# Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des Beratungshonorars. Der maximale Zuschuss ist nach Gebäudegröße gestaffelt: 850 Euro unter 200 Quadratmeter, 2.500 Euro bei 200 bis 500 Quadratmeter und 4.000 Euro über 500 Quadratmeter.

## Auf einen Blick

| Feld | Wert |
| --- | --- |
| Fördergeber | BAFA |
| Ebene | Bund |
| Förderart | Beratung |
| Fördersatz | bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten |
| Höchstbetrag | 4.000 Euro |
| Gültig | bundesweit |
| Zielgruppe | Unternehmen, Selbstständige, Kommunen, Vereine |
| Themen | Energie, Sanierung, Neubau |
| Frist | Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn |
| Status | aktiv |
| Angaben geprüft | ja, gegen die Originalquelle |
| Stand | 2026-08-04 |

## Voraussetzungen

- Energieberatung nach DIN V 18599
- Gebäude mindestens 10 Jahre alt, ausgenommen Neubauberatungen
- Gebäude im Eigentum des Antragstellers
- Vor-Ort-Begehung erforderlich
- Antrag vor Vorhabenbeginn, Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligungszeitraum

## Kombinierbarkeit

Ergebnisse können als Grundlage für BEG-Anträge für Nichtwohngebäude dienen

## Was für den Antrag gebraucht wird

Angaben (26):

- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- E-Mail
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Gesamtkosten in Euro
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Branche
- Beschäftigte
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Register und Nummer
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Einzelne Maßnahmen
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Grundbuchblatt
- Gemarkung, Flur und Flurstück
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Unterlagen (20):

- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Lageplan oder Flurkarte

## Reihenfolge

Vor jeder Unterschrift klären, ab wann eine Maßnahme als begonnen gilt. Bei den meisten Programmen darf sie erst nach der Bewilligung starten.

## Häufige Fragen

### Wer kann Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 beantragen?

Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Kommunen und Vereine. Zusätzlich gilt: Energieberatung nach DIN V 18599

### Wie viel Geld gibt es bei Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstbetrag beträgt 4.000 Euro. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

### Wo gilt Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.

### Muss ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 vor der Beauftragung beantragen?

Achte auf die Antragsreihenfolge in der Richtlinie. Bei vielen Programmen darf die Maßnahme erst nach der Bewilligung beginnen.

### Bis wann kann ich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 beantragen?

Laufende Antragstellung vor Vorhabenbeginn Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

### Lässt sich Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 mit anderen Förderungen kombinieren?

Ergebnisse können als Grundlage für BEG-Anträge für Nichtwohngebäude dienen Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.

### Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599?

Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 20 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

## Quellen und Links

- Originalquelle des Fördergebers: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html
- Antragstellung: https://fms.portal.bafa.de/
- Diese Seite als HTML: https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-nichtwohngebaeude-modul-2-energieberatung-din-v-18599-baf
- Weitere Programme zum Thema: https://antragio.com/programme/energie

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Verbindlich ist die Originalquelle des Fördergebers, nicht diese Zusammenfassung. Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu. Die Angaben sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Quelle: Antragio, https://antragio.com/programm/bundesfoerderung-energieberatung-nichtwohngebaeude-modul-2-energieberatung-din-v-18599-baf
