Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
222 Programme gefunden
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- Wohnen und Miete223
- Gesundheit und Pflege250
- Zuwanderung und Integration115
- Sonstiges603
NRW.BANK.Kommunal
Zinsguenstiges Darlehen bis 150 Millionen Euro pro Jahr für alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden Verwaltungsgebäude, Feuerwehr und Polizei, Verkehrsinfrastruktur, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Infrastruktur, OEPNV, Stadt- und Dorfentwicklung, Kulturpflege sowie regionale Sportstätten.
NRW.BANK.Kommunal Invest
Zinsguenstige langfristige Finanzierung für kommunale Investitionen mit Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren. Bis 2 Millionen Euro sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzierbar, darueber maximal 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent über NRW.BANK.Kommunal. Für die Varianten Kommunal Invest Plus und Kommunal Invest Klimaschutz können keine Anträge mehr gestellt werden.
NRW.BANK.Infrastruktur
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 50 Millionen Euro für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Finanziert werden unter anderem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Sport- und Begegnungsstätten, OEPNV, kommunale Straßen, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation
Landesbürgschaft über maximal 80 Prozent der Kreditsumme für Kredite von 2,5 bis 25 Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen zum Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft, etwa Kapazitäten und Infrastruktur für klimaneutrale Energieträger wie Grünstrom und Wasserstoff.
NRW.Venture
Wagniskapital der NRW.BANK für innovative, wachstumsorientierte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Erstinvestition beträgt bis zu 5 Millionen Euro, über mehrere Runden sind bis zu 15 Millionen Euro möglich, typischerweise ab 1 Million Euro. Investiert wird als direkte Minderheitsbeteiligung oder als Wandeldarlehen. Schwerpunkte sind Klimatechnologie, IT und Kuenstliche Intelligenz, Life Sciences und Medizintechnik sowie industrielle Digitalisierung. Mindestens ein weiterer Investor muss mitfinanzieren.
NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für den Neubau oder die Sanierung gewerblicher Nichtwohngebäude zum Effizienzgebäude sowie für energetische Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Neubau nach KfW-Effizienzgebäude 40 und 40 QNG sowie Sanierungen auf Standard 40, 55, 70 und Denkmal.
NRW.BANK.Invest Zukunft
Zinsguenstiges Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Finanziert werden Klimaschutztechnologien, Umweltschutz, Mobilität, Circular Economy sowie die Einführung neuer Technologien und Verfahren. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 Prozent Tilgungsnachlass.
NRW.BANK.Sportstätten
Zinsguenstiges Annuitäten- oder Ratendarlehen bis 10 Millionen Euro für Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur. Finanziert werden Erwerb, Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, einschließlich Grunderwerb, Baukosten, Außenanlagen, Erstausstattung und Planungskosten. Laufzeiten zwischen 3 und 30 Jahren.
progres.nrw - Risikoabsicherung hydrothermale Geothermie
Kaskadenförderung zur Absicherung des Risikos bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie. Gefördert werden Vorstudie bis 25.000 Euro (35.000 Euro bei interkommunalem Ansatz), Machbarkeitsstudie bis 65.000 Euro (100.000 Euro interkommunal), 2D-Seismik bis 1 Million Euro und 3D-Seismik bis 5,5 Millionen Euro, Erkundungsbohrung bis 8 Millionen Euro und Bohrung bis 10 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt maximal 60 Prozent, bei seismischen Messungen maximal 50 Prozent. Die Bohrung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss gefördert.
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Zinsguenstiges Darlehen der NRW.BANK von bis zu 10 Millionen Euro für Gründung, Nachfolge und Festigung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, die Laufzeit wahlweise 5, 10 oder 20 Jahre mit ein bis drei tilgungsfreien Jahren. Der Zins ist risikogerecht gestaffelt. Ab einem Darlehensbetrag von 125.000 Euro kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern. Der Antrag läuft im Hausbankverfahren und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Zuschuss für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude in Kommunen. Gebäude für Kultur, Sport, Tourismus oder karitative Zwecke werden mit bis zu 80 Prozent gefördert, bei Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent. Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude mit bis zu 40 Prozent, bei Haushaltssicherung bis zu 50 Prozent, höchstens 8 Millionen Euro je Antrag.
NRW.BANK.Mittelstandsfonds
Eigenkapitalfinanzierung von 1 bis 7 Millionen Euro als Mezzanine-Finanzierung oder offene Beteiligung für etablierte mittelständische Unternehmen. Typische Anlaesse sind Akquisitionsfinanzierung, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO und MBI sowie Produktionserweiterungen. Laufzeit in der Regel fuenf bis sieben Jahre.
NRW.BANK.Baudenkmäler
Zinsguenstiges Annuitätendarlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro für Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern sowie Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren.
NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser
Ratendarlehen bis 5 Millionen Euro zur Ergänzung der Förderung aus ZunA NRW, unter anderem für Niederschlagswasserbehandlung, Kanalsanierung und Maßnahmen der Klimaanpassung. Der Sollzins liegt bei 3,41 Prozent, effektiv 3,45 Prozent, bei 10 Jahren Zinsbindung und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Ressource.NRW
Investitionszuschuss für KMU in Nordrhein-Westfalen für innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die die Ressourceneffizienz deutlich verbessern oder den Übergang in die Circular Economy voranbringen. Förderfähig sind die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs nach Artikel 47 AGVO, der Ersatz primärer durch sekundäre und recycelte Rohstoffe, Abfallvermeidung und Recycling sowie Sammel- und Sortiertechnik zur Wiederverwendung, jeweils in Technik, die noch nicht großtechnisch angewendet wird. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, der Höchstbetrag 4 Millionen Euro je Vorhaben, das Programmbudget liegt bei 31,4 Millionen Euro.
Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen (Bewässerungsrichtlinie)
Zuschuss von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 2,1 Millionen Euro für überbetriebliche wasserwirtschaftliche Maßnahmen: Neubau und Erweiterung von Einrichtungen zur Wasserentnahme und Wasserspeicherung sowie Grundwasseranhebung und Pumpenanlagen für die Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft.
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Ausfallbürgschaft über 50 bis 80 Prozent des Kreditbetrags bei einer maximalen Bürgschaftshöhe von 2 Millionen Euro. Damit lassen sich Existenzgründungen, Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen, Gewährleistungen und Betriebsmittelfinanzierungen besichern. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 15 Jahre.
Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (Standardprogramm)
Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften von 50 bis 80 Prozent für Hausbank- und Förderdarlehen, wenn die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen. Die Bürgschaftsobergrenze liegt im Standardprogramm bei bis zu 2,0 Millionen Euro. Gefördert werden alle mit Gründung, Nachfolge oder Beteiligung verbundenen Kosten wie Investitionen, Warenerstausstattung, Übernahmepreis und Betriebsmittel.
NRW.BANK.Universal Direkt
Direktdarlehen der NRW.BANK bis 1 Million Euro für mittelständische Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Finanziert werden gewerbliche Baukosten, Grunderwerb zur Eigennutzung, technische Anlagen und Maschinen, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Fahrzeuge.
NRW.SeedCap
Die NRW.BANK beteiligt sich offen mit 100.000 bis 500.000 Euro an jungen Kapitalgesellschaften, bei Klima- und Umwelttechnik bis zu 750.000 Euro. Voraussetzung ist die Zusage eines erfahrenen Business Angels oder privaten Seed-Investors, der zu gleichen Bedingungen investiert. Die Gründerinnen und Gründer müssen einen sichtbaren Eigenbeitrag leisten. Das Unternehmen darf höchstens 36 Monate alt sein, bei Anschlussfinanzierungen bis 60 Monate.
progres.nrw - Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Zuschüsse für den Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Ladeinfrastruktur, reine Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte sowie Umsetzungskonzepte zur Elektromobilität. Maximal 500.000 Euro je Antragsteller.
Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege NRW)
Zuschuss von maximal 350.000 Euro für Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern. Natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen 30 Prozent. Gefördert werden auch wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und Praesentation.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für Bürgerenergiegesellschaften in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung. Gefördert werden Projekte zur Erzeugung von Strom aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeprojekte und energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Die förderfähigen Ausgaben werden bis 300.000 Euro vollständig erstattet.
Bürgerenergiefonds NRW
Bedingt rückzahlbarer Zuschuss für die Vorplanungs- und Machbarkeitsphase von Bürgerenergieprojekten in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Projekte zur Stromerzeugung aus Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie zur Wärmeerzeugung, -speicherung und -verteilung aus erneuerbaren Quellen. Der Zuschuss beträgt bis zu 300.000 Euro je Vorhaben als Vollfinanzierung der förderfähigen Ausgaben; die Mindestausgaben liegen bei 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Bürgerenergiegesellschaften mit mindestens sieben ortsansässigen natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten; Kommunen und juristische Personen dürfen beteiligt sein, solange die Stimmenmehrheit bei den Bürgerinnen und Bürgern bleibt. Rückzahlungspflicht entsteht, sobald die Projektfinanzierung gesichert ist oder die Realisierungsphase beginnt; danach 3 Prozent über Basiszinssatz.
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- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
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