Antragio

Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Was du in Mecklenburg-Vorpommern beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.

2.139 Programme gefunden

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BundKreditausgelaufen

Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)

Förderkredit mit Tilgungszuschuss zwischen 40 und 60 Prozent je nach Unternehmensgröße für Investitionen in naturnahe Ökosysteme, Entsiegelung, Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung, dezentrales Niederschlagswassermanagement und Grauwassernutzung. Die Antragsfrist ist abgelaufen, das Modul ist nicht mehr aktiv.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesumweltministeriums
BundZuschussausgelaufen

Neustart Kultur

Neustart Kultur war das Rettungs- und Zukunftsprogramm des Bundes für den Kulturbereich in der Corona-Pandemie. Über Mittlerorganisationen wie die Initiative Musik, den Fonds Soziokultur und den Fonds Darstellende Kuenste flossen Mittel an Spielstätten, Ensembles, Labels und Solo-Selbständige. Die Pandemieprogramme der Initiative Musik wurden abgeschlossen und bilanziert. Neue Anträge sind seit dem Auslaufen des Programms nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

Mit diesem Programm förderte der Bund 2022 nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an Unternehmensstandorten und in Kommunen. Insgesamt wurden 229 Millionen Euro für rund 255.000 Ladepunkte gebunden. Die Antragsfrist endete Ende 2022, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Abwicklung erfolgte über die KfW als Programm 441. Als Nachfolger dienen die Bundesförderung Laden im Mehrparteienhaus und die Richtlinie für Elektro-Lkw-Ladeinfrastruktur.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BundZuschussausgelaufen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Förderung von Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte ab 50 kW Nennladeleistung, samt stationaerem Stromspeicher und Netzanschluss. Der Fördersatz betrug 40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 20 Prozent für Großunternehmen, die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt waren abhängig von der Ladeleistung gedeckelt. Zielgruppe waren Flottenbetreiber mit hoher Laufleistung wie Handwerks- und Gewerbebetriebe, Logistiker, Paketdienste, Taxi-, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die Antragsfrist endete am 01.11.2024, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Für schwere Nutzfahrzeuge ist das Programm 'Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge' der Nachfolger.

bis 40 Prozent der Kosten
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Projektträger Juelich
BundZuschussausgelaufen

Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität
LandZuschussausgelaufen

Opferentschaedigungsgesetz (OEG)

Das Opferentschaedigungsgesetz regelte bis Ende 2023 die Entschaedigung von Gewaltopfern und stützte sich dabei auf das Bundesversorgungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2024 gilt stattdessen das SGB XIV mit dem neuen Sozialen Entschaedigungsrecht. Für Schaedigungen aus der Zeit davor bestehen Übergangs- und Bestandsschutzregelungen, bereits anerkannte Ansprueche laufen weiter. Neue Anträge richten sich nach dem SGB XIV.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Versorgungsaemter der Länder
BundZuschussgeplant

Programmförderung der Kulturstiftung des Bundes

Mehrjährige eigene Programme der Kulturstiftung des Bundes zu aktuellen kulturellen Themenstellungen, etwa Kulturelle Leuchttürme und Projekte im Fokus. Die Antragsfenster aller laufenden Programme sind derzeit geschlossen, gefördert werden nur noch bereits bewilligte Vorhaben. Neue Förderangebote sollen bis Ende 2026 bekannt gegeben werden.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Kulturstiftung des Bundes
SonstigeZuschussgeplant

Projektförderung der Deutschen Postcode Lotterie

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Mensch, Natur und Gesellschaft aus ihren Lotterieerträgen. Bisher wurden rund 8.000 Projekte mit über 90 Millionen Euro unterstützt. Derzeit nimmt die Lotterie keine neuen Interessensbekundungen oder Förderanträge entgegen und überarbeitet ihre Förderprozesse. Eine neue Förderrunde ist ab 2027 geplant. Aktuelle Hinweise werden auf der Seite zur Förderbeantragung veröffentlicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Postcode Lotterie
LandZuschussausgelaufen

Re-Start Lebendige Innenstädte M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen in innerstädtischen oder innerortlichen Gebieten mit Zentrumsfunktion zur Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundzentren erhielten bis 100.000 Euro, Mittelzentren bis 250.000 Euro und Oberzentren bis 500.000 Euro. Die Antragsfrist endete am 28. Februar 2022.

bis 500.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie zur Förderung des Austauschs bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste GSM-R-Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter

Gefördert wurde der Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste Module oder der Einbau entsprechender Filter. Güter- und Schienenpersonennahverkehr erhielten 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, der Schienenpersonenfernverkehr 90 Prozent, jeweils höchstens 5.184 Euro je Gerät bzw. 10.368 Euro bei zwei Modulen. Für Zulassungen und Gutachten waren im Härtefall bis zu 45.000 Euro möglich. Das Programm ist beendet.

bis 100 Prozent, maximal 10.368 Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über Zuwendungen für die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff (LNGSeeschiffRL)

Gefördert wurde die Aus- und Umrüstung von Seeschiffen für den reinen LNG-Betrieb oder Dual-Fuel-Betrieb, einschließlich Haupt- und Hilfsmaschinen, Boiler, Tanksystem, Tankperipherie, Bunkersystem und Sicherheitssystemen. Der Zuschuss betrug bis zu 60 Prozent der investiven Mehrkosten, höchstens 8 Millionen Euro je Aus- oder Umrüstungsvorhaben. Die Antragstellung ist beendet.

bis 60 Prozent, maximal 8 Mio. Euro
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs

Das Programm förderte die Verbesserung der Energieeffizienz im elektrischen Eisenbahnbetrieb über einen Zuschuss je Tonnenkilometer und Personenkilometer. Die Fördersätze wurden jährlich festgelegt, zum Beispiel 0,00110646 Euro je tkm und pkm für 2021 und 0,00137281 Euro für 2020. Die Geltungsdauer wurde vom 31.12.2023 auf den 31.12.2022 verkürzt, das Programm ist beendet.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Projektträger Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
BundZuschussausgelaufen

Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (Anlagenpreisförderung, APF)

Die Anlagenpreisförderung finanzierte Entgelte für die Nutzung von Serviceeinrichtungen im Schienengüterverkehr mit Schwerpunkt Einzelwagenverkehr anteilig mit, um den Einzelwagenverkehr wettbewerbsfähig zu halten. Das Programm ist ausgelaufen. Für Betriebskosten im Einzelwagenverkehr besteht weiterhin die Richtlinie BK-EWV beim Eisenbahn-Bundesamt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV), Bewilligungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
BundPrämieausgelaufen

Rückwirkende Meldung von Strommengen aus früheren Verpflichtungsjahren

Eine Nachmeldung für zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Die Fristen des Paragrafen 8 Absatz 1 der 38. BImSchV, also der 15. November des Verpflichtungsjahres für Fahrzeuge und der 28. Februar des Folgejahres für öffentliche Ladepunkte, sind gesetzliche Fristen und stehen nicht zur Disposition. Wer die Prämie für ein Jahr vergessen hat, kann sie nicht nachholen, sondern erst im laufenden Jahr wieder beantragen.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Umweltbundesamt
BundZuschussausgelaufen

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)

Bundesprogramm zur umfassenden Sanierung und Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, mit Schwerpunkt auf dem Sanierungsstau bei Schwimmhallen und Sportstätten. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Landkreise als Eigentümer der Einrichtungen. Von 2016 bis 2021 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für 905 Projekte bereitgestellt, von 2022 bis 2023 weitere rund 645 Millionen Euro für 222 Projekte. Ab 2022 lag der Schwerpunkt auf Energieeffizienz und Klimaschutz. Das Programm endete 2024 und wurde 2025 durch das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten abgeloest.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
LandZuschussausgelaufen

Schulbaupaket M-V

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Sanierung, Neu- und Umbau sowie Erweiterung von Schulinfrastruktur an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen außerhalb von Mittel- und Oberzentren. Der Fördersatz richtete sich nach der Leistungsfähigkeit des Schulträgers, maximal wurden 5 Millionen Euro gewährt. Das Programm ist ausgeschöpft.

bis 5 Mio. Euro
Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (442)

Investitionszuschuss für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher zum Laden eines eigenen Elektroautos am selbst bewohnten Wohngebäude. Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Grund war die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die Prioritätensetzung im Haushalt 2024.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
KfW
BundZuschussausgelaufen

Solarstrom für Elektroautos (KfW 442)

Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher an selbstgenutzten Wohnhäusern, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt war. Die Pauschalbeträge richteten sich nach Leistung von PV-Anlage und Speicher, für bidirektionales Laden gab es einen Innovationsbonus. Die Antragsphase ist beendet, das Programm befindet sich in der Umsetzung.

bis 10.200 Euro
bundesweit
KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr
BundPrämieausgelaufen

Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI

Voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen mussten von Oktober 2022 bis April 2023 monatliche Sonderleistungen an die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Personen zahlen. Die Höhe betrug je Einrichtung und Monat 500 Euro bei bis zu 40 Plätzen, 750 Euro bei 41 bis 80 Plätzen und 1.000 Euro bei mehr als 80 Plätzen. Die Pflegekassen erstatteten den Betrag den Einrichtungen. Das Programm ist seit dem 30. April 2023 ausgelaufen.

500 Euro bis 1.000 Euro
bundesweit
Pflegekassen
BundPrämieausgelaufen

Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften in den EEG-Ausschreibungen (Paragraf 36g EEG, weggefallen)

Das EEG 2017 enthielt in Paragraf 36g besondere Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften in den Ausschreibungen für Windenergie an Land. Diese Vorschrift ist weggefallen und steht im aktuellen EEG 2023 nur noch als Leerstelle im Gesetzestext. Wer heute nach den früheren Bürgerenergie-Sonderregeln der Ausschreibung sucht, findet sie nicht mehr. An ihre Stelle ist der heutige Paragraf 22b EEG getreten, der Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land bis 18 Megawatt und bei Solaranlagen bis 6 Megawatt vollständig von der Ausschreibungspflicht befreit, statt ihnen nur Erleichterungen innerhalb der Ausschreibung zu geben.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage)
BundZuschussausgelaufen

Soziale Stadt

Bund-Länder-Programm von 1999 bis 2019 zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Benachteiligungen. Der Schwerpunkt lag auf lebendigen Nachbarschaften, Investitionen in Wohnumfeld und Infrastruktur sowie der Stärkung des Zusammenhalts und der Teilhabechancen der Bewohnerschaft. Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden gefördert. Laufende Maßnahmen wurden ab 2020 in das Nachfolgeprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
SonstigeSonstigesausgelaufen

Sozialtarif der Deutschen Telekom für Menschen mit Behinderung (Bestandskunden)

Der klassische Telefon-Sozialtarif der Telekom für blinde, gehoerlose und sprachbehinderte Menschen entfällt laut Deutschem Blinden- und Sehbehindertenverband mit der Umstellung auf die IP-Technik, weil es nur noch Festnetz- und Internet-Flatrates gibt. Neu abgeschlossen werden kann er nicht mehr. Wer bereits einen Sozialtarif hat und weiter nur telefonieren will, kann sich laut DBSV auf die Bestandsschutzregelung berufen und den bisherigen Telefontarif mit Sozialtarif fortsetzen. Wer neu einen guenstigen Anschluss sucht, sollte Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, einen Rechtsanspruch auf einen Sozialtarif gibt es nicht.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Deutsche Telekom AG
BundZuschussausgelaufen

Stadtumbau (Stadtumbau Ost und Stadtumbau West)

Programm der Städtebauförderung von 2002 bis 2019 zur Stärkung der Innenstädte, Vermeidung zersplitterter Siedlungsstrukturen, Schaffung nachfragegerechten Wohnraums, Revitalisierung von Brachflächen und Erhalt intakter Gemeinwesen. Die ursprünglich getrennten Programme Stadtumbau Ost und Stadtumbau West wurden 2017 zu einem Programm zusammengeführt. Bis 2019 wurden 2.011 Maßnahmen in rund 1.120 Kommunen gefördert. Seit 2020 werden die Ziele im Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung fortgeführt, neue Anträge im Stadtumbau sind nicht mehr möglich.

Höhe je nach Vorhaben
bundesweit
Bund und Länder, betreut durch BMWSB
BundSteuervorteilausgelaufen

Steuerbegünstigung der selbst genutzten Wohnung nach § 10e EStG (ausgelaufen)

§ 10e EStG erlaubte Selbstnutzern, in den ersten vier Jahren bis zu 6 Prozent und in den vier folgenden Jahren bis zu 5 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten wie Sonderausgaben abzuziehen, begrenzt auf Höchstbeträge und an Einkommensgrenzen gebunden. Die Vorschrift ist ausgelaufen: Nach § 52 EStG ist sie letztmals anzuwenden, wenn vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung begonnen oder das Objekt aufgrund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurde. Nachfolger war die Eigenheimzulage, die ihrerseits Ende 2005 abgeschafft wurde. Für heutige Käufer und Bauherren gibt es keinen allgemeinen Abzug der Anschaffungskosten der selbst genutzten Wohnung mehr, nur noch Sonderfälle wie § 10f EStG bei Denkmalen und Sanierungsgebieten.

bis 6 Prozent der Kosten
bundesweit
Bund, seinerzeit über die Finanzämter

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