Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)
KfW · bundesweit

mit zwischen 5 und 25 Prozent für die Sanierung zum Effizienzgebäude oder den Kauf eines frisch sanierten Nichtwohngebäudes. Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Investoren. Zusätzlich förderfähig sind Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre bei bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 an die neue Fassung der angepasst.
Antrag für Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) vorbereiten
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 26 Angaben und 18 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Erreichen einer förderfähigen Effizienzgebäude-Stufe für Nichtwohngebäude
- Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz
- Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) vor Antragstellung
- Antragstellung über ein Kreditinstitut vor Vorhabenbeginn
Was du dafür brauchst
26 Angaben und 18 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- Register und Nummer
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Einzelne Maßnahmen
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
- Eigenmittel in Euro
- Kredite und Darlehen in Euro
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Objekt
- Straße und Hausnummer des Objekts
- Postleitzahl des Objekts
- Ort des Objekts
- Gebäudeart
- Eigentumsverhältnis
- Baujahr
- Wohnfläche in Quadratmetern
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamts
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
- Eigentumsnachweis oder Kaufvertrag
- Fotos des Ist-Zustands
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten
- Fachunternehmererklärung
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
8 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
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So läuft der Antrag ab
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) ist ein Kredit auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Über die Hausbank beantragenFörderkredite laufen fast immer über deine Bank, nicht direkt beim Fördergeber. Die Bank prüft deine Bonität und reicht den Antrag weiter. Sprich früh mit ihr, dieser Schritt dauert am längsten.
- 4Zusage, dann VertragErst nach der Zusage des Fördergebers schließt du den Darlehensvertrag. Achte auf die tilgungsfreien Anlaufjahre und darauf, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist.
Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)
Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) beantragen?
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Kommunen. Zusätzlich gilt: Erreichen einer förderfähigen Effizienzgebäude-Stufe für Nichtwohngebäude
Wo gilt Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) beantragen?
laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263) mit anderen Förderungen kombinieren?
Zuschuss für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Kredit (KfW 263)?
Für diesen Antrag sind 26 Angaben und 18 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 8 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
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- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
Quelle und Stand
Angaben nach energie-sanierung-tief, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehuelle Wohngebäude (Dämmung, Fenster, Türen, Sonnenschutz)
Gefördert werden die Dämmung von Außenwaenden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren sowie außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, mit iSFP-Bonus verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss für die erste Wohneinheit beträgt damit 12.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten 15.000 Euro (mit iSFP 30.000 Euro), ab der siebten Wohneinheit 8.000 Euro (mit iSFP 15.000 Euro).
BEG Einzelmaßnahmen - Gebäudehülle
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die Höchstgrenze beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Für die Heizungsförderung ist dieser Baustein relevant, weil eine bessere Hülle die nötige Vorlauftemperatur senkt und damit die Effizienz einer Wärmepumpe erhöht.
BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
BEG Einzelmaßnahmen: Gebäudehuelle (Wohngebäude)
Zuschuss für Dämmung von Außenwaenden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, für Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden sowie für sommerlichen Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Förderfähig sind Ausgaben bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten; mit iSFP-Bonus verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der Bauantrag des Gebäudes muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden.
BEG Einzelmaßnahmen: Sanierung Nichtwohngebäude
Die BEG Einzelmaßnahmen fördert auch Bestands-Nichtwohngebäude in denselben fuenf Bausteinen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze und Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Der Bauantrag muss mindestens fuenf Jahre zurückliegen. Bei der Heizungsoptimierung ist die Förderung auf Gebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt. Die förderfähigen Ausgaben werden bei Nichtwohngebäuden nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.
BEG iSFP-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan
Wer einen im Programm Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, erhält auf Einzelmaßnahmen der BEG EM 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung und verdoppelte Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben. Der Bonus wird erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt; bei mehreren Wohneinheiten steigt die Schwelle auf die jeweiligen Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung. Der Bonus fällt nur auf den Betrag an, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt, und wird nicht über mehrere Anträge summiert.