Förderung als Zuschuss
Alle Programme der Art Zuschuss. Achte auf die Antragsreihenfolge, oft musst du vor der Beauftragung beantragen.
1.168 Programme gefunden
ThemaAlle
- Energie405
- Sanierung272
- Heizung97
- Photovoltaik63
- Dämmung64
- Fenster und Türen30
- Neubau111
- Wohneigentum98
- Mobilität109
- THG-Quote6
- Gründung245
- Digitalisierung225
- Forschung221
- Personal178
- Bildung340
- Familie150
- Natur und Umwelt198
- Landwirtschaft96
- Kultur93
- Sport51
- Soziales378
- Ehrenamt96
- Export31
- Sozialleistung303
- Wohnen und Miete62
- Gesundheit und Pflege119
- Zuwanderung und Integration43
- Sonstiges395
LEADER Saarland 2023-2027
Förderung des LEADER-Ansatzes zur von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im ländlichen Raum des Saarlandes. In fünf Regionen entscheiden lokale Aktionsgruppen selbst darüber, welche innovativen Vorhaben gefördert werden. Anerkannt sind die Regionen KuLanI St. Wendeler Land, Land zum Leben Merzig-Wadern, Warndt-Saargau, Biosphärenregion Bliesgau und Saarmitte.
LFE 2023 - Innovationsförderung (IFL) und Zusammenarbeitsförderung (ZFL)
Zuschuss für Kooperationsprojekte in der Land-, Forst- und Ernaehrungswirtschaft. Die Innovationsförderung IFL unterstützt Entwicklung und Erprobung neuer Produkte, Verfahren und Technologien bis zur Marktreife mit bis zu 90 Prozent und maximal 500.000 Euro. Die Zusammenarbeitsförderung ZFL fördert gemeinsame Ressourcennutzung, Markterschließung, Umwelt- und Tierwohlprojekte sowie solidarische Landwirtschaft mit 80 Prozent und maximal 500.000 Euro.
LIFE-Programm (Umwelt- und Klimaschutzprogramm der EU)
Das LIFE-Programm ist das EU-Förderprogramm für Umwelt und Klima und gliedert sich in vier Teilbereiche: Natur und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie saubere Energiewende. Gefördert werden unter anderem KMU, Start-ups und andere Einrichtungen sowie europäische gemeinnützige Organisationen über Betriebszuschüsse.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Charge@BW
Zuschuss für öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge inklusive Netzanschluss. Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt. Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien oder vor Ort erzeugtem Grünstrom stammen.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Zuschuss für den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für Elektromobilität in Bayern. Die Richtlinie gilt seit 1. Januar 2026, antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Förderziele, Fördersaetze und technische Anforderungen werden jeweils in einzelnen Förderaufrufen konkretisiert.
Landes-Gigabitförderung-BB
Landeskofinanzierung für den Ausbau zukunftsfähiger Gigabitnetze in unterversorgten Gebieten Brandenburgs ausserhalb des Lausitzer Reviers. Gefördert werden die Wirtschaftlichkeitsluecken-Förderung, das Betreibermodell und das Lueckenschluss-Programm der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte ausserhalb des Lausitzer Reviers.
Landesförderprogramm Stärkung strukturschwacher Regionen (REGIO, Programm 154)
Investitionszuschuss des Landes für kleine und mittlere Produktions-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Fördersatz beträgt je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 Prozent, über 10 Millionen Euro Investitionsvolumen 5 Prozent für den übersteigenden Teil.
Landesprogramm Ausbildungsgarantie
Landesprogramm zur Schaffung zusätzlicher betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildungsplätze in Bremen und Bremerhaven, seit 2020 im Wesentlichen über zwei regionale Ausbildungsverbünde umgesetzt. Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen passenden Ausbildungsplatz finden oder ihre Ausbildung nicht selbständig abschließen können; im Land Bremen sind rund 3.000 Jugendliche offiziell arbeitslos gemeldet. Dazu kommt ein einmaliges Begrüßungsgeld von 150 Euro für Neubürgerinnen und Neubürger, die zur Ausbildungsaufnahme nach Bremen oder Bremerhaven ziehen. Konkrete Fördersätze und Höchstbeträge für Betriebe nennt die Programmseite nicht.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Innovation, Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue oder erweiterte Betriebsstätten, Modernisierungen im Beherbergungsgewerbe sowie Umweltschutz und Energieeffizienz. Je nach Modul liegt die Mindestinvestition zwischen 40.000 und 250.000 Euro, der Fördersatz zwischen 20 und 40 Prozent.
Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR)
Zentrale Naturschutzförderung des Landes für Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Teil B fördert die Artenvielfalt sowie Anlage, Aufwertung, Gestaltung und Pflege von Biotopen. Bei den Flächensaetzen erhalten private Antragstellende bis zu 100 Prozent, Kommunen 50 bis 70 Prozent. Allgemeine Ausgaben werden mit 70 Prozent gefördert, bei landwirtschaftlichen Betrieben mit 90 Prozent, Arbeiten über den Maschinenring und Entsorgungskosten mit 100 Prozent. Die Richtlinie hat weitere Teile, unter anderem Teil E und Teil F.
Landschaftswerte 2.0
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte zum niedersächsischen Natur- und Kulturlandschaftserbe sowie zur Biodiversität im Siedlungsraum. Gefördert werden naturverträgliche Naturerlebnisangebote, nachhaltiges Wirtschaften von KMU, grüne Infrastruktur sowie Insekten- und Nachthimmelschutz. Der Fördersatz liegt bei bis zu 70 Prozent im Übergangsgebiet und 55 Prozent im SER-Gebiet, für Insekten- und Nachthimmelschutz bei bis zu 80 Prozent.
Lebendige Zentren
Städtebauförderprogramm, das die früheren Programme Aktive Kernbereiche in Hessen und Städtebaulicher Denkmalschutz bündelt. Gefördert werden Modernisierung und Neubau öffentlicher Einrichtungen, Umgestaltung öffentlicher Räume, Sanierung von Denkmälern, Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für Leerstände und barrierefreie Fuß- und Radwege. Der Fördersatz beträgt in der Regel zwei Drittel der förderfähigen Kosten.
Lebendige Zentren - Aktive Stadt
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen. In Rheinland-Pfalz wurden die früheren Programme Aktive Stadtteilzentren und Historische Stadt - Städtebaulicher Denkmalschutz darin zusammengefasst. Gefördert werden bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, Gebäudesanierungen, Mobilitätsverbesserungen und Zentrenmanagement.
Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
Städtebauförderung für die Aufwertung des öffentlichen Raumes wie Straßen, Wege und Plätze, für Gebäudesanierungen sowie für Managementleistungen wie Citymanagement. Gefördert werden maximal zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten, soweit sie nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Kommunen in schwieriger Haushaltslage können höhere Förderquoten erhalten.
Lebenswelten gestalten
Zuschuss von bis zu 4.000 Euro jährlich für ehrenamtlich getragene soziale Projekte wie Nachbarschaftshilfe, Jugendinitiativen, Kulturprojekte und Generationenprojekte. Förderfähig sind Sachkosten, Qualifizierung Ehrenamtlicher, Vernetzungstreffen, Fahrtkosten, Anerkennung, Versicherungen und anteilige Digitalisierungskosten. Das Programmbudget beträgt 50.000 Euro pro Jahr.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit wenig Geld. Dazu gehören ein Schulbedarfszuschuss von 195 Euro pro Schuljahr, die Übernahme der tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in Schule und Kita ohne den früheren Eigenanteil von 1 Euro pro Essen sowie 15 Euro monatlich für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa im Sportverein oder in der Musikschule.
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern aus Familien mit kleinem Einkommen die Teilhabe an Bildung und Freizeit. Es umfasst Schulbedarf mit 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr, also 195 Euro pro Schuljahr, die vollen Kosten für Schul- und Kitaausflüge, das gemeinschaftliche Mittagessen ohne Eigenanteil, Lernförderung, Schülerbeförderung sowie pauschal 15 Euro monatlich für soziale und kulturelle Teilhabe bis zum 18. Geburtstag. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 6b BKGG, Paragraf 28 SGB II und Paragraf 34 SGB XII.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (Paragraf 16c SGB II)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine Selbständigkeit aufnehmen oder fortführen, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachguetern erhalten. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich kann Beratung und Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte gefördert werden.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation)
Wenn gesundheitliche Gründe die bisherige Berufsausuebung verhindern, fördert die Deutsche Rentenversicherung Umschulung und Weiterbildung, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfen, Arbeitsassistenz sowie einen Gründungszuschuss für eine selbstständige Tätigkeit. Eine ganztaegige Weiterbildung wird bis zu zwei Jahre gefördert, Arbeitsassistenz bis zu drei Jahre, danach übernimmt das Integrationsamt. Für diese Leistungen fällt keine Zuzahlung an, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt.
Leistungsfreie Baudarlehen für Menschen mit Behinderung Nürnberg
Menschen mit Behinderung oder schwer kranke Menschen können in Nürnberg ein leistungsfreies Darlehen, das faktisch wie ein Zuschuss wirkt, von bis zu 10.000 Euro erhalten, wenn bauliche Anpassungen des Wohnraums notwendig werden. Dazu zählen behindertengerechte sanitäre Anlagen, Rampen für Rollstuhlfahrende oder Treppenlifte.
Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Pflegeheim (Paragraf 43c SGB XI)
Wer im Pflegeheim lebt, erhält einen prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent bis zwölf Monate, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Die Pflegekasse zahlt den Zuschlag direkt an die Einrichtung, die dem Versicherten nur den verbleibenden Eigenanteil berechnet. Ein gesonderter Antrag ist nicht noetig, die Einrichtung meldet die Aufenthaltsdauer.
Lernförderung nach dem Bildungspaket
Übernahme der tatsächlichen Kosten für außerschulische Nachhilfe, wenn sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit der Reform muss das Kind ausdrücklich nicht mehr unmittelbar versetzungsgefährdet sein. Anspruch haben Kinder aus Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen. Beantragt wird beim Jobcenter oder der BuT-Stelle der Kommune, meist mit einer Bestätigung der Schule.
M-V kann schwimmen
Festbetragsfinanzierung von bis zu 100 Euro pro Kurs und Teilnehmer für Schwimmkurse für Grundschulkinder, die im Schuljahr 2025/2026 keine ausreichende Schwimmfähigkeit erworben haben. Bei nachgewiesenen höheren Ausgaben kann auf Basis einer Kurskalkulation ein Aufschlag gewährt werden. Die Kurse sollen vom 01.05.2026 bis 31.12.2026 stattfinden.
Marie Sklodowska-Curie Actions (MSCA) Doctoral Networks
MSCA Doctoral Networks fördern internationale Promotionsprogramme, die von Konsortien aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen getragen werden. Die EU finanziert Lebenshaltungs- und Mobilitätszulagen der rekrutierten Promovierenden sowie Forschung, Schulung und Netzwerkaktivitäten. Programme können bis zu vier Jahre laufen, Joint Doctorates bis zu fünf Jahre.
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