Antragio

Startchancen-Programm Säule I M-V

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern

Nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für klimagerechte, barrierefreie und zeitgemäße Lernumgebungen an Startchancen-Schulen. Gefördert werden Bau und Sanierung von Schulgebäuden, nachhaltige Ausstattungsinvestitionen sowie vorbereitende und begleitende Ausgaben, die unmittelbar mit der Investition zusammenhängen.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 70 Prozent
Frist
Laufend nach Programmrichtlinie

Für wen ist das

Kommunen

Was du erfüllen musst

  • Ausgewählte Schulträger von Startchancen-Schulen nach Paragraf 103 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 und Paragraf 104 Schulgesetz M-V
  • Alternativ Paragraf 116 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 118 Schulgesetz
  • Formgebundener, vollständiger schriftlicher Antrag beim LFI M-V
  • Eigenanteil erforderlich
Community

Erfahrungen anderer

Zur Diskussion

Zu Startchancen-Programm Säule I M-V hat noch niemand geschrieben

Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.

Erste Frage stellen

Ob du das wirklich bekommst, hängt an deiner Situation. Mach den Check, dauert zwei Minuten.

Quelle und Stand

Angaben nach land-mv, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Passt auch dazu

LandKredit

Junges Wohnen - Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen (Programm 558)

Zinsgünstiges Darlehen für die Modernisierung von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen. Je Bewohnerplatz sind bis zu 60.000 Euro möglich, bei klimagerechter Modernisierung auf EH 85 bis zu 100.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reicht von 25 Prozent ohne Effizienzstandard bis 45 Prozent bei EH 55.

bis 45 Prozent, maximal 100.000 Euro
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
EUZuschuss

Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung M-V (EFRE VI)

EFRE-Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bildungsinfrastruktur wie Schulen, Kitas und Sportanlagen, für soziale Infrastruktur wie Begegnungsstätten und Grünflächen sowie für Vorhaben zur Energieeinsparung und CO2-Minderung an Gemeinbedarfseinrichtungen. Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren nach dem Landesraumentwicklungsprogramm.

bis 60 Prozent der Kosten
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
LandZuschuss

A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 5.000 Euro je Weiterbildung, für Erwerbstätige mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen in den Themenfeldern Digitalisierung, Erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

bis 60 Prozent, maximal 5.000 Euro
Schleswig-Holstein
Land Schleswig-Holstein / IB.SH (Landesprogramm Arbeit, ESF Plus)
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)

Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kaellterückgewinnung sowie digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung (Efficiency Smart Home). Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent, mit iSFP-Bonus bei 20 Prozent. Förderfähige Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro.

bis 15 Prozent, maximal 9.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Energieeffizienz-Experten, wenn sie in direktem Bezug zu einer investiven BEG-Maßnahme stehen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, gedeckelt auf 20.000 Euro.

bis 50 Prozent, maximal 10.000 Euro
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)

Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).

bis 15 Prozent, maximal 12.000 Euro
bundesweit
BAFA