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Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern

NBank - Investitions- und Förderbank Niedersachsen · Niedersachsen

Darlehen für die Modernisierung und energetische Aufwertung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden. Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten, höchstens zwei Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus. Für Wohnungen mit Belegungsbindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen gibt es einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent sowie 5.000 Euro Zuschuss je barrierefreier Wohnung.

Förderhöhe
je nach Vorhaben
Fördersatz
bis 75 Prozent
Frist
Anträge müssen bis zum 31.12.2026 bei der Wohnraumförderstelle eingehen

Für wen ist das

VermieterUnternehmenKommunen

Was du erfüllen musst

  • Gebäude vor dem 1. Februar 2002 bezugsfertig
  • Nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts oder Einsparung von Energie beziehungsweise Wasser
  • Für die volle Förderung Bindung für Haushalte mit niedrigem Einkommen nach Paragraf 3 Absatz 2 NWoFG
  • Mittleres Einkommen nur bei energetischer Modernisierung förderfähig
  • Antrag bei der oertlichen Wohnraumförderstelle
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Quelle und Stand

Angaben nach land-ni, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.

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BundZuschuss

BEG Einzelmaßnahmen - Sanierung Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude im Bestand fördert das BAFA dieselben Einzelmaßnahmen wie bei Wohngebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne von Gebäudenetzen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Heizungsoptimierung ist auf Gebäude bis 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche begrenzt. Der Grundfördersatz liegt wie bei Wohngebäuden bei 15 Prozent. Achtung: Die Übersichtsseite des BAFA nennt selbst keine Fördersaetze und keine Höchstgrenzen, diese stehen in den Merkblaettern zu den einzelnen Maßnahmen und werden bei Nichtwohngebäuden je Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundZuschuss

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zuschussprogramm für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden: Gebäudehuelle, Anlagentechnik ausser Heizung, Gebäudenetze, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Das BAFA bearbeitet die Zuschussvariante dieser Einzelmaßnahmen. Die KfW ist zuständig für die Heizungsförderung, also die Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, sowie für die Kreditvariante und die Zuschussförderung für Kommunen bei BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Antragsberechtigt sind alle Investoren vom privaten Hauseigentümer über WEG und Contractoren bis zu Unternehmen und Kommunen.

bis 15 Prozent der Kosten
bundesweit
BAFA
BundKredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude Kredit (261)

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Der Tilgungszuschuss beträgt je nach Effizienzhausstufe 5 bis 15 Prozent, zum Beispiel 15 Prozent und maximal 22.500 Euro bei Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für serielle Sanierung 15 Prozentpunkte.

bis 15 Prozent, maximal 150.000 Euro
bundesweit
KfW
LandKredit

Eigentumsfinanzierung BW - Zusatzfinanzierung Energieeffizientes Sanieren

Zusatzdarlehen zu 1,00 Prozent Zins für die energetische Sanierung älterer Wohngebäude. Bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung auf Standard Sanierung Plus oder Denkmal, bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen wie Wand- und Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Lüftungsanlage. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von drei Prozent, also bis zu 3.600 Euro bei Sanierung Plus und bis zu 1.500 Euro bei Einzelmaßnahmen.

bis 120.000 Euro
Baden-Württemberg
L-Bank
BundKredit

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)

Zinsgünstiger Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit zur Finanzierung von energetischen Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA zugesagt wurde. In der Variante 358 gibt es für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro eine zusätzliche Zinsverbilligung, die Variante 359 hat keine Einkommensgrenze.

bis 120.000 Euro
bundesweit
KfW
KommuneZuschuss

Fachförderrichtlinie Energieeffizienz mit stabilen Mieten Leipzig

Die Stadt Leipzig fördert energetische Sanierungen und Heizungstechnik, wenn die Mieten stabil bleiben. Der Zuschuss orientiert sich an der nach Paragraf 559 BGB zulässigen Modernisierungsumlage für sechs Jahre: bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter maximal 2 Euro je Quadratmeter mal 12 Monate mal 6 Jahre, also 144 Euro je Quadratmeter, bei Mieten über 7 Euro je Quadratmeter maximal 216 Euro je Quadratmeter.

Höhe je nach Vorhaben
Leipzig
Stadt Leipzig