Förderprogramme für Bildung
Alle Zuschüsse, Kredite und Prämien rund um Bildung. Von der KfW über Landesbanken bis zu kommunalen Töpfen.
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Starthaus Coachingprogramm
Zwölfmonatiges Qualifizierungsprogramm für Gründungswillige mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und innovativer Geschäftsidee. Enthalten sind rund 25 Kurzveranstaltungen, 8 bis 10 individuelle Begleitgespräche und vier Meilensteinaufgaben. Dazu kommt eine projektbezogene finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt von 8.500 Euro.
Allgemeine Beratungsförderung Bremen
Zuschuss zu externen Beratungsleistungen für KMU im Land Bremen zu wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen. Gefördert werden unter anderem Managementsysteme, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung, Marktpositionierung und innerbetriebliche Qualifizierung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximales Tageshonorar 700 Euro, maximal 7.000 Euro je Antragsteller.
Existenzgründungsberatung Bremen
Zuschuss zu den Kosten einer Beratung durch hauptberufliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater für Gründungswillige im Land Bremen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bei einem maximalen Tagewerksatz von 700 Euro für 8 Stunden, maximal 2.800 Euro je Antragsteller.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Förderung aus Lottomitteln (MBJS Brandenburg)
Förderung gemeinnütziger Projekte aus den Bereichen Bildung, Kinder und Jugend sowie Sport aus Lottomitteln. Die Zuwendung soll in der Regel mindestens 2.500 Euro betragen. Eine Förderobergrenze gibt es laut MBJS nicht; rund 90 Prozent der Antragstellenden beantragen zwischen 2.500 und 30.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent, bei Kommunen mindestens 50 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Sachkosten, Honorarkosten zählen dazu.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Weiterbildungsrichtlinie 2026 (Bildungsscheck Brandenburg)
Förderung beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens, kofinanziert aus dem ESF Plus. Der Bildungsscheck für Beschäftigte gewährt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Mindestförderhöhe von 500 Euro. Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen einschließlich Ehrenamt wird mit maximal 50 Prozent und mindestens 1.000 Euro gefördert, die Einzelförderung ist auf 3 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
Projektförderung der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Förderung von Projekten in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege und Emsfonds. Bis 5.000 Euro Förderhöhe ist kein Eigenanteil erforderlich und die Bearbeitung dauert 4 bis 8 Wochen, ab 5.000 Euro sind mindestens 15 Prozent Eigenanteil noetig. Bei Projekten über 50.000 Euro können zusätzlich Projektentwicklungskosten von maximal 5 Prozent und höchstens 10.000 Euro beantragt werden.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Ausbildungsverbünde
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie die Vergütung der Auszubildenden über eine Pauschale von 35 Prozent auf die Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt bis 40 Prozent im SER-Gebiet und bis 60 Prozent im Übergangsgebiet, die Projektlaufzeit bis zu 42 Monate.
Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen zum geprüfeten Berufsspezialisten, Bachelor Professional oder Master Professional. Übernommen werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro sowie bis 2.000 Euro für Material des Meisterprüfungsprojekts. Vollzeitteilnehmende erhalten zusätzlich Unterhaltsbeitrag, etwa 882 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Kind, 1.117 Euro für Verheiratete und 235 Euro je Kind, Alleinerziehende zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag.
Weiterbildungsprämie (Industrie- und Fachmeisterinnen und -meister)
Nicht rückzahlbare Prämie von 1.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin beziehungsweise -meister in technischen, land- oder forstwirtschaftlichen Bereichen. Berücksichtigt werden Prüfungen seit dem 1. Juli 2024. Die Prämie wird je Person nur einmal und nur im Rahmen der jährlich bereitgestellten Mittel gewährt.
Meisterprämie im Handwerk
Einmalige Prämie von 4.000 Euro für die erfolgreich bestandene Meisterprüfung nach der Handwerksordnung. Das Prüfungszeugnis muss zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2026 ausgestellt worden sein. Die Prämie ist nicht zurückzuzahlen und wird je Person nur einmal gewährt.
Junges Wohnen (Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende)
Zunächst zinslose Darlehen mit Tilgungsnachlass und nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende an Hochschulstandorten in Niedersachsen. Je Wohnheimplatz sind bis zu 113.860 Euro förderfähig, bei rollstuhlgerechten Einheiten nach DIN 18040-2 oder Eltern-Kind-Appartements bis zu 140.650 Euro. Es wird ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent gewährt.
Organisationsentwicklung im Verein M-V
Förderung externer Beratung für gemeinnützige Vereine bei der Organisationsentwicklung. Je Verein stehen 3.000 Euro bereit, davon 2.500 Euro ausschließlich für Beratungshonorare und 500 Euro flexibel für Reisekosten, Verpflegung oder Material. Das Programm umfasst neun Bausteine zu Themen wie Sinn und Vision, Rollenklärung, Strategie und Finanzen.
Junges Ehrenamt MV
Förderung von bis zu 1.000 Euro für Projektideen, die junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre innerhalb eines Vereins entwickeln und umsetzen. Die Idee kann allein oder im Team entwickelt werden, der Vereinsvorstand muss zustimmen. Die Antragstellung läuft über das EAS-Portal der Ehrenamtsstiftung.
Gutes tun in MV
Unbürokratische Kleinprojektförderung für ehrenamtlich getragene Vorhaben, die Gemeinschaft und Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Gefördert werden maximal 1.000 Euro pro Projekt und Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 3.000 Euro. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten in Bereichen wie Bildung, Kultur, Soziales, Umweltschutz und Sport.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)
Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.
Bildungsschecks für Gründungen und Nachfolgen M-V
Bildungsschecks in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung von geplanten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen. Für betriebswirtschaftliche Qualifizierungskurse mit 48 Unterrichtsstunden werden maximal 436 Euro gewährt, für Beratung und Begleitung maximal 556 Euro pro Tag bei bis zu zwei Tagen a acht Stunden.
Bildungsschecks für Unternehmen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.
Startchancen-Programm Säule I M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für klimagerechte, barrierefreie und zeitgemäße Lernumgebungen an Startchancen-Schulen. Gefördert werden Bau und Sanierung von Schulgebäuden, nachhaltige Ausstattungsinvestitionen sowie vorbereitende und begleitende Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition zusammenhängen.
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