Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
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Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten (SGB II)
Nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II ist die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten nicht vom Regelbedarf erfasst und wird gesondert erbracht. Sie kann als Geldleistung oder als Sachleistung gewährt werden, etwa als Pauschale oder als Gutschein, und ist ein Zuschuss, kein Darlehen. Typische Anlaesse sind der erste eigene Hausstand, ein Umzug in eine unmoeblierte Wohnung nach Wohnungslosigkeit, Trennung oder Haft sowie der Verlust des Hausrats durch Brand oder Wasserschaden. Ebenfalls gesondert erbracht werden die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt.
Erstausstattung für die Wohnung nach Paragraf 24 Absatz 3 SGB II
Wer erstmals eine Wohnung einrichtet, kann die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeraeten gesondert beantragen. Die Leistung ist neben dem Regelbedarf zu erbringen und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn gleichzeitig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezogen werden. Zur Erstausstattung zählen auch Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt sowie orthopaedische Schuhe. Die Jobcenter können als Sachleistung, als Geldleistung oder als Pauschale leisten, die Pauschalen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Wer keine laufenden Leistungen bezieht, den Bedarf aber nicht selbst decken kann, erhält die Leistung unter Umständen als Darlehen.
Ersteinstellung von Personal Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss zu den Personalausgaben, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erstmals höher qualifiziertes Personal einstellt. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben, je Arbeitsplatz höchstens 30.000 Euro in den ersten zwölf Monaten und 15.000 Euro in den folgenden zwölf Monaten. Die Gesamtförderdauer beträgt 24 Monate. Voraussetzung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 4.200 Euro pro Monat bei Hochschulabsolventen oder 3.800 Euro bei Meistern und Technikern.
Ersteinstellung von Personal mit Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung M-V
Zuschuss zu den direkten Personalkosten für neue und zusätzliche Arbeitsverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten, maximal 30.000 Euro in den ersten 12 Monaten und 15.000 Euro in den Monaten 13 bis 24. Die Stelle muss unbefristet sein und in M-V liegen.
Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte
Die Erstorientierungskurse vermitteln Schutzsuchenden erste Deutschkenntnisse und Alltagswissen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Kindergarten und Schule sowie Werte und Zusammenleben. Ein Kurs besteht aus sechs Modulen zu je 50 Unterrichtseinheiten, insgesamt also 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Lehrkraft wählt fünf Themen nach den Interessen der Gruppe aus, das Modul Werte und Zusammenleben ist verpflichtend. Ergänzt wird der Unterricht durch Exkursionen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenfrei.
Erwerb eines Großsportgeraetes Sachsen
Der Landessportbund Sachsen bezuschusst die Anschaffung neuer oder generalueberholter Großsportgeraete ab einem Anschaffungspreis von 1.000 Euro mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Es müssen drei vergleichbare Angebote vorgelegt werden. Je nach Vereinsgröße sind ein bis drei Anträge pro Jahr möglich. Der Antrag ist bis zum 31. Maerz zu stellen, die Anschaffung muss bis zum 31. Oktober erfolgen.
Erwerbsminderungsrente
Die Erwerbsminderungsrente sichert Menschen ab, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als drei Stunden taeglich möglich sind, teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Vorausgesetzt werden drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fuenf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung und die erfuellte allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren. Die Rente wird in der Regel befristet bewilligt und läuft bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Erziehungsrente
Die Erziehungsrente ist eine wenig bekannte Leistung für Geschiedene, deren früherer Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. Anspruch hat, wer nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht, nicht wieder geheiratet hat und bis zum Tod die allgemeine Wartezeit von fuenf Jahren erfuellt hat. Auch verwitwete Partner mit durchgeführtem Rentensplitting können sie erhalten. Anders als die Hinterbliebenenrente wird sie aus dem eigenen Versicherungskonto berechnet und läuft bis zur Regelaltersgrenze.
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Der EGF unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch größere Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verlieren, mit Unterstützung bei der Arbeitssuche, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie Mentoring und Coaching. Für Entlassene können auch Existenzgründung, Schulungen oder Mobilitätszuschüsse kofinanziert werden. Die EU beteiligt sich mit 60 bis 85 Prozent an den Projektkosten, das Budget beträgt 35 Millionen Euro jährlich für 2026 und 2027.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stärkt den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU. Die fuenf politischen Ziele sind ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa, ein grünerer und CO2-armer Wandel, bessere Vernetzung, ein sozialeres Europa sowie bürgernahe Entwicklung. Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent der Mittel auf die ersten beiden Ziele konzentrieren, alle Regionen mindestens 30 Prozent auf Klimaziele und 8 Prozent auf Stadtentwicklung. In Deutschland wird der EFRE in geteilter Mittelverwaltung über die Programme der Bundesländer umgesetzt, dort werden auch die Anträge gestellt.
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF)
Der EMFAF ist für 2021 bis 2027 mit 6,108 Milliarden Euro ausgestattet, davon 5,311 Milliarden Euro in geteilter Mittelverwaltung über nationale Programme und 797 Millionen Euro in direkter Verwaltung durch die Kommission. Gefördert werden nachhaltige Fischerei, der Schutz der Meeresbiodiversität und der Ecosysteme, nachhaltige Aquakultur und Verarbeitung sowie die Entwicklung von Kuestenregionen. In Deutschland läuft die Förderung über das nationale Programm, Ansprechpartner sind die zuständige Bundesbehörde und die Länder. Der Fonds ist auf das Nachhaltigkeitsziel 14 und den europäischen Grünen Deal ausgerichtet.
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Das EIT ist Teil der dritten Säule von Horizont Europa und verfuegt für 2021 bis 2027 über rund 3 Milliarden Euro. Es finanziert zehn Wissens- und Innovationsgemeinschaften, darunter Climate-KIC, EIT Digital, InnoEnergy, EIT Health, EIT RawMaterials, EIT Food, EIT Manufacturing, EIT Urban Mobility, EIT Culture and Creativity sowie EIT Water. Diese Gemeinschaften vergeben eigene Ausschreibungen für Innovationsprojekte, Gründungsprogramme und Bildungsangebote. Der Zugang läuft nicht über die Kommission, sondern direkt über die jeweilige KIC.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps fördert Freiwilligeneinsätze im In- und Ausland, Solidaritätsprojekte in der eigenen Gemeinde sowie Einsätze in der humanitären Hilfe. Die EU vergibt die Zuschüsse über Ausschreibungen an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich im Portal und finden dort Einsatzstellen.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps eroeffnet jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig im Ausland zu engagieren, allein oder im Team. Daneben können junge Leute eigene Solidaritätsprojekte vor Ort auf die Beine stellen. Für humanitaere Hilfseinsaetze gilt eine erweiterte Altersgrenze bis 35 Jahre. Die EU vergibt die Mittel über Aufrufe an Trägerorganisationen, junge Menschen registrieren sich auf dem europäischen Jugendportal und werden dort mit geförderten Trägern zusammengebracht.
Evangelisches Studienwerk Villigst
Das Evangelische Studienwerk Villigst ist das Begabtenförderungswerk der evangelischen Kirchen in Deutschland und eines der dreizehn vom Bund geförderten Werke. Gefördert werden evangelische Studierende und Promovierende aller Faecher mit einem einkommensabhängigen Grundstipendium, einer Studienkostenpauschale und einem ideellen Programm aus Seminaren, Sommerakademien und Beratung. Ein eigener Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit, Friedensethik und gesellschaftlicher Verantwortung. Bewerbungen laufen direkt über Villigst.
Existenzgründungsberatung Bremen
Zuschuss zu den Kosten einer Beratung durch hauptberufliche Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater für Gründungswillige im Land Bremen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten bei einem maximalen Tagewerksatz von 700 Euro für 8 Stunden, maximal 2.800 Euro je Antragsteller.
Existenzgründungsförderung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Saarland
Beihilfe zur Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten im Saarland als Teil der ELER-Intervention EL-0501 im nationalen GAP-Strategieplan 2023-2027. Gefördert werden innerfamiliäre und außerfamiliäre Betriebsübernahmen sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen. Im SEPL 23-27 ist ein Förderbudget von 1 Million Euro eingeplant, finanziert zu 43 Prozent aus ELER-Mitteln und zu 57 Prozent vom Saarland.
Exportförderung für Musikunternehmen (German Music Export)
Die Exportförderung unterstützt kleine und mittlere Musikunternehmen sowie Soloselbständige mit Sitz in Deutschland bei der internationalen Marktbearbeitung. Gefördert werden eigeninitiierte Maßnahmen und die Teilnahme an Branchenveranstaltungen im Ausland. Vorrang haben Maerkte, in denen Unternehmen oder Künstlerinnen noch unterrepraesentiert sind, aber bereits Kontakte oder Publikum haben. Antragsrunden 2026 sind der 2. bis 23. Maerz, der 1. bis 22. Juni und der 31. August bis 21. September.
Exportinitiative Umweltschutz (EXI)
Die Exportinitiative Umweltschutz fördert Projekte, die grüne und nachhaltige Umweltinfrastruktur aus Deutschland in internationale Maerkte bringen. Themenschwerpunkte im aktuellen Aufruf sind Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, Wasser- und Abwasserwirtschaft, nachhaltiger Konsum sowie Wasserstoff-Minigrids. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Schwerpunkt KMU, Vereine und Verbände sowie Hochschulen und ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 2. Mai 2024, das Verfahren beginnt mit einer Projektskizze bei der ZUG.
F&E-Vorhaben in Unternehmen (EFRE Hessen)
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EFRE-Mitteln von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500.000 Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hessischer Unternehmen mit dem Charakter industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben auf Basis von Standardeinheitskosten zuzüglich 15 Prozent Gemeinkostenpauschale, Materialien, Instrumente, Ausrüstungen sowie Auftragsforschung und Beratung.
FAKT II - Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
FAKT II ist das Agrarumweltprogramm Baden-Württembergs und funktioniert als Baukasten aus sieben Maßnahmenbereichen: umweltbewusstes Betriebsmanagement, Grünlandpflege und geschützte Lebensräume, gefaehrdete Nutzungen und Tierrassen, ökologischer Landbau, umweltschonende Pflanzenerzeugung, Gewässer- und Erosionsschutz sowie tiergerechte Haltungsverfahren. Die Prämien reichen von 70 Euro je Hektar für kleine Strukturen bis 1.000 Euro je Hektar für Weinbausteillagen. Ausser den Tierwohlmaßnahmen sind alle Maßnahmen mehrjährig, der Mindestbewilligungsbetrag liegt bei 250 Euro im Jahr. Ab 2026 entfallen die früher noetigen vorgelagerten Anträge.
FEIN - Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (Einzelmaßnahmen)
Sachmittelförderung von bis zu 3.500 Euro je Projekt für freiwilliges Engagement in Berliner Nachbarschaften. Gefördert werden Materialkosten für die Aufwertung öffentlicher Infrastruktur durch ehrenamtliche Arbeit, etwa Farben für Renovierungen oder Bepflanzungen an Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Sport- und Grünflächen.
FRL RegioPlan - Förderung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
Zuschuss für sächsische Kommunen zur Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, die Industrie- und Gewerbeansiedlungen ermöglichen. Gefördert werden auch Energie- und Wärmekonzepte sowie Landschafts- und Grünordnungsplanung. Die Fördersätze sinken im Zeitverlauf und liegen 2026 bei 70 Prozent für Großflächen ab 50 Hektar sowie 30 Prozent für die übrigen Kategorien.
FTI-Thüringen INVEST
Zuschuss für den Auf- und Ausbau von Innovationszentren, für Investitionen in Forschungsgeraete an wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und für digitale Infrastruktur. Innovationszentren werden bei Geraeten mit bis zu 90 Prozent und bei Personalkosten mit bis zu 100 Prozent gefördert, WINAFO Invest mit maximal 90 Prozent, WINAFO Digital mit maximal 50 Prozent.
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