Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Freistaat Bayern, untere Naturschutzbehörden, Anerkennung gewerblicher Betreiber durch das Landesamt für Umwelt · Bayern
Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.
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