und die Kombination aus Gründach und PV. Für Gutachten, Studien und Konzepte sowie für Zähler- und Messkonzepte sind maximal 15.000 Euro vorgesehen, für Maßnahmen an der Hauselektrik in Mieterstromprojekten maximal 10.000 Euro.
Neubaukredite für Mietwohnungen - klassische Wohnraumförderung
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern im Land Bremen. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, hinzu kommt ein Zuschuss von bis zu 27.500 Euro je Wohneinheit. Die anerkennungsfähigen Kosten sind auf 5.100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
IFB-Modernisierungsdarlehen
Zinsgünstiges Darlehen für allgemeine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, Dachgeschossausbau, Balkonsanierung, Dämmung oder Heizung. Es sind bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren mit 5- oder 10-jähriger Zinsbindung.
Zukunftstaxi Hamburg
Zuschuss für den Umstieg von konventionellen Taxen auf Elektrofahrzeuge. Für ein konventionelles E-Taxi gibt es 5.000 Euro, für ein Großraumtaxi mit 8 bis 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz 10.000 Euro und für ein barrierefreies Inklusionstaxi zur Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl 20.000 Euro. Die aktuelle Förderrunde ist mit 700.000 Euro ausgestattet.
SolarPLUS L Berlin: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe
Berlin fördert Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Nichtwohngebäuden. Bezuschusst werden Dachgutachten, Machbarkeitsstudien sowie Zähler- und Messkonzepte mit jeweils maximal 15.000 Euro, außerdem Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen, PV-Anlagen mit Stromspeichern, denkmalgerechte und Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründach und Solaranlage. Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße: 65 Prozent für natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, 55 Prozent für mittlere und 45 Prozent für große Unternehmen.
progres.nrw Klimaschutztechnik: Oberflächennahe Geothermie mit Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen fördert oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe bei Mehrfamilienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 30 Euro pro Bohrmeter bei Erdwärmesonden, die Förderhöchstgrenze liegt bei 15.000 Euro. Förderfähig sind Bohrungen bis maximal 400 Meter Teufe. Auslegung und Ausführung müssen der VDI-Richtlinie 4640 und dem LANUV-Arbeitsblatt 39 entsprechen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.
progres.nrw – Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
Nordrhein-Westfalen bezuschusst Erdwärmesonden zur Nutzung oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe in bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten mit 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro. Die Bohrtiefe ist auf 400 Meter begrenzt. Der Prozess läuft vollständig digital: Kostenschätzung über ein Onlineformular einreichen, Bewilligung abwarten, danach Verwendungsnachweis mit Rechnungen für die Auszahlung. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Freiberufler, Unternehmen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen.
Neubaukredite für Mietwohnungen - mittleres Preissegment
Zinsloses Darlehen über 30 Jahre für den Neubau von Mietwohnungen im mittleren Preissegment mit mehr als zwei Wohneinheiten oder von Mietreihenhäusern. Das Darlehen deckt bis zu 65 Prozent der förderfähigen Baukosten, dazu kommt ein Zuschuss von maximal 10.000 Euro je Wohneinheit. Anerkennungsfähige Kosten höchstens 5.100 Euro je Quadratmeter.
progres.nrw - Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen
Zuschuss für technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro. Der förderfähige Tagessatz der Beratungsperson ist auf 1.500 Euro begrenzt.
SolarPLUS S
Förderung von Solarvorhaben auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Berlin. Laut IBB gefördert werden die Ertuechtigung des Zählerschranks mit pauschal 750 Euro, Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro sowie denkmalgerechte PV-Anlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der PV-Anlage. Eine eigene Pauschale für die PV-Anlage selbst weist die IBB-Programmseite nicht aus.
SolarPLUS S Berlin: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime
Berlin fördert Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern beim Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage. Neue oder ertuechtigte Zählerschraenke werden pauschal mit 750 Euro bezuschusst, Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage mit bis zu 4.750 Euro und denkmalgerechte Photovoltaikanlagen mit bis zu 5.700 Euro, jeweils abhängig von der Leistung der Anlage. Für Zählerschraenke gilt ein Mindestkostenbetrag von 1.160 Euro. Der Projektstart darf erst nach dem 2. Januar 2026 erfolgen.
SolarPLUS S – Photovoltaik- und Stromspeicherförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser Berlin
Berliner Zuschussprogramm für Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Für den Kauf eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gibt es bis zu 4.750 Euro, gestaffelt nach der Leistung der PV-Anlage; mit zusätzlicher Zusage zu Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende steigt der Höchstbetrag auf 5.700 Euro. Für die Ertüchtigung des Zählerschranks durch Unterverteilungen gibt es pauschal 750 Euro. Seit dem 2. Januar 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie des Landes Berlin.
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Zuschuss für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Gefördert werden hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Austausch von Umwälzpumpen, smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungen und Smart-Metering. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
Geringinvestive Maßnahmen (GIM)
Gefördert werden Heizungsoptimierungen in Wohngebäuden: hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Umwälz- und Zirkulationspumpen, Thermostatventile und smarte Thermostate, Dämmung von Wärmeverteilleitungen, Smart Metering sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent, die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 20.000 Euro je Wohneinheit, der Zuschuss bei maximal 3.000 Euro je Wohneinheit.
progres.nrw Emissionsarme Mobilität, Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1
Nordrhein-Westfalen fördert Kauf, Leasing oder Langzeitmiete rein batterieelektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse M1 mit einem Festbetrag von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, ambulante soziale Dienste für ältere, kranke oder behinderte Menschen sowie juristische Personen, die die Fahrzeuge im stationsbasierten Carsharing einsetzen. Gefördert werden nur Fahrzeuge der KBA-Segmente Minis und Kleinwagen, maximal zehn Fahrzeuge je Antragsberechtigtem.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Baden-Württemberg fördert mit Charge@BW öffentlich zugängliche Ladestationen einschließlich Netzanschluss. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt. Die Mindestbewilligungssumme liegt bei 5.500 Euro, gefördert werden maximal 250 Ladepunkte je Antragsteller über die Programmlaufzeit. Der Ladepunkt muss mindestens drei Jahre ab Fertigstellung betrieben und werktags mindestens zwölf Stunden zugänglich sein, der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder aus regenerativer Erzeugung vor Ort stammen. Antragsberechtigt sind unter anderem Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen.
Charge@BW - Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg bezuschusst die Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 2.500 Euro je Ladepunkt. Förderfähig sind auch Leasing, Miete und Contracting mit anschließendem Betrieb, etwa im Einzelhandel, in Parkhäusern, auf öffentlichen Parkplätzen und bei Freizeiteinrichtungen. Die Haelfte der geförderten Ladepunkte darf durchgaengig exklusiv für E-Taxis und E-Carsharing reserviert werden. Das Programm ist laut L-Bank ab sofort wieder geoeffnet, gefördert wird jetzt ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig, dafuer ist das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern zuständig.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Was Landesförderung bei Energie bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Energie auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Eine Liste zeigt alles zu Energie. Der Check sortiert dieselben Programme nach dem, was du wirklich vorhast.