Welche Bauteile zur Gebäudehülle zählen
Die Gebäudehülle ist alles, was beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Gefördert werden Maßnahmen, die den Wärmeverlust über diese Flächen dauerhaft senken. Neben dem eigentlichen Bauteil zählen in der Regel auch die Arbeiten, die zwingend dazugehören, etwa Gerüst, Anpassungen an Fensterbänken und Anschlüssen oder die Wiederherstellung der Fassadenoberfläche.
- Außenwand, von außen, von innen oder als Kerndämmung
- Dachflächen und die oberste Geschossdecke
- Kellerdecke, Bodenplatte und Wände gegen Erdreich
- Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Außentüren
- Sonnenschutz mit Steuerung, sommerlicher Wärmeschutz
- Anlagen zur Lüftung mit Wärmerückgewinnung, wenn sie Teil des Konzepts sind
Technische Mindestanforderungen
Gefördert wird nicht jede Dämmung, sondern nur eine, die einen festgelegten Wärmedurchgangswert unterschreitet. Für Fenster gilt dasselbe Prinzip über den Wert des gesamten Fensters, nicht nur der Verglasung. Diese Werte stehen in der technischen Anlage zur Richtlinie und sind strenger als das ordnungsrechtliche Minimum.
Für dich heißt das: Ein Angebot, das das Gesetz erfüllt, erfüllt nicht automatisch die Förderbedingungen. Lass dir die Kennwerte der geplanten Bauteile schriftlich geben und gleiche sie ab, bevor du beauftragst. Der ausführende Betrieb bestätigt sie am Ende in der Fachunternehmererklärung, und diese Erklärung wird geprüft.
Ein zweiter Punkt betrifft den Umfang: Gefördert wird die Maßnahme an einer Bauteilgruppe, nicht die halbe Wand. Wer nur eine Giebelseite dämmt, weil das Gerüst dort ohnehin steht, riskiert, dass die Maßnahme nicht als förderfähig anerkannt wird. Auch Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz führen zu eigenen, teils erleichterten Anforderungen, die vorher mit der Denkmalbehörde und der Fachperson abzustimmen sind.
Hinzu kommen Anforderungen, die auf Bauphysik zielen: Wärmebrücken, Luftdichtheit und der Feuchteschutz bei Innendämmung. Sie sind kein Formalismus, sondern der Grund, warum eine falsch geplante Innendämmung zu Schimmel führen kann. Genau hier verdient die Fachplanung ihr Geld.
Die Fachperson für Energieeffizienz
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz vorgesehen. Sie bestätigt vor dem Antrag, dass das Vorhaben die Anforderungen erfüllt, und bestätigt nach der Umsetzung, dass es so gebaut wurde. Ohne diese Bestätigungen läuft der Antrag nicht.
Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig, als eigener Baustein neben der Maßnahme. Wer die Fachperson früh einbindet, bekommt zusätzlich eine sinnvolle Reihenfolge: Dämmung vor Heizungstausch bedeutet eine kleinere Heizlast und damit eine kleinere und günstigere Anlage.
Eingetragene Fachpersonen findest du in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Wir vermitteln keine Fachpersonen und prüfen keine Nachweise.
Alternative: der steuerliche Weg
Für selbstgenutztes Wohneigentum ab einem bestimmten Gebäudealter gibt es neben dem Zuschuss die Möglichkeit, energetische Maßnahmen über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Der entscheidende Unterschied: Dieser Weg verlangt keinen Antrag vor Beauftragung, sondern läuft über die Steuererklärung und eine Bescheinigung des Fachbetriebs.
Beides gleichzeitig geht nicht. Für dieselbe Maßnahme kannst du entweder den Zuschuss nehmen oder die steuerliche Förderung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von deiner Steuerlast, dem Zeitpunkt und der Höhe der Kosten ab. Diese Rechnung gehört zum Steuerberater. Wichtig ist zu wissen, dass der steuerliche Weg auch dann noch offensteht, wenn du bereits beauftragt hast.
Der Ablauf
Der Ablauf ist bei Einzelmaßnahmen an der Hülle strenger als beim Heizungstausch, weil die Bestätigung der Fachperson vorgeschaltet ist. Halte die Reihenfolge exakt ein.
- 1Fachperson beauftragen und Maßnahme technisch festlegen
- 2Angebote einholen, Kennwerte der Bauteile prüfen lassen
- 3Bestätigung zum Antrag durch die Fachperson erstellen lassen
- 4Antrag stellen, Zusage abwarten, erst danach beauftragen
- 5Ausführen lassen, Fachunternehmererklärung und Rechnungen sammeln
- 6Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen
Typische Fehler
Die häufigsten Ablehnungen haben nichts mit der Bausubstanz zu tun, sondern mit Formalien und mit falschen Erwartungen an die technischen Werte.
- Fenster bestellt, bevor der Antrag gestellt war
- Kennwerte nur für die Verglasung geprüft, nicht für das gesamte Fenster
- Gerüst, Anschlussarbeiten oder Entsorgung nicht in den Antrag aufgenommen
- Innendämmung ohne feuchtetechnischen Nachweis geplant
- Zuschuss und steuerliche Förderung für dieselbe Maßnahme angesetzt
- Verwendungsnachweis zu spät eingereicht