# Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Das IGP fördert experimentelle Projekte in der frühen Innovationsphase, ausdrücklich auch nichttechnische Innovationen wie neue Geschäftsmodelle, Dienstleistungen und digitale Plattformen. Machbarkeitsprojekte werden mit bis zu 80.000 Euro gefördert, Marktreifeprojekte mit bis zu 330.000 Euro. Die Förderquote liegt je nach Unternehmensgröße und Projektart zwischen 45 und 75 Prozent, bei Forschungseinrichtungen bis 100 Prozent. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing sind nicht förderfähig, weil es an der geforderten Neuheit fehlt.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördersatz | bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 330.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Gründerinnen und Gründer |
| Themen | Digitalisierung, Forschung, Gründung |
| Frist | Aufruf gemeinsam entwickelte Geschäftsmodelle bis 20.08.2026 |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-07 |

## Voraussetzungen

- KMU, Freiberufler, Start-up oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland
- Nachweisbare Neuheit des Geschäftsmodells oder der Dienstleistung
- Keine Doppelförderung aus anderen Bundes- oder EU-Programmen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (20):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
- Unternehmensgröße
- IBAN
- Kontoinhaber
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (12):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Businessplan
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Vergleichsangebote

## Reihenfolge

Der Antrag muss gestellt sein, **bevor** ein Vertrag unterschrieben oder eine Bestellung ausgelöst wird. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. In vielen Richtlinien zählt schon ein Beratungs- oder Planungsauftrag als Beginn der Maßnahme.

## Häufige Fragen

### Wer kann Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) beantragen?

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und Gründerinnen und Gründer. Zusätzlich gilt: KMU, Freiberufler, Start-up oder Forschungseinrichtung mit Sitz in Deutschland

### Wie viel Geld gibt es bei Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 330.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

### Bis wann kann ich Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) beantragen?

Aufruf gemeinsam entwickelte Geschäftsmodelle bis 20.08.2026 Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Welche Unterlagen brauche ich für Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15990/innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html
- Antragstellung: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15990/innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.html
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp-bundesministerium-fuer
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/digitalisierung

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp-bundesministerium-fuer
