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Bauen und Sanieren

Dämmung und Fenster: was die BEG übernimmt

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden als Zuschuss oder über einen Kredit gefördert. Welche Bauteile dazugehören, welche technischen Mindestwerte gelten und warum die Fachperson Pflicht ist.

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude kennt zwei Wege: die Sanierung zum Effizienzhaus als Gesamtvorhaben und die Einzelmaßnahme an einem einzelnen Bauteil. Für die meisten Haushalte ist die Einzelmaßnahme der realistische Weg, weil sie sich in Etappen umsetzen lässt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Bauteile dazugehören, welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind, welche Rolle die eingetragene Fachperson spielt und an welchen Stellen Vorhaben regelmäßig scheitern.

Welche Bauteile zur Gebäudehülle zählen

Die Gebäudehülle ist alles, was beheizten von unbeheiztem Raum trennt. Gefördert werden Maßnahmen, die den Wärmeverlust über diese Flächen dauerhaft senken. Neben dem eigentlichen Bauteil zählen in der Regel auch die Arbeiten, die zwingend dazugehören, etwa Gerüst, Anpassungen an Fensterbänken und Anschlüssen oder die Wiederherstellung der Fassadenoberfläche.

  • Außenwand, von außen, von innen oder als Kerndämmung
  • Dachflächen und die oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke, Bodenplatte und Wände gegen Erdreich
  • Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster und Außentüren
  • Sonnenschutz mit Steuerung, sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagen zur Lüftung mit Wärmerückgewinnung, wenn sie Teil des Konzepts sind

Technische Mindestanforderungen

Gefördert wird nicht jede Dämmung, sondern nur eine, die einen festgelegten Wärmedurchgangswert unterschreitet. Für Fenster gilt dasselbe Prinzip über den Wert des gesamten Fensters, nicht nur der Verglasung. Diese Werte stehen in der technischen Anlage zur Richtlinie und sind strenger als das ordnungsrechtliche Minimum.

Für dich heißt das: Ein Angebot, das das Gesetz erfüllt, erfüllt nicht automatisch die Förderbedingungen. Lass dir die Kennwerte der geplanten Bauteile schriftlich geben und gleiche sie ab, bevor du beauftragst. Der ausführende Betrieb bestätigt sie am Ende in der Fachunternehmererklärung, und diese Erklärung wird geprüft.

Ein zweiter Punkt betrifft den Umfang: Gefördert wird die Maßnahme an einer Bauteilgruppe, nicht die halbe Wand. Wer nur eine Giebelseite dämmt, weil das Gerüst dort ohnehin steht, riskiert, dass die Maßnahme nicht als förderfähig anerkannt wird. Auch Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz führen zu eigenen, teils erleichterten Anforderungen, die vorher mit der Denkmalbehörde und der Fachperson abzustimmen sind.

Hinzu kommen Anforderungen, die auf Bauphysik zielen: Wärmebrücken, Luftdichtheit und der Feuchteschutz bei Innendämmung. Sie sind kein Formalismus, sondern der Grund, warum eine falsch geplante Innendämmung zu Schimmel führen kann. Genau hier verdient die Fachplanung ihr Geld.

Die Fachperson für Energieeffizienz

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz vorgesehen. Sie bestätigt vor dem Antrag, dass das Vorhaben die Anforderungen erfüllt, und bestätigt nach der Umsetzung, dass es so gebaut wurde. Ohne diese Bestätigungen läuft der Antrag nicht.

Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind selbst förderfähig, als eigener Baustein neben der Maßnahme. Wer die Fachperson früh einbindet, bekommt zusätzlich eine sinnvolle Reihenfolge: Dämmung vor Heizungstausch bedeutet eine kleinere Heizlast und damit eine kleinere und günstigere Anlage.

Eingetragene Fachpersonen findest du in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Wir vermitteln keine Fachpersonen und prüfen keine Nachweise.

Alternative: der steuerliche Weg

Für selbstgenutztes Wohneigentum ab einem bestimmten Gebäudealter gibt es neben dem Zuschuss die Möglichkeit, energetische Maßnahmen über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen. Der entscheidende Unterschied: Dieser Weg verlangt keinen Antrag vor Beauftragung, sondern läuft über die Steuererklärung und eine Bescheinigung des Fachbetriebs.

Beides gleichzeitig geht nicht. Für dieselbe Maßnahme kannst du entweder den Zuschuss nehmen oder die steuerliche Förderung. Welcher Weg günstiger ist, hängt von deiner Steuerlast, dem Zeitpunkt und der Höhe der Kosten ab. Diese Rechnung gehört zum Steuerberater. Wichtig ist zu wissen, dass der steuerliche Weg auch dann noch offensteht, wenn du bereits beauftragt hast.

Der Ablauf

Der Ablauf ist bei Einzelmaßnahmen an der Hülle strenger als beim Heizungstausch, weil die Bestätigung der Fachperson vorgeschaltet ist. Halte die Reihenfolge exakt ein.

  1. 1Fachperson beauftragen und Maßnahme technisch festlegen
  2. 2Angebote einholen, Kennwerte der Bauteile prüfen lassen
  3. 3Bestätigung zum Antrag durch die Fachperson erstellen lassen
  4. 4Antrag stellen, Zusage abwarten, erst danach beauftragen
  5. 5Ausführen lassen, Fachunternehmererklärung und Rechnungen sammeln
  6. 6Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen

Typische Fehler

Die häufigsten Ablehnungen haben nichts mit der Bausubstanz zu tun, sondern mit Formalien und mit falschen Erwartungen an die technischen Werte.

  • Fenster bestellt, bevor der Antrag gestellt war
  • Kennwerte nur für die Verglasung geprüft, nicht für das gesamte Fenster
  • Gerüst, Anschlussarbeiten oder Entsorgung nicht in den Antrag aufgenommen
  • Innendämmung ohne feuchtetechnischen Nachweis geplant
  • Zuschuss und steuerliche Förderung für dieselbe Maßnahme angesetzt
  • Verwendungsnachweis zu spät eingereicht

Programme für Dämmung, Fenster und Gebäudehülle

Die Beträge in der Tabelle stammen aus den Programmdaten. Wo keine Zahl steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt.

Passende Förderprogramme aus der Datenbank
ProgrammFördergeberEbeneArtBetrag
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)
KfWBundKreditbis 50.000 Euro
BEG - Bonus für Worst Performing Buildings ab 2027 (geplant)
geplant
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussohne Angabe
BEG Bonus für Worst Performing Buildings bei Dämmmaßnahmen
geplant
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussohne Angabe
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagen zur Wärmeerzeugung und Gebäudenetze
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 30 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen - Anlagentechnik ausser Heizung (Lüftung, Efficiency Smart Home)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Fachplanung und Baubegleitung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 12.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudenetze und Anschluss an Gebäudenetze
BAFABundZuschussbis 30 Prozent, max. 8.400 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 15 Prozent, max. 9.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen - Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen - iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 5 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik ausser Heizung (Wohngebäude)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussohne Angabe
BEG Einzelmaßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.000 Euro
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Wohngebäude)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 30 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen: Heizungsoptimierung (Wohngebäude)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 15 Prozent
BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussohne Angabe
BEG iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 5 Prozent
Bundesförderung Energieberatung - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungohne Angabe
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 4.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude - Modul 3 Contracting-Orientierungsberatung
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 5.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 3.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude - Modul 2 Energieberatung DIN V 18599
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungbis 50 Prozent, max. 4.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Modul 1 Energieaudit DIN EN 16247
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWEBundBeratungbis 50 Prozent, max. 3.000 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundBeratungbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung und digitale Systeme)
BAFABundZuschussbis 20 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 15 Prozent
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen Gebäudehülle (BEG EM)
BAFABundZuschussbis 20 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Heizungsoptimierung
BAFABundZuschussbis 50 Prozent, max. 10.500 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)
KfWBundKreditbis 15 Prozent, max. 150.000 Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Kredit (KfW 264)
KfWBundKreditbis 10 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Kommunen Zuschuss (KfW 464)
KfWBundZuschussbis 30 Prozent, max. 4 Mio. Euro
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)
KfWBundKreditohne Angabe
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude Kredit (KfW 261)
KfWBundKreditbis 150.000 Euro
Bundesprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)BundZuschussohne Angabe
Bundesprogramm SKS Schwimmbäder
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)BundZuschussohne Angabe
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBundZuschussohne Angabe
Bundesschallschutzprogramm für Clubs und Festivals
Initiative Musik gGmbHBundZuschussohne Angabe
Bundesschallschutzprogramm für Musikspielstätten und Festivals
Initiative Musik gGmbH im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und MedienBundZuschussbis 90 Prozent, max. 100.000 Euro
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
geplant
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)BundZuschussbis 50 Prozent
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienBundZuschussbis 50 Prozent
Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes (DS)
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)BundZuschussbis 50 Prozent
Eigenheimrente (Wohn-Riester)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Zentrale Zulagenstelle für AltersvermögenBundSteuervorteilohne Angabe
Einzelmaßnahmen - Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (523)
KfWBundKreditbis 5 Mio. Euro
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (KfW 523)
KfWBundKreditohne Angabe
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
KfWBundKreditbis 120.000 Euro
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (KfW 358, 359)
KfWBundKreditbis 120.000 Euro
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundBeratungbis 50 Prozent, max. 3.000 Euro
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundBeratungbis 50 Prozent, max. 4.000 Euro
Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundBeratungbis 50 Prozent, max. 5.000 Euro
Energieberatung der Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale Bundesverband, gefördert vom BundBundBeratungohne Angabe
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussohne Angabe
Energieberatung für Wohngebäude (Bundesförderung, individueller Sanierungsfahrplan)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)BundZuschussbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
BAFABundBeratungbis 50 Prozent, max. 850 Euro
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen nach Paragraf 7i EStG
Finanzverwaltung, Bescheinigung durch die DenkmalschutzbehördeBundSteuervorteilbis 9 Prozent
Erhöhte Absetzungen für vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG, Denkmal-AfA)
Bund, Bescheinigung durch die nach Landesrecht zuständige DenkmalbehördeBundSteuervorteilbis 9 Prozent

Datenstand: 07.08.2026, das Datum der jüngsten Quellenprüfung in dieser Liste. Beträge und Sätze stammen aus den Programmdaten. Wo nichts steht, hat der Fördergeber keinen festen Betrag hinterlegt, dann hängt die Höhe vom Einzelfall ab.

Es werden die ersten 60 Programme angezeigt. Im Verzeichnis weiter filtern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung und Fenster?

Das hängt vom Programm ab. Die Sätze und Höchstbeträge stehen in der Richtlinie des Fördergebers, dazu kommen mögliche Zuschläge, etwa wenn die Maßnahme aus einem Sanierungsfahrplan stammt. In unserer Programmtabelle siehst du, was für die einzelnen Programme in unserer Datenbank hinterlegt ist, jeweils mit Datum.

Brauche ich zwingend eine Energieberatung?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist die Bestätigung einer eingetragenen Fachperson für Energieeffizienz vorgesehen. Beim reinen Heizungstausch genügt je nach Programm der Fachbetrieb. Die Kosten der Fachperson sind ihrerseits förderfähig.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Du entscheidest dich je Maßnahme für einen Weg. Unterschiedliche Maßnahmen an demselben Gebäude dürfen in der Regel unterschiedlich behandelt werden, das solltest du aber vorher mit dem Steuerberater durchsprechen.

Lohnt sich Dämmung vor dem Heizungstausch?

Technisch oft ja, weil eine gedämmte Hülle die Heizlast senkt und damit eine kleinere Anlage erlaubt. Ob sich das für dich rechnet, zeigt ein Sanierungsfahrplan, der die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge bringt.

Der Gesetzesstandard ist nicht der Förderstandard. Lass dir die Kennwerte zeigen, bevor du unterschreibst.

Quellen

Verbindlich ist immer die Richtlinie oder der Bescheid der zuständigen Stelle. Dieser Text erklärt die Mechanik und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

Weiter zum konkreten Fall

Ein Ratgeber kennt dein Vorhaben nicht. Der kostenlose Check fragt zwei Minuten lang nach und sagt dir dann, welche Programme zu deiner Lage passen und in welcher Reihenfolge du sie beantragen solltest. Wir reichen nichts für dich ein und sagen keine Bewilligung zu.