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Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte

Thüringer Aufbaubank (TAB) · Thüringen

Neben der Einzelberatung fördert Thüringen den Aufbau und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsstrukturen für kleine und mittlere Unternehmen. Der beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten bei einer üblichen Laufzeit von 48 Monaten. Antragsberechtigt sind unter anderem Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, juristische Personen des Privatrechts sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Tätigkeit in Thüringen. Zusätzlich werden Innovations- und Technologiebeauftragte an den Handwerkskammern mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 75 Prozent
Frist
laufend

Antrag für Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte vorbereiten

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 20 Angaben und 12 Unterlagen.

Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.

Für wen ist das

VereineUnternehmen

Was du erfüllen musst

  • Tätigkeit in Thüringen
  • Antragstellung über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank
  • Projektbezogene Bewilligung

Was du dafür brauchst

20 Angaben und 12 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.

Antragsteller

  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl
  • Ort
  • E-Mail
  • Name der Organisation
  • Rechtsform
  • Steuernummer
  • Register und Nummer
  • IBAN
  • Kontoinhaber

Vorhaben

  • Kurzbezeichnung des Vorhabens
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Geplanter Beginn
  • Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt

Finanzierung

  • Gesamtkosten in Euro
  • In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt

Betrieb

  • Branche
  • Beschäftigte
  • Umsatz im letzten Geschäftsjahr in Euro
  • Unternehmensgröße

Unterlagen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
  • Finanzierungsplan
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Letzter Jahresabschluss
  • De-minimis-Erklärung
  • KMU-Erklärung
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamts
  • Vergleichsangebote

6 Fragen, etwa 2 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.

Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.

So läuft der Antrag ab

Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte ist ein Zuschuss auf Ebene Land. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.

  1. 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
  2. 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
  3. 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
  4. 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.

Häufige Fragen zu Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte

Wer kann Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte beantragen?

Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte richtet sich an Vereine und Unternehmen. Zusätzlich gilt: Tätigkeit in Thüringen

Wie viel Geld gibt es bei Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte?

Der Fördersatz liegt bei bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.

Wo gilt Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte?

Das Programm gilt in Thüringen. Außerhalb dieser Region kannst du es nicht beantragen, dort gibt es aber oft ein vergleichbares Landesprogramm.

Muss ich Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte vor der Beauftragung beantragen?

In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.

Bis wann kann ich Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte beantragen?

laufend Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.

Welche Unterlagen brauche ich für Beratungsrichtlinie Thüringen - Beratungs- und Vernetzungsprojekte?

Für diesen Antrag sind 20 Angaben und 12 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 6 Fragen und dauert etwa 2 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".

Alles zur Förderung in Thüringen.

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Quelle und Stand

Angaben nach beratung-coaching, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

Zur Originalquelle

Für KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.

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Anmeldung von Schutzrechten M-V

Zuschuss zu Anwaltskosten, Patentgebühren, Übersetzungen und Recherchen bei internationalen Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ausgaben zur bloßen Aufrechterhaltung bestehender Schutzrechte sind nicht förderfähig. Voraussetzung ist eine hinreichend konkretisierte Erfindung mit Bezug zu verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Höhe je nach Vorhaben
Mecklenburg-Vorpommern
TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums M-V
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 1 Dekarbonisierung der Industrie

Förderung von Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor weitgehend und dauerhaft senken. Adressiert werden vor allem energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk, Glas, Keramik, Papier, Nichteisenmetalle und Grundstoffchemie. Bei Investitionsvorhaben steht die Treibhausgasminderung in der Produktion im Vordergrund, bei Forschungs- und Innovationsvorhaben der Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen. Die Förderrichtlinie verfolgt das Ziel, bis 2045 rund 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Die Vorgaengerrichtlinie Dekarbonisierung in der Industrie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und in der BIK aufgegangen.

Höhe je nach Vorhaben
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) - Modul 2 CCU und CCS

Zweites Modul der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz. Gefördert werden Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Das Modul besteht aus zwei Teilmodulen und richtet sich an Unternehmen, die CO2 abscheiden, nutzen oder speichern wollen. Projektträger ist der Projektträger Juelich. Die Themen Dekarbonisierung sowie Speicherung und Nutzung von CO2 sind in einer gemeinsamen Förderrichtlinie mit Modul 1 zusammengefasst.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Projektträger Juelich (PtJ)
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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Modul 1 fördert in drei Teilmodulen Dekarbonisierungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft senken. Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien. Ziel der Richtlinie ist es, bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen CO2-Aequivalente einzusparen. Modul 2 zu CCU und CCS wird vom Projektträger Juelich betreut.

Höhe je nach Vorhaben
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Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) im Auftrag des BMWE
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DBU-Projektförderung

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, umweltentlastende Modellvorhaben in elf Themenfeldern, darunter ausdrücklich Ressourcen und Nachhaltige Produkte, was Kreislaufwirtschaft, Reparaturfähigkeit und Materialeffizienz einschließt. Unternehmen erhalten in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen bis zu 100 Prozent, die genaue Höhe wird je Projekt individuell festgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, Privatpersonen, Hochschulen und staatlich finanzierte Einrichtungen. Das Verfahren ist zweistufig: erst eine Projektskizze von 3 bis 10 Seiten, danach ein Antrag von rund 20 Seiten. Skizzen und Anträge können jederzeit eingereicht werden.

bis 50 Prozent der Kosten
bundesweit
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
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EFRE Baden-Württemberg 2021 bis 2027

Baden-Württemberg setzt den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung über themenbezogene Förderaufrufe um, die regelmäßig neu veröffentlicht werden. Gefördert wurden zum Beispiel Forschungsinfrastruktur zur Lasertechnik mit rund 2 Millionen Euro und ein Robotik-Vorhaben mit rund 1 Million Euro. Ein Förderfinder auf der Programmseite zeigt, welche Förderungen in Frage kommen. Für 2026 läuft unter anderem der Projektaufruf Neues Europäisches Bauhaus II zur Wiederbelebung von Stadtvierteln.

Höhe je nach Vorhaben
Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg