Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Kultur macht stark. Buendnisse für Bildung
Kultur macht stark fördert ausserschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. Antragsberechtigt sind lokale Buendnisse aus mindestens drei Partnern aus Kultur, Bildung und Jugendarbeit, in denen Vereine eine tragende Rolle spielen. Die Antragstellung läuft nicht direkt beim Ministerium, sondern über bundesweite Programmpartner mit eigenen Förderkonzepten. Die aktuelle Förderrichtlinie deckt den Zeitraum 2023 bis 2027 ab. Anträge werden über das Online-Portal der Programmpartner eingereicht.
Umsatzsteuerbefreiung für Vorträge, Kurse und sportliche Veranstaltungen nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG
Nach Paragraf 4 Nummer 22 UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie von gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführt werden und die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Ebenfalls befreit sind kulturelle und sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Für Sportvereine sind damit etwa Startgelder bei eigenen Wettkaempfen umsatzsteuerfrei.
Aktion Mensch Pauschalförderung Bildungsveranstaltungen
Aktion Mensch fördert Seminare und Workshops zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung über Tagespauschalen. Die Saetze betragen 50 Euro pro Person und Tag in Praesenz, 30 Euro online und 70 Euro bei Übernachtung. Kosten für Barrierefreiheit werden mit bis zu 70 Prozent bezuschusst, hier ist ein Eigenanteil von 30 Prozent noetig. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich. Anträge sind ganzjährig möglich, Entscheidungen fallen in sechs Runden pro Jahr.
FuturE Qualifizierungsprogramm
FuturE ist ein Qualifizierungsprogramm der DSEE für Ehrenamtliche, die Leitungsverantwortung in einer Organisation übernehmen wollen. Die Teilnehmenden durchlaufen drei Praesenzwochenenden mit Trainings, Coaching und Vernetzung. Es gibt Durchgaenge für junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren und für die Altersgruppe 55 bis 68 Jahre. Ausgewählt werden bis zu 30 Personen durch eine unabhängige Jury. Das Programm ist keine Geldförderung, sondern eine kostenfreie Qualifizierung.
action! Aktiv für eine globale Welt
action! fördert Bildungsaktionen zu globalen Themen mit bis zu 500 Euro, ein Eigenanteil ist nicht noetig. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung. Eingetragene Vereine und etablierte Organisationen können nicht beantragen. Die Projekte müssen einen Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen haben und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region stattfinden. Anträge werden fortlaufend nach Eingang bearbeitet, die Rückmeldung erfolgt binnen zwei Wochen.
schwimmfit - sicher Schwimmen in Stuttgart
Mit dem Projekt schwimmfit unterstützt die Stadt Stuttgart Schwimmkurse an Schulen und fördert damit die Schwimmfähigkeit von Kindern. Es gibt eigene Richtlinien zur Förderung von Projekten im Rahmen von schwimmfit. Ergänzend können Vereine und Schwimmschulen Schwimmkurse mit Geflüchteten abrechnen. Antragsberechtigt sind Vereine, Schwimmschulen und Organisationen, die entsprechende Kurse durchführen.
Talentfindung und Talentförderung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt betreibt ein landesweites System zur frühen Erkennung und Förderung sportlich begabter Kinder. Start ist ein Sport-Motorik-Test für alle Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen, der in der Regel von August bis Oktober durchgeführt wird. Die talentiertesten Kinder jeder Schule werden zu den Sachsen-Anhalt-Spielen eingeladen, wo Landestrainerinnen und Landestrainer sie in Leichtathletik, Kanu-Rennsport, Rudern, Handball und Judo sichten. Anschließend werden die Talente in aktuell 57 regionalen Talentgruppen fortlaufend gefördert, am Ende der vierten Klasse kann eine Eliteschule des Sports empfohlen werden.
Sportförderung Sachsen - Projekt Breitensportentwicklung
Auf Grundlage des Zuwendungsvertrags zwischen dem Landessportbund Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern erhalten sächsische Sportvereine Fördermittel für einen qualitäts- und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetrieb, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Zuwendung ergibt sich aus pauschalen Festbeträgen für tätige lizenzierte Engagierte und für Übungsgruppen im Kinder- und Jugendsport, berechnet über Fördereinheiten auf Basis der gemeldeten Mitglieder. Die Zuwendung darf höchstens 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen. Antrag und Verwendungsnachweis laufen digital über das VereinsPortal.
Sportförderung Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern fördert als Dachverband der Sportverbände und Sportvereine den Sport im Land. Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände können für eine Reihe von Projekten und Maßnahmen Anträge auf Fördermittel an die LSB-Geschäftsstelle richten, dazu zählt unter anderem die Förderung von Bildungslehrgängen. Für jede Richtlinie gibt es eigene Formblätter und Ansprechpartner. Die Antragstellung soll schrittweise vollständig in das SportVereinsPortal überführt werden, derzeit ist die Einreichung per Post oder als unterschriebener Scan per E-Mail möglich.
Vereinsförderung Landessportbund Hessen
Der Landessportbund Hessen bündelt unter der Vereinsförderung mehrere Zuschussmöglichkeiten für seine Mitgliedsvereine. Dazu gehören Bewegungsförderung, Vereinsmanagement, Leistungssport-Vereinsförderung, Athletenförderung und Trainerförderung. Ergänzend besteht das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung, das über die Sportstiftung Hessen abgewickelt wird. Antragstellung und Fristen laufen über die jeweiligen Geschäftsfelder des Landessportbundes.
Verbandsförderung Sport Bayern
Der Freistaat Bayern fördert die Tätigkeit der Sportverbände im Breitensport und im Nachwuchsleistungssport. Damit soll der laufende Sportbetrieb auf Verbandsebene gesichert werden. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Verbände im Rahmen ihres jährlichen Förderbudgets weitgehend selbst, sie müssen jedoch eine zielgerichtete Vorgehensweise nachweisen und Werte wie Diskriminierungsfreiheit, Integrität, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Die Mittel werden über den BLSV nach vom Sport erarbeiteten und vom Ministerium genehmigten Verteilungsschlüsseln ausgereicht.
Solidarpakt Sport Baden-Württemberg
Der Solidarpakt Sport ist die Grundlage der Landessportförderung in Baden-Württemberg. Am 25. Februar 2026 wurde der Solidarpakt Sport V für die Jahre 2027 bis 2031 unterzeichnet, der die jährlichen Landesmittel um 16 Millionen Euro auf rund 121 Millionen Euro erhöht und insgesamt 605 Millionen Euro umfasst. Gefördert werden nicht-investive Maßnahmen wie Kooperationen zwischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen, die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Trainern, die institutionelle Förderung der Sportfachverbände sowie der Leistungssport. Vorgesehen sind unter anderem jährlich 1,5 Millionen Euro für Kooperationsmaßnahmen, 2,66 Millionen Euro für die Verbandsförderung und 2,5 Millionen Euro für Aus- und Fortbildung.
Sporthilfe Alumni-Stipendium
Das Alumni-Stipendium ermöglicht erfolgreichen Athletinnen und Athleten nach dem Ende der Leistungssportkarriere eine berufliche oder wissenschaftliche Qualifikation nachzuholen, die parallel zum zeitintensiven Sport nicht möglich war. Gezahlt werden 500 Euro pro Monat für höchstens drei Jahre. Berechtigt sind ehemalige Top-Team- und A-Kader-Athletinnen und -Athleten sowie Aktive des Paralympicskaders beziehungsweise des A-Kaders des Deutschen Behindertensportverbandes. Ergänzend begleiten Mentorinnen und Mentoren den Berufseinstieg.
Deutsche Bank Sport-Stipendium
Studierende Kaderathletinnen und Kaderathleten aus dem Potenzial-Team und dem Top-Team der Sporthilfe können ein Sport-Stipendium von 300 Euro monatlich beantragen. Es soll die Vereinbarkeit von Spitzensport und Studium sichern. Das Stipendium wird zusätzlich zur monatlichen Grundförderung gezahlt. Auszubildende erhalten ein vergleichbares Angebot von bis zu 300 Euro monatlich.
Institutionelle Förderung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Vereinigungen in Sachsen-Anhalt
Neben der Projektförderung vergibt die Landeszentrale Sachsen-Anhalt institutionelle Förderung. Empfänger sind politische Stiftungen im Land sowie kommunalpolitische Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Damit finanziert das Land die dauerhafte Arbeit dieser Einrichtungen mit, nicht nur einzelne Veranstaltungen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung.
Projektförderung politische Bildung in Sachsen-Anhalt
Die Landeszentrale Sachsen-Anhalt fördert Formate der politischen Bildungsarbeit wie Seminare, Workshops, Vorträge und Ausstellungen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts ausserhalb der Landesverwaltung sowie Einrichtungen des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Maßnahmenbeginn und auf den offiziellen Vordrucken per Post eingereicht werden. Für die Antragstellung und die Verwendungsnachweisprüfung gibt es feste Ansprechpartner in der Landeszentrale.
Förderung von Bildungszeitseminaren in Berlin
Die Berliner Landeszentrale bezuschusst Seminare der politischen Bildung, die als Bildungszeit nach dem Berliner Bildungszeitgesetz anerkannt sind. Die Seminare müssen mindestens drei Programmtage mit je sechs Stunden umfassen, gefördert werden höchstens fuenf Programmtage. Sie stehen Personen ab 16 Jahren offen und können mit oder ohne Übernachtung stattfinden. Träger müssen nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt sein und das Seminar zusätzlich bei der Senatsverwaltung für Arbeit als Bildungszeit anmelden. Die Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2026.
Förderung von Einzelprojekten der politischen Bildung in Berlin
Die Berliner Landeszentrale fördert Einzelprojekte der politischen Bildung mit 1.000 bis 6.000 Euro je Projekt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, ein Eigenanteil von 20 Prozent ist erforderlich. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Einrichtungen und Vereine als juristische Personen, Privatpersonen nicht. Für 2026 lagen die Schwerpunkte unter anderem auf Wahlen und Beteiligung einschließlich der neuen Wählerinnen und Wähler ab 16, diskriminierungskritischer Bildung, Krisenkompetenz, Bildung gegen Rechtsextremismus, Jugend-Politiker-Dialog und Schuelervertretungen.
Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken Mecklenburg-Vorpommern
Über das Landesprogramm Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken fördert Mecklenburg-Vorpommern Projekte, die Demokratie und Toleranz stärken und Aufklaerungsarbeit leisten. Die Abwicklung läuft über die Landeszentrale für politische Bildung. Gefördert werden zivilgesellschaftliche Vorhaben im ganzen Land. Konkrete Förderhöhen und Fristen nennt die Landeszentrale auf Anfrage.
Förderung politischer Bildungsprojekte an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte der politischen Bildung an Schulen. Ziel ist es, demokratisches Bewusstsein und interkulturelle Toleranz bei Schuelerinnen und Schuelern zu stärken. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte im schulischen Umfeld. Angaben zu Förderhöhe und Fristen macht die Landeszentrale erst im Einzelfall, Ansprechpartner ist die Poststelle in Schwerin.
Projektförderung politische Bildung der Brandenburgischen Landeszentrale
Die Brandenburgische Landeszentrale fördert ausserschulische Bildungsformate wie Seminare, Workshops, Vorträge, Ausstellungen, Zeitzeugengespraeche, Theaterprojekte und Filmvorführungen. Antragsberechtigt sind Vereine aller Art, nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, Privatpersonen nicht. Die Veranstaltungen dürfen für Teilnehmende nicht verpflichtend sein und müssen grundsaetzlich allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern offenstehen. Über die Anträge entscheidet eine Qualitätskonferenz unter anderem nach Themenrelevanz, regionaler Verteilung und Zielgruppenbezug.
Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
Nordrhein-Westfalen fördert anerkannte Einrichtungen der politischen Bildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger mit entsprechender Anerkennung. Die Landeszentrale für politische Bildung wickelt die Förderung ab. Details zu Förderhöhe und Fristen stehen in den einrichtungsbezogenen Unterlagen der Landeszentrale.
Förderung politischer Jugend- und Erwachsenenbildung über die AKSB
Die AKSB ist Zentralstelle für die katholisch-sozialen Bildungswerke und leitet öffentliche Mittel an ihre Mitgliedseinrichtungen weiter. Sie hat drei Förderbereiche: politische Kinder- und Jugendbildung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes, politische Erwachsenenbildung über die Bundeszentrale für politische Bildung und internationale politische Bildung. Der dritte Bereich umfasst Jugendaustausche und entwicklungspolitische Bildung, unter anderem über das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung des BMZ. Antragstellung läuft über die Mitgliedseinrichtungen und die Geschäftsstelle in Bonn.
KJP-Förderung der Jugendverbandsarbeit und politischer Jugendverbände
Aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes werden die bundeszentralen Jugendverbände als Regelstruktur gefördert, darunter auch politische Jugendverbände. Der Deutsche Bundesjugendring vertritt diese Verbände gegenueber Bund und Politik und bezeichnet Jugendverbände als Werkstätten der Demokratie. Im Regierungsentwurf 2027 steigt der KJP um knapp 900.000 Euro gegenueber 2026. Der DBJR haelt das für zu wenig und beziffert die Luecke für eine bedarfsgerechte Förderung der Jugendverbände auf 2 Millionen Euro.
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