Förderprogramme für Ehrenamt in Niedersachsen
Diese Programme fördern Ehrenamt und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
72 Programme gefunden
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- Energie976
- Sanierung488
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität550
- THG-Quote132
- Gründung448
- Digitalisierung369
- Forschung453
- Personal304
- Bildung681
- Familie269
- Natur und Umwelt420
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales538
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration112
- Sonstiges603
FuturE Qualifizierungsprogramm
FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.
Förderung durch Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind lokal verankerte Stiftungen, die seit über 25 Jahren bürgerschaftliches Engagement vor Ort fördern. Sie unterstützen Beteiligungsinitiativen, Nachbarschaftsprogramme und Patenschaftsprojekte, ein aktueller Schwerpunkt ist das Programm Chancenpatenschaften. Vereine können Projektideen in die Projektdatenbank einbringen und sich über verfügbare Fördertoepfe informieren. Die Antragswege unterscheiden sich je Stiftung, zuständig ist die Bürgerstiftung am eigenen Ort. Das Berliner Buero des Buendnisses berät Bürgerstiftungen, Gründungsinitiativen und Einzelpersonen.
Houses of Resources
Das Bundesamt fördert deutschlandweit 20 Houses of Resources. Diese Ressourcenhäuser unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche vor Ort. Sie bieten Beratung und Qualifizierung zu Gründung, Organisationsentwicklung, Projektmanagement, Vereins- und Haftungsrecht, Buchhaltung und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützen bei der Akquise oder Gewährung von Finanzmitteln für konkrete Maßnahmen, stellen Räume und Technik zur Verfügung und begleiten Projekte praktisch. Außerdem initiieren sie Netzwerke und Kooperationen zwischen lokalen und regionalen Integrationsakteuren.
Kommunale Sportförderung über Kreis- und Stadtsportbuende
Viele Landkreise und Gemeinden fördern das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen über eigene Sportförderrichtlinien. Der Landessportbund Sachsen verweist Vereine ausdrücklich auf diese kommunale Ebene und auf die zuständigen Kreis- und Stadtsportbuende als Ansprechpartner. Die Förderhöhen, Zwecke und Fristen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Typisch sind Zuschüsse zum Uebungsbetrieb, zu Sportgeraeten, zu Jugendarbeit und zu Baumaßnahmen. Vereine sollten die Richtlinie ihrer Kommune direkt anfragen.
LEADER (Regionalentwicklung im ländlichen Raum)
LEADER fördert Regionalentwicklung im ländlichen Raum nach dem Bottom-up-Prinzip. In der Förderperiode 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen, europaweit rund 2.700. Jede Region erarbeitet eine Lokale Entwicklungsstrategie, die Lokale Aktionsgruppe aus Vertretern von Kommunen, Vereinen und Interessengruppen entscheidet über die Förderung der Projekte. Finanziert wird LEADER aus dem ELER, ergänzt um Mittel von Bund, Land und Kommunen.
LEADER Förderung der lokalen Entwicklung
Regionaler Förderansatz, über den auch Vereine Projekte im ländlichen Raum finanzieren können. Über die Mittel entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Kommunen, Vereinen und Interessengruppen auf Basis der regionalen Entwicklungsstrategie. In Deutschland gibt es rund 372 LEADER-Regionen, die Förderperiode läuft von 2023 bis 2027.
Multiplikatorenschulungen in der Integrationsarbeit
Im Rahmen des Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt fördert das Bundesamt ein- oder mehrtägige Schulungen für ehrenamtliche Integrationsakteure. Ziel ist es, Ehrenamtlichen fachliches Wissen für ihre Arbeit zu vermitteln und ihr Engagement zu stärken. Die thematische Ausrichtung legt das Bundesamt jedes Jahr neu fest. Neben dem Fachwissen steht der persönliche Austausch zwischen Engagierten aus unterschiedlichen Organisationen und Initiativen im Vordergrund, aus dem neue Kontakte und Kooperationen entstehen sollen.
Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe
Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe richtet sich an Sportvereine und Schulen, die besonders viele Deutsche Sportabzeichen abnehmen. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten Teilnehmer mit Geld- und Sachpreisen. Der Wettbewerb läuft jährlich parallel zur Sportabzeichen-Saison und wird über die Landessportbünde abgewickelt. Er ist eine Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement bei der Abnahme des Sportabzeichens.
Strukturförderung von Migrantenorganisationen des BAMF
Das Strukturförderprogramm unterstützt seit 2013 bundesweit agierende Migrantenorganisationen beim Ausbau ihrer Dachstrukturen und bei der Professionalisierung. Die Verbände können eigene Geschäftsstellen einrichten und ihre Rolle als Ansprechpartner auf Bundesebene stärken. Die Förderung gliedert sich in eine dreijährige Phase des Strukturaufbaus und eine anschließende dreijährige Stabilisierungsphase, jeweils mit Zielvereinbarungen. Besonderheit ist die fachlich-wissenschaftliche Begleitung mit Coachings, Schulungen und Beratung. Seit 2013 haben insgesamt 21 Migrantenorganisationen eine Strukturförderung erhalten. Das Bundesamt plant, in jeder Legislaturperiode ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
Umsatzsteuerbefreiung für Jugendhilfeleistungen nach Paragraf 4 Nummer 25 UStG
Leistungen der Jugendhilfe sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden. Für Vereine ist das relevant bei Jugendfreizeiten, Betreuungsangeboten und Ferienmaßnahmen. Erfasst sind auch eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft der betreuten Jugendlichen. Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.
Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und sportliche Veranstaltungen nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG
Nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Ebenfalls befreit sind kulturelle und sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Für Sportvereine sind damit etwa Startgelder bei eigenen Wettkaempfen umsatzsteuerfrei.
Vereins-Schutzbrief der Stiftung Deutsches Ehrenamt
Die Stiftung Deutsches Ehrenamt bietet mit dem Vereins-Schutzbrief ein Paket aus notwendigen Vereinsversicherungen und Rechtsberatung im Vereinsrecht durch Fachanwaelte. Die Kosten beginnen bei 299 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es kostenfreie Fachinformationen, einen Online-Ratgeber, das monatliche E-Magazin Benedetto und einen Newsletter. Die Angebote richten sich an eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs, gUGs und Vereine in Gründung. Es handelt sich nicht um eine Geldförderung, sondern um ein kostenpflichtiges Beratungs- und Versicherungsangebot.
Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen und Trainer Niedersachsen
Der Landessportbund Niedersachsen gewährt Sportvereinen Zuschüsse für lizenzierte Uebungsleiterinnen, Uebungsleiter und Trainer. Ziel ist es, qualifizierte Fachkräfte im Verein zu halten und den Uebungsbetrieb zu sichern. Die aktuellen Förderrichtlinien für 2025 und 2026 stehen als PDF zum Download bereit, dazu Abrechnungsformulare für Reise- und Honorarkosten. Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine des LSB Niedersachsen. Die Abwicklung läuft über das LSB-Förderportal.
startsocial Beratungsstipendien
startsocial vergibt Beratungsstipendien an soziale Initiativen und Vereine. Statt Geld gibt es vier Monate individuelle Beratung durch erfahrene Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts und läuft seit über 25 Jahren. Die Bewerbungsfrist der Runde 2026 war der 15. Juli 2026.
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie - Demokratie leben!
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für gemeinnützige Träger in fuenf Handlungsfeldern: Mobile Beratung bis 808.000 Euro, Opfer- und Betroffenenberatung bis 768.000 Euro, Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bis 338.000 Euro, Islamismuspraevention bis 150.000 Euro und Antisemitismuspraevention bis 190.000 Euro. In der Regel werden 90 Prozent der Personal- und Sachkosten auf Basis der TVoeD-Saetze übernommen. Derzeit ist keine Antragstellung möglich, eine Frist für 2026 wurde noch nicht festgelegt.
EHRENAMT HILFT GEMEINSAM
Das Programm unterstützte gemeinnützige Organisationen, die Gefluechtete aus der Ukraine mit ehrenamtlichem Engagement begleiteten. Einzelinitiativen konnten bis zu 50.000 Euro erhalten, Organisationen mit Weiterleitungsfunktion bis zu 250.000 Euro. Das Gesamtvolumen lag bei 15 Millionen Euro. Gefördert wurden der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen, soziale Innovationen sowie multilaterale Hilfsnetzwerke. Anträge waren bis zum 1. September 2022 möglich, seitdem ist das Programm abgeschlossen.
Jugendklimawettbewerb Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von 2.500 bis 200.000 Euro und 95 bis 100 Prozent Förderquote für nicht investive Projekte zu Klimaschutz und Klimaanpassung mit jungen Menschen bis 27 Jahren. Förderfähig sind unter anderem CO2-Minderung, Ressourcenschonung, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität, Mikroklima und Informationskampagnen. Eine Bewerbung ist derzeit nicht mehr möglich.
ZukunftsMUT
ZukunftsMUT förderte im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona Projekte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die maximale Förderung lag bei 15.000 Euro pro Projekt, der Fördersatz war gestaffelt: bis 5.000 Euro 90 Prozent, bis 10.000 Euro 80 Prozent und bis 15.000 Euro 70 Prozent. Antragsberechtigt waren gemeinnützige Organisationen aus städtischen und ländlichen Räumen mit Schwerpunkt auf strukturschwachen Regionen. Anträge konnten bis zum 31. Maerz 2022 eingereicht werden, seitdem ist das Programm beendet.
Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen
Der Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen förderte eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen, die seit mindestens einem Jahr ideelle, kulturelle, sportliche, ökologische oder soziale Zwecke verfolgen. Der Zuschuss betrug bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 3.500 und höchstens 10.000 Euro. Gefördert wurden IKT-Hardware, Software und Softwarelizenzen ab 5.000 Euro brutto sowie Verbesserungen der IT-Sicherheit. Nicht förderfähig waren Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Miete und Leasing, Personalkosten, Schulungen und Ersatzbeschaffungen. Anträge sind nicht mehr möglich.
IMPULS Programm für Amateurmusik im ländlichen Raum
Bundesprogramm für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Als Nachfolgeangebot dient der Amateurmusikfonds.
NEUSTART AMATEURMUSIK
Corona-Hilfsprogramm des Bundes für Amateurmusikvereine, Chöre und Orchester. Das Programm befindet sich in der Projektabschlussphase, neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Die Verwaltung laufender Projekte erfolgt weiterhin über das Antragsportal des BMCO.
Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Mensch, Natur und Gesellschaft aus ihren Lotterieerträgen. Bisher wurden rund 8.000 Projekte mit über 90 Millionen Euro unterstützt. Derzeit nimmt die Lotterie keine neuen Interessensbekundungen oder Förderanträge entgegen und überarbeitet ihre Förderprozesse. Eine neue Förderrunde ist ab 2027 geplant. Aktuelle Hinweise werden auf der Seite zur Förderbeantragung veröffentlicht.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 1 demokratische Vereins- und Verbandsarbeit
Die erste Säule des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe stärkt demokratische Vereins- und Verbandsarbeit in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Gefördert werden vor allem Verbände und Vereine, die ihre Strukturen demokratisch weiterentwickeln und gegen Diskriminierung und Extremismus wirken. Grundlage ist die ZdT-Richtlinie 2025 bis 2030. Die Antragsfrist für die aktuelle Förderperiode endete am 31. August 2024.
Zusammenhalt durch Teilhabe - Säule 3
Die dritte Fördersäule von Zusammenhalt durch Teilhabe ist angekuendigt, die Ausschreibung war zum Abrufzeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Das Programm insgesamt zielt darauf, in ländlichen und strukturschwachen Räumen demokratische Kultur und Praxis sichtbar zu machen. Federführend sind die Bundeszentrale für politische Bildung und das Bundesinnenministerium. Interessierte Verbände und Vereine sollten die Programmseite beobachten.
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