Förderung als Zuschuss für Bildung auf Ebene Land
Alle Programme für Bildung auf Ebene Land. Programme anderer Ebenen lassen sich damit häufig kombinieren.
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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Erwerbstaetige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkuenfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens 40 Prozent der Finanzierung tragen und darueber hinaus die Differenz, wenn die Kosten 5.000 Euro übersteigen. Bevorzugt gefördert werden Themen aus Digitalisierung, erneuerbaren Energien, Pflege und Handwerk. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 2. Februar 2026 bis spätestens 31. Dezember 2028.
Beratungsförderung bei Digitalisierung und Arbeit 4.0
Zuschuss zu externen Beratungskosten für Digitalisierungsprojekte von KMU im Land Bremen. Gefördert werden Bedarfsermittlung, Konzepterstellung für Industrie 4.0, Big-Data-Potenziale, digitale Geschäftsmodelle, Prozessberatung, IT-Sicherheit und Cloud-Services bis zur Prototypenerstellung. Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 5.000 Euro je Projekt.
Künstlerstipendien des Landes M-V
Stipendien in den Bereichen Bildende Kunst und Fotografie, Darstellende Kunst und Tanzperformance, Musik und Komposition sowie Literatur und spartenübergreifende Projekte. Arbeitsstipendien betragen maximal 5.000 Euro, Reisestipendien maximal 3.000 Euro. Zusätzlich gibt es Residenzplätze in Künstlerhäusern und internationale Austauschplätze über das Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop.
Förderung von Landesverbänden
Zuschuss für Thüringer Landesverbände in vier Kategorien: Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliedergewinnung bis 1.000 Euro, Einführung innovativer Engagementformen mit 1.500 bis 4.000 Euro, Qualifizierung von Multiplikatoren mit 2.000 bis 4.000 Euro und besondere Wertschaetzungsveranstaltungen bis 1.000 Euro. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt
Zuschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlich Engagierter. Förderfähig sind Referentenhonorare bis 600 Euro pro Tag, Fahrt- und Übernachtungskosten, anteilige Raummiete, Bueromaterial, Schulungsmaterial und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro pro Antrag und Verein.
Bildungsschecks für Unternehmen M-V
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro je Bildungsscheck, für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. Kofinanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Mindestausgaben je Antrag betragen 300 Euro.
Bildungsschecks für Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern (Qualifizierungsrichtlinie)
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können die berufsbegleitende Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit Bildungsschecks fördern lassen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme. Ausgeschlossen sind Freiberufler wie Aerzte, Rechtsanwaelte und Steuerberater, öffentliche Einrichtungen sowie Finanzdienstleister. Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Krankenhauspersonal im Landesplan können nicht teilnehmen. Die Weiterbildung muss durch einen qualifizierten externen Anbieter mit anerkannter Zertifizierung erfolgen. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der GSA zu stellen.
Existenzgründungsberatung Bremen
Zuschuss zu den Kosten einer Beratung durch hauptberufliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater für Gründungswillige im Land Bremen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bei einem maximalen Tagewerksatz von 700 Euro für 8 Stunden, maximal 2.800 Euro je Antragsteller.
ego.-WISSEN
Aus dem ESF Plus finanziertes Programm für regionale Träger, die Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer in Sachsen-Anhalt organisieren und steuern. Die Zuwendung beträgt bis zu 2.750 Euro je Gründer bei der Nachgründungsqualifizierung, in der Nachgründungsphase höchstens 110 Euro je acht absolvierter Qualifizierungsstunden. Personalausgaben werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst, Qualifizierungsausgaben mit 100 Prozent. Vor der Gründung sind höchstens 60 Stunden, nach der Gründung höchstens 200 Stunden förderfähig.
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (Programm 142)
Verlorener Zuschuss von 2.500 Euro für Ausbildungsbetriebe, die einen Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb übernehmen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Ausbildung.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Kolibri - Kompetenzen verlässlich voranbringen
Zuschuss für die frühkindliche Sprachförderung in Kitas und Kindertagespflege. Entwicklungsgespräche nach der Einschulungsuntersuchung werden mit 20 Euro je Gespräch gefördert, Intensive Sprachförderung Plus (ISF+) mit 1.300 Euro pro Jahr bei ein bis zwei Kindern und 2.400 Euro bei drei bis sieben Kindern, das Programm Singen-Bewegen-Sprechen mit 2.400 Euro je Gruppe und Jahr.
Gründungsrichtlinie - Existenzgründungspass
Zuschuss für Beratungen, Qualifizierungen und Vernetzung im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge. Gefördert werden zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Marketingberatung, Seminare und Coworking-Nutzung. Bei Neugründung bis 1.580 Euro, bei Unternehmensübernahme bis 2.210 Euro.
FTI-Thüringen PERSONEN
Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Einstellung innovativen Personals, für Stipendien an Studierende und Promovierende sowie für den Aufbau von Nachwuchsforschergruppen. Innovatives Personal wird mit 2.000 Euro monatlich für bis zu 24 Monate gefördert, Studierendenstipendien mit 600 Euro für bis zu 24 Monate, Promotionsstipendien mit 1.200 Euro für bis zu 36 Monate.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro je Teilnehmer und Maßnahme, für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in saarländischen KMU. Gefördert werden allgemein zugängliche Seminare von Weiterbildungsträgern und E-Learning. Die Fördersumme je Unternehmen und Jahr ist nach Beschäftigtenzahl gestaffelt.
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland
Das Saarland bezuschusst die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 40 Prozent der Seminarkosten, höchstens 2.000 Euro je Teilnehmendem und Maßnahme. Pro Jahr gelten Obergrenzen nach Betriebsgröße: 20.000 Euro bei weniger als 10 Beschäftigten, 100.000 Euro bei 10 bis 49 Beschäftigten, 250.000 Euro bei 50 bis 249 Beschäftigten. Anträge unter 100 Euro Zuschuss werden abgelehnt. Gefördert werden offene Seminare von Bildungsträgern und E-Learning-Kurse mit Bezug zu aktuellen oder künftigen Arbeitsaufgaben. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanziert.
ego.-START
Zuschussprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, kofinanziert von der Europäischen Union. Es gibt zwei Bausteine: Coachingleistungen mit 540 Euro pauschal je Tagewerk für höchstens zehn Tagewerke, also bis zu 5.400 Euro, sowie ein Gründerstipendium von 2.000 Euro im Monat für höchstens 18 Monate bei hochinnovativen Vorhaben. Der Antrag läuft über das IB-Kundenportal.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS bezuschusst berufliche Weiter- und Fortbildungen. Der Regelsatz beträgt 40 Prozent der Lehrgangskosten, bei Kurskosten bis 2.499 Euro höchstens 750 Euro, ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro. Im Handwerk sind bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro möglich, für angestellt Beschäftigte mit ergänzendem SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro, für Solo-Selbstständige im SGB-II-Bezug bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro. Gefördert werden Kurse ab acht Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Nicht gefördert werden Prüfungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Studiengaenge, Coaching und allgemeine Sprachkurse.
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Zuschuss zu beruflichen Weiter- und Fortbildungen ab 8 Stunden Dauer bei qualifizierten Anbietern. Standardsatz sind 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro bis 2.499 Euro Kurskosten und maximal 1.000 Euro ab 2.500 Euro. Beschäftigte im Handwerk erhalten bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, Beschäftigte im SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck unterstützt Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung, auch ausserhalb des betrieblichen Kontextes. Der Zuschuss beträgt bis zu 1.500 Euro pro Jahr. Finanziert wird das Programm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Der QualiScheck laesst sich mit der Bildungsfreistellung kombinieren, auf die Beschäftigte in Rheinland-Pfalz einen gesetzlichen Anspruch haben. Ein Vorab-Check auf der Programmseite prüft die Förderfähigkeit.
Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL)
Festbetragszuschuss je Fördergruppe für schulbegleitende Sprach- und Lernhilfen mit Schwerpunkt Deutsch. Gestaffelt nach Stundenzahl gibt es bis zu 350 Euro (27 bis 53 Stunden), 700 Euro (54 bis 79 Stunden), 850 Euro (80 bis 119 Stunden) und 1.000 Euro ab 119 Stunden. Zielgruppe sind Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf und sechs und Vorbereitungsklassen bis Klasse zehn.
Junges Ehrenamt
Förderprogramm der Ehrenamtsstiftung MV für Menschen unter 28 Jahren mit eigenen Projektideen. Vergeben werden bis zu 1.000 Euro pro Antrag. Der Antrag soll mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Projektstart eingereicht werden.
Junges Ehrenamt MV
Förderung von bis zu 1.000 Euro für Projektideen, die junge Ehrenamtliche bis 27 Jahre innerhalb eines Vereins entwickeln und umsetzen. Die Idee kann allein oder im Team entwickelt werden, der Vereinsvorstand muss zustimmen. Die Antragstellung läuft über das EAS-Portal der Ehrenamtsstiftung.
Weiterbildungsscheck Thüringen
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert die individuelle berufsbegleitende Weiterbildung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit bis zu 1.000 Euro für Teilnahme- und Prüfungsgebühren. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 55.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung 110.000 Euro. Ausgeschlossen sind Auszubildende, Studierende, Selbstständige, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit anderweitiger Förderung. Nicht förderfähig sind Studiengaenge, gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen, Aufstiegsfortbildungen und Führerscheine. Wegen einer anstehenden Richtlinienänderung ist die Antragstellung derzeit ausgesetzt und voraussichtlich ab Herbst 2026 wieder möglich.
Was Landesförderung bei Bildung bedeutet
Jedes der 16 Länder fördert eigenständig und ergänzt damit den Bund. Landesprogramme sind kleiner, wechseln häufiger und sind oft genauer auf ein Problem zugeschnitten, das es in diesem Land wirklich gibt. Wo der Bund pauschal bleibt, wird das Land konkret.
- Wo der Antrag landet
- Über die Förderbank des Landes oder ein Fachministerium. Jedes Land hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Bewilligungsstelle, auch wenn zwei Programme gleich heißen.
- Woran du sie erkennst
- Am Träger und an der Region: steht dort ein einzelnes Bundesland, ist es Landesförderung. Viele dieser Programme tragen den Landesnamen oder das Kürzel der Landesbank schon im Namen.
- Der häufigste Irrtum
- Ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland beantragen zu wollen. Landesmittel setzen fast immer einen Wohnsitz, einen Betriebssitz oder ein Vorhaben im Land voraus.
Häufige Fragen zu Bildung auf Ebene Land
- Kann ich ein Landesprogramm aus einem anderen Bundesland nutzen?
- In aller Regel nicht. Landesmittel sind an das Land gebunden, das sie ausschreibt. Maßgeblich ist meistens, wo das Vorhaben stattfindet, nicht wo du gemeldet bist.
- Warum unterscheiden sich die Länder so stark?
- Weil jedes Land eigene Schwerpunkte setzt und eigene Mittel einsetzt. Manche bündeln viel in wenigen großen Richtlinien, andere schneiden dieselbe Summe in viele kleine Linien. Eine niedrige Zahl an Programmen sagt deshalb wenig über die Fördersumme.
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