Förderprogramme in Berlin
Was du in Berlin beantragen kannst, inklusive der bundesweiten Programme, die dort auch gelten.
2.178 Programme gefunden
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Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkuehe, Mutterschafe und Mutterziegen
Gekoppelte Zahlung je Muttertier für Mutterkuehe in Betrieben ohne Milchproduktion sowie für Mutterschafe und Mutterziegen. Begründet wird sie mit der hohen Bedeutung dieser Sektoren für die Erhaltung und Pflege extensiver Grünlandstandorte. Beide Sektoren sind im GAP-Strategieplan als eigene Maßnahmen geführt.
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie, JES)
Junglandwirtinnen und Junglandwirte erhalten eine zusätzliche Zahlung je Hektar. Die Förderung ist auf maximal 120 Hektar und auf höchstens fuenf Jahre ab der ersten Niederlassung begrenzt.
Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)
Zusatzzahlung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Sie wird für die ersten 60 Hektar gewährt, wobei der Satz für die ersten 40 Hektar höher ist als für die folgenden 20 Hektar.
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS)
Basiszahlung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie wird als entkoppelte Zahlung je Hektar förderfähiger landwirtschaftlicher Fläche gewährt und sichert Einkommen und Risikotragfähigkeit der Betriebe ab. Voraussetzung ist die Einhaltung der Konditionalität.
WELMO - Potenzial- und Realisierungsberatung Elektromobilität
Zuschuss von 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem maximalen Netto-Tagessatz von 1.000 Euro. Die eintägige Potenzialberatung analysiert Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätsbedarf, die zwei- bis viertägige Realisierungsberatung deckt Fuhrparkintegration, Netzanschluss, Sektorenkopplung und Versorgungssicherheit ab.
WELMO - Taxiförderung und E-Inklusionstaxi
Berliner Taxibetriebe mit gültiger Konzession erhalten 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je rein elektrischem Pkw der Klasse M1. Für E-Inklusionstaxis der Klassen M1 und M2 beträgt der Zuschuss 35 Prozent, maximal 25.000 Euro je Fahrzeug, Umbauten zum Inklusionstaxi werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.
WELMO - Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
Zuschuss für Erwerb und Errichtung geteilt genutzter Ladestationen an Stellplätzen von Wohngebäuden in Berlin, inklusive Netzanschluss und Grundinstallation. Als De-minimis-Förderung gibt es 50 Prozent bis 2.500 Euro (AC) beziehungsweise 30.000 Euro (DC) je Ladestation, 40 Prozent bis 50.000 Euro für die Grundinstallation und 50 Prozent bis 5.500 beziehungsweise 55.000 Euro für den Netzanschluss.
WELMO - Zuschüsse zum Aufbau stationärer Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen
Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten für Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen in Berlin. Normalladeinfrastruktur bis 22 kW wird mit maximal 2.500 Euro je Ladepunkt gefördert, Schnellladeinfrastruktur ab 22 kW mit maximal 30.000 Euro je Ladepunkt. Netzanschlusskosten werden mit bis zu 5.500 Euro (Niederspannung) beziehungsweise 55.000 Euro (Mittelspannung) bezuschusst.
WELMO - Wirtschaftsnahe Elektromobilität, Fahrzeugförderung Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge
Zuschuss für Kauf oder Leasing gewerblich genutzter E-Fahrzeuge in Berlin. Leichte Nutzfahrzeuge der Klassen N1 und N2 werden mit 25 Prozent bis maximal 15.000 Euro gefördert, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e mit 30 Prozent bis maximal 5.000 Euro. Für versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder wie E-Roller, E-Mofas, Kleinkrafträder, S-Pedelecs und Pedelecs gibt es pauschal 500 Euro.
CEF2 Reflow Call 2026 - Alternative Fuels Infrastructure Facility (AFIF) für Lkw-Ladeinfrastruktur im TEN-T-Netz
Letzter Förderaufruf der Connecting Europe Facility 2 für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge am TEN-T-Netz. Für AFIF-relevante Themen stehen 130 Millionen Euro bereit, der maximale EU-Beitrag liegt bei 20 Millionen Euro für Projekte in einem Mitgliedstaat und 40 Millionen Euro für länderübergreifende Projekte.
Pauschalbesteuerung übereigneter Wallboxen und Wallbox-Zuschüsse des Arbeitgebers (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG)
Übereignet der Arbeitgeber Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn eine Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge unentgeltlich oder verbilligt, kann er die Lohnsteuer pauschal mit 25 Prozent erheben. Gleiches gilt für Zuschüsse zu Erwerb und Nutzung einer privaten Wallbox.
Steuerfreies Laden von E-Fahrzeugen beim Arbeitgeber (Paragraf 3 Nummer 46 EStG)
Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Vorteile für das Laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens sind steuerfrei. Steuerfrei ist auch die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
Beschleunigte Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 2a EStG)
Elektrofahrzeuge im Anlagevermögen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, können im Anschaffungsjahr mit 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Danach folgen 10 Prozent, zweimal 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent. Das verschiebt den Steuervorteil massiv in das erste Jahr.
Dienstwagenbesteuerung mit einem Viertel des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge (Paragraf 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG)
Bei rein elektrischen Dienstwagen wird die private Nutzung nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, also effektiv 0,25 Prozent statt 1 Prozent pro Monat. Voraussetzung sind null CO2-Emissionen je Kilometer und ein Bruttolistenpreis von höchstens 100.000 Euro. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 angeschafft wurden.
Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge (Paragraf 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Das Halten reiner Elektrofahrzeuge ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab Erstzulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Bei Halterwechsel läuft die Restfrist weiter.
Kommunalrichtlinie - Fokuskonzept Mobilität
Förderung der Erstellung eines kommunalen Fokuskonzepts Mobilität durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent der Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren beträgt die Förderquote 80 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Mobilitätsstationen
Zuschuss von 50 Prozent für den Ausbau von Mobilitätsstationen, die den Wechsel zwischen klimafreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Bike+Ride-Offensive
Zuschuss von 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Braunkohlereviere) für sichere Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäuser inklusive Überdachung und Beleuchtung. Für Abstellanlagen an Bahnhöfen gilt im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ein erhöhter Satz von 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen 85 Prozent.
Kommunalrichtlinie - Verbesserung des fließenden Radverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur
Zuschuss von 50 Prozent für neue Radwege, Fahrradschnellwege und sichere Knotenpunkte. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren erhalten 65 Prozent. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen.
Deutschlandnetz - Aufbau von 9.000 Schnellladepunkten
Der Bund lässt über ausgeschriebene Lose rund 9.000 Schnellladepunkte an etwa 1.000 Standorten in allen Regionen und entlang der Autobahnen errichten und betreiben. Je Fahrzeug sollen mindestens 200 kW Ladeleistung verfügbar sein, auch bei Hochbetrieb am Standort. Betreiber erhalten die Standorte im Rahmen der Vergabe.
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW 268, 269)
Förderkredit für Investitionen in klimafreundliche Mobilität mit bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben und einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent der Kosten. Gefördert werden unter anderem Pkw, Krafträder, Elektro-Motorroller, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder und E-Bikes sowie öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss und Wasserstofftankstellen.
Bundesförderung Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-LIS)
Förderung der Errichtung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw, sowohl auf eigenen Betriebshöfen und in Depots als auch an öffentlich zugänglichen Standorten wie Logistikzentren, Umschlagpunkten, Ladehubs und Rastanlagen. Über vier Jahre stehen insgesamt eine Milliarde Euro bereit, die Förderung erfolgt in mehreren Aufrufen.
Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Zuschuss für Vorverkabelung und Ladepunkte an Stellplätzen bestehender Mehrparteienhäuser. Gefördert werden 1.300 Euro je Stellplatz für die reine Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Ladepunkt und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Förderfähig sind auch Netzanschluss, Tiefbau und technische Ausrüstung. Das Programm hat ein Volumen von 500 Millionen Euro.
THG-Quote mit Mehrfachanrechnung für E-Busse und schwere E-Nutzfahrzeuge (Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV)
Für rein batterieelektrische Fahrzeuge der Klassen M3 (Busse) und N3 (schwere Lkw) wird die anrechenbare Strommenge ab dem Kalenderjahr 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert. Der Faktor sinkt schrittweise: 3,5 ab 2035, 3 ab 2036, 2,5 ab 2037, 2 ab 2038, 1,5 ab 2039 und 1 ab 2040. Für diese Klassen gibt es zudem eigene Schätzwerte.
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- BundeslandFörderung in NiedersachsenProgramme, Stellen und die NBank, Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
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