Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen auf Ebene Land
Was du in Nordrhein-Westfalen beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
222 Programme gefunden
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Gerd Ruge Stipendium für Dokumentarfilm
Bundesweit ausgeschriebene Entwicklungsförderung für junge Dokumentarfilmerinnen und Dokumentarfilmer, die Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, journalistischer Praezision und internationaler Perspektive entwickeln. Das Stipendium richtet sich an Stoffe, deren intensiver Rechercheaufwand, investigativer Charakter oder Auslandsbezug eine unabhängige, vertiefte Entwicklungsphase erfordern. Studierende und Produktionsfirmen sind ausgeschlossen, für das erste Projekt nach dem Studienabschluss kann das Stipendium beantragt werden.
Go-to-Market-Gutschein (Prototypenentwicklung von Start-ups)
Zuschuss des Landes NRW für die Entwicklung innovativer digitaler Produkte von der Geschäftsidee bis zum Prototyp. Gefördert werden 15.000 bis 35.000 Euro mit einer Förderquote von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind nicht boersennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Über zwölf Monate ist eine Begleitung durch einen qualifizierten Coach und Mentor erforderlich.
Gründungsstipendium.NRW
Stipendium von 1.200 Euro monatlich je Gründerin oder Gründer für bis zu zwölf Monate, maximal 14.400 Euro je Person und 43.200 Euro je Team. Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Für diverse Gründungsteams ist eine Einmalzahlung von 3.600 Euro pro Person möglich.
Gründungsstipendium.NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt Gründerinnen und Gründern mit innovativer Geschäftsidee ein Stipendium von 1.200 Euro monatlich über ein Jahr. Geschlechterdiverse Teams, die ab dem 01.04.2025 gründen, erhalten 1.500 Euro monatlich und zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro je Person. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Pitch vor der Jury eines regionalen Gründungsnetzwerks. Die Jurysitzungen sind seit dem 01.04.2026 ausgesetzt, sollen im Jahresverlauf aber wieder aufgenommen werden. Bereits eingegangene Anträge werden weiter bearbeitet und Stipendien vergeben.
Grüne-Infrastruktur-Richtlinien Nordrhein-Westfalen (GI-RL)
Zuschuss von 80 Prozent, in Ausnahmefällen bis 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie für konzeptionelle Grundlagen. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gemeinden und Gemeindeverbände, 10.000 Euro für übrige Antragstellende.
Heimat-Fonds
Verdopplungsfonds für identitätsstiftende Projekte, die aus bürgerschaftlichem Engagement entstehen. Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber sowie private Spender und Initiativen aufbringen, legt das Land einen Euro dazu. Die Landesförderung liegt zwischen 2.500 und 50.000 Euro bei einer Quote von 50 Prozent; Antragsteller sind Städte, Kreise und Gemeinden.
Heimat-Preis
Das Land finanziert Kommunen die Preisgelder, mit denen sie herausragendes ehrenamtliches Heimatengagement vor Ort auszeichnen. Kreisangehörige Gemeinden erhalten 5.000 Euro, Kreise 10.000 Euro und kreisfreie Städte 15.000 Euro. Vereine bewerben sich nicht beim Land, sondern bei ihrer Kommune um den Preis.
Heimat-Scheck
Pauschale Kleinförderung von 2.000 Euro für Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich mit Heimat und Ortsgeschichte beschäftigen. Gefördert werden zum Beispiel Kooperationen von Heimatvereinen mit Schulen, digitale Heimatpräsentationen, Heimatpfade mit Beschilderung, Kinderstadtführer oder Nachbarschafts-Apps. Nicht gefördert werden Vereinsfeste, Sportgeräte, Möbel, Kleidung oder Sportstättensanierungen.
Heimat-Werkstatt
Anteilige Projektfinanzierung von über 1.000 bis 10.000 Euro für Vorhaben, in denen Menschen gemeinsam über die Identität ihres Quartiers, Dorfs, ihrer Gemeinde oder Region diskutieren und arbeiten. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Es gibt keine festen Fristen.
Heimat-Zeugnis
Größter Baustein des Heimat-Förderprogramms mit anteiliger Projektfinanzierung grundsätzlich ab 100.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die historische Orte und Bauten erhalten und ihre Bedeutung zeitgemäß vermitteln, etwa Museumsausstellungen, die Instandsetzung historischer Stätten oder der Umbau von Dorfgemeinschaftshäusern. Antragsberechtigt sind Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Integrationsagenturen Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2007 Integrationsagenturen bei den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Landesweit gibt es 214 Integrationsagenturen mit rund 290 Fachkräften, darunter 42 Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit. Die vier Arbeitsschwerpunkte sind bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Die Agenturen führen Sozialraum- und Bedarfsanalysen durch und entwickeln daraus passende Angebote vor Ort. Bewilligungsbehörde ist das Kompetenzzentrum für Integration bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Klimaanpassungsrichtlinie Nordrhein-Westfalen (KA-RL)
Zuschuss für Klimafolgenanpassung und Risikoprävention auf lokaler und regionaler Ebene: investive Vorhaben wie Hitzeschutz und Schwammstadt-Elemente sowie nicht-investive Vorhaben zu Kompetenzaufbau und Katastrophenresilienz. Bis zu 80 Prozent für nicht wirtschaftlich Tätige, bis 90 Prozent für Kommunen in Haushaltsnotlage sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, bis 100 Prozent für KMU. Bagatellgrenze 50.000 Euro für Gebietskörperschaften.
Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
Kommunale Integrationszentren Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Aufbau und Betrieb Kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Rechtsgrundlage ist das Teilhabe- und Integrationsgesetz von 2012, das 2021 novelliert wurde. Die Zentren koordinieren die kommunale Integrationsarbeit, vernetzen die örtlichen Akteure und erstellen Bestands- und Bedarfsanalysen. Zu ihren Aufgaben gehören die durchgängige Sprachbildung über alle Bildungsstufen, die Koordination ehrenamtlicher Sprachmittlerpools, Programme wie Griffbereit und Rucksack Kita, die Schulaufnahmeberatung für neu zugewanderte Kinder sowie die interkulturelle Organisationsentwicklung.
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Nordrhein-Westfalen
Das Kommunale Integrationsmanagement ist nach Landesangaben das bislang größte integrationspolitische Förderprogramm Nordrhein-Westfalens. Es läuft seit 2020 in allen Kreisen und kreisfreien Städten und finanziert 192 Koordinierungsstellen; 2021 standen dafür 50 Millionen Euro bereit. Gefördert werden drei Bausteine: die Gesamtkoordination, meist beim Kommunalen Integrationszentrum, das rechtskreisübergreifende KIM-Case-Management sowie zusätzliche Personalstellen in Ausländer- und Einbürgerungsbehörden. Zielgruppe sind geflüchtete und neu eingewanderte Menschen unabhängig vom Aufenthaltstitel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung Nordrhein-Westfalen
Zuschuss von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben und höchstens 55.400 Euro, damit Kommunen ein strukturiertes Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung durchlaufen, Verwaltungsstrukturen aufbauen und konkrete Anpassungsmaßnahmen umsetzen. In Ausnahmefällen ist eine höhere Quote möglich.
Landes-Denkmalförderprogramm Nordrhein-Westfalen
Jährliches Landesprogramm für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen von rund 16,1 Millionen Euro im Jahr 2026. Davon entfallen 13,1 Millionen Euro auf 212 Einzelvorhaben und 3 Millionen Euro auf eine Pauschalförderung von je 7.500 Euro an alle 396 Städte und Gemeinden. Gefördert werden Kommunen, private Denkmaleigentümer, Kirchengemeinden und Vereine bei Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen. Die Einzelförderungen 2026 reichen von 12.750 Euro bis 350.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt seit 2026 über ein durchgaengig digitales Verfahren.
Landesprogramm 1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein
Das Landesprogramm 1000x1000 fördert Maßnahmen von Sportvereinen in neun Schwerpunkten und honoriert damit ehrenamtliches Engagement. Die Staatskanzlei stellt die Mittel bereit, der Landessportbund NRW leitet sie auf Antrag an die Vereine weiter. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 durchgeführt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Schwerpunkt Inklusion, die ersten 250 Maßnahmen in diesem Bereich werden unabhängig vom Eingang der übrigen Anträge vorrangig gefördert. Neu ist der Schwerpunkt 9 zur Begleitung der nordrhein-westfälischen Olympiabewerbung.
MID-Digitale Sicherheit Nordrhein-Westfalen
MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur IT-Sicherheit in Kleinst- und KMU aus Nordrhein-Westfalen mit 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 15.000 Euro bei einer Bagatellgrenze von 4.000 Euro. Förderfähig sind die Analyse der IT-Dienste durch externe Anbieter, Schulungen der Beschäftigten sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware wie Virenschutz, Anti-Ransomware, Patchmanagement und Firewalls. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate, je Unternehmen ist die Förderung einmal in 24 Monaten möglich. Anmeldung erfolgt über ein monatliches Losverfahren. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
MID-Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
MID-Digitalisierung fördert die Entwicklung oder Weiterentwicklung digitaler Produkte mit Technologien wie Kuenstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR und VR. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 Euro, die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro. Das Vorhaben muss innerhalb von 3 bis 12 Monaten umgesetzt werden, je Unternehmen ist die Förderung nur einmal in zwei Jahren möglich. Eine gewoehnliche Unternehmenswebsite, ein Standard-Onlineshop oder Onlinemarketing erfuellen die geforderte Technologie- und Innovationstiefe nicht und sind damit nicht förderfähig.
Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich selbstständig machen. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen und taetige Beteiligungen mit 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, in der Regel bis maximal 11.500 Euro. Hinzu kommen ein Bonus von 2.000 Euro für eine Betriebsübernahme und ein Bonus von 2.500 Euro für die Existenzgründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf. Antragsberechtigt sind neben Handwerksmeistern auch Personen nach Paragraf 7 Absatz 2 der Handwerksordnung sowie Personen mit voller Gleichwertigkeitsfeststellung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation.
Meistergründungsprämie NRW
Einmaliger Zuschuss von bis zu 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und -meister, die in NRW gründen oder einen Betrieb übernehmen. Plus 2.000 Euro Bonus bei Betriebsübernahme und 2.500 Euro bei Frauen in frauenatypischen Handwerken, insgesamt bis 16.000 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Mindestinvestition 12.000 Euro.
Meisterprämie NRW
Prämie von 2.500 Euro nach bestandener Meisterprüfung in einem Handwerk. Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über ein Online-Portal.
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- BundeslandFörderung in BayernProgramme, Stellen und die LfA Förderbank Bayern.
- BundeslandFörderung in Baden-WürttembergProgramme, Stellen und die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg.
- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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