Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Berlin zahlt Mieterinnen und Mietern in Sozialwohnungen des ersten Förderwegs einen Zuschuss, wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des anrechenbaren Einkommens verschlingt. Der Zuschuss ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt bis zu 6,43 Euro je Quadratmeter und Monat an der Einkommensgrenze, 4,80 Euro bei bis zu 20 Prozent Überschreitung und 3,21 Euro bei bis zu 55 Prozent Überschreitung. Er darf höchstens die Haelfte der Bruttowarmmiete abdecken. Die Zahlung beginnt im Monat der Antragstellung und läuft in der Regel zwei Jahre, danach ist ein neuer Einkommensnachweis noetig. Wer Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, kann nach einer Prüfung der Kostensenkung ebenfalls antragsberechtigt sein.
MikroSTARTer Niedersachsen
Darlehen der NBank von 5.000 bis 40.000 Euro für Gründungen, Unternehmensnachfolgen und KMU in den ersten fuenf Jahren. Der Zins liegt bei 3,75 Prozent pro Jahr, fest über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Beratung bei einer zugelassenen Beratungsstelle ist vor der Antragstellung verpflichtend, und das Vorhaben darf vor der Bewilligung nicht begonnen worden sein.
Mikrodarlehen (MKD)
Kleindarlehen für Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen Tätigkeit in Sachsen. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Aufwendungen, der Zinssatz beträgt 2 Prozent pro Jahr und es werden keine Sicherheiten verlangt. Auch Zweitgründungen und Unternehmensnachfolgen sind möglich.
Mikrodarlehen (MKD) Sachsen
Darlehen von 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben zu derzeit 2 Prozent Zinsen pro Jahr, mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren und einem tilgungsfreien Jahr. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau oder zur Stärkung einer selbständigen Tätigkeit in Sachsen. Auch ein Neustart nach einer gescheiterten Gründung ist möglich.
Mikrodarlehen M-V für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Verzinsliches, unbedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 25.000 Euro zur Schließung einer vorhabenbezogenen Finanzierungslücke bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Die Laufzeit beträgt maximal sechs Jahre, die ersten 12 Monate sind tilgungsfrei, der Zinssatz liegt bei 4,00 Prozent auf die jeweilige Restschuld. Gefördert wird vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monaten danach.
Mikrodarlehen Thüringen
Kleindarlehen der Thüringer Aufbaubank für Existenzgründungen, junge Unternehmen bis acht Jahre nach Gründung, Genossenschaften und Freiberufler sowie für Unternehmensnachfolgen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 und 35.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu sieben Jahren mit bis zu zwölf tilgungsfreien Monaten. Bearbeitungsgebühren und Sicherheiten entfallen. Nach sechs Monaten stoerungsfreier Rückzahlung sind Folgedarlehen möglich. Der aktuelle Zinssatz steht im Konditionentableau der TAB.
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
Darlehen der SAB für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen innerhalb der ersten fuenf Jahre nach Gründung. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel in Sachsen mit 5.000 bis 30.000 Euro je Vorhaben und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zinssatz liegt aktuell bei 2 Prozent pro Jahr, die Laufzeit bei bis zu sechs Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr. Sicherheiten werden nicht verlangt, dafuer sind 20 Prozent Eigenanteil aus eigenen Mitteln oder Eigenleistung noetig.
Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen Mecklenburg-Vorpommern
Aus dem ESF Plus finanziertes Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Neugründungen und Unternehmensübernahmen vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 36 Monaten danach. Gefördert wird die vorhabenbezogene Finanzierungsluecke innerhalb von zwölf Monaten mit bis zu 25.000 Euro. Der Zinssatz ist mit 4,00 Prozent pro Jahr auf die Restschuld über die gesamte Laufzeit festgeschrieben, die Laufzeit beträgt höchstens sechs Jahre mit zwölf tilgungsfreien Monaten. Die Förderung ist nachrangig, sie greift erst nach Eigenmitteln und anderen Fördermitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Mikroförderung für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen
Unbuerokratische Mikroförderung von 100 bis 2.500 Euro für kleine ehrenamtliche Projekte in Nachbarschaft, Bildung, Jugend, Soziales und Kultur. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen 10.000 Euro nicht überschreiten, je Träger ist ein Antrag pro Kalenderjahr möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 50 Prozent mit der Zusage und zu 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
Kleindarlehen der IBB für Berliner Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu 50.000 Euro. Die Laufzeit beträgt sechs Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, getilgt wird vierteljährlich. Übliche Sicherheiten werden nicht verlangt, es genuegen selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden.
Mini-Solaranlagen M-V (Balkonkraftwerke)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit für Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen mit Modulwechselrichter, also Balkonkraftwerke. Antragsberechtigt sind Mieter und Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum mit Erstwohnsitz in M-V. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, das Kontingent für Mieter ist weiterhin verfügbar.
Mini-Solaranlagen: Zuwendungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen
Mecklenburg-Vorpommern fördert Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen, also Balkonkraftwerke, mit bis zu 500 Euro je Anlage und Wohneinheit, höchstens jedoch in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz im Land. Das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, für Mieter stehen weiter Mittel bereit. Anträge sind erst nach Kauf und Installation zu stellen, entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Dachprogramm des Landes NRW zur Stärkung von Innovationskraft und Resilienz kleiner und mittlerer Unternehmen. Es besteht aus den drei Bausteinen MID-Digitalisierung, MID-Digitale Sicherheit (jeweils bis 15.000 Euro) und MID-Assistent/in (bis 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen). Zum 01.01.2026 hat die NRW.BANK die Betreuung neuer Fördervorhaben vom Projektträger Jülich übernommen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Assistent/in
Zuschuss für die projektbezogene Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen als MID-Assistenz, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Bis zu 48.000 Euro für zwei Jahre, wenn im Unternehmen noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt ist, sonst bis zu 33.000 Euro. Typische Aufgaben sind die Entwicklung intelligenter Applikationen, der Bau von Prototypen und Schnittstellen sowie nachhaltige Produkt- und Prozesskonzepte.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Sicherheit
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit in KMU. Drei kombinierbare Schwerpunkte: Analyse des IST-Zustands durch externe IT-Dienstleister, Schulung und Fortbildung der Mitarbeitenden sowie Erwerb und Installation von Software und Hardware für den IT-Basisschutz wie Antiviren-, Anti-Ransom-, Patch-Management- und Firewall-Lösungen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitalisierung
Zuschuss von 50 Prozent, maximal 15.000 Euro, für die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Zum 01.01.2026 wurde die Richtlinie angepasst: Der bisherige Schwerpunkt Digitale Prozesse für unternehmensinterne Digitalisierung ist entfallen. Gefördert werden nur noch intelligente Anwendungen, die Künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeit- bzw. Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien einsetzen.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Assistent:in
Mit dem Baustein MID-Assistent:in fördert Nordrhein-Westfalen die Einstellung von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die Innovations- und Digitalisierungsprojekte im Unternehmen voranbringen. Unternehmen erhalten einen Lohnzuschuss von bis zu 48.000 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren. Das ist der richtige Baustein, wenn Digitalisierung und Onlinevertrieb dauerhaft im eigenen Haus aufgebaut statt eingekauft werden sollen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitale Prozesse
MID-Digitale Prozesse fördert die Digitalisierung betrieblicher Ablaeufe in kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen mit bis zu 15.000 Euro. Anders als die übrigen MID-Bausteine ist die Antragstellung nicht dauerhaft möglich, sondern nur im Rahmen zeitlich befristeter Förderaufrufe. Wer den Baustein nutzen will, sollte die aktuellen Aufrufe bei der NRW.BANK im Blick behalten.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitale Sicherheit
MID-Digitale Sicherheit richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die sich gegen Cyberangriffe wappnen wollen. Gefördert werden Maßnahmen, die Sicherheitsluecken aufdecken und schließen, etwa systematische Analysen, Schulungen für Mitarbeitende sowie die Anschaffung von Software- und Hardwarelösungen. Der Zuschuss beträgt einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro. Für den Betrieb eines Onlineshops oder einer Kundenplattform ist das der passende Baustein, wenn es um Absicherung geht, nicht um Reichweite.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - MID-Digitalisierung
MID-Digitalisierung ist der Digitalisierungsgutschein des Landes Nordrhein-Westfalen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Über den Gutschein lassen sich externe Expertinnen und Experten für das eigene Digitalisierungsprojekt beauftragen, gefördert werden einheitlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 15.000 Euro Zuschuss. Typische Projekte sind die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Aufbau digitaler Kundenschnittstellen. Der Antrag läuft über die NRW.BANK, die auch die Details zum förderfähigen Leistungsumfang veröffentlicht.
Mittelstand Innovativ und Digital (MID) Nordrhein-Westfalen
MID buendelt drei Bausteine: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Sicherheit mit jeweils bis zu 15.000 Euro Zuschuss sowie MID-Assistentin und MID-Assistent mit bis zu 48.000 Euro für die Einstellung von Hochschulabsolventen für innovative Vorhaben. Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Das Verfahren ist zweistufig, mit Losverfahren beziehungsweise Warteliste. Zum 1. Januar 2026 übernimmt die NRW.BANK die Abwicklung neuer Vorhaben vom Projektträger Juelich. Standard-Websites, Standard-Onlineshops und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Mittelstands-Fonds Thüringen II (MFT II)
Beteiligungsfonds des Freistaats Thüringen für etablierte, profitable mittelständische Unternehmen zur Stärkung des Eigenkapitals bei Wachstum, Markterschließung und Nachfolge einschließlich Management-Buy-out. Angeboten werden offene und stille Beteiligungen sowie Gesellschafterdarlehen bis maximal 5 Millionen Euro je Zielunternehmen. Das Fondsvolumen beträgt 20 Millionen Euro.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)
Beteiligungen von 750.000 bis 2 Millionen Euro für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder mit Investitionen in der Region. Überwiegend handelt es sich um typisch stille Beteiligungen, teilweise auch um offene Beteiligungen. Management-Buy-Out und Management-Buy-In sind ausdrücklich förderfähige Anlaesse, womit der Fonds für Nachfolgelösungen infrage kommt. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre mit ratierlicher Rückzahlung ab Jahr sechs. Sanierungen und die blosse Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten sind ausgeschlossen.
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH (MSH)
Beteiligungsfonds für etablierte mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein, überwiegend als typisch stille, teils auch offene Beteiligung. Das Volumen liegt zwischen 750.000 und 2 Millionen Euro. Finanziert werden Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung sowie Management-Buy-Out und Buy-In.
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