Warum die EU überhaupt mitredet
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet grundsätzlich staatliche Beihilfen, die einzelne Unternehmen begünstigen und dadurch den Wettbewerb im Binnenmarkt verfälschen können. Der Gedanke dahinter: Wenn jedes Land seine Betriebe nach Belieben subventioniert, gewinnt am Ende nicht das beste Angebot, sondern der finanzstärkste Staat.
Weil ein absolutes Verbot unpraktikabel wäre, gibt es Ausnahmen. Manche Beihilfen werden von der Kommission genehmigt, andere sind durch Verordnungen von der Anmeldepflicht freigestellt. Genau in diesen Ausnahmen bewegen sich die Förderprogramme, die dir begegnen, und deshalb steht in jeder Richtlinie für Unternehmen eine beihilferechtliche Grundlage.
Wer als Unternehmen gilt
Der beihilferechtliche Unternehmensbegriff ist weiter als der umgangssprachliche. Entscheidend ist nicht die Rechtsform und nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit, also das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt.
Damit können auch Soloselbständige, Freiberufler, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, kommunale Eigenbetriebe und Forschungseinrichtungen Unternehmen sein, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Ein Verein, der eine Vereinsgaststätte betreibt oder Sponsoringleistungen verkauft, ist in diesem Umfang Unternehmen, für den ideellen Teil dagegen nicht.
Die Einordnung ist eine Rechtsfrage. Wenn viel davon abhängt, klärst du sie mit der Bewilligungsstelle oder rechtlich, nicht nach Gefühl.
Die De-minimis-Verordnung
Die De-minimis-Verordnung geht davon aus, dass sehr kleine Beihilfen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht spürbar beeinträchtigen. Solche Beihilfen dürfen deshalb ohne vorherige Genehmigung der Kommission gewährt werden.
Der Preis für diese Vereinfachung ist eine Obergrenze für die Summe aller De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens innerhalb eines rollierenden Bezugszeitraums. Die konkrete Obergrenze und der Zeitraum stehen im Text der Verordnung, und für einzelne Sektoren gelten eigene, niedrigere Werte. Weil sich diese Zahlen mit einer neuen Verordnung ändern, liest du sie dort und nicht in einem Ratgeber.
Die De-minimis-Erklärung, und warum sie so oft falsch ist
Mit der Erklärung teilst du dem Fördergeber mit, welche De-minimis-Beihilfen du im maßgeblichen Zeitraum erhalten hast. Er braucht sie, um zu prüfen, ob die neue Beihilfe noch in die Obergrenze passt. Falsche Angaben können den Bescheid rechtswidrig machen.
Die häufigsten Fehler sind nicht Böswilligkeit, sondern Unkenntnis. Viele denken nur an Zuschüsse und übersehen, dass auch andere Vorteile als Beihilfe zählen können.
- 1Alle Bescheide der letzten Jahre heraussuchen und prüfen, ob dort De-minimis genannt ist.
- 2Nicht nur Zuschüsse erfassen, sondern auch Bürgschaften, verbilligte Kredite, vergünstigte Überlassung und Beratungsförderung, soweit der Bescheid sie als De-minimis ausweist.
- 3Den im Bescheid genannten Beihilfewert übernehmen, nicht den Nennbetrag eines Kredits.
- 4Beihilfen verbundener Unternehmen mit einbeziehen.
- 5Die Liste mit Datum, Stelle, Programm und Betrag führen und nach jedem neuen Bescheid ergänzen.
Im Bescheid steht in der Regel ausdrücklich, ob es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt und welcher Wert anzurechnen ist. Dieser Satz ist die Quelle für deine Liste.
Der andere Weg: Gruppenfreistellung
Nicht jede Unternehmensförderung läuft über De-minimis. Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung erlaubt größere Beihilfen für bestimmte Zwecke, etwa Forschung und Entwicklung, Umweltschutz, Energieeffizienz, Regionalförderung, Ausbildung oder Beschäftigung benachteiligter Gruppen.
Für dich ist der Unterschied spürbar: Freigestellte Beihilfen sind nicht auf die De-minimis-Grenze anzurechnen, dafür sind ihre Voraussetzungen deutlich detaillierter. Typisch sind Anforderungen an den Anreizeffekt, an beihilfefähige Kosten und an Höchstintensitäten je nach Unternehmensgröße. Welche Grundlage dein Programm nutzt, steht in der Richtlinie.
Verbundene Unternehmen: ein einziges Unternehmen
Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten Fehler passieren. Für die De-minimis-Grenze zählen nicht die einzelnen Gesellschaften, sondern die wirtschaftliche Einheit. Bestehen zwischen zwei Gesellschaften bestimmte Beherrschungsverhältnisse, gelten sie als ein einziges Unternehmen.
Wer also über mehrere Gesellschaften Anträge stellt, muss die Beihilfen aller zusammenrechnen. Die maßgeblichen Kriterien stehen in der Verordnung selbst. Bei verschachtelten Strukturen ist das keine Frage, die man nebenbei beantwortet, sondern eine, die vor dem ersten Antrag geklärt gehört.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird
Wird die Obergrenze überschritten, darf der Fördergeber nicht mehr bewilligen. Im günstigen Fall merkt er es vor der Bewilligung, dann bekommst du eine Ablehnung und kannst nach einer anderen Grundlage suchen.
Im ungünstigen Fall fällt es später auf. Dann kann die Beihilfe als rechtswidrig gewährt gelten und ist zurückzufordern, in der Regel mit Zinsen. Das ist unabhängig davon, ob dich ein Verschulden trifft, denn die Rückforderung rechtswidriger Beihilfen folgt europäischem Recht und nicht dem Vertrauensschutz im Einzelfall.
Was du dauerhaft führen solltest
Der Aufwand ist gering, wenn er laufend passiert, und unangenehm, wenn er unter Zeitdruck rekonstruiert werden muss.
- Eine einfache Tabelle aller erhaltenen Beihilfen mit Datum, Stelle, Programm, Rechtsgrundlage und Beihilfewert
- Alle Bescheide, auch von kleinen Beratungsförderungen und Bürgschaften
- Eine Notiz zur Konzernstruktur mit den Beteiligungsverhältnissen
- Die Kopie jeder abgegebenen De-minimis-Erklärung
- Ein Vermerk, welche Beihilfen freigestellt und damit nicht anzurechnen sind