Förderprogramme auf Ebene Land
Alle Programme auf Ebene Land. Diese lassen sich häufig mit Programmen anderer Ebenen kombinieren.
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- Energie986
- Sanierung489
- Heizung225
- Photovoltaik156
- Dämmung82
- Fenster und Türen36
- Neubau181
- Wohneigentum173
- Mobilität551
- THG-Quote132
- Gründung458
- Digitalisierung379
- Forschung465
- Personal318
- Bildung695
- Familie269
- Natur und Umwelt423
- Landwirtschaft190
- Kultur278
- Sport166
- Soziales552
- Ehrenamt231
- Export79
- Sozialleistung519
- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
H2N - Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug für Erwerb oder Leasing von Nutzfahrzeugen der Klassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennerantrieb. Die maximale Zuwendungssumme variiert je Fahrzeugklasse und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
InnoTop - Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (Programm 358, EFRE 2021-2027)
Zuschüsse aus dem EFRE für Machbarkeitsstudien sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und Small-Mid-Caps in Rheinland-Pfalz. Machbarkeitsstudien werden je nach Unternehmensgröße mit 50 bis 70 Prozent gefördert, industrielle Forschung mit 50 Prozent Basissatz, experimentelle Entwicklung mit 25 Prozent. Mit Aufschlägen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)
Zuschuss für Klimafolgenanpassung und Risikoprävention auf lokaler und regionaler Ebene: investive Vorhaben wie Hitzeschutz und Schwammstadt-Elemente sowie nicht-investive Vorhaben zu Kompetenzaufbau und Katastrophenresilienz. Bis zu 80 Prozent für nicht wirtschaftlich Tätige, bis 90 Prozent für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, bis 100 Prozent für KMU. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gebietskörperschaften.
Landesbürgschaften Bremen
Ausfallbürgschaften des Landes Bremen für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Avalkrediten sowie für Refinanzierungen und Konsolidierungen. Für Wirtschaftsunternehmen werden bis zu 80 Prozent des Kredits verbürgt, die Laufzeit beträgt je nach Finanzierungszweck maximal 15 Jahre.
Landesbürgschaften Bremen
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen buergt die BAB im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswuerdige Kreditnehmer. Voraussetzung sind tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen. Es handelt sich um Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, für Wirtschaftsunternehmen werden maximal 80 Prozent verbuergt. Die Laufzeit richtet sich nach dem Finanzierungszweck und beträgt maximal 15 Jahre. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, freiberuflich Taetige, Idealvereine und nicht gewerblich taetige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.
Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt
Ausfallbürgschaften des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, in der Regel für 80 Prozent der verbürgten Kreditsumme oder des Ausfalls. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und natürliche Personen, die sich an einem Unternehmen beteiligen wollen, etwa bei einer Nachfolge.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
LfA-Bürgschaften
Bürgschaft der LfA für Freiberufler und Unternehmen, die keine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können. Verbuergt werden bis zu 80 Prozent der Darlehenssumme für Investitions- und Konsolidierungskredite, ausnahmsweise auch Betriebsmittel. Antragsentgelt 0,5 Prozent, mindestens 250 und höchstens 25.000 Euro, Bürgschaftsprovision 1 bis 2 Prozent.
Mobilität II
Zuschuss für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge im kommunalen OEPNV-Linienverkehr sowie für die Stärkung des OEPNV im Lausitzer Revier. Gefördert werden Investitionen in Tank- und Ladeinfrastruktur, der Erwerb und die Nachruestung emissionsfreier Straßenfahrzeuge sowie Einführungskonzepte mit bis zu 80 Prozent. Kooperationsvorhaben zum Erfahrungsaustausch werden mit 75 Prozent gefördert.
Sachsen - Förderrichtlinie Energie und Klima/2023
Die sächsische Förderrichtlinie Energie und Klima bündelt Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen, Kommunen, Vereinen und Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende. Für die Wärmeversorgung ist vor allem Modul 3 relevant, das Investitionen in Wärme- und Kältenetze, in die Sektorenkopplung und in die zeitliche Entkopplung von Energiebedarf und Bereitstellung fördert. Modul 5 unterstützt zusätzlich die zukunftsfähige Energieversorgung. Die Zuschusshöhe liegt je nach Modul und Rechtsform grundsätzlich zwischen 50 und 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Thüringer Wohnungsbauförderung 2026-2030 (Mietwohnungsbau)
Zinsloses Baudarlehen mit optionalem Zuschuss für die Schaffung und bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum. Gefördert werden Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen. Es werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert, die Laufzeit beträgt 30 Jahre.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente Modulschulen
Zuschuss für den Ersatz von Schulgebäuden durch energieeffiziente Neubauten in Modulbauweise. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind kommunale Schulträger.
Beratungsrichtlinie Thüringen (KMU-Beratungsförderung)
Zuschuss zu Beratungsleistungen für Thüringer KMU zu Unternehmenswachstum, Nachfolge, Innovationsmanagement, Internationalisierung, Technologiemanagement und Unternehmensstrategie. Seit 01.01.2025 ist Digitalisierungsberatung eigener Schwerpunkt. Die Intensivberatung wird mit 50 Prozent des Standardeinheitskostensatzes von 950 Euro je Beratungstag für bis zu 20 Tage gefördert, Beratungs- und Netzwerkprojekte mit bis zu 75 Prozent.
Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte
Neben der Einzelberatung fördert Thüringen den Aufbau und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten bei einer üblichen Laufzeit von 48 Monaten. Antragsberechtigt sind unter anderem Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, juristische Personen des Privatrechts sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Tätigkeit in Thüringen. Zusätzlich werden Innovations- und Technologiebeauftragte an den Handwerkskammern mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.
Budget für Arbeit (Paragraf 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit ermöglicht Menschen mit Behinderungen den Wechsel aus der Werkstatt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Zusätzlich werden die Kosten für die behinderungsbedingt erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz übernommen. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung Hessen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm)
Hessen bezuschusst Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe mit gestaffelten Fördersaetzen. Für die Premiumförderung im Stallbau gibt es bis zu 40 Prozent, in Kombination mit Umwelt- und Klimaschutz bis zu 50 Prozent, für nichtproduktive Umwelt- und Klimaschutzinvestitionen bis zu 75 Prozent, für wassersparende Bewaesserung bis zu 30 Prozent und für sonstige Investitionen bis zu 20 Prozent. Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, höchstens 20.000 Euro. Anträge können fortlaufend über das Lawileportal gestellt werden, bewilligt wird an festen Auswahlstichtagen. Die Stallbauförderung für Schweine ruht vom 1. Maerz 2024 bis 31. August 2026 wegen eines parallelen Bundesprogramms.
Förderprogramm Kommunales Sturzflut-Risikomanagement (Bayern)
Zuschuss von 75 Prozent der förderfähigen Kosten für Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, mit denen bayerische Kommunen die Gefahren durch Starkregen und wild abfließendes Wasser analysieren und Vorsorgemaßnahmen planen. Das Programm besteht seit 2017. Die kostenlose Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut unterstützt die Analyse.
Förderprogramm Schnell umsetzbare Radinfrastruktur
Das Verkehrsministerium unterstützt kurzfristig umsetzbare Arbeiten an Rad-Pendelstrecken. Förderfähig sind Markierungsarbeiten, Radpiktogramme, Ausbesserungen des Asphalts, Verkehrszeichen zur besseren Radwegeführung, die Sicherung von Kreuzungen und Qürungen, die Verbesserung von Sicht- und Beleuchtungsverhältnissen, das Entfernen von Hindernissen, kurzfristige Maßnahmen zum Radparken sowie Radzählsysteme zur Evaluation. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
LGVFG-Förderung Radabstellanlagen an Schulen
Baden-Württemberg fördert Fahrradabstellanlagen auf Schulgeländen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, damit mehr Kinder und Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Förderfähig sind unter anderem Bügelständer, Überdachungen von Abstellplätzen und Fahrradboxen. Das Land trägt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale. Kleine Einzelvorhaben unterhalb der Bagatellgrenze können gebündelt beantragt werden.
Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern
Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.
Sonderprogramm Stadt und Land - Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt die Bundesfinanzhilfen aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer eigenen Förderrichtlinie um. Gefördert werden investive Maßnahmen der Radverkehrsinfrastruktur; die Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte ist zusammen mit der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Antragstellung ist laufend möglich, der letzte Antragstermin ist der 30. Juni 2028.
Soziale Mietwohnraumförderung: Modernisierung
Zinsgünstiges Darlehen über bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten plus Finanzierungszuschuss von 30 Prozent des Darlehens für die Modernisierung von mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen. Gefördert werden Grundrissverbesserung, Energie- und Wasserversorgung, Sanitär, Schallschutz und Barrierefreiheit. Das Land übernimmt die Zinsen während der ersten Zinsbindungsdauer vollständig.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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