Förderprogramme in Sachsen auf Ebene Land
Was du in Sachsen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
131 Programme gefunden
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SAB Sachsenkredit Universal
Hausbankdarlehen der SAB für Investitionen und Betriebsmittel, das ausdrücklich auch Existenzgründerinnen und Existenzgründern der gewerblichen Wirtschaft offensteht. Der Darlehensbetrag reicht von 20.000 Euro bis 20 Millionen Euro je Vorhaben, Betriebsmitteldarlehen sind auf 5 Millionen Euro begrenzt. Ein Tilgungszuschuss von 4 Prozent der Darlehenssumme kommt hinzu, mit Bonusaufschlaegen von je bis zu 2 Prozent unter anderem für Gründung, Nachfolge, ländliche Räume, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, maximal 6 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 2,5 Millionen Euro. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
SAB Sachsenkredit "Nachhaltiges Kommunaldarlehen"
Zinsverbilligtes Darlehen für nachhaltige kommunale Investitionen in Sachsen. Finanziert werden Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie weitere Projekte, die definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, unter anderem die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Abwasserkanälen. Die Zinsverbilligung liegt je nach erfüllten Kriterien bei 0,25 bis 0,75 Prozent für maximal 10 Jahre.
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Investitionsdarlehen von 35.000 bis 5.000.000 Euro mit Tilgungszuschüssen von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Photovoltaikanlagen von mehr als 30 kWp bis einschließlich 1 MWp, dezentrale Stromspeicher einschließlich Quartierspeichern und Nachrüstsätzen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher in Neubauten, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Stromspeicher müssen mit einer PV-Anlage von mehr als 30 kWp bis 1 MWp gekoppelt sein und dauerhaft mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden, wieder aufladbar und ortsfest sein. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen.
Sachsen - SAB Sachsenkredit Energie und Speicher
Der SAB Sachsenkredit Energie und Speicher finanziert Investitionen in Photovoltaikanlagen über 30 Kilowatt peak, in Stromspeicher, in elektrisch betriebene Geothermie-Wärmepumpen in Neubauten sowie in Wärme- und Kältespeicher. Das Investitionsdarlehen liegt zwischen 35.000 und 5.000.000 Euro. Auf die förderfähigen Ausgaben werden Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent gewährt. Antragsberechtigt sind unter anderem natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen und kommunale Zweckverbände.
Sachsenkredit Energie und Speicher
Investitionsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank für Photovoltaik, Stromspeicher und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Das Darlehen beträgt mindestens 35.000 Euro und höchstens 5.000.000 Euro je Endkreditnehmer und Kalenderjahr. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Stromspeichern und bis zu 10 Prozent bei allen übrigen Fördergegenständen, mindestens 2.500 Euro je Antrag und höchstens 50.000 Euro je Kalenderjahr. Die Vergabe läuft über die Hausbank, Kommunen beantragen direkt bei der SAB.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
Förderrichtlinie Akzeleratoren (EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für den Aufbau und Ausbau von Akzeleratoren in Sachsen sowie für Startups, die an einem geförderten Akzeleratorprogramm teilnehmen. Bestehende Akzeleratoren erhalten bis zu 600.000 EUR bei 50 Prozent Kofinanzierung, Startups bis zu 30.000 EUR Anschubfinanzierung bei 90 Prozent Fördersatz. Gefördert werden Personalkosten, materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Betriebsausgaben.
Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Zinsgünstiges Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen, deren Innovation marktreif ist. Finanziert werden Materialkosten, Personalausgaben, Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Business-Angel-Bonus (JTF 2021-2027)
Aus dem Just Transition Fund finanzierter Zuschuss für kleine innovative Startups in den sächsischen Kohleregionen, die frisches Kapital von einem Business Angel erhalten. Gefördert werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 400.000 Euro, begrenzt auf die Höhe der privaten Kapitaleinlage. Der Business Angel muss mindestens 50.000 Euro als frisches Kapital oder eigenkapitalaehnliche Einlage investieren. Der Zuschuss ist bedingt rückzahlbar: 50 Prozent ausgeschuetteter Gewinne innerhalb von fuenf Jahren sind zurückzuzahlen, begrenzt auf die Zuschusshöhe.
Business-Angel-Bonus Sachsen (JTF 2021-2027)
Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis maximal 400.000 Euro für kleine, innovative Unternehmen in der Frühphase, die frisches Kapital von einem Business Angel einwerben. Der Zuschuss darf die Höhe des vom Business Angel eingebrachten frischen Kapitals nicht übersteigen. Gefördert werden Unternehmen in bestimmten sächsischen Regionen des Strukturwandels.
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021 bis 2027
Zuschuss für junge innovative Kleinunternehmen, die eine Beteiligung durch einen Business Angel erhalten haben. Gefördert werden Personalausgaben sowie Material- und Investitionsausgaben mit 50 Prozent, maximal 400.000 EUR je Startup. Finanziert wird aus dem Just Transition Fund für die Kohleregionen.
EFRE-Validierungsförderung 2021 bis 2027
Zuschuss für Forschungseinrichtungen in Sachsen zur Validierung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsergebnisse. Einzelvorhaben werden mit bis zu 250.000 EUR gefördert, das Programmmodul mit bis zu 100.000 EUR je Forschungsergebnis und Orientierungsprojekte mit bis zu 15.000 EUR. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
Zinsgünstiges Darlehen für Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen. Finanziert werden Planung und Umsetzung, Hardware und Software, Schulungen sowie Produktionsmaschinen mit integrierter Software. Der Zinssatz beträgt 1,5 Prozent bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesfinanzierung.
Digitalisierungsdarlehen Digi-D Sachsen
Das Digitalisierungsdarlehen Digi-D finanziert Digitalisierungsvorhaben sächsischer KMU und Freiberufler mit 30.000 bis 250.000 Euro je Vorhaben. Junge kleine Unternehmen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben finanzieren, etablierte und mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent. Der Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent per anno bei JTF-Finanzierung und 2,5 Prozent bei Landesmitteln, die Laufzeit beträgt bis zu 6 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr. Förderfähig sind Hardware und Software, Produktionsmaschinen mit integrierter Software sowie Planung und Implementierung. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Websiteentwicklung, Onlineshops, Onlinemarketing, IKT-Grundausstattung wie PCs, Telefone und Smartphones sowie reine Ersatzinvestitionen.
Pilotprogramm der Mitteldeutschen Medienförderung (Nachwuchsförderung)
Nachwuchsprogramm der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Mitteldeutsche Kreative realisieren Microbudget-Filme, werden von erfahrenen Tutorinnen und Tutoren betreut und erhalten bis zu 250.000 Euro Zuschuss. Ergänzend bietet die MDM mit dem Fifty-Fifty-Programm und dem Fokus-Programm weitere Nachwuchsschienen sowie Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung mitteldeutscher Filmschaffender und für die Praesentation von Filmen auf wichtigen Festivals.
Unterstützung besonderer Initiativen für regionale Entwicklung (FRL BesIn)
Zuschuss für Vorhaben von besonderer regionaler Bedeutung in den Bereichen Regionalentwicklung, Baukultur, Denkmalpflege am Bau und innovatives Bauen. Gefördert werden 4.000 bis 200.000 EUR je Vorhaben mit bis zu 80 Prozent Anteilfinanzierung. Zusätzlich können bis zu 15 Prozent der bewilligten Personalausgaben als Sach- und Reisekosten abgerechnet werden.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023) Sachsen
Die Richtlinie Natürliches Erbe fördert Naturschutzmaßnahmen in Sachsen. Dazu gehoeren ab 2026 neu die Anlage von Strukturelementen in der Agrarlandschaft, außerdem Biotopgestaltung und Artenschutz, Jungbaumpflege bei Obstgehoelzen, Praevention von Wildtierschäden durch Wolf, Luchs und Biber, naturschutzfachliche Planungen, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie Naturschutzberatung. Bei den Strukturelementen liegt die maximale Zuwendung bei 200.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Für einen Teil der Maßnahmen gilt seit Maerz 2025 ein Antragsstopp bei den ELER-Maßnahmen, andere sind seit September 2025 wieder antragsfähig.
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
Zuschuss für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen zur Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen (bis 90.000 EUR), das Projekt komm auf Tour (bis 30.000 EUR), die Woche der offenen Unternehmen SCHAU REIN! (pauschal bis 13.000 EUR) sowie Koordinatoren für die Zusammenarbeit von allgemein- und berufsbildenden Schulen (bis 135.000 EUR).
Heilberufe - Hebammen und Entbindungspfleger (Teil C der RL Heilberufe)
Zuschuss für Hebammen und Entbindungspfleger, die in Sachsen eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, wiederaufnehmen oder ausweiten. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 120.000 EUR über 24 Monate, zusätzlich 5.000 EUR für die Praxisgründung. Antragsberechtigt sind auch Vereine und Verbände der Hebammen.
Förderrichtlinie Digitalisierung (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027)
Zuschuss für Digitalisierungsvorhaben von Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern in Sachsen. Gefördert werden Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Schulungen. Kleinstunternehmen erhalten im Einstieg bis 60 Prozent und maximal 10.000 EUR, mittlere Unternehmen bis 35 Prozent und maximal 100.000 EUR.
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE Sachsen 2021 bis 2027
Die sächsische Digitalisierungsrichtlinie fördert Planung, Konzeption, technische Umsetzung, Software- und Hardwarebeschaffung sowie Mitarbeiterschulungen. Kleinstunternehmen erhalten in Einstiegsvorhaben bis zu 60 Prozent bei maximal 10.000 Euro direkten Kosten, Kleinst- und Kleinunternehmen in Transformationsvorhaben bis zu 50 Prozent bei maximal 60.000 Euro, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent bei maximal 100.000 Euro; die Mindestkosten liegen bei 5.000 Euro. Bei Tarifbindung gibt es 10 Prozentpunkte Bonus. Ausdrücklich nicht gefördert werden Standard-Websites, Shop-Templates und Onlinemarketing einschließlich SEO und Werbung sowie Produktionsmaschinen und Bueroausstattung als Einzelanschaffung. In einzelnen Regionen gilt seit 17.07.2026 ein Antragsstopp wegen hoher Nachfrage.
Familienwohnen
Zinsverbilligtes Förderdarlehen für Familien beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen. Gefördert werden bis zu 80.000 EUR je Haushalt sowie bis zu 10.000 EUR Zusatzdarlehen für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung. Der Zinssatz liegt je nach Einkommen und energetischem Standard zwischen 0,1 und 3,15 Prozent.
Familienwohnen Sachsen
Zinsguenstiges Darlehen für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die in Sachsen selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 80.000 Euro je Haushalt, für Haushaltsmitglieder mit Mobilitätseinschränkung kommen 10.000 Euro hinzu, insgesamt also bis zu 90.000 Euro. Die Einkommensgrenzen betragen seit dem 1. Januar 2026 60.000 Euro bei Alleinstehenden und 100.000 Euro bei Ehepaaren oder Partnerschaften, jeweils plus 10.000 Euro je Kind. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind aus Eigenmitteln zu finanzieren, das Objekt muss mindestens Energieeffizienzklasse E erreichen oder durch Sanierung erreichen. Eine Kombination mit einer KfW-Finanzierung ist Voraussetzung.
SAB Familienwohnen (Sachsen)
Förderdarlehen der SAB von bis zu 80.000 Euro je Haushalt für den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Sachsen, mit einem Zuschlag von bis zu 10.000 Euro, wenn ein Haushaltsmitglied in seiner Mobilität eingeschraenkt ist. Der Zinssatz liegt je nach Vergünstigungen zwischen 0,1 und 3,15 Prozent jährlich, die Zinsbindung beträgt 25 Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, bei volljährigen Kindern mit Behinderung und Kindergeldbezug zählt auch das. Es gelten Einkommensgrenzen von 60.000 Euro für Alleinstehende und 100.000 Euro für Paare, jeweils plus 10.000 Euro je Kind, sowie 10 Prozent Eigenmittel und mindestens Energieeffizienzklasse E. Der Antrag läuft über das SAB-Förderportal.
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- BundeslandFörderung in Nordrhein-WestfalenProgramme, Stellen und die NRW.BANK.
- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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