Bund-Länder-Programm von 1999 bis 2019 zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit wirtschaftlichen, sozialen und strukturellen Benachteiligungen. Der Schwerpunkt lag auf lebendigen Nachbarschaften, Investitionen in Wohnumfeld und Infrastruktur sowie der Stärkung des Zusammenhalts und der Teilhabechancen der Bewohnerschaft. Bis 2019 wurden 965 Gesamtmaßnahmen in 544 Städten und Gemeinden gefördert. Laufende Maßnahmen wurden ab 2020 in das Nachfolgeprogramm Sozialer Zusammenhalt überführt.
Dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an.
Viele Töpfe laufen unter neuem Namen weiter. Schau im Verzeichnis, was es aktuell gibt.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Antragsteller war die Kommune
- Benachteiligtes Quartier mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Integriertes Handlungskonzept und Quartiersmanagement
Was du dafür brauchst
13 Angaben und 8 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Name der Organisation
- Rechtsform
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
Unterlagen
- Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Kostenvoranschlag oder Angebot des Fachbetriebs
- Finanzierungsplan
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung des Vermieters
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Beschluss des zuständigen Gremiums
- Nachweis der Eigenmittel im Haushalt
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Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Soziale Stadt ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Soziale Stadt
Wer kann Soziale Stadt beantragen?
Soziale Stadt richtet sich an Kommunen. Zusätzlich gilt: Antragsteller war die Kommune
Wo gilt Soziale Stadt?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Soziale Stadt vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Soziale Stadt beantragen?
keine, Programm seit 2020 ohne Neuaufnahmen Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Welche Unterlagen brauche ich für Soziale Stadt?
Für diesen Antrag sind 13 Angaben und 8 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Gibt es Soziale Stadt noch?
Nein, dieses Programm nimmt keine Anträge mehr an. Viele Fördertöpfe laufen unter neuem Namen weiter, deshalb lohnt der Blick ins Verzeichnis und die Nachfrage beim Fördergeber.
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Quelle und Stand
Angaben nach wohnen-quartier, zuletzt geprüft am 07.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
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Aktion Mensch Investitionsförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Investitionsförderung unterstützt Kauf, Umbau und Ausstattung von Wohnraum für zwei bis acht Personen mit bis zu 380.000 Euro und bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich sind bis zu 20.000 Euro je rollstuhlgerechter Wohneinheit für maximal vier Einheiten möglich. Förderfähig sind Immobilienerwerb, Umbau, Ausstattung sowie Smart-Living-Systeme mit WLAN-Zugang. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder Darlehen. Das Angebot läuft zum 31. August 2026 aus.
Aktion Mensch Projektförderung Wohnen für 2 bis 8 Personen
Die Projektförderung unterstützt selbstbestimmtes Wohnen für zwei bis acht Personen mit bis zu 200.000 Euro und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten über maximal drei Jahre. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent aus Eigenmitteln, Spenden oder individuellen Zuschüssen. Aktion Mensch weist darauf hin, dass diese Förderangebote zum 31. August 2026 auslaufen.
Altenhilfe nach Paragraph 71 SGB XII
Leistungen für ältere Menschen, die Schwierigkeiten des Alters verhüten, überwinden oder mildern sollen und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu gehören Unterstützung bei gesellschaftlichem Engagement, Hilfe bei Beschaffung und Erhaltung einer altersgerechten Wohnung, Beratung im Vor- und Umfeld von Pflege und zu Wohnformen, Beratung zu altersgerechten Diensten, Leistungen für Veranstaltungen der Geselligkeit, Bildung und Kultur sowie Hilfen, um die Verbindung zu nahestehenden Personen zu halten. Anlaufstelle ist das Sozialamt.
Bayerische Förderung von Mietwohnungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Bayern fördert den Bau bezahlbarer Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit einem staatlichen Darlehen zu 2,5 Prozent Zins und einem Basiszuschuss von bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ergänzend gibt es bis zu 100 Euro je Quadratmeter für barrierefreie Grundrisse und 20.000 Euro je Geschoss für den Einbau eines Aufzugs sowie einen Mietzuschuss, der die Differenz zwischen Erstvermietungsmiete und zumutbarer Miete von 5 bis 10 Euro je Quadratmeter ausgleicht. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Sozialbindung von 35 Jahren und dürfen nur zu zumutbaren Mieten für die Einkommensstufe I vermietet werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Wohnungsunternehmen mit mindestens 15 Prozent Eigenkapitaleinsatz.
Begründung von Miet- und Belegungsbindungen Baden-Württemberg
Eigentümer bestehender Wohnungen können einen Zuschuss dafuer erhalten, dass sie ihre Wohnungen neu an Miet- und Belegungsbindungen binden. Die L-Bank staffelt den Zuschuss je Quadratmeter Wohnfläche nach Bindungsdauer: 350 Euro bei 10 Jahren, 475 Euro bei 15 Jahren, 870 Euro bei 25 Jahren, 1.045 Euro bei 30 Jahren und 1.390 Euro bei 40 Jahren. Für energieeffiziente und barrierefreie Wohnungen kommen Boni hinzu. Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, öffentliche Träger und Privatpersonen; sanierungsbedürftige Wohnungen sind ausgeschlossen. Anträge gehen an die oertliche Wohnraumförderungsstelle, die sie an die L-Bank weiterleitet; die Mittel sind derzeit aufgebraucht.
Bund-Länder-Programm Junges Wohnen
Junges Wohnen ist ein Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende. Im Programmjahr 2023 stellte der Bund dafuer 500 Millionen Euro an Finanzhilfen bereit, die Umsetzung erfolgt seit 2023 über eigene Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern. Gefördert werden Neubau, Ausbau, Umbau und Modernisierung von Wohnheimplätzen. Anträge stellen Bauträger und Studierendenwerke bei den Förderstellen der Länder, junge Menschen profitieren indirekt über guenstigere Wohnheimplätze.