Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeldstellen der Länder · bundesweit

Basiselterngeld ersetzt je nach Einkommen 65 bis 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens und beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro vorgeburtliches Netto-Einkommen. Es gibt einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens 75 Euro, einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro je weiterem Kind und einen Partnerschaftsbonus von 150 bis 900 Euro je Elternteil für bis zu vier Monate paralleler Teilzeit.
Antrag für Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorbereiten
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung. Für den Antrag selbst brauchst du danach 22 Angaben und 11 Unterlagen.
Wir bereiten auf, prüfen und begleiten. Wir reichen nichts in deinem Namen ein und wir sagen keine Bewilligung zu.
Für wen ist das
Was du erfüllen musst
- Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes im selben Haushalt
- Keine oder nur eingeschränkte Erwerbstätigkeit während des Bezugs
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 175.000 Euro für Paare, Alleinerziehende und getrennt Erziehende (seit April 2025)
- Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle, auch digital über ElterngeldDigital
Was du dafür brauchst
22 Angaben und 11 Unterlagen. Das ist der Antrag selbst, nicht der Fragebogen. Was du im Fragebogen beantwortest und was in deinem Profil steht, tragen wir hier ein.
Antragsteller
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Vorname
- Nachname
- Name der Organisation
- Rechtsform
- Steuernummer
- IBAN
- Kontoinhaber
Vorhaben
- Kurzbezeichnung des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
- Geplanter Beginn
- Ein Auftrag oder Kauf ist bereits erfolgt
Finanzierung
- Gesamtkosten in Euro
- In den letzten drei Jahren wurden De-minimis-Beihilfen gewährt
Betrieb
- Branche
- Beschäftigte
Haushalt
- Personen im Haushalt
- Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts
- Woher kommt das Einkommen
Unterlagen
- Ausweiskopie oder Identitätsnachweis
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde der Kinder
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Letzter Jahresabschluss
- De-minimis-Erklärung
- KMU-Erklärung
- Vergleichsangebote
9 Fragen, etwa 3 Minuten. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Kombinierbar mit
Erfahrungen anderer
Zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus hat noch niemand geschrieben
Stell die erste Frage, oder berichte, wie dein Antrag gelaufen ist. Die Nächsten sparen damit viel Sucherei.
Erste Frage stellenFrag Ferdi zu diesem Programm
Ferdi kennt die Angaben auf dieser Seite und antwortet nur dazu.
Stell deine Frage zur Förderung. Ich antworte mit dem, was in unseren Programmdaten steht, und sage ehrlich, wenn etwas nicht drinsteht.
Antworten kommen von einer KI und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Richtlinie des Fördergebers und dessen Bescheid.
Du weißt noch nicht, ob das zu dir passt? Der Check vergleicht dieselben Programme mit deiner Situation.
So läuft der Antrag ab
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist ein Zuschuss auf Ebene Bund. Diese Schritte gelten für diese Art von Förderung. Was konkret für dieses Programm gilt, steht oben in den Voraussetzungen und in der Originalquelle.
- 1Antrag vor AuftragStelle den Antrag, bevor du einen Vertrag unterschreibst oder eine Bestellung auslöst. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund. Ein Beratungsvertrag oder ein Planungsauftrag zählt in vielen Richtlinien schon als Beginn.
- 2Angaben vollständig zusammentragenUnvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, sondern liegen. Das kostet Wochen und in Programmen mit begrenztem Topf manchmal die gesamte Förderung. Sammle alles einmal komplett, bevor du absendest.
- 3Bewilligung abwartenErst mit dem Bewilligungsbescheid darfst du loslegen. Er nennt auch den Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
- 4Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss weist du nach, wofür das Geld verwendet wurde. Rechnungen, Zahlungsbelege und oft eine Fachunternehmererklärung gehören dazu. Ohne diesen Nachweis wird zurückgefordert.
Häufige Fragen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Wer kann Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus beantragen?
Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus richtet sich an Privatpersonen, Arbeitnehmer und Selbstständige. Zusätzlich gilt: Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes im selben Haushalt
Wie viel Geld gibt es bei Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?
Der Fördersatz liegt bei bis zu 67 Prozent der förderfähigen Kosten. Der genannte Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt je Monat und ist keine Gesamtsumme. Über die volle Laufzeit kommt entsprechend mehr zusammen, wie lange sie dauert, steht in der Richtlinie. Was am Ende bewilligt wird, entscheidet der Fördergeber nach seiner Richtlinie.
Wo gilt Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?
Das Programm gilt bundesweit. Du kannst es unabhängig davon beantragen, wo du wohnst oder wo dein Betrieb sitzt.
Muss ich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vor der Beauftragung beantragen?
In aller Regel ja. Bei Zuschüssen und Krediten gilt fast immer: erst der Antrag, dann der Vertrag. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch, und das ist der mit Abstand häufigste Grund für eine Ablehnung. Prüfe den genauen Wortlaut in der Richtlinie.
Bis wann kann ich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus beantragen?
Antrag rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate des Kindes Fristen ändern sich mit jeder Richtlinienfassung, verbindlich ist immer die Originalquelle.
Lässt sich Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus mit anderen Förderungen kombinieren?
Mutterschaftsleistungen werden angerechnet, die Mindestbeträge von 300 beziehungsweise 150 Euro bleiben anrechnungsfrei Kombinationen sind der häufigste Hebel: Bundes-, Landes- und kommunale Programme schließen sich oft nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich für Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus?
Für diesen Antrag sind 22 Angaben und 11 Unterlagen zusammenzutragen. Der Fragebogen auf dieser Seite stellt dir dafür 9 Fragen und dauert etwa 3 Minuten. Welche Unterlagen es genau sind, steht weiter oben unter „Was du dafür brauchst".
Passende Themen und Nachbarn
- ThemaFörderung für FamilienFamilienförderung besteht aus zwei sehr verschiedenen Welten: gesetzliche Leistungen, auf die ein Anspruch...
- LexikonEinkommensbonusDer Einkommensbonus erhöht die Heizungsförderung für selbstnutzende Haushalte unterhalb einer bestimmten...
- RatgeberKinderzuschlag und Kindergeld: der UnterschiedKindergeld bekommt fast jede Familie, den Kinderzuschlag nur Haushalte mit kleinem Einkommen. Beides kommt...
- ThemaFörderung für VereineVereine finanzieren Vorhaben oft aus mehreren Quellen: Zuschüssen der Kommune, Programmen des Landes, Mitteln...
- LexikonEinstiegsgeldDas Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen im Bürgergeldbezug, die eine Arbeit oder...
- FormularKindergeld: Angaben für die FamilienkasseWir beantragen kein Kindergeld für dich. Du bekommst ein Dokument mit allen Angaben, den Antrag stellst du...
- LexikonESF PlusDer Europäische Sozialfonds Plus fördert Beschäftigung, Qualifizierung und soziale Teilhabe statt Bauten und...
- ÜbersichtFörder-Check in wenigen MinutenEin paar Fragen, danach siehst du die Programme, die zu deinem Vorhaben passen.
- ÜbersichtAlle Förderprogramme im VerzeichnisEigene Seite je Thema, dazu Ebene, Art, Bundesland und Stichwort.
- ÜbersichtWissen zum FörderantragWie Anträge ablaufen und woran sie typischerweise scheitern.
Quelle und Stand
Angaben nach bildung-familie-arbeit, zuletzt geprüft am 04.08.2026. Förderbedingungen ändern sich oft. Prüfe vor dem Antrag immer die Originalquelle.
Zur OriginalquelleFür KI-Assistenten gibt es diese Seite auch als Markdown. Alle maschinenlesbaren Zugänge stehen in llms.txt.
Passt auch dazu
Adoptionsbegleitung und Beratung vor und nach der Adoption
Seit dem Adoptionshilfe-Gesetz haben Kind, Adoptiveltern, leibliche Eltern und Adoptionsbewerber einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Adoptionsvermittlungsstellen. Vor und während der Adoption umfasst das die Aufklaerung über Verfahren und Rechtsfolgen sowie die Unterstützung der abgebenden Eltern. Nach dem Adoptionsbeschluss besteht ein Anspruch auf nachgehende Adoptionsbegleitung, etwa bei der Herkunftssuche und der Akteneinsicht. Die Leistungen sind für die Beteiligten kostenfrei.
Aktion Mensch Pauschalförderung Ferienfahrten
Die Pauschalförderung übernimmt Begleitkosten bei Gruppenreisen für Menschen mit Behinderung sowie inklusive Ferienfahrten für junge Menschen bis 27 Jahre. Die Tagessaetze betragen 50 Euro für Erwachsene mit Behinderung, 80 Euro für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und 50 Euro für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:3, bei Pflegegrad 4 oder 5, Rollstuhlnutzung oder Sinnesbehinderung auch bei 1:2 oder 1:1. Pro Förderpartner sind bis zu 400.000 Euro jährlich möglich, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Aktion Mensch Projektförderung Junge Menschen stärken
Das Programm fördert inklusive und partizipative Freizeitprojekte, die die Selbstwirksamkeit junger Menschen stärken. Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent und einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Zielgruppe sind junge Menschen von 12 bis 24 Jahren mit eingeschraenkten Teilhabemöglichkeiten. Förderfähig sind Personal- und Honorarkosten, Sachkosten, Investitionen bis 10 Prozent sowie Barrierefreiheit. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
Assistenzleistungen einschließlich Elternassistenz (Paragraf 78 SGB IX)
Assistenzleistungen ermöglichen eine selbstbestimmte Bewaeltigung des Alltags, etwa bei Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Freizeit und Kultur. Die qualifizierte Assistenz wird von Fachkräften erbracht und soll zur eigenständigen Alltagsbewaeltigung befähigen. Ausdrücklich umfasst sind auch Leistungen an Muetter und Vaeter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie Unterstützung bei ehrenamtlichem Engagement. Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe.
Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Bayerische Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen sowie kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen. Schwangere erhalten Beihilfen zu den üblichen Ausgaben rund um die Geburt, Familien eine finanzielle Hilfe zur Selbsthilfe. Bei Mehrlingsgeburten ist Unterstützung ab Drillingen möglich. Der Antrag läuft über anerkannte Beratungsstellen, zuständig ist das ZBFS.
Bayerisches Familiengeld
Monatliche Leistung von 250 Euro je Kind, ab dem dritten Kind 300 Euro, im 13. bis 36. Lebensmonat. Gezahlt wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, wird kein Familiengeld mehr gewährt, das Programm läuft damit aus.