# Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

Die BayKompV regelt das Ökokonto als Maßnahmenpool oder Flächenpool. Flächen werden in das Ökoflächenkataster Teil Ökokonto eingetragen, die untere Naturschutzbehörde bestätigt Ausgangszustand und Wertpunkte. Bei Abbuchung gibt es für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen Realisierung einen Zuschlag von drei Prozent der festgestellten Aufwertung ohne Zinseszins für höchstens zehn Jahre. Wertpunkte sind auf Dritte übertragbar.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Freistaat Bayern, untere Naturschutzbehörden, Anerkennung gewerblicher Betreiber durch das Landesamt für Umwelt |
| Ebene | Land |
| Förderart | Sonstiges |
| Betrag | Der Fördergeber nennt keine feste Summe |
| Gültig | Bayern |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, Vereine |
| Themen | Natur und Umwelt, Landwirtschaft, Sonstiges |
| Frist | laufend. Maßnahmen ab dem 1. August 2005 können unter Voraussetzungen nachträglich eingestellt werden. |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Eintragung in das Ökoflächenkataster mit schriftlicher Zustimmung von Maßnahmenträger und Grundstückseigentümer
- Bestätigung des Ausgangszustands und der Wertpunkte nach Anlage 3.1 BayKompV durch die untere Naturschutzbehörde
- wer Ökokonten gewerblich betreiben will, braucht die staatliche Anerkennung durch das Landesamt für Umwelt
- für die Übertragung nur der Wertpunkte auf Dritte muss die Maßnahme ab dem Zeitpunkt der Abbuchung rechtlich gesichert sein
- Eigentumsuebergang einer eingestellten Fläche ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen

## Kombinierbarkeit

keine Kombination mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach den Anlagen 4.1 und 4.2 BayKompV sind möglich.

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (19):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (16):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Flächennachweis oder Betriebsnummer
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) beantragen?

Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Eintragung in das Ökoflächenkataster mit schriftlicher Zustimmung von Maßnahmenträger und Grundstückseigentümer

### Wo gilt Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)?

Das Programm gilt in Bayern. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

### Muss ich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) beantragen?

laufend. Maßnahmen ab dem 1. August 2005 können unter Voraussetzungen nachträglich eingestellt werden. Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) mit anderen Förderungen kombinieren?

keine Kombination mit öffentlicher Förderung für dieselbe Maßnahme. Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen nach den Anlagen 4.1 und 4.2 BayKompV sind möglich. Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Ökokonto Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)?

Für diesen Antrag sind 19 Angaben und 16 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKompV-17
- Antragstellung: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKompV-13
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/oekokonto-bayern-nach-der-bayerischen-kompensationsverordnung-baykompv-freistaat-bayern-un
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/natur
- Alles zur Förderung in Bayern: https://antragio.com/bundesland/bayern

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/oekokonto-bayern-nach-der-bayerischen-kompensationsverordnung-baykompv-freistaat-bayern-un
