Förderung als Zuschuss für Digitalisierung in Niedersachsen
Diese Programme fördern Digitalisierung und sind in Niedersachsen beantragbar. Bundesweite Programme sind mit drin.
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Bundesförderung EEW - Modul 3 MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Zuschuss für Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, einschließlich Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Sensorik. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
EEW Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Gefördert werden Soft- und Hardware zur Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, Sensoren und Analog-Digital-Wandler zur Energiestromerfassung sowie Steuer- und Regelungstechnik zur Reduktion des Energiebedarfs. Kleine Unternehmen erhalten 45 Prozent, mittlere 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent.
DATIpilot - Innovationscommunities (Modul 2)
Innovationscommunities entwickeln selbständig ihr Innovationsthema und ihre Partnerschaften und arbeiten selbstorganisiert an neuen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen zur Lösung gesellschaftlich relevanter Probleme. Die Communities erhalten bis zu 5 Millionen Euro für maximal vier Jahre.
EIC Pathfinder (Open und Challenges)
Der EIC Pathfinder fördert visionäre Grundlagenforschung für radikal neue Technologien in frühen Reifegraden. Einzelprojekte erhalten bis zu 4 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zur Prüfung des Kommerzialisierungspotenzials möglich. Für 2026 stehen 166 Millionen Euro für Pathfinder Open und 96 Millionen Euro für Pathfinder Challenges bereit.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Achtung: Für FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekte gilt derzeit ein Antragsstopp, neue Skizzen und Anträge werden bis auf Weiteres nicht angenommen. Themenoffenes Bundesprogramm für Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Gefördert werden FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen untereinander oder mit Forschungseinrichtungen, Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, internationale Innovationsnetzwerke, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung. Die Zuschüsse liegen je nach Antragsteller und Maßnahme zwischen 25 und 95 Prozent der förderfähigen Kosten.
EIC Accelerator
Der EIC Accelerator fördert Start-ups und KMU mit marktverändernden Innovationen, die skaliert werden sollen. Der Zuschuss beträgt maximal 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Eigenkapitalinvestitionen von 1 bis 10 Millionen Euro über den EIC Fund möglich (Blended Finance). Höhere Beträge sind nur in begründeten Ausnahmefällen und über STEP ScaleUp vorgesehen.
EIC Transition
EIC Transition überführt Ergebnisse bereits abgeschlossener EU-Projekte in marktreife Technologien mit Ziel-Reifegrad TRL 5 bis 6. Der Zuschuss beträgt bis zu 2,5 Millionen Euro, zusätzlich sind Booster-Grants bis 50.000 Euro und Business Acceleration Services (Coaching, Mentoring, Netzwerk) möglich. Das Gesamtbudget 2026 liegt bei 100 Millionen Euro.
Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die neue oder erheblich verbesserte vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit deutschlandweitem Neuheitsgrad hervorbringen. Regulär bis 45 Prozent für kleine Unternehmen und maximal 500.000 Euro. Seit der Richtlinienänderung zum 02.06.2026 sind in der Übergangsregion für STEP-Technologien bis zu 70 Prozent und bis zu 1 Mio. Euro pro Projekt möglich, auch für große Unternehmen.
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)
Zuschüsse für rechtlich selbständige gemeinnützige Industrieforschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Gefördert werden marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Vorlaufforschung sowie investive Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur. Im Rahmen der Vorlaufforschung sind bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 550.000 Euro möglich.
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Fördert ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen, etwa digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Neuerungen. Zwei Projektarten: Machbarkeitsprojekte (experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase, Zuwendung bis 80.000 Euro) und Marktreifeprojekte (komplexe Projekte zur Ausreifung samt Markttests, Zuwendung bis 330.000 Euro). Die Förderquoten liegen bei Machbarkeitsprojekten zwischen 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für Kleinstunternehmen (gemeinnützige KMU 75 Prozent), bei Marktreifeprojekten zwischen 45 und 55 Prozent. Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten bis zu 100 Prozent.
Förderung von in Hightech-Inkubatoren und Akzeleratoren betreuten Start-ups (HTI-Start-ups)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für die Frühphase von Hightech-Unternehmensgründungen, die von einem akkreditierten Inkubator oder Akzelerator betreut werden. Bei RIS-Vorhaben sind bis zu 180.000 Euro möglich, bei STEP-Vorhaben 50.000 bis 300.000 Euro.
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)
Fördert die effiziente Nutzung geistigen Eigentums und den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Förderschwerpunkte sind Patentierung für Unternehmen, Normung für Unternehmen sowie Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung. Zuschüsse bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben und maximal 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt bei einer Laufzeit von höchstens 24 Monaten.
Innovationsnetzwerke
Zuschüsse für das Management von Innovationsnetzwerken, also Betreuung der Zusammenarbeit, Marketing zur Gewinnung neuer Teilnehmer, Verwaltungskosten, Schulungen und Konferenzen. In stärker entwickelten Regionen bis 40 Prozent und maximal 150.000 Euro pro Jahr, in Übergangsregionen bis 50 Prozent nach AGVO oder bis 60 Prozent nach De-minimis. Die Förderdauer beträgt 1 bis 3 Jahre.
Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für anwendungsnahe, niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklung sowie für Prozess- und Organisationsinnovationen. Ziel ist es, den unternehmensbezogenen Stand der Technik bei vermarktbaren Produkten, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu verbessern. Förderhöhe maximal 35 Prozent, in der Übergangsregion für kleine Unternehmen bis 45 Prozent und höchstens 100.000 Euro.
Innovationsgutschein - Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Vorhaben, für die Beauftragung externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen. Förderfähig sind Nutzung von Großgeraeten und Forschungseinrichtungen, Labor- und Messtechnik, Engineering-Dienstleistungen, Werkstoff- und Werkzeugstudien sowie E-Infrastrukturen. Eigene FuE-Leistungen und Standardprogrammierung sind ausgeschlossen.
Gründungsstipendium Niedersachsen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und gründungsbezogener Kosten in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Personen mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung erhalten 2.200 Euro monatlich, Studierende und Personen ohne formalen Abschluss 1.100 Euro monatlich. Die Förderdauer beträgt maximal 10 Monate, Teams bis drei Personen stellen jeweils eigene Anträge.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
Zuschuss für den Einbau oder die Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung sowie für digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, also Smart-Home-Technik im Sinne der Energieeffizienz. Grundfördersatz 15 Prozent, iSFP-Bonus zusätzlich 5 Prozent. Förderfähige Höchstausgaben 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus wird nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro gewährt, der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus liegt daher bei rund 10.500 Euro.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (ESF Plus)
KOMPASS fördert Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Förderfähig sind Weiterbildungen zu betriebswirtschaftlichem Wissen, digitalen Fähigkeiten oder fachlichen Kompetenzen. Der Ablauf umfasst eine verpflichtende Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle, die Ausgabe eines Qualifizierungsschecks, die Durchführung der Weiterbildung und die Erstattung über das Portal Z-EU-S.
Förderfonds der Stiftung Bildung
Förderfonds für Projekte von Kita- und Schulfördervereinen, von denen es bundesweit über 40.000 gibt. Themenfonds decken Nachhaltigkeit und Umwelt, Kunst, Musik und Theater, Inklusion und digitales Lernen, Demokratie und Antirassismus, Entrepreneurship Education sowie Ernährung und Gesundheit ab. Typische Fördersummen liegen zwischen 500 und 2.000 Euro, größere Beträge sind möglich.
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)
Betriebe erhalten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall sowie eine ganze oder teilweise Übernahme der Lehrgangskosten. Der Arbeitsentgeltzuschuss beträgt 75 Prozent bei unter 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei unter 500 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, die Lehrgangskosten werden entsprechend zu 100, 50 oder 25 Prozent übernommen. Bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogener Weiterbildung sind bis zu 100 Prozent möglich, ebenso bei Beschäftigten ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten.
Projekte im Rahmen der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft
Fördert Maßnahmen, die kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk helfen, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden die bundesweite Transferstelle Cybersicherheit, Einzel- und Verbundprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU sowie das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren und Fokusprojekte zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz. Zuschüsse bis zu 90 Prozent, auf Ausgabenbasis bis zu 100 Prozent.
Horizont Europa - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)
Das größte Forschungs- und Innovationsprogramm der EU mit den drei Schwerpunkten Wissenschaftsexzellenz, globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovatives Europa. Gefördert werden Verbundvorhaben, Einzelförderungen sowie Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Zuschüsse bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei Innovationsmaßnahmen grundsätzlich 70 Prozent.
Niedersachsen Invest GRW
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 65 Prozent für gewerbliche Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten Niedersachsens, die 23 Landkreise und 5 kreisfreie Städte umfassen. Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Modernisierung von Betriebsstätten sowie CO2-mindernde Investitionen unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Mindestprojektgröße beträgt 20.000 Euro.
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