Förderung als Zuschuss für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
Richtlinie Startchancen-Investitionen (RL StartInvest)
Zuschuss für Schulträger, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Gefördert werden Bau, Sanierung, Erweiterung und Modernisierung von Schulgebäuden, Außenanlagen und Fachräumen sowie pädagogische Ausstattung und Möblierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Startchancen-Programm Säule I M-V
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für klimagerechte, barrierefreie und zeitgemäße Lernumgebungen an Startchancen-Schulen. Gefördert werden Bau und Sanierung von Schulgebäuden, nachhaltige Ausstattungsinvestitionen sowie vorbereitende und begleitende Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition zusammenhängen.
Unternehmensspezifische Vorhaben M-V (berufsbegleitende Qualifizierung)
Zuschüsse für Kompetenzfeststellung von Beschäftigten, Analyse des Qualifizierungsbedarfs und berufliche Qualifizierung zur Fachkräftesicherung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent im Standardfall, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen. Die Leistungen müssen von geeigneten externen Dienstleistern erbracht werden.
Ausbildungsverbünde
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung für die Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG, HwO, SeeArbG oder PflBG. Gefördert werden Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal sowie die Vergütung der Auszubildenden über eine Pauschale von 35 Prozent auf die Personalausgaben. Der Fördersatz beträgt bis 40 Prozent im SER-Gebiet und bis 60 Prozent im Übergangsgebiet, die Projektlaufzeit bis zu 42 Monate.
Bildungsscheck Brandenburg (Weiterbildungsrichtlinie 2026)
Der Bildungsscheck Brandenburg fördert die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten mit 60 Prozent Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kosten. Mit der Weiterbildungsrichtlinie 2026 entfällt die früher geltende Deckelung von 3.000 Euro je Vorhaben. Förderfähig sind seit 2026 auch Weiterbildungen im Rahmen einer Requalifizierung, etwa Anpassungsqualifizierungen oder Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen. Nicht gefördert werden Auszubildende, Studierende, Aufstiegsfortbildungen, Umschulungen, klassische Ausbildungen und Studiengaenge. Neu ist, dass auch Personen antragsberechtigt sind, die in Brandenburg arbeiten, aber nicht dort wohnen. Anträge sind jederzeit bis zum 30. Juni 2027 möglich.
RIKA - Qualifizierende Projekte (Regionale Innovationszentren für Karriereplanung von Frauen)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Qualifizierungsprojekte, die die Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt und deren eigenständige finanzielle Absicherung stärken. Gefördert werden Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching, digitale Kompetenzen, handwerklich-technische Qualifizierung, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit, Projekte für Gefluechtete und Alleinerziehende sowie Existenzgründungsbegleitung. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent im SER-Gebiet und 60 Prozent im Übergangsgebiet.
Schulinfrastruktur Sondervermögen (KomInvStärkVO)
Zuschuss aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden in Sachsen. Förderfähig sind auch Schulhorte, Schulfreiflächen, Turnhallen und Sportflächen sowie fest verbundene und mobile Ausstattung. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, insgesamt stehen rund 490 Millionen EUR bereit.
Transformationsförderung M-V
Zuschüsse aus dem ESF Plus von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Vorhaben zur Gestaltung des Wandels der Arbeitswelt und zur Fachkräftesicherung. Einzelbetriebliche Kooperationsvorhaben mit Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder Nichtregierungsorganisationen laufen 6 bis 24 Monate, überbetriebliche Vorhaben 6 bis 36 Monate. Die Mindestausgaben betragen 50.000 Euro.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg - Förderung für Unternehmen
Neben dem Bildungsscheck für Beschäftigte fördert die Weiterbildungsrichtlinie 2026 auch Unternehmen, die Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Belegschaft durchführen, mit 50 Prozent Zuschuss. Ziel ist es, Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Ein eigenes Servicepaket richtet sich an Unternehmen in Transformationssituationen wie Verlagerungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen und fördert dort interne wie externe Weiterbildung. Anträge laufen über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
ESF-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg verbilligt über die Fachkursförderung berufliche Weiterbildungslehrgaenge direkt beim Kursveranstalter. Für Kurse mit Beginn ab 1. September 2026 gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 Prozent für alle förderfähigen Teilnehmenden. Bis zum 31. August 2026 lag der Standardsatz bei 30 Prozent und bei 70 Prozent für Personen ab 55 Jahren sowie ohne Berufsabschluss. Förderfähig sind Lehrgaenge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind, bei einer maximal förderfähigen Kursgebühr von 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer je Fachkurs und Teilnehmendem. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Aktivierungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und der Bekaempfung von Armut. Gefördert werden Projekte, die besonders arbeitsmarktferne und benachteiligte Menschen aktivieren und an Beschäftigung heranführen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Ausbildungsrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Ausbildung. Unterstützt werden Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in den Beruf verbessern und die duale Ausbildung stärken. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
BayAfoeG - Ausbildungsförderung nach bayerischem Landesrecht
Das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz schließt eine Luecke des Bundes-BAföG: Gefördert werden Schuelerinnen und Schueler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien sowie der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn eine auswaertige Unterbringung notwendig ist. Das Bundes-BAföG setzt in diesen Schularten erst ab Klasse 10 ein. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt. Für alle Schularten ab Klasse 10 und für Studierende gilt weiterhin das Bundes-BAföG.
BeLA – Beste Landpartie Allgemeinmedizin (Bayern)
Programm für Medizinstudierende mit Interesse an Allgemeinmedizin und ländlichen Regionen. Wer mindestens zwei Tertiale des Praktischen Jahres in einer BeLA-Region ableistet, erhält 600 Euro monatlich für die Dauer des Praktischen Jahres. Das Programm läuft in Südbayern, Nordbayern, Unterfranken und Schwaben.
Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
Das Land Berlin fördert Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche künstlerisch arbeiten. Träger sind Kultureinrichtungen, Vereine und Kunstschaffende, häufig in Kooperation mit Schulen und Kitas. Gefördert werden nur Vorhaben ohne Gewinnerzielungsabsicht. Beträge und Fristen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
BildungsTicket Sachsen
Schuelerticket in Sachsen für 15 Euro pro Monat, gültig rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund, nicht nur für den Schulweg. Im Verkehrsverbund Oberelbe umfasst das Dresden sowie die Landkreise Meissen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Teile des Landkreises Bautzen. Finanziert wird der niedrige Preis vom Freistaat Sachsen und in Dresden zusätzlich von der Stadt. Studierende sind ausgeschlossen, Schuelerinnen und Schueler berufsbildender Schulen nur ohne duale Ausbildung.
Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022 (BIF)
Zuschuss zur Beschäftigung von Werkstudierenden und Innovationsassistentinnen beziehungsweise Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe. Für Werkstudierende ist ein monatliches Bruttogehalt von mindestens 1.076 Euro bei 20 Wochenstunden zu vereinbaren, für Innovationsassistenten mindestens 2.750 Euro bei mindestens 38 Wochenstunden. Die Förderung erfolgt über Standardeinheiten je Kalendermonat und Förderstufe; sie läuft bei Werkstudierenden 6 bis 12 Monate und bei Innovationsassistenten 18 Monate, bei nachhaltigen Innovationsaufgaben bis zu 24 Monate. Kofinanziert aus dem ESF Plus.
Budget für Ausbildung (Paragraf 61a SGB IX)
Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen eine regulaere betriebliche Ausbildung statt eines Werkstattplatzes. Erstattet werden die angemessene Ausbildungsvergütung samt Arbeitgeberanteilen und Unfallversicherung, die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die erforderlichen Fahrkosten. Die Leistung wird erbracht, solange sie erforderlich ist, laengstens bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Circular Economy – CircularCities.NRW
Förderaufruf für kommunal getragene Circular-Economy-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen mit vier Themenbereichen: Innovationsvorhaben, Investitionsvorhaben, die Einstellung von Circular-Economy-Beauftragten in Kommunen sowie Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. In der vierten Runde wurden ausdrücklich auch innovative Vorhaben zur Wiederverwendung und zum Recycling von Elektronik gefördert. Antragsberechtigt sind KMU, Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Förderquote und Höchstbetrag stehen in der jeweiligen Förderbekanntmachung.
DeutschlandTicket Schule (Nordrhein-Westfalen)
Schuelerticket auf Basis des Deutschlandtickets für Schuelerinnen und Schueler von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II mit Wohnort oder Schulstandort im VRR. Als Selbstzahlerticket kostet es 43 Euro im Monat. Besteht Anspruch auf Fahrtkostenübernahme durch den Schulträger, zahlen Familien nur einen Eigenanteil von 14 Euro für das erste und 7 Euro für das zweite Kind pro Monat. Ab dem dritten Kind und für Kinder, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird, fällt kein Eigenanteil an. Ob eine Schule das DeutschlandTicket Schule oder das SchokoTicket ausgibt, entscheidet der Schulträger.
Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung Berlin und Brandenburg
Auszubildende in Berlin können ab Juni 2026 das Deutschlandticket zum ermäßigten Preis mit Gültigkeit ab 1. Juli 2026 bestellen. In Brandenburg ist die Bestellung voraussichtlich ab Juli 2026 mit Gültigkeit ab 1. August 2026 möglich. Das Deutschlandticket Zuschuss Ausbildung kostet berechtigte Auszubildende 37,80 Euro im Monat und gilt deutschlandweit im Nahverkehr. Bezuschusst wird es durch das Land Berlin beziehungsweise das Land Brandenburg.
ESF Plus Baden-Württemberg 2021 bis 2027
Baden-Württemberg setzt den ESF Plus in der Periode 2021 bis 2027 über mehrere Förderlinien um: berufliche Weiterbildung (darunter das Förderprogramm Fachkurse), berufliche Ausbildung, Integration in Arbeit, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, Kontaktstellen für Zugewanderte in ausbeuterischer Beschäftigung, soziale Innovation, wissenschaftliche Weiterbildung sowie regionale Förderung.
ESF Plus Schulförderrichtlinie Thüringen
ESF-Plus-Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit an Schulen. Gefördert werden Vorhaben, die Schuelerinnen und Schueler individuell unterstützen und Bildungsbenachteiligung abbauen. Die genauen Fördersaetze und Beträge sind der Richtlinie zu entnehmen.
Was Landesförderung bei Bildung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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